HWRM-RL
Am 23.10.2007 wurde die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) verabschiedet und ist am 26.11.2007 in Kraft getreten.
Mit der Einführung dieser Richtlinie hat sich die Wasserpolitik der EU in Ergänzung zur Richtlinie 2000/60/EG vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie: WRRL) die Aufgabe gestellt, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf
- die menschliche Gesundheit,
- die Umwelt,
- das Kulturerbe und
- die wirtschaftlichen Tätigkeiten
in der Gemeinschaft zu schaffen.
Sowohl die Hochwasserrisikomanagementpläne als auch die Bewirtschaftungspläne gemäß der Richtlinie 2000/60/EG sind Elemente der integrierten Bewirtschaftung der Einzugsgebiete.