Die Information, Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein verbindlicher Bestandteil der WRRL. Zur Vorbereitung der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans für den vierten Bewirtschaftungszeitraum hat die Flussgebietsgemeinschaft Elbe einen Zeitplan und ein Arbeitsprogramm entworfen und am 22. Dezember 2024 veröffentlicht.
Die Öffentlichkeit hatte gemäß Art. 14, Abs. 1 a) WRRL bis zum 22. Juni 2025 Gelegenheit, sich zum Entwurf des Zeitplans und Arbeitsprogramms der FGG Elbe zu äußern. Das Anhörungsdokument gab die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vor.
Abweichend vom Vorgehen in den vergangenen Zyklen haben sich die Bundesländer und der Bund für den vierten Bewirtschaftungszeitraum darauf verständigt, die Anhörung zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung um ein Jahr vorzuziehen und gemeinsam mit der Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm durchzuführen.
Die zu beiden Anhörungen eingegangenen Stellungnahmen wurden gemeinsam bewertet und in der FGG Elbe abgestimmt. Momentan erfolgt die Zusammenstellung der Bewertungen, anschließend können sie hier eingesehen werden.
Eine Anpassung des Zeitplans und Arbeitsprogramms im Ergebnis der Bewertung der Stellungnahmen ist nicht erfolgt.