Die Information, Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein verbindlicher Bestandteil der WRRL. Zur Vorbereitung der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans für den vierten Bewirtschaftungszeitraum hat die Flussgebietsgemeinschaft Elbe die Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung fortgeschrieben. Abweichend vom Vorgehen in den vergangenen Zyklen haben sich die Bundesländer für den vierten Bewirtschaftungszeitraum darauf verständigt, die Anhörung zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung um ein Jahr vorzuziehen und gemeinsam mit der Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm durchzuführen.

Sie hatten gemäß Art. 14, Abs. 1 b) WRRL bis zum 22. Juni 2025 Gelegenheit, sich zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im Flussgebiet der Elbe zu äußern. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet.