Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0018 "Die im sächsischen Hintergrundpapier zum Maßnahmeprogramm in Anlage 4 aufgeführten Maß-nahmenbezeichnungen aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog sind nicht immer selbsterklärend. Eine stringente Zuordnung von Maßnahmen ist auf Grund fehlender Unterscheidung zu anderen Maßnahmenbezeichnungen teilweise problematisch. Dopplungen oder Fehlzuordnungen sind die Folge. Unklar ist z.B., welche Maßnahmenbezeichnung anzuwenden ist, wenn Standgewässer im Haupt-schluss sich als wesentlicher Belastungsfaktor für den unterhalb liegenden OWK darstellen. Fi-schereiliche Nutzung, Badenutzung bzw. der Aufstau zur Wasserentnahme führen zu eutrophie-rungsbedingten Belastungen und Erwärmung im Rückstaugewässer und im unterliegenden Fließ-gewässerabschnitt. Hier greifen weder Maßnahmen zur „fischereilichen Nutzung“ oder „berg-baubedingte Einflüsse“ noch „Maßnahmen am Unterlauf“. Da die Beseitigung solcher Standge-wässer im Sinne der Wiederherstellung der Durchgängigkeit selten möglich ist, wären Maßnah-men zur Verbesserung der entsprechenden Standgewässer vorzusehen. Differenzierungen für Sachsen sind weiterhin bezüglich der LAWA-Maßnahmen zur Morphologie hilfreich. Neben der zur Reduzierung der Belastungsgruppe (fehlende) Durchgängigkeit angewandten Nr. 69 „Maß-nahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen“ sollten auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie mit den Nummern 68 „Maß-nahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an Stauanlagen“ und 76 „Maßnahmen zur Beseitigung von/ Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen“ ausgewiesen werden. Wünschenswert sind Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit, die ggf. auf einer sächsischen Un-tersetzung basieren könnte. " Maßnahmenerläuterungen sind in das sächsische Hintergrunddokument aufgenommen worden. Die Anwendung der standardisierten LAWA-Maßnahmenbezeichnung war aufgrund der Berichtspflichten und der Übereinstimmung mit den Anhörungsdokumenten der FGG Elbe notwendig. keine Freistaat Sachsen
SN0018 Nachfolgende Maßnahmen sind erforderlich, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer zu verringern und die dritte Voraussetzung des § 25 d Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 WHG für eine Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen (weniger strenge Umweltziele Menge/Chemie) für SAL GW 059 zu erfüllen: Maßnahme GW-M1, Maßnahme GW-M2, Maßnahme GW-M3, Maßnahme GW-M4 (Anlage 2) Die angeführten Maßnahmen sind Bearbeitungsgegenstand der weiteren Untersetzung des Maßnahmeprogrammes und werden dort beachtet. keine Freistaat Sachsen
SN0018 Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen Zustands in vom Bergbau beeinflussten Grundwasserkörpern (Anlage 3): Die Aussage der MIBRAG (11.5.2009: Begründung für „Ausnahmen“ von Bewirtschaftungszielen, -fristen und -anforderungen), dass Erkenntnisse des BGD Dresden aus 2009 belegen, dass auch Eisenhydroxid-Rückstände aus dem Prozess der Grubenwasserreinigung geeignet sind, bei entsprechender Verbringung im Kippensystem dem Versauerungsprozess entgegen zu wirken, wird voM Einwender als derzeit nicht ausreichend belegt bewertet. Der Bewirtschaftungsplan (BP) ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Einzelfallprüfung erfolgt bei der Umsetzung. keine Freistaat Sachsen
SN0018 Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen Zustands in vom Bergbau beeinflussten Grundwasserkörpern (Anlage 3): Es ist zu empfehlen, dass nach Vorliegen der Ergebnisse des von der FGG Elbe im Jahr 2008 an die die Grundwasserforschungsinstitut GmbH Dresden (GFI) vergebenen Gutachtens zur „Ableitung weniger strenger Umweltziele in Braunkohlebergbau beeinflussten Grundwasserkörpern der FGG Elbe“ ein Abgleich für den GWK SAL GW 059 mit den Ergebnissen der als Maßnahme C5 in vorgeschlagenen Bestandsaufnahme und Prognose zur GW-Beschaffenheit im Südraum Leipzig durchgeführt wird. Im Ergebnis dieses Abgleichs sind die weniger strengen Umweltziele Chemie des Anhangs II der Richtlinie 2006/118/EG (Tochterrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung) in Form von Schwellenwerten für die chemischen Parameter Eisen-ges und Sulfat für SAL GW 059 festzulegen. Es wurde generell nach dem "Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zustandes nach Artikel 4 und Anhang III der Richtlinie 2006/118/EG", das vom LAWA-AG beschlossen wurde verfahren. Für die Regionalisierung der Messwerte standen sowohl Daten der Landesmessnetze als auch Daten von LMBV und MIBRAG zur Verfügung. Die Datengrundlagen sind im WINSTYX verankert. Die Regionalisierungsergebnisse liegen im LfULG zur Einsicht vor. Grundsätzlich wurde bei oben genannten Verfahren der Grenzwert von Sulfat auf 240 mg/l gesetzt. Ein Abweichen davon ist nur auf Grund geogener Belastungen erlaubt. Die geogene Hintergrundbelas-tung wurde sowohl nach dem Für Sachsen festgelegten Verfahren als auch nach dem Verfahren der geologischen Landesdienste ausgewiesen. Dabei wurden alle hier vor-liegenden Messwerte in die Betrachtung einbezogen. Dem Einwender liegt der F/E-Bericht des LfULG vor. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Unter Punkt IV - Hinweise zum Sächsischen Hintergrundpapier - werden in dieser Stellungnahme durch die Landesdirektion Leipzig zur Untersetzung des Hintergrundpapiers konkrete Maßnahmen zur Realisierung im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2012 bzw. zur Vorbereitung der nachfolgenden Bewirtschaftungszyklen aufgelistet. Diese Maßnahmenliste ist nicht vollständig. Sie gibt entsprechend der geltenden Zuständigkeiten den Wissensstand vom Juli 2008 wieder. Für wasserwirtschaftliche Schwerpunkte sind Maßnahmenvorschläge durch entsprechende Studien/ Gutachten (s. Anlage 5 und 8) fachlich untersetzt und grundsätzlich geeignet, den ökologischen und chemischen Zustand in den Wasserkörpern zu befördern. Dies betrifft Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper gleichermaßen. Exemplarisch seien genannt: Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands im Einzugsgebiet des Lobers und der Weißen Elster einschließlich des integrierten Gewässerkonzepts am Gewässerknoten Leipzig (siehe Anlage 8) " Einer Umsetzung von bereits konkret geplanten Maßnahmen steht generell nichts im Wege. Da der Planungsstand nicht immer eindeutig zu erkennen ist, wurden bestimmte Maßnahmen (z. B. zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit) nicht in das Maßnahmenprogramm übernommen, da hierzu andere verbindliche Planungsstände (KDGP Durchgängigkeit) vorliegen. Übernahme der Vorschläge, nach Prüfung, zu den genannten Maßnahmen in die Maßnahmentabellen der Anlage 4 MP Freistaat Sachsen
SN0018 "Anlage 8 - Maßnahmen für Oberflächenwasserkörper in den Teileinzugsgebieten Lober, Leine, Lober-Leine-Kanal und Sächsische Weiße Elster / Pleiße: Die o.g. Maßnahmen sind zur Zielerreichung eines guten ökologischen Potentials alternativ-los. Mit der auch schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen wird eine deutliche Zustandsver-besserung in den Gewässerkörpern erwartet. Um einen guten Zustand bzw. ein gutes Potential in den OWK Weiße Elster-8 bis -11, Profener Elstermühlgraben und Neue Luppe auf sächsi-schem Gebiet zu erreichen sind darüber hinaus weitere Maßnahmen außerhalb von Sachsen erforderlich. Die Umsetzung der im Einzugsgebiet der Weißen Elster notwendigen Maßnahmen erfordert eine abgestimmte Vorgehensweise der zuständigen Behörden Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts. Für die zuvor notwendige Priorisierung und die Erfolgskontrolle ist eine Fortschreibung des Gutachtens zur Weißen Elster (2) im Zeitraum des ersten Bewirtschaf-tungsplanes notwendig. " Einer Umsetzung von bereits konkret geplanten Maßnahmen steht generell nichts im Wege. Da der Planungsstand nicht immer eindeutig zu erkennen ist, wurden bestimmte Maßnahmen (z. B. zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit) nicht in das Maßnahmenprogramm übernommen, da hierzu andere verbindliche Planungsstände (KDGP Durchgängigkeit) vorliegen. Übernahme der Vorschläge, nach Prüfung, zu den genannten Maßnahmen Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 11; M-Nr: 10 … Reduzierung der Stofffrach-ten abzuleiten. --> Ergänzung: … Reduzierung der Stofffrachten abzuleiten. Dies gilt ebenso für punktuelle Einleitungen aus akti-ven Braunkohlenbergbau. Begründung: Tagebauentwässerungen als Punktquellen werden bei keiner der Maßnahmennum-mern aufgeführt und sollten deshalb bei M-Nr. 16 aufgenommen werden. " M-Nr. 16 bezieht sich auf stoffliche Einleitungen. Die TGB-Einleitungen nehmen aber keinen Einfluss auf den chemischen Zustand und den Eco-Stoffen, daher wäre es eine nicht korrekte Maßnahmenzuweisung keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 116 M-Nr: 70 M-Nr.70: Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerent-wicklung… --> Ergänzung: Zusätzlich zur Angabe, bei wie viel Prozent der sächsischen OWK diese Maßnahme geplant ist, sollten die betroffenen Flusskilometer als Summe (und sei es als Näherung) angegeben werden " Angabe von Gewässerlängen ist nicht möglich, da nur Zuweisung zum Wasserkörper ohne konkrete Verortung. Die Lokalisierung wird erst im Rahmen der Detailplanung zur Umsetzung der Maßnahme möglich sein. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 16 M-Nr: 72 Maßnahmen zur Ha-bitatverbesserung im Gewässer durch … Sohlgestaltung… --> Ergänzung: Sohlaufhöhung Begründung: Beseitigung von durch Eintiefung entstan-dene Störungen und negative Einflüsse auf OWK Beispiel: OWK DESN_5668-3 Parthe-3, uh. Naunhof bis Borsdorf geprägt durch Zutritt stark eisenhaltiger Grundwässer => Verödung der Biozönose: Ursache: künst-liche Vertiefung der Sohle um ca. 0,7 m, vor ca. 35 Jahren erfolgt. " Maßnahmenbegriff ist durch den LAWA-Katalog festgelegt. Wie sich die Einzelmaßnahmen im Detail darstellen, wird in der weiteren Detailplanung zur Umsetzung der Maßnahme entschieden. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 18 M-Nr: 83 Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Fischteichbewirtschaftung --> 2. Absatz komplett überarbeiten, Praxissituation an den betroffenen Fließgewässern beachten! Auswir-kungen von Fischteichen können denen ungenügend gereinigter kommunaler Abwässer entsprechen (Selbst früher fischereiwirtschaftlich und jetzt nur extensiv oder nur für Natur-schutzzwecke genutzte Teiche können aufgrund ihrer „Vorgeschichte“ => hohe Verschlammung => Austrag von Biomas-se und Nährstoffen => Belastung von Sau-erstoff- und Nährstoffhaushalt und Biozö-nose des unterliegenden Fließgewässer-OWK: führen!)" "Es ist unerheblich, ob Karpfenteiche im Haupt- oder Nebenschluss sind. Tatsache ist, dass sie bei der gegenwärtigen Bewirt-schaftung als Nährstofffalle funktionieren. Entsprechende Daten wurden in Karpfen-teichen in Sachsen, Brandenburg, Bayern und Ungarn erhoben. Literaturveruziech-nis kann jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Gerade für die Döllnitz stellen die im Flusslauf liegenden Teiche eine erhebliche Nährstoffentlastung dar. Harte Daten für Lossa und Parthe liegen uns nicht vor, sollten ggf. durchden Einwender beigebracht werden. Dass Karpfenteiche Belastungen in Fließgewässern herbeiführen, die dem Ablauf kommunaler Kläranlagen gleich kommen, ist eine ausschließlich von Vor-urteilen geprägte Meinung, die durch nichts zu belegen ist. Dass bei nicht sachgerechtem Ablassen von Karpfenteichen bei den letzten 0,5 % der Wassermenge auch Sedimente in die Vorfluter gelangen können, ist uns be-kannt, ändert aber nichts an der grundsätz-lich negativen Nährstoffbilanz von Karp-fenteichen, die 364 Tage im Jahr als Klär-anlage für den Vorfluter dienen. Selbst diese evtl. über weinige Stunden andauernden Sedimenteinleitungen im Herbst können jedoch kaum für das Feh-len von Makrophyten verantwortlich sein. Hier sollte die tatsächlichen Einflussgrö-ßen gesucht werden. " keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 58; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] letzter bzw. 1.Abs. Bei den SWK verfehlen… --> Prüfung und ggf. Korrektur bzw. Ergänzung: Speicherbecken Borna, Speicherbe-cken Witznitz; jeweils Ökologischer Zustand / Potential, Komponente Phytoplankton Erklärung: Speicherbecken Borna: Trophieziel oli-gotroph, Ist-Zustand eutroph 1 [LTV, Si-cherheitsbericht 2007]; seit 2007 Massen-entwicklungen von Blaualgen (Plank-tothrix rubescens) aufgrund häufigen Ein-staus auch kleinerer Hochwässer der Plei-ße, bedingt durch Baustellen Speicherbecken Witznitz: Wassergüteziel mesotroph, Ist-Zustand eutroph 1, Algen-massenentwicklungen [LTV, Sicherheits-bericht 2007] " Zustimmung Text sinngemäß geändert wie angegeben Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 1.Abs. Die Kiesgrube Naunhof befindet sich zurzeit nicht im guten chemischen Zustand, da dort eine Überschreitung der Umweltqualitätsnorm für Cad-mium festgestellt wurde. --> Korrektur /Ergänzung: Die Ursache für die Einstufung des Kiessees Naunhof, der erhöhte Ge-halt an Cadmium, ist geogen be-dingt. Erklärung: In den hier abgebauten Flusskiesen (Mul-deschotter!) ist aufgrund des Einzugsge-bietes geogen bedingt mit erhöhten Schwermetall- (Cd-, Pb) und As-Gehalten zu rechnen. Durch den sauren pH-Wert im Kiessee Naunhof gehen diese in Lösung. Wie bereits am benachbarten Ammelshai-ner See zu beobachten war, wird auch der Kiessee Naunhof nach dem (bereits erfolg-ten) Abschluss des Kiesabbaus innerhalb weniger Jahrzehnte von allein neutrale Verhältnisse erreichen und damit auch der Cadmium-Gehalt zurückgehen. Die jetzige Einstufung als „nicht gut“ hat eine hohe Öffentlichkeitswirkung; da der im überre-gional bekannten NEG Naunhof-Brandiser Forst gelegene See intensiv für Erholungs-zwecke genutzt wird. " Zustimmung Text sinngemäß geändert wie angegeben Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 2.Abs.: Die Pleiße weist bereits vor dem Übertritt in thüringi-sches Gebiet hohe Konzentrati-onen an Ammonium und Phos-phor auf. Diese verringern sich im weiteren Verlauf in Thürin-gen und Sachsen-Anhalt kaum und führen somit auch zu einer Belastung der Weißen Elster im sächsischen Abschnitt, in den später noch die Pleiße einmün-det. --> Streichung: führen somit auch zu einer Belas-tung der Weißen Elster Ergänzung: Dabei nimmt, bedingt durch den Zutritt eisenhaltiger Grundwässer, im Unterlauf der Pleiße vor allem der Gehalt an gelöstem (Or-thophosphat-)Phosphor bis unter die Bestimmungsgrenze ab. Ergänzung: Einträge von Sulfat und Eisen durch Aktiv- und Sanierungsbergbau Erklärung: Von einer „Belastung“ der Weißen Elster durch die Pleiße zu sprechen, ist wesent-lich mehr bzgl. des Sulfats und des Eisens gerechtfertigt als bzgl. der zwar über den RAKON-Werten liegenden, aber im Ver-gleich zu vielen anderen OWK relativ geringen P- und NH4-N-Gehalten – zumal Orthophosphat [Daten 2008, OBF 53700 Markkleeberg] meist <0,01 mg/l beträgt und zwischen Regis [OBF 53300] und Markkleeberg eine deutliche Abnahme auch beim Gesamt-P auftritt." Zustimmung Text sinngemäß geändert wie angegeben Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 3.Abs.: Hierzu sollen in den schwebstoffbürtigen Sedimen-ten langfristige Reduktionen der Konzentrationen bei … Orga-nozinnverbindungen um 17% erfolgen. Frage: Wie soll das erreicht wer-den bei Stoffen, die in Kläranlagen nicht zurückgehalten werden (betr. auch die anderen TBG) " Anforderung der überregionalen Zielsetzung zur Reduzierung der Schadstoffkon-zentrationen. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Sämtliche vorgeschlagenen Maß-nahmen bzw. eventuell hinzu kom-mende weitere Vorschläge sind bei Definition einer klaren Zielvorgabe fachlich zu untersetzen und auf das Niveau von standortangepassten Vorplanungen zu bringen. Wichtig ist es von vornherein die technische Machbarkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis in die Überle-gungen einzubeziehen. Erklärung: Bislang handelt es sich bei den vorge-schlagenen Maßnahmen zum Teil um pau-schale Angaben. Standortspezifische Be-dingungen werden nicht betrachtet. Die in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Maßnahmen sind erforderlich, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Zu-stand der Gewässer zu verringern und die dritte in § 25 d Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 WHG genannte Voraussetzung für eine Aus-nahme von den Bewirtschaftungszielen („weniger strenge Umweltziele“ Men-ge/Chemie für den GWK SAL GW 059 gemäß Art. 4 Abs. (5) WRRL) zu erfüllen " Der Bewirtschaftungsplan (BP) ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechen-de Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zu-sammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht er-forderlich. keine Freistaat Sachsen