Die Information, Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein verbindlicher Bestandteil der WRRL. Zur Vorbereitung der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans für den vierten Bewirtschaftungszeitraum hat die Flussgebietsgemeinschaft Elbe einen Zeitplan und ein Arbeitsprogramm entworfen. Das dem Zeitplan zugrunde gelegte Arbeitsprogramm dient der Vorbereitung der Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans bis zur Veröffentlichung 2027.

Sie hatten gemäß Art. 14, Abs. 1 a) WRRL bis zum 22. Juni 2025 Gelegenheit, sich zum Entwurf des Zeitplans und Arbeitsprogramms der FGG Elbe zu äußern. Derzeit werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet.