Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0016 Entfernung bürokratischer Hindernisse bei der Anwendung stoffeintragsminimierender Flächenbewirtschaftung u.a. die Regelung, die nach einer fünfjährigen ununterbrochenen Bestellung von Flächen Feldgras unumkehrbar den Dauergrünlandstatus vorsieht Der Hinweis zur Änderung der Regelung nach EU-Verordnung 796/2004 und 239/2005 soll in den Ausführungsbestimmungen zu geplanten AuW-Maßnahmen, die im Zuge der Modulation ab 2010 neu angeboten werden, entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. begrünte Gewässerrandstreifen entsprechend der o.g. Verordnung nach fünf Jahren umgebrochen werden. Die Regelungen sehen vor, dass dieses Ziel durch genau definierte Ansaatmischungen oder andere geeignete Maßnahmen erreicht wird. Die entsprechenden Vorschläge des Freistaates Sachsen stehen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission. Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0016 "Bei Entscheidungen über die Nutzung von OWK und GWK sind auch angemessen die Interessen der Landwirtschaft zu berücksichtigen, z.B. bei der Vergabe von Wasserrechten zur Beregnung landwirtschaftluicher Flächen. Bestehende genehmigte Wasserentnahmen sind zu erhalten" Die Interessen der Landwirtschaft werden auch weiterhin bei den erforderlichen Entscheidungen über die Nutzung von OWK und GWK sowie in Abwägung der unterschiedlichen Nutzerbelange mit den ökologischen Belangen der WRRL angemessen berücksichtigt werden. Dies betrifft auch die Aufrechterhaltung oder Neuvergabe von Wasserrechten zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen, die entsprechend den diesbezüglichen gesetzlichen Grundlagen bei Erfordernis in Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Wasserbehörden zu regeln ist. Keine Freistaat Sachsen
SN0016 Bei der Veränderung Gewässerstruktur ist der Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen auf ein Minimum zu beschränken und muss grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegen. Entsprechende natürliche Veränderungen sind ggf. auch eigentumsrechtlich nachzuvollziehen. Keine entschädigungslose Zurverfügungstellung. Maßnahmen zur Strukturverbesserung von degradierten OWK werden immer unter Berücksichtigugn der Eigentumsverhältnisse bei den angrenzenden Flächen geplant und durchgeführt. Dies geschieht in Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern. keine Freistaat Sachsen
SN0016 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen
SN0016 Beim Ausbau von kommunalen Kläranlagen sowie dem Neubau und Sanierung von KKA muss die Kostenbelastung der betroffenen Grundstückseigentümer berücksichtigt werden Bei der Aufstellung und Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung werden hinsichtlich erforderlicher Variantenentscheidungen bezüglich Ausbau von kommunalen Kläranlagen, Erhöhung von Abwasseranschlussgraden an vorhandene Kläranlagen sowie Neubau und Sanierung von Kleinkläranlagen auch die Kostenbelastungen betroffener Grundstückseigentümer mit berücksichtigt. So ermöglicht z.B. die sächsische "Förderrichtlinie Siedlungswasserwirt-schaft 2009" eine gleichberechtigte Förderung sowohl zentraler als auch dezentraler Abwasserentsorgungslösungen im ländlichen Raum mit dem Ziel einer Realisierung der wirtschaftlichsten Varianten für alle Beteiligten. Keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Es ist nicht im Einzelnen erkennbar, welche vor Ort vorgefundenen Verhältnisse bzw. welche genauen Analysenergebnisse jeweils zur Bewertung geführt haben und welche Einzelmaßnahmen aus den angegebenen Maßnahmegruppen abzuleiten sind. Nicht alle Bewertungen können nachvollzogen werden. Die vor Ort erfolgten Einschätzungen haben in der praktischen Umsetzung eine wesentliche Bedeutung. Deshalb ist es notwendig,den unteren Wasserbehörden die jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich zutreffenden Einzeldaten und insbesondere die genaue Bewertung der vorgefundenen biologischen und hydromorphologischen Zustände zugängig zu machen. " Bewertung erfolgte nach bundesweit einheitlichen Verfahren. Die Maßnahmenzuordnung erfolgte aufgrund des vorliegenden Kenntnisstandes und der Defizitanalyse. Welche konkrete Maßnahme vor Ort durchführbar ist, muss im Umsetzungsprozess unter Hinzunahme der Kenntnisse der lokalen und regionalen Behörden entschieden werden. keine Freistaat Sachsen
SN0017 Zu bemängeln sind die Kartendarstellungen. Die Stadt Chemnitz liegt hier im GWK ZM3-3 statt ZM3-2. Die Darstellung der Messstellen in Karte8 (Hintergrunddokument Bewirtschaftungsplan) sollte ebenfalls nochmals geprüft werden. Das Punktsymbol für die Stadt Chemnitz wurde zu weit nördlich eingetragen. Kartenanpassung Freistaat Sachsen
SN0017 Mit der Festlegung der Bewirtschaftungsziele wurde nur für den Schwarzbach die Zielerreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes bis 2015 eingeschätzt. Angesichts der guten Zustandsbewertung ist die Erreichbarkeit nicht in Frage zu stellen, wobei neben einigen konzeptionellen Maßnahmen hier hauptsächlich Maßnahmen zur Abwasserentsorgung und zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft vorgesehen werden. Nach unserer Einschätzung sind außerdem Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässermorphologie innerhalb der Ortslage vorzusehen. Maßnahmen zur Strukturverbesserung des OWK Schwarzbach (DESN_542678) sind aus Sicht des LfULG zur Zielerreichung nicht notwendig, können aber natürlich durchgeführt werden. Dies liegt dann in der Verantwortung des Unterhaltungspflichtigen. Da an anderen OWK aber die Verbesserung der Gewässerstruktur sehr viel dringlicher ist, wäre insbesondere bei einer Priorisierung der Fördermittelvergabe der Schwarzbach aufgrund seiner bereits guten Gewässerstruktur nachrangig zu behandeln. keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Es ist einzuschätzen, dass für die Stadt Chemnitz die zur Zielerreichung abgeleiteten Maßnahmen zur Herstellung besserer gewässermorphologischer Bedingungen vor allem auch an den Gewässern II. Ordnung in großem Umfang durchzuführen sind. Dazu müssen i. a. Planungsvoraussetzungen (u. a. Vermessungsdaten, Geoinformationsdaten) erst erstellt werden. Weiter besteht Klärungsbedarf zu eigentumsrechtlichen Fragen, die nur in einem langwierigen Verwaltungsverfahren geklärt werden können. Vorhandene Nutzungen im Gewässerumfeld werden aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen nur mittel- bis langfristig umzuwidmen sein. Garten- und Baudenkmale entlang der Gewässer errfordern einen hohen Planungs- und Abstimmungsaufwand. Bei der Umsetzung der Maßnahmen müssen auch die im Bewirtschaftungsplan nicht enthaltenen kleineren Einzugsgebiete und stehenden Gewässer mitbetrachtet werden, da sie ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf denZustand des Hauptgewässers haben. Gerade bei diesen Maßnahmen, die voraussichtlich durch die Gemeinden durchzuführen sind, bestehen große Schwierigkeiten (Finanzierung, langwierige Genehmigungsverfahren, beengte verhältnisse in bebauten Bereichen)." Die Ausführungen sind richtig und bekräftigen das Erfordernis einer weiterführenden Detailplanung, insbesondere für Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von kleineren Gewässern in den Einzugsgebieten der OWK, da diese als Wiederbesiedlungs- und Refugialräume für wichtige Pflanzen- und Tierarten dienen können. keine Freistaat Sachsen
SN0017 "Für den Belastungstyp Punktquellen wurde geprüft, ob die vorgesehenen Maßnahmen im Stadtgebiet Chemnitz zur Reduzierung der Schadstoffbelastung aus dem Bereich des kommunalen Abwassers mit dem uns vorliegenden Kenntnisstand übereinstimmen. Bei folgenden Maßnahmen wurden Abweichungen festgestellt: - Der Maßnahmenkomplex M1 ,,Neubau und Anpassung kommunaler Kläranlagen"" ist für die OWK Zwönitz 2, Würschnitz2, Chemnitz2 und Pleißenbach vermerkt. In keiner dieserO WK sieht aber das Abwasserbeseitigungskonzept den Neubau oder die Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen vor. - Der Maßnahmenkomplex M 10 ,,Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- u. Niederschlagswassers“ ist alle OWK in Chemnitz vermerkt. Im Einzugsgebiet der OWK Schwarzbach und Eubaer Bach ist jedoch ausschließlich ein Trennsystem vorhanden. Anlagen zur Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sind nicht geplant. " Die Angaben wurden geprüft und Änderungen entsprechend in der Maßnahmentabelle eingearbeitet. Nach tel. Rücksprache mit dem Einwender (03.08.2009; Frau Drechsel Umweltamt) wurden die Maßnahme 10 für den OWK Schwarzbach gestrichen und für den Eubaer Bach belassen, da für die Ortslage NIEDERWIESA das Kanalsystem nicht bekannt ist. Einarbeitung der Änderungen in die entsprechenden Tabellen der Anlage 4 des HGRD-MP Freistaat Sachsen
SN0017 Die Durchführung konzeptioneller Maßnahmen zur weiteren Ursachenforschung wird unterstützt. Wir gehen davon aus, dass die weitere Bearbeitung weiterhin durch das LfULG erfolgt. Auch hier bitten wir jedoch darum, die unteren Behörden stärker einzubeziehen, die vorhandenen Ortskenntnisse und Datengrundlagen zu nutzen und die entsprechenden Maßnahmen im Vorfeld abzustimmen. wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-BP+ HGRD-MP: Änderungsvorschhläge (Grammatik, Rechtschreibung, Formulierungen, Textergänzungen, Ausdruck u.ä.)" Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden;detallierte Bewertung der Einzelforderungen an Einwender übergeben Anpassung gemäß Änderungsvorschlägen Freistaat Sachsen
SN0018 "Es ist kurzfristig notwendig, den Planungsstand für die in der nachfolgenden Tabelle grob umrissenen Maßnahmen voranzutreiben und die Finanzierung für die weitere Planung und die bauliche Realisierung der Maßnahmen zu klären. Ein weiterer elementarer Bestandteil des Maßnahmenprogramms für die Erfüllung der Zielvorga-ben der WRRL für Fließgewässer müssen die durch das Büro GUB aufgestellten und 2007 mit dem SMUL, der LMBV und dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig Umweltfachbereich abgestimmten Maßnahmen in und an bergbaulich veränderten Fließgewässern sein. Dies betrifft für den Direktionsbezirk Leipzig etwa 40 Fließgewässerkörper, die im Rahmen der Bergbausa-nierung hinsichtlich ihres ökologischen Zustandes durch Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu verbessern sind. " Von den angegebenen 145 Maßnahmen befinden sich nur 39 in WRRL-relevanten Wasserkörpern. Bei 28 WK ergeben sich zusätzliche Kreuze Änderung in Kreuztabellen MP bei den bergabulich veränderten Fließgewässern Freistaat Sachsen
SN0018 Ein weiterer elementarer Bestandteil des Maßnahmenprogramms für die Erfüllung der Zielvorga-ben der WRRL für Fließgewässer müssen die durch das Büro GUB aufgestellten und 2007 mit dem SMUL, der LMBV und dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig Umweltfachbereich abgestimmten Maßnahmen in und an bergbaulich veränderten Fließgewässern sein. Dies betrifft für den Direktionsbezirk Leipzig etwa 40 Fließgewässerkörper, die im Rahmen der Bergbausa-nierung hinsichtlich ihres ökologischen Zustandes durch Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu verbessern sind. In Anlage 4 sind die nach hiesigem Kenntnisstand für den Landesdirektions-bezirk Leipzig weiterhin aktuellen (Stand Juni 2009) Fließgewässerabschnitte mit den Maßnah-men des jeweiligen OWK mit einem aktualisierten Vorschlag für die zeitliche Priorisierung auf-geführt. Zur Sicherung der Finanzierung und Realisierung sind die Maßnahmen den §§ 2 bis 4 des IV. bzw. folgender Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung zuzuordnen (Anlage 4) Maßnahmen wurden in Abstimmung mit R 46 LfULG berücksichtigt. Tabellen 15 und 19 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0018 Die bezüglich des kommunalen Abwassers pauschale Zuweisung der Maßnahmeziffern 7, 8 und 10 ist nicht zielführend. Für viele Wasserkörper sind die Maßnahmen 7 und 8 bereits umgesetzt oder schlicht nicht zutreffend. Bei Maßnahmenziffer 10 (Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser) ist im Unterschied dazu nicht zu erwarten, dass die tatsächlich notwendigen Maßnahmen vollumfänglich umgesetzt wer-den. Eine Übersicht zu den Anschlussgraden an die öffentliche Abwasserbehandlung bezogen auf die Einzugsgebiete der OWK zeigt, dass in fast allen OWK noch der Bedarf besteht entweder eine dezentrale Abwasserentsorgung nach den a.a.R.T oder eine Erhöhung des Anschlussgrades an die öff. Abw.entsorgung zu erreichen. Daher die Zuordnung der Maßnahmen 7 und 8. Die Maßnahme 10 wird in vielen, vor allem städtisch geprägten OWK, als notwendige Maßnahme in Verbindung mit den Maßnahmen 26 und 64 gesehen. keine Freistaat Sachsen