Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen und zusammen mit der Stellungnahme vom 16.02.2009 geprüft.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Inwieweit in den Jahren 2013/14 noch Fördermittel zur Verfügung stehen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Sie werden aber bei der Plankonkretisierung herangezogen, um einerseits eine Zielerreichung nach WRRL sicherzustellen und andererseits einen Interessenausgleich zu ermöglichen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm, sie werden jedoch bei der Plankonkretisierung herangezogen. Detaillierte fachliche Anforderungen an Fischauf- und -abstiegsanlagen werden im wasserrechtlichen Vollzug berücksichtigt. Fachliche Standards stellen die Grundlage für die Planung dar. Ob weitere Fachgutachten erforderlich werden, wird im Einzelfall geprüft.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Die geforderte Maßnahmenstreichung “Anpassung und Prüfung der Hegepläne“ widerspricht den rechtlichen Anforderungen. Hegepläne werden im § 2 und § 25 ThürFischG geregelt. Eine Prüfung und Genehmigung der drei bis zwölf Jahre gültigen Hegepläne hinsichtlich der Anforderungen des § 2 ThürFischG, über die mit der Maßnahme nicht herausgegangen wird, ist im § 25 Abs. 2 ThürFischG grundsätzlich rechtlich legitimiert.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung der Umweltberichte. Die Umweltberichte nehmen an mehreren Stellen Bezug auf europäisch geschützte Fischarten (Kap. 5.2.1, 6.2.2, 7.1.2). Der Stör ist in Thüringen definitiv ausgestorben. Auf Bundesebene laufen erste Abstimmungen zur Erstellung eines „Nationalen Aktionsplanes zum Schutz und zur Erhaltung des Europäischen Störs“. Die Entwicklungen sollen zunächst abgewartet werden. Über eine Berücksichtigung in späteren Bewirtschaftungszyklen muss zu gegebener Zeit entschieden werden."   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Durch Umschichtungen bzw. Einsparungen bei den vorgesehenen Projekten ist die Erreichung der Zielsetzungen der WRRL bis 2015 im Verbandsgebiet möglich.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie bestätigen die bisherige Vorgehensweise sowie die konzeptionell strategischen Vorstellungen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen hinsichtlich der Einstufung der Flächen in die Förderkulisse zur Reduzierung des P-Austrags führten zu keiner Änderung am Maßnahmenprogramm, da eventuelle Ertragsausfälle Gegenstand von entsprechenden finanziellen Ausgleichen sein werden.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung am Maßnahmenprogramm, da die Maßnahmen zur Zielerreichung notwendig und die wirtschaftlichen Belastungen vertretbar sind.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung am Maßnahmenprogramm, da die Maßnahmen zur Zielerreichung notwendig und die wirtschaftlichen Belastungen vertretbar sind.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen zum Flächenbedarf wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht zu einer Änderung am Maßnahmenprogramm, da der Grunderwerb im Rahmen der weiteren Planungspräzisierung erst genauer spezifiziert werden kann. Die Anmerkungen zu den Förderkulissen führten zu keiner Änderung am Maßnahmenprogramm, da es sich um Maßnahmen aus dem KULAP handelt, die nach wie vor freiwillig sind."   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, sie führten jedoch nicht zu einer Änderung am Maßnahmenprogramm. Sie werden aber bei der Plankonkretisierung herangezogen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurde im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen zum Flächenbedarf wurden zur Kenntnis genommen, sie führten jedoch nicht zu einer Änderung am Maßnahmenprogramm, da Grunderwerb und ähnliches erst im Rahmen der weiteren Planungspräzisierung und damit verbundener Absprachen mit Betroffenen genauer spezifiziert werden kann. Die Anmerkungen zu den Förderkulissen führten zu keiner Änderung am Maßnahmenprogramm, da es sich um Maßnahmen aus dem KULAP handelt, die nach wie vor freiwillig sind.   Freistaat Thüringen