EG-WRRL

Anlass für die Gründung der Flussgebietsgemeinschaft Elbe ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) aus dem Jahr 2000.*

Ihr vorrangiges Ziel ist es, bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand aller Gewässer - Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer sowie Grundwasser - in der Europäischen Gemeinschaft herbeizuführen.

Hierfür werden erstmals in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft einheitliche und allgemein verbindliche Standards für die chemische und ökologische Qualität der Gewässer entwickelt. Der neue Gewässerschutz orientiert sich zudem an natürlichen Gegebenheiten. Dabei stellt die Bewirtschaftung der Gewässer in Flusseinzugsgebieten, unabhängig von administrativen Grenzen, eine besondere Herausforderung dar.

Der länder- und staatenübergreifende Bewirtschaftungsplan stellt das Hauptinstrument der zukünftigen Gewässerbewirtschaftung dar. Zeitlich gliedert sich die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in sechs Etappen, von der Überführung in Bundes- und Landesrecht bis zur Zielerreichung.

* Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik