Aufgaben der FGG Elbe
Die Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe ist verantwortlich für die nationale und internationale Koordinierung und Abstimmung der Bewirtschaftung der Gewässer sowie für das Management von Hochwasserrisiken für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe. Die FGG Elbe nimmt die Aufgaben einer national zuständigen Stelle für die Koordinierung und Abstimmung der Bewirtschaftung der Gewässer nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie die Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken wahr. Die Grundlagen für die Zusammenarbeit der 10 Bundesländer und des Bundes sind in der Verwaltungsvereinbarung und Geschäftsordnung festgelegt.
Im Juni 2013 haben die Bundesrepublik Deutschland und die sieben Elbanrainerländer Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine Verwaltungsvereinbarung zur Wasserstands- und Hochwasservorhersage unterzeichnet. Diese regelt die Durchführung und Bereitstellung von Wasserstands- und Hochwasservorhersagen für die Bundeswasserstraßen Elbe (bis Geesthacht), Saale und Havel (Havelberg-Stadt bis Mündung). Sie ersetzt die bestehenden Verwaltungsvereinbarungen aus den 90er Jahren der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Verwaltungsvereinbarung wird durch eine Durchführungsanweisung ergänzt, welche detaillierte Vorgehensweisen, die Benennung der Vorhersagepegel und -zeiten, Ansprechpartner etc. beinhaltet.