Die Information, Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein verbindlicher Bestandteil der WRRL. Zur Vorbereitung der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans für den vierten Bewirtschaftungszeitraum hat die Flussgebietsgemeinschaft Elbe die Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung fortgeschrieben und am 22. Dezember 2024 veröffentlicht.
Abweichend vom Vorgehen in den vergangenen Zyklen hatten sich die Bundesländer und der Bund für den vierten Bewirtschaftungszeitraum darauf verständigt, die Anhörung zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung um ein Jahr vorzuziehen und gemeinsam mit der Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm durchzuführen.
Die Öffentlichkeit hatte gemäß Art. 14, Abs. 1 b) WRRL bis zum 22. Juni 2025 Gelegenheit, sich zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im Flussgebiet der Elbe zu äußern. Das Anhörungsdokument gab die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vor.
Die Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung sind:
- Verbesserung der Gewässerstruktur und Durchgängigkeit
- Reduktion der signifikanten stofflichen Belastungen aus Nähr- und Schadstoffen
- Etablierung eines nachhaltigen Wassermengenmanagements
- Verminderung von Bergbaufolgen
- Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels
Die bei beiden Anhörungen eingegangenen Stellungnahmen wurden gemeinsam bewertet und in der FGG Elbe abgestimmt. Momentan erfolgt die Zusammenstellung der Bewertungen, anschließend können sie hier eingesehen werden.
Eine Anpassung der Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung im Ergebnis der Bewertung der Stellungnahmen ist nicht erfolgt.