Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0007 Es wird eine Ergänzung der Maßnahmenplanung für den OWK Münzbach 2 durch Aufnahme der Maßnahme-Nr. 508 (Vertiefende Untersuchungen) für erforderlich gehalten. Zustimmung Ergänzung in Maßnahmenlisten Freistaat Sachsen
SN0007 Es wird eine Ergänzung der Maßnahmenplanung für den OWK Münzbach 2 durch Aufnahme der Maßnahme-Nr. 508 (Vertiefende Untersuchungen) für erforderlich gehalten. Bestandteil dieser vertiefenden Untersuchungen sollte die Aufnahme der Messstelle „Dammstra-ße Freiberg, Durchflussmesseinrichtung zur Überwachung des Betriebes der Kläranlage Freiberg am Einlaufbauwerk in die Münzbachleitung“ als Gütepegel in das operative WRRL- Monitoring zur Untersuchung der Schwermetallbelastung sein. Wir verweisen hierzu auf die Schreiben des RP Chemnitz vom 10.01.2007, 30.07.2007 und 03.12.2007. Zustimmung Aufnahme Messstelle Freistaat Sachsen
SN0007 Für die weitere Verfahrensweise zur Ableitung von Einzelmaßnahmen wären methodische Aus-sagen zur Ableitung dieser in den sächsischen Hintergrunddokumenten wünschenswert. Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0007 "Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmen-Nr. 501 (Erstellung von Konzeptio-nen/Studien/Gutachten) auch die Erstellung von Planungen bis zum Stadium einer Vorplanung mit umfasst. Solche Planungen werden aus Sicht der Landesdirektion Chemnitz insbesondere für erforderlich gehalten, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, für den nächsten Bewirt-schaftungszeitraum die erforderlichen Maßnahmen einleiten (insb. für die aus den Programmen zur Umsetzung der SächsGewVVO bekannten Haupteintragspfade von Arsen (Freiberger Mulde 3, Münzbach 1 und 2, Willisch, Geyerbach, Greifenbach 1, Schwarzwasser 1, Zwickauer Mulde 4) und CD (Freiberger Mulde 3) und Dioxineintrag (Freiberger Mulde 3)" Die Annahme ist korrekt keine Freistaat Sachsen
SN0007 "Bergbaufolgen mit Auswirkungen auf Gewässer nehmen sowohl auf Ebene der FGG Elbe, als auch national in Sachsen eine entscheidende Rolle ein und stellen eine wichtige Wasserbe-wirtschaftungsfrage dar. Die Aktivitäten in den Bergbau- und Bergbaufolgegebieten sind vielfältig und haben großen Ein-fluss auf die hydrologischen und stofflichen Verhältnisse im Grund- und Oberflächenwasser. Aus den einzelnen Dokumenten ist dabei keine einheitliche Zuordnung der o.g. Quellen gegeben: ? Es wird empfohlen, eine einheitliche Zuordnung entsprechend den o.g. Herkunftsquellen durchzuführen. " Für die sächsischen Hintergrunddokumente gilt, dass Belastungsquelle und Maßnahmenzuordnung nicht immer identisch hinsichtlich Punktquellen und diffusen Quellen sein muss (und auch nicht kann), da insbesondere in Altbergbauregionen der diffuse Einfluss von kontaminierten Grundwasser ins Oberflächenwasser maßnahmentechnisch nicht behoben werden kann. Da nur Maßnahmen an großen Stolln-Mundlöchern zugeordnet werden können ergibt sich logischerweise auch die Definition der Maßnahmengruppe 16. Das heisst aber nicht, dass die Belastung ausschließlich aus dieser Quelle kommt. Desweiteren s. Auswertung Einzelforderung FGG Elbe keine Freistaat Sachsen
SN0008 "Bzgl. Wasser für den menschlichen Gebrauch: Entsprechend dem auch im sächsischen Hintergrunddokument zum Bewirtschaftungsplan formulierten Ziel einer möglichst naturnahen Trinkwasseraufbereitung muss insbesondere bezüglich der Belastung der Elbe und ihrer Nebenflüsse auf die weitere Verringerung der trinkwasserrelevanten Inhaltsstoffe hingewirkt werden (s. a. „Donau-, Maas- und Rheinmemorandum 2008“ der IAWD, IAWR und RIWA-Maas). Dabei stellt die Eliminierung von Wasserinhaltsstoffen mit Hilfe der Aktivkohlefiltration aus unserer Sicht kein naturnahes Aufbereitungsverfahren dar. Die aus Sicht der Wasserversorgung an der Elbe wesentlichen Forderungen sind bereits in der Stellungnahme der FWV zu den zentralen Bewirtschaftungsfragen im Elbeeinzugsgebiet im Juni 2008 vorgetragen worden und haben weiterhin Gültigkeit." Die WRRL fordert im Artikel 7 keine ausschließlich naturnahe Aufbereitung.Im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm vorgesehene grundlegende und ergänzende Maßnahmen im Bereich der Einleitungen, der Landwirtschaft und anderer Quellen tragen auch zur Verringerung der diffusen und punktförmiggen Belastung der Gewässer mit trinkwasserrelevanten Inhaltsstoffen bei. Im Rahmen von Forschungsarbeiten wird nach neuen praktikablen Lösungen zur Eliminierung bisher nicht berücksichtigter Inhaltsstoffe gesucht. Bei der Elbe müssen darüber hinaus die Belastungen, die vom Oberlieger (CZ) ausgehen, mit betrachtet, berücksichtigt und reduziert werden. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Das finale Ziel sollte sein, die anthropogenen Belastungen auf ein für die Trinkwasseraufbereitung mit naturnahen Verfahren geeignetes Maß zu reduzieren. Durch die vielfältigen Wechselbeziehungen führt eine Verringerung der Belastung bei der Einleitung von Stoffen langfristig auch zu einem positiven Effekt bezüglich des Aufwandes für andere Gewässernutzungen, z. B. der Trinkwasserversorgung. Die Meinung wird geteilt. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Aufgrund der steuernden Wirkung der Programme besteht durch die wasserkörperbezogene (und damit weiträumige) Betrachtungsebene die Gefahr, dass für lokale, auf Teile des Wasserkörpers beschränkte Probleme, die zu hohen Belastungen im Grundwasser führen, keine Mittel mehr zur Verfügung stehen. Alle Belastungen werden nach den gesetzlichen Grundlagen des Bundes und der Länder behandelt. keine Freistaat Sachsen
SN0008 "Viele der weitergehenden Maßnahmen basieren auf einem freiwilligen Ansatz, indem beispielsweise durch Fördermittel Anreize geschaffen werden. Damit diese Maßnahmen Wirkung zeigen, ist eine möglichst flächendeckende Teilnahme erforderlich. Dies bedeutet aber, dass bei der Festlegung der Förderkriterien der potenzielle Nutzerkreis nicht von vorneherein unangemessen eingeschränkt und/oder durch bürokratische Anmeldeverfahren oder Förderbedingungen abgeschreckt wird." Bestimmte Förderkriterien sind notwenidg, um die vorhandenen Mittel auch zielgerichtet einsetzen zu können. In erster Linie sollen die Mittel daher dem Förderzweck zu Gute kommen. Eine Überprüfung der Fördermittelanträge ist unerlässlich und muss durch die ausgebende Stelle durchgeführt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Es erscheint vor dem Hintergrund, dass an zahlreichen Grundwasserkörpern diffuse Nährstoffeinträge nach wie vor ein großes Problem darstellen, nicht einleuchtend, weshalb das Förderprogramm zur umweltgerechten Landwirtschaft eingestellt wurde. Dieses Programm hatte eine hohe Akzeptanz, während die Nachfolgeprogramm durch unrealistische Förderkriterien eine weitaus geringere Zustimmung haben und damit letztendlich für das Grundwasser auch eine geringere Wirkung zeigen. Das Förderprogramm „Umweltgerecht Landwirtschaft“ hat tatsächlich einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von diffusen Stoffeinträgen geleistet und wir auch noch nach Ende der Förderperiode zu einer weiteren Verbesserung der Gewässerqualität vor allem in den Grundwasserkörpern, die durch eine lange Sickerwasserperiode charakterisiert werden können, beitragen. Im Rahmen der EU-WRRL mussten jedoch die geförderten Maßnahmen europaweit abgestimmt und von der EU-Kommission genehmigt werden. Dabei sind grundsätzlich nur noch die Maßnahmen förderfähig, die nachweislich zu einer dauerhaften Verbesserung der Gewässerqualität führen, über die „Gute fachliche Praxis“ hinaus gehen und für den Landwirt einen realen Einkommensverlust darstellen. Die Akzeptanz der zurzeit geförderten Agrarumweltmaßnahmen ist regional unterschiedlich (z.B. ist der Anbau von Zwischenfrüchten abhängig von der Fruchtfolge und den standortbezogenen Bedingungen), hat aber kontinuierlich zugenommen und in einigen Bereichen (z.B. dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung) ein sehr hohes Niveau erreicht.   Freistaat Sachsen
SN0008 In Sachsen wird innerhalb von Wasserschutzgebieten mit Grundwasserentnahmen zur Trinkwasserversorgung der flächendeckende Grundwasserschutz auf den Wasserversorger abgewälzt. Zusätzliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Wasserversorger werden für die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie durch Ausgleichszahlungen gemäß SächsSchAVO4 und Wasserentnahmeentgelt doppelt in Anspruch genommen. Für BWPL und MP nicht von Bedeutung. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Das Ziel einer naturnahen Trinkwasseraufbereitung ist nicht durch spezielle Maßnahmen untersetzt. Vielmehr besteht aufgrund der derzeitigen Belastung für viele Wasserversorger die Notwendigkeit einer Ergänzung ihrer Aufbereitungsverfahren durch Aktivkohle, um die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einhalten zu können. Die Ursachen für diese Belastungen des Rohwassers mit trinkwasserrelevanten Stoffen liegen jedoch häufig außerhalb des durch die Versorger aktiv beeinflussbaren Bereiches, so dass neben den o. g. Aufwendungen für einen lokalen Ressourcenschutz zusätzliche Aufwendungen für die Sicherung der Wasserversorgung notwendig werden, die entgegen dem in der Wasserrahmenrichtlinie eigentlich verankerten Verursacherprinzips als „end of pipe“-Lösung einseitig zu Lasten der Wasserversorgung und letztendlich des Bürgers gehen. Dies steht auch im Widerspruch zu dem ebenfalls aus der Richtlinie stammenden Ansatz kostendeckender und verursachergerechter Preise für die jeweiligen Wassernutzungen. Nach Artikel 7 WRRL ist ein Aufbereitungsverfahren zur Gewinnung von Trinkwassser vorgesehen. Der Umfang der Aufbereitung soll sich verringern. Der Freistaat Sachsen setzt sich für die Verbesserung der Gewässerqualität ein, so z.B. im Rahmen der IKSE auch für nicht geregelte Schadstoffe, wie die Haloetherverbindungen. Darüber hinaus unterstützt Sachsen die Strategie, Schadstoffe erst gar nicht in die Umwelt einzubringen. Dies sollte verstärkt durch die Umsetzung der Instrumentarien der Chemikalienverbotsverordnung gelingen. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Das überregionale Wassermanagement gehört im Flussgebiet der Elbe angesichts sich ändernder Klimaverhältnisse und dem notwendigen Wasserbedarf zur Sanierung der bergbaubeeinflussten Gebiete zu den wichtigen Bewirtschaftungsfragen. Allerdings muss bei diesem Wassermanagement die Trinkwasserversorgung als wichtiger Nutzer der Wasserressourcen berücksichtigt werden. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung entlang der Elbe kann vor allem während Perioden mit hoher Nutzungskonkurrenz auftreten. Für solche Trocken- und Niedrigwasserperioden muss beim Wassermengenmanagement eine Vorrangstellung der Trinkwasserversorgung zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensgrundlage berücksichtigt werden. Während im sächsischen Beitrag zum Bewirtschaftungsplanentwurf dieser Belang berücksichtigt wurde, fehlt die Wasserversorgung als zu berücksichtigende Nutzungsart auf der Ebene des deutschen und internationalen Bewirtschaftungsplanes. Beantwortung muss auf Ebene der FGG Elbe erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Für die im Einzugsgebiet der Wasserfassungen Torgau-Ost, Mockritz und Sachau liegenden sächsischen OWK Schwarzer Graben und Weinske (DESN_5374-1, DESN_5374-2, DESN_5374-3) mit Nebengewässern, Großer Teich Torgau (DESN_011) muss aufgrund der hydrogeologischen Situation von einer Wechselwirkung des Oberflächengewässers mit dem Grundwasser ausgegangen werden. Dies wird durch verschiedene Untersuchungen und Modellberechnungen bestätigt. Das bedeutet, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen eine negative Beeinträchtigung des Grundwasserleiters vermieden werden muss und Maßnahmen, die zu einer Verringerung der möglichen Belastung der Oberflächengewässer führen, vorrangig realisiert werden sollten. Dies betrifft insbesondere auch die Maßnahmen zur Verringerung der direkten und erosionsbedingten Einträge. Diese Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes / Potenzials sind für die genannten OWK teilweise vorgesehen, müssen sich aber u.a. an den zurzeit bestehenden Förderkulissen orientieren. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Auch in den Einzugsgebieten Torgau-Ost und Mockritz (GWK SN_EL2-1, SN_EL2-2) wird die Verantwortung für eine Verringerung der Grundwasserbelastung durch den Verweis auf die SächsSchAVO auf den Wasserversorger übertragen. Der Geltungsbereich der SächsSchAVO ist jedoch auf die Trinkwasserschutzzone selbst beschränkt, die nur einen kleinen Anteil an der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers ausmacht. Für einen effektiven Grundwasserschutz sind jedoch Maßnahmen für den gesamten Grundwasserkörper vorzusehen. Eine Zersplitterung der Maßnahmen und Zuständigkeiten für die Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen für den flächendeckenden Grundwasserschutz ist zur Erhöhung der Akzeptanz zu vermeiden. Für BP und MP nicht von Bedeutung. Der Hinweis wird bei der Konkretisierung der Maßnahmen berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen