Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, sie führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Die Oberflächenwasserkörper (OWK) Erlbach und Untere Weida-Triebes sind Schwerpunktgewässer Struktur, jedoch nicht Schwerpunktgewässer Durchgängigkeit. Es wurden daher bislang nicht alle möglichen Durchgängigkeitsmaßnahmen berücksichtigt, im Übrigen wurde die Aufstellung eines Konzepte zur Durchgängigkeit als weitere Maßnahme vorgesehen. Alle Durchgängigkeitsmaßnahmen an WKA betrachten immer den gesamten Standort. Im Rahmen von Detailplanungen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur zu konkretisieren und ggf. auch Maßnahmen zur Flächenbereitstellung oder zum Flächenerwerb vorzusehen. Die Denkmalschutzbehörde ist rechtzeitig im Verfahren zur Maßnahmenumsetzung bzw. Plankonkretisierung zu beteiligen. Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan sind behördenverbindlich, insofern können daraus nicht unmittelbare Anordnungen oder andere Verwaltungsakte abgeleitet werden. Die üblichen verfahrensrechtlichen Regelungen sind weiterhin einzuhalten.   Freistaat Thüringen
BP-BB0005 Vorschläge zur Festlegung von Biotopen für Wasserstau und Erhaltung Artenvielfalt wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert   Land Brandenburg
SH16 Maßnahmenprogramm weist Schwächen hinsichtlich der Benutzbarkeit, selbst für die interessierte Öffentlichkeit, auf. Die Zuordnung des Gewässers "vor der eigenen Haustür" zu den Tabellen ist aufgrund fehlender Übersichtskarten und fehlender einführender Tabellen mit Zuordnung der Wasserkörper-Nummerierung zu einem Gewässernamen schwierig bis unmöglich. Die AG-WRRL fordert zur besseren Lesbarkeit der Entwürfe, die Wasserkörper und ihre Bezeichnungen zumindest Teilgebietsbezogen aufzuführen, die wasserkörperbezogenen Inhalte der Maßnahmenprogramme und die Herleitung der Beurteilung einzelner WK deutlicher darzustellen. Die Unübersichtlichkeit der Informationsvielfalt bei der Berichterstattung ist bekannt. Das Problem entsteht, weil lokal auf Wasserkörperebene geplant aber gegenüber der EU auf Planungseinheiten aggregiert berichtet werden soll Die Maßnahmendatenbank ist entsprechend der Forderung kontinuierlich weiterentwickelt worden. Es werden alle Maßnahmen den Wasserkörpern zugeordnet. Eine kartenmäßige Darstellung ist technisch nicht möglich. Die Tabelle der Maßnahmen wird dahingehend verändert, dass die Maßnahmen Wkscharf angegeben werden. Land Schleswig-Holstein
SH16 Im Maßnahmenprogramm wird die Anlage von Uferrandstreifen als eine Maßnahme gegen die signifikante stoffliche Belastung aufgeführt (Kap. 3.1 b S. 5-6). Dabei ist eine Formulierung gewählt die implizit darlegt, dass die Anlage von Uferrandstreifen - wie auch die weiteren auf S. 6 (oben) aufgelisteten Maßnahmen - im gesamten TEZG umgesetzt oder angewandt werden. Diese Darstellung ist angesichts der kontroversen Diskussionen in verschiedenen Arbeitsgruppen, wo unter Federführung des STUA IZ (Teilprojektleitung) mehrfach die Anlage von Uferrandstreifen als eine nicht Ziel führende Maßnahme zur Verringerung von Stoffeinträgen abgelehnt wurde, beschönigend. Die Anlage eines Uferrandstreifens ist grundsätzlich als eine von mehreren Maßnahme zur Reduzierung von diffusen Nährstoffeinträgen angeführt. Unter Kapitel 5.1.2.2 wird jedoch auch auf die unterschiedlichen Wirkungen und Kosten dieser Maßnahmen hingewiesen. In der Einzelfallbetrachtung kann es von daher durchaus sein, dass die Anlage eines Randstreifens unter Kosten-Wirksamkeitsbetrachtungen nicht generell zu empfehlen oder wegen fehlender Flächenverfügbarkeit technisch nicht möglich ist.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Im TEZG Elbe sind alle WK als hydromorphologisch signifikant verändert dargestellt (Karte 2_1_TEL). Der ökologische Zustand der als "natürlich" eingestuften Gewässer ist von einer Ausnahme als unbefriedigend oder mäßig beurteilt. Bei den als "erheblich verändert" eingestuften Gewässern ist die Situation vergleichbar. Das ökologische Potenzial wird weitgehend als unbefriedigend bis mäßig beurteilt (siehe Karte 4_2_TEL). Gleichwohl wird von einer Zielerreichung der Maßnahmen von 48 % der Wasserkörper im ersten Bewirtschaftungszyklus ausgegangen. Die in den Unterlagen aufgezeigten Ziele sind unrealistisch und nicht nachvollziehbar belegt durch entsprechend umfangreiche Maßnahmenprogramme in den jeweiligen Wasserkörpern. Gemäß Abbildung 5.1.5-1 werden 48 % der Wasserkörper die Bewirtschaftungsziele erreichen. Einen erheblichen Anteil hiervon nehmen AWB und HMWB - Wasserkörper ein. Bei diesen Wasserkörpern ist bis zum Ablauf des 1. Bewirtschaftungszeitraumes vorgesehen, dass alle wirkungsvollen, zielgerichteten und durchführbaren Maßnahmen umgesetzt werden können und die damit verbundene ökologische Entwicklung abgeschlossen werden kann und damit das GÖP erreicht wird. Hierzu wird auf die Erläuterungen zum Vorgehen in Schleswig-Holstein zur Ermittlung des guten ökologischen Potentials in Schleswig-Holstein verwiesen (Kapitel 4.2.1). Insofern ist die im Kapitel 5.1.5 eingeschätzte Zielerreichung nicht unrealistisch und nachvollziehbar. Das GÖP wird, wie auch die Einstufung als erheblich verändert, nach jedem Bewirtschaftungsplan überprüft. Sollten sich im Zuge der weiteren Umsetzung noch weitere Maßnahmen als umsetzbar herausstellen und eine weitere Verbesserung des Wasserkörpers ermöglichen, können diese im folgenden Bewirtschaftungsplan berücksichtigt werden. Dann könnte das GÖP entsprechend weiter verbessert werden.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die im Kapitel 5.4. des MP näher aufgelisteten Unsicherheiten stellen bei nüchterner Betrachtung handhabbare Themen dar. Zum einen deuten sie auf die Notwendigkeit mehr zu machen hin. Neun Jahre nach Verabschiedung der WRRL in nationaler Gesetzgebung fehlen Instrumente der Qualitätssicherung. Bis heute haben keine oder nur sehr knappe Untersuchungen bei vorgezogenen Maßnahmen stattgefunden. Das Land könnte dies verbindlich festschreiben. Im operativen Monitoring werden mindestens alle 3 Jahre verschiedene Wasserkörper untersucht. In diese Untersuchungen werden ältere wie auch jüngere Maßnahmen eingebunden. Im Rahmen des fischbiologischen Monitorings wird die Besiedlung an einigen aktuellen und geplanten Maßnahmen sowie an restaurierten und nicht-restaurierten Abschnitten (z.B. im Störsystem) begleitet. Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit werden im Rahmen des Monitorings auch abgedeckt, so weisen beispielsweise die Neufunde des Meerneuauges im Rahmen des Meerneunaugenmonitorings die Durchwanderbarkeit des Schafflunder Mühlenstroms und der Rantzau nach, und somit den Erfolg der Herstellung der Durchgängigkeit als vorgezogene Maßnahmen in diesen Gewässsern. Auch im Rahmen des Makrozoobenthos-Monitorings werden intensive Begleituntersuchungen beispielhaft an geplanten Maßnahmen durchgeführt, die methodisch an die Maßnahmen angepasst werden. Im Bereich der Makrophyten wird die Auswirkung reduzierter Gewässerunterhaltung intensiv begleitet, z.T. unterstützt durch das Makrozoobenthos.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die AG WRRL vermisst im vorliegenden Maßnahmenprogramm eine Konkretisierung des Begriffes "Optimierung der Gewässerunterhaltung", der der Bedeutung dieses Maßnahmenbündels gerecht wird. Eine Konkretisierung des Begriffs "Optimierung der Gewässerunterhaltung" erfolgt derzeit im Rahmen eines Hintergrundpapiers, das gemeinsam mit den Wasser- und Bodenverbänden und Vertreten der Naturschutzverbände und des MLUR erarbeitet wird. Die Naturschutzverbände sind an der Maßnahmenkonzeption seit mehreren Jahren beteiligt und haben dem Entwurf der Hintergrundpapiers zugestimmt.   Land Schleswig-Holstein
SH16 Die AG WRRL fordert konkrete Aussagen im Maßnahmenprogramm zur Berücksichtigung des Artenschutzrechtes im Rahmen der Gewässerunterhaltung und verweist auf den noch ausstehenden Erlass zur Gewässerunterhaltung. Der genannte Erlass zur Berücksichtigung des Artenschutzrechts bei der Gewässerunterhaltung war zum Beginn des Anhörungsverfahrens seitens der Naturschutzverwaltung nicht fertiggestellt. Mit diesem Erlass sollen die Unterhaltungspflichtigen über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert und Ansatzpunkte zur Konfliktvermeidung mit dem Artenschutzrecht aufgezeigt werden.   Land Schleswig-Holstein
SH27 Jegliche Maßnahmen, die eine Wasserstandserhöhung, Stauung und Vernässung beabsichtigen, insbesondere das Einbringen von Totholz und das Aufheben von Flächenentwässerung, werden abgelehnt. Die Osterau befindet sich bereits im guten Zustand, daher sind dort im 1. Bewirtschaftungsabschnitt - mit Ausnahme des Grunderwerbs / der Flächenbereitstellung und der bereits erfolgten Umgestaltung an "Schlüters Wehr" - weitere Maßnahmen nur bei begründeten Bedarf, wenn sich z.B. im Monitoring ein negativer Entwicklungstrend abzeichnet, vorgesehen. Gemäß Maßnahmenplan sind kleinräumige Wasserstandserhöhungen und strukturverbessernde Maßnahmen nur nach Bedarf vorgesehen. Ggf. werden Flächenankäufe / Nutzungsentschädigungen vorgenommen.   Land Schleswig-Holstein
SH27 Weitere Beschränkungen der Landwirte werden abgelehnt (gemeint wohl Nährstoffe, Schadstoffe). Maßnahmen zur Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung sind an der Osterau nicht vorgesehen, Grunderwerb bzw. Flächenbereitstellung sollen nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Der gute chemische Zustand ist in jedem Fall einzuhalten und würde im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen, die momentan aufgrund des guten Zustandes aber nicht geplant sind.   Land Schleswig-Holstein
SH28 Wasserkörper pi_15 ist 1988 nach Planfeststellungsverfahren renaturiert worden und heute so bestandskräftig. Die verbindliche Unterhaltung erfolgte nicht. Die Au war bereits vor Inkrafttreten der WRRL so stark verändert, dass Begutachtungen vor falschen Tatbeständen erfolgten. Hohe Sandfracht der Wedeler Au führte zur Sohlanhebung/Versandung. Sohlanhebungen führen zu schädlicher Erwärmung. Au tritt schon bei geringeren Niederschlagsereignissen aus dem Bett und ist Brutstelle für Moskitos. Nach derzeitigem Planungsstand sind keine Maßnahmen zur Anhebung des Wasserstandes vorgesehen. Eine Verschlechterung der Situation für die Anlieger ist nicht zu erwarten.   Land Schleswig-Holstein
SH29 Wasserkörper mst_12 (Rolloher Bek, sandgeprägter Tieflandbach): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Das Gewässer leidet unter sehr starker Verockerung, was beim damaligen Ausweisungsprozess nicht in dem Umfang bekannt war und zu einem erheblich höheren Flächenbedarf führt. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH29 Wasserkörper mst_13 (Bekau-Mittellauf, Mühlenau, kiesgeprägte Tieflandbäche): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH30 Wasserkörper mst_08 (Rantzau und Schlotfelder Graben): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. Die verbleibenden Maßnahmen reichen nicht aus, um die Ziele für einen natürlichen Wasserkörper zu erreichen. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH31 Wasserkörper Predigerau ost 01 b und ost 01 c führen in der Regel in den Sommermonaten kein Wasser. Eine Anhebung des Grundwasserspiegels ist aufgrund der landwirtschaftlichen Flächennutzung nicht möglich. Die Einstufung der Gewässer sollte von "natürlich" zu HMWB geändert werden. Die zuständige Arbeitsgruppe hat zugestimmt. Änderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" ist richtig, da Schlüsselmaßnahmen wie "eigendynamische Entwicklung einleiten" und "Aufhebung der Flächenentwässerung" nicht umgesetzt werden können. Die Schlüsselmaßnahmen würden die Nutzungen der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Bebauungen beeinträchtigen. Im wesentlichen ist der Grund des trockenfallens ausschlaggebend für die Veränderung von natürlich in erheblich verändert entscheidend. Die Veränderung dieses Zustandes kann nur aufgehoben werden, wenn der angrenzende WK einer wesentlich anderen Flächenbewirtschaftung (Vernässung der großräumigen Niedermoorflächen) unterzogen wird, so dass eine dauerhafte Wasserführung gegeben wäre. Diese Flächen sind im ursprünglichen Ausweisungsprozess für den angrenzenden WK im Bezug auf ihre Verfügbarkeit bereits überprüft worden. Eine Verfügbarkeit wurde nicht festgestellt. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein