Berichte

Die Umsetzung der EG-WRRL beinhaltet umfangreiche Berichtspflichten der Mitgliedstaaten bzw. Flussgebietseinheiten. Folgende Berichte zum deutschen Elbeeinzugsgebiet an die EU stehen hier zum Download zur Verfügung. Die internationalen Berichte sind auf der Homepage der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) verfügbar.

Konkrete Informationen zur zweiten Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans nach § 83 WHG bzw. nach Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe finden Sie hier.

Konkrete Informationen zur zweiten Aktualisierung des Maßnahmenprogramms nach § 82 WHG bzw. nach Artikel 11 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe finden Sie hier.

Bis Ende 2021 ist der 2009 verabschiedete und 2015 aktualisierte Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe erneut zu überprüfen und zu aktualisieren. Ein wichtiger Schritt hierfür ist die Aktualisierung der Bestandsaufnahme, die erstmalig 2004 durchgeführt und 2013 überprüft wurde. Gemäß Art. 5 Abs. 2 WRRL (§ 4 Abs. 1 OGewV, §§ 2,3 GrwV) sind die Belastungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers und die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Gewässerzustand zu untersuchen sowie eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen vorzunehmen. Diese Analyse wurde durch die 10 deutschen im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Bundesländer bis zum 22.12.2019 durchgeführt. Ebenso wie in 2013 erfolgt hierzu keine gesonderte Berichterstattung an die EU. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in die bis Ende 2020 zu erstellenden Entwürfe für den zweiten aktualisierten Bewirtschaftungsplan und das zweite aktualisierte Maßnahmenprogramm für das deutsche Elbegebiet aufgenommen.

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 WRRL ist drei Jahre nach Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans bzw. seiner Aktualisierungen ein Zwischenbericht mit einer Darstellung der Fortschritte, die bei der Durchführung des Maßnahmenprogramms erzielt wurden, zu erstellen. Zur Information der Öffentlichkeit wurde eine Broschüre mit dem Stand der Maßnahmenumsetzung in allen Flussgebietsgemeinschaften Deutschlands erarbeitet.

Artikel 3 RL 2013/39/EU bzw. § 7 Abs. 3 OGewV verpflichtet die Mitgliedstaaten bzw. die Bundesländer bis zum 22.12.2018 für die zwölf neuen prioritären Stoffe ein zusätzliches Überwachungsprogramm und vorläufiges Maßnahmenprogramm aufzustellen. Die neuen prioritären Stoffe unterteilen sich in Stoffe aus der POP-Verordnung (persistent organic pollutants) und in Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln/Biozide. Dazu wurde ein deutschlandweiter Bericht erstellt.

Konkrete Informationen zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans nach Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe finden Sie hier.

Die Bestandsaufnahme ist gemäß Artikel 5 einer der Meilensteine bei der Umsetzung der WRRL. Sie wurde erstmalig 2004 für alle europäischen Flussgebietseinheiten, so auch für das Elbegebiet durchgeführt und beinhaltet vor allem die Untersuchung der Belastungen der Oberflächengewässer, und des Grundwassers sowie eine Abschätzung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Gewässerzustand. Ihre Ergebnisse sind wesentliche Voraussetzung für die Ausweisung von Wasserkörpern und deren Typisierung, für die Aufstellung der Monitoringprogramme sowie für die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme.

Bis Ende 2015 sind die 2009 verabschiedeten ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zu überprüfen und zu aktualisieren und damit der zweite sechsjährige Bewirtschaftungszyklus der WRRL einzuläuten. Voraussetzung hierfür ist eine Aktualisierung Bestandsaufnahme, die nach Artikel 5 Absatz 2 WRRL bis Ende 2013 durchzuführen ist.

Für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe haben die 10 beteiligten Bundesländer diese Analyse vorgenommen. Im Einzelnen erfolgen dabei

•    Überprüfung z.B. des Verlaufs von Oberflächenwasserkörpern (OWK), z.B. aufgrund bergbaulicher Aktivitäten;

•    Abgrenzungskorrekturen bei Grundwasserkörpern (GWK), z.B. aufgrund aktualisierter hydrogeologischer Datengrundlagen;

•    aktuelle Belastungsanalysen für alle OWK und GWK;

•    Korrekturen der Typisierung von OWK und der Einstufung von erheblich veränderten bzw. künstlichen OWK, z.B. im Ergebnis der Überprüfungen im Rahmen von Gewässerentwicklungskonzepten;

•    Neuabschätzung der Wahrscheinlichkeit für jeden Wasserkörper, ob die Bewirtschaftungsziele erreicht bzw. nicht erreicht werden;

•    Aktualisierung der wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen.

In einer Erweiterung der Berichterstattung werden für die jetzige Bestandsaufnahme der EU-Kommission lediglich digitale Daten bereitgestellt und keine gesonderten Berichte gefertigt. Die Ergebnisse für das deutsche Elbegebiet werden in die bis Ende 2014 vorzubereitenden Entwürfe für den aktualisierten Bewirtschaftungsplan und das zweite Maßnahmenprogramm eingearbeitet. Sie sind dann dort im Rahmen der beginnenden Anhörung der Öffentlichkeit auch nachlesbar.

Gemäß Artikel 15 Absatz 3 WRRL ist drei Jahre nach Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans ein Zwischenbericht mit einer Darstellung der Fortschritte, die bei der Durchführung des Maßnahmenprogramms erzielt wurden, zu erstellen. Zur Information der Öffentlichkeit liegt eine Broschüre vor.

Konkrete Informationen zum Bewirtschaftungsplan nach Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe finden Sie hier.