Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0018 "HGRD-MP: S. 41; 4.5 TBG Elbestrom-2] 4.Abs.: Von den beiden SWK verfehlt die Talsperre Döllnitz-see… --> Prüfung und ggf. Korrektur: Einordnung des SWK Großer Teich Torgau bzgl. ökologischem Zustand, speziell Komponente Phytoplank-ton, als „gut“ Erklärung: Aus früheren Jahren häufige Massenent-wicklungen von Blaualgen (Anabaena flos-aquae) bekannt [Werkvertrag StUFA Leipzig, 1994] " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 52; 4.8 [TBG Vereinigte Mulde] 3. Abs: Das Teilbearbeitungs-gebiet umfasst 39 FWK, zwei SWK … --> Ergänzung: derzeit [zwei SWK] Erklärung: Im TBG Vereinigte Mulde liegen mit Werbeliner, Grabschützer, Schladitzer und Seelhausener See vier weitere Gewässer, die – abhängig von der dann erreichten Stabilität ihres jeweiligen Ökosystems - bei künftigen Berichten als SWK gemäß WRRL einzubeziehen sind. " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 53; 4.8 [TBG Vereinigte Mulde] 1.Abs.: …, die sich negativ auf den ökologischen Zustand / Potential der ohnehin abfluss-schwachen FWK auswirken --> Ergänzung: weshalb z.B. zur Sicherung des öko-logischen Mindestabflusses im Lo-ber eine Wasserüberleitung aus der Neuen Luppe (TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße) durchgeführt wird." Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: S. 58; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 3.Abs. …die Pleiße, die thürin-gisches Gebiet durchfließt. --> Ergänzung: und kurz vor dem Wiedereintritt nach Sachsen die TS Windischleu-ba…[durchfließt]. Erklärung: Aktueller Einfluss der TS Windischleuba auf den Unterlauf der Pleiße mittels Chlo-rophyll- und Phaeophytin-Untersuchungen am Gütepegel Regis zu prüfen (Empfeh-lung: Abstimmung mit LTV, Ablauf TS Windischleuba wird ab 2010 aller 2 Jahre 6x/Jahr fluorometrisch auf Chlorophyll a untersucht), Umbau Absperrbauwerk ab-geschlossen, kaum Unterschiede zwischen Zu- u. Ablaufqualität, Verweilzeit nur reichlich ein Tag " Zustimmung Ergänzung Text Freistaat Sachsen
SN0019 keine einseitige deutsche Verschärfung gegenüber europäischer Gesetze Eine einseitige Verschärfung der deutschen Rechtsgrundlagen gegenüber den europäischen Gesetzen ist im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU- Wasserrahmenricht- linie nicht vorgesehen. Der Freistaat Sachsen strebt eine 1 :1- Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie an. keine Freistaat Sachsen
SN0019 Der vorgelegte Entwurf hat nur einen theoretischen Wert für unmittelbar damit beschäftigte Fachleute. Es ergibt sich die Frage nach der praktischen Bedeutung solcher Vorlagen, wenn deren Inhalt für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist (auch für Form und Gestaltung). Aus diesem Grund ist diese Vorlage in der derzeitigen Form abzulehnen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des BPs erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. keine Freistaat Sachsen
SN0019 Ablehnung Nutzungsartenänderung Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine Verschärfungen von Nutzungsauflagen bzw. verpflichtende Nutzungsänderungen für die Landwirtschaft vorgesehen, soweit die landwirtschaftlichen Nutzungen bereits flächendeckend nach den fachgesetzlichen Vorgaben (z.B. "Gute fachliche Praxis") einschließlich der Beachtung der wasserrechtlich festgelegten ökologischen Grundforderungen erfolgen. Wasserkörperbezogene Zuordnungen von Maßnahmen, die über den derzeitigen gesetzlichen Grundrahmen hinaus gehen, wie z.B. die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau und Untersaaten" oder "Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung" werden als ergänzende Maßnahmen betrachtet und stellen kooperative Angebote für eine freiwillige Inanspruchnahme bzw. Umsetzung durch die Landwirte in den betreffenden Gebieten dar. Keine Freistaat Sachsen
SN0019 keine höheren Auflagen als Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelgesetz vorsehen Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine höheren Auflagen bzw. Verpflichtungen für die Landwirtschaft vorgesehen, welche über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechtes hinausgehen. keine Freistaat Sachsen
SN0019 Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. keine Freistaat Sachsen
SN0020 keine einseitige deutsche Verschärfung gegenüber europäischer Gesetze Eine einseitige Verschärfung der deutschen Rechtsgrundlagen gegenüber den europäischen Gesetzen ist im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU- Wasserrahmenricht- linie nicht vorgesehen. Der Freistaat Sachsen strebt eine 1 :1- Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie an. keine Freistaat Sachsen
SN0020 Ablehnung Nutzungsartenänderung Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine Verschärfungen von Nutzungsauflagen bzw. verpflichtende Nutzungsänderungen für die Landwirtschaft vorgesehen, soweit die landwirtschaftlichen Nutzungen bereits flächendeckend nach den fachgesetzlichen Vorgaben (z.B. "Gute fachliche Praxis") einschließlich der Beachtung der wasserrechtlich festgelegten ökologischen Grundforderungen erfolgen. Wasserkörperbezogene Zuordnungen von Maßnahmen, die über den derzeitigen gesetzlichen Grundrahmen hinaus gehen, wie z.B. die Förderung der Agrarumweltmaßnahmen "Zwischenfruchtanbau und Untersaaten" oder "Dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung" werden als ergänzende Maßnahmen betrachtet und stellen kooperative Angebote für eine freiwillige Inanspruchnahme bzw. Umsetzung durch die Landwirte in den betreffenden Gebieten dar. Keine Freistaat Sachsen
SN0020 keine höheren Auflagen als Düngemittel- und Pflanzenschutzmittelgesetz vorsehen Im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes sind grundsätzlich keine höheren Auflagen bzw. Verpflichtungen für die Landwirtschaft vorgesehen, welche über die bisherigen gesetzlichen Vorgaben des Düngemittel- und Pflanzenschutzrechtes hinausgehen. keine Freistaat Sachsen
SN0020 Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. keine Freistaat Sachsen
SN0021 "Gewässer dürfen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der monetären Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände (Energiegewinnung, Verkehr, Kühlwasser, Freizeit) . Die Nutzung von Flüssen und Seen muss für diese Zwecke weiterhin möglich sein. Fließgewässer bieten darüberhinaus eine wichtige und umweltfreundliche Transportalternative zu Schiene, Straße und Flugzeug und sichern so Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Zustand und Ausbau dieser Wasserstraßen darf durch eine falsche Einstufung der Gewässer nicht gefährdet werden: W asserstraßen sind ,,erheblich veränderte Gewässer"" und müssen auch als solche klassifiziert und mit entsprechenden Maßnahmen belegt werden. Dies gilt insbesondere auch für die wirtschaftlich wichtigen Seewasserwege. " Notwendige Nutzungen der Wasserressourcen werden bei der Bewirtschaftungsplanung berücksichtigt. Dies spiegelt sich in der Ausweisung erheblich verändertger Wasserkörper und der Definition der Umweltziele bzw. der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen wider. keine Freistaat Sachsen
SN0021 Bei den nun anstehenden Aufgaben ist die Wirtschaft weiterhin durch die zuständigen Wasserbehörden umfassend und frühzeitig zu konsultieren. Eine Zusammenarbeit aller Akteure vor Ort wird notwendig sein und wird angestrebt. keine Freistaat Sachsen