Am 1. Juli 1977 trat die Verwaltungsvereinbarung (s. Chronologie der ARGE) zwischen den drei Ländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Bildung der Arbeitsgemeinschaft für die Reinhaltung der Elbe (ARGE ELBE) mit dem Ziel in Kraft, bei der Wahrnehmung wasserwirtschaftlicher Aufgaben, insbesondere in Fragen des Gewässerschutzes und der -ökologie, eng zusammenzuarbeiten. Als Dienststelle richtete die ARGE ELBE die Wassergütestelle Elbe (WGE) zur fachlichen Bearbeitung ihrer Aufgaben ein. Zum 1. Juli 1993 erweiterte sich die ARGE ELBE um die vier Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Zum 01.01.2010 trat eine neue Verwaltungsvereinbarung der zehn im Einzugsgebiet der Elbe liegenden Länder in Kraft. Die ARGE Elbe wurde mit der FGG Elbe zusammengeführt.