Die Information, Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein verbindlicher Bestandteil der WRRL. Zur Vorbereitung der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans für den vierten Bewirtschaftungszeitraum hat die Flussgebietsgemeinschaft Elbe die Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung fortgeschrieben und am 22. Dezember 2024 veröffentlicht.

Abweichend vom Vorgehen in den vergangenen Zyklen hatten sich die Bundesländer und der Bund für den vierten Bewirtschaftungszeitraum darauf verständigt, die Anhörung zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung um ein Jahr vorzuziehen und gemeinsam mit der Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm durchzuführen.

Die Öffentlichkeit hatte gemäß Art. 14, Abs. 1 b) WRRL bis zum 22. Juni 2025 Gelegenheit, sich zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im Flussgebiet der Elbe zu äußern. Das Anhörungsdokument gab die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vor.

Die Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung sind:

  • Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit
  • Reduktion der signifikanten stofflichen Belastungen aus Nähr- und Schadstoffen
  • Etablierung eines nachhaltigen Wassermengenmanagements
  • Verminderung von Bergbaufolgen
  • Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels

Die bei beiden Anhörungen eingegangenen Stellungnahmen wurden gemeinsam bewertet und in der FGG Elbe abgestimmt. Die Antwort auf Ihre Stellungnahme können Sie hier einsehen. Geben Sie hierzu bitte Ihre Registriernummer, die wir Ihnen mit der Eingangsbestätigung zugesandt hatten, in die Suchmaske ein. Eine Gesamtübersicht der eingegangenen Stellungnahmen und der Bewertung finden Sie hier.

Eine Anpassung der Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im Ergebnis der Bewertung der Stellungnahmen ist nicht erfolgt.