Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0025 Es wird sehr schwierig werden, im Bereich Landwirtschaft Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen, die alle auf Freiwilligkeit der Landwirte beruhen, durch die zuständige Wasserbehörde durchzusetzen. Auch die seit etwa 10 Jahren in der Landwirtschaft angewandte „gute fachliche Praxis“ hat bislang noch keinen entscheidenden Durchbruch zur Nährstoffreduzierung in den OWK gebracht. Die Ziele der Nährstoffreduzierung sind nur unzureichend auf die Oberflächenwasser- körper aufgeschlüsselt.Es ist unklar, wie die weitere erhebliche Reduzierung erreicht werden soll. EinTeil der bisherigen Maßnahmen der "guten fachlichen Praxis" aus den zurückliegenden Jahren zur Verringerung der Stickstoffauswaschungen aus den landwirtschaftlichen Böden wird aufgrund der langen Grundwasser-verweilzeiten von Nitrat erst noch in kommenden Jahren weitere Wirkungs- effizienz auf GWK und OWK entfalten. Ein Herunterbrechen von Nährstoff- reduktionszielen auf die Einzugsgebiete einzelner OWK bzw. einzelne Eintragsquellen ist mit den derzeit verfügbaren Datengrundlagen aus den Bereichen Landwirtschaft und Siedlungswasserwirtschaft noch nicht möglich. Die Nährstoffreduktionsziele für den ersten Bewirtschaftungsplan sollen vor allem in gebündelter Synergiewirkung aller grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen zur Nährstoffreduktion in den Bereichen Land- und Siedlungs-wasserwirtschaft erreicht werden (siehe hierzu auch Pkt. 5.2.2 und 5.5.2 im sächsischen Hintergrunddokument zum Bewirtschaftungsplan). Keine Freistaat Sachsen
SN0025 Warum die Maßnahme 31 (Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen aus der Landwirtschaft) in Sachsen nicht angewendet wird, ist fachlich nicht nachvollziehbar. Da der direkte Eintrag von Nährstoffen, PSM in Gewässer durch Drainagen erwiesenermaßen nicht unerheblich ist, sollte die Maßnahme 31 unbedingt auch in Sachsen zur Anwendung kommen. Diese Maßnahme wird zurzeit weder gefördert noch gesetzlich gefordert, eine Umsetzung ist daher fraglich. Die Maßnahme wurde daher für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anwendung gebracht. keine Freistaat Sachsen
SN0025 Gleiches trifft für die Maßnahme 11 (Optimierung der Betriebsweise von Anlagen zur Ableitung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser) zu, die u. E. eine sehr wichtige ist. Da die Daten zu den Misch- und Niederschlagswassereinleitungen nicht flächendeckend verfügbar sind, wurden die Maßnahmen 10 und 12 vergeben. In der Maßnahme 12 kann auch die Optimierung der Betriebsweisen von bestehenden Anlagen enthalten sein. Ergänzung der Maßnahmenzuweisung von M-Nr. 12 analog zu M-Nr. 10 Freistaat Sachsen
SN0025 Bei den Maßnahmen zu Punktquellen und diffusen Quellen fehlen Quantifizierungen zu den Reduktionsanteilen für N und P aus den kommunalen Abwasserentsorgungs- anlagen (KA und KKA) einerseits und aus dem Bereich der Landwirtschaft andererseits. Nur so wird letztendlich eine Erfolgskontrolle zu den Reduktionen von Nährstoffen nach dem Verursacherprinzip möglich werden. Ausgewogene Begründungen für erhöhte wasserrechtliche Anforderungen müssen aus der WRRL belastbar hergeleitet werden können. Ein Herunterbrechen von Nährstoffreduktionszielen auf die Einzugsgebiete einzelner OWK bzw. einzelne Eintragsquellen ist mit den derzeit verfügbaren Datengrundlagen aus den Bereichen Landwirtschaft und Siedlungswasser-wirtschaft noch nicht möglich. Die Nährstoffreduktionsziele für den ersten Bewirtschaftungsplan sollen vor allem in gebündelter Synergiewirkung aller grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen zur Nährstoffreduktion in den Bereichen Land- und Siedlungswasserwirtschaft erreicht werden (siehe hierzu auch Pkt. 5.2.2 und 5.5.2 im sächsischen Hintergrunddokument zum Bewirt- schaftungsplan). Eine modellgestützt ermittelte Bezugsdatengrundlage der Emissionsfrachtverteilungen bei N und P für 2005 auf die wichtigsten Eintragsquellen und Pfade liegt (auch wasserkörperbezogen) mit den Ergebnisdaten des Projektes "Atlas der Nährstoffeinträge in sächsische Gewässer" bis Ende 2009 vor. keine Freistaat Sachsen
SN0027 Einspruch gegen Maßnahmen M61 und M69 - der Mindestwasserabfluss und die Gewässerdurchgängigkeit sind gewährleistet Die Maßnahmenplanung umfasst nicht nur Maßnahmen, die aktiv umgesetzt werden müssen, sondern auch Aufrechterhaltung bestehender Regelungen wie die Mindestwasserführung und die Gewährleistung der Durchgängigkeit. Nach Datenstand des LfULG befinden sich im OWK Wilde Sau-2 min. 4 Querbauwerke die als nicht durchgängig für die Fischfauna bewertet werden. keine Freistaat Sachsen
SN0028 Wasserkraftnutzung wird als Schädigung an der Natur unterstellt, obwohl diese schon Jahrhunderte betrieben wird. Der Mensch hat seit eh und je die Kulturlandschaft zu seinem Nutzen umgestaltet. Der Wasserkraftnutzung werden nur negative Einflüsse in den Anhörungsdokumenten zugeschrieben. In den Hintergrunddokumenten werden entsprechend den Vorgaben der WRRL die einzelnen Belastungsarten für die Gewässer aufgeführt. Problematisch für die Gewässerökosysteme ist nicht die Wasserkraftnutzung an sich, sondern die fehlende ökologische Durchgängigkeit an den Querverbauungen und in den Ausleitungsstrecken. Die positiven Aspekte der Wasserkraftnutzung werden in entsprechenden Dokumenten z.B. bei erneuerbaren Energien genannt. keine Freistaat Sachsen
SN0028 "Die zur Herstellung der Durchgängigkeit erforderlichen Fischpässe oder- aufstiege sind mit erheblichen Eingriffen in die bestehende Anlage und dadurch mit hohen Baukosten verbunden, die nur schwer aufzubringen sind. Der erhofften positiven Auswirkung für das Gewässer steht dabei ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand gegenüber. Aus den genannten Gründen wird zurzeit keine Möglichkeit gesehen, die Durchgängigkeit der Wehranlage herzustellen. " Die genannten Anlagen befinden sich jeweils in Wasserkörpern, deren Durchgängigkeit durch eine Vielzahl von nicht passierbaren Querbauwerken nicht gewährleistet ist. § 91 des Sächsischen Wassergesetzes regelt die Belange der Durchgängigkeit. Danach können auch für bestehende Anlagen erforderliche Maßnahmen nachträglich angeordnet werden. Da es sich bei der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen um bauliche Maßnahmen mit hohen Kosten handelt, sind in der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz Förderungen von 75% (in Einzelfällen bis 90%) für derartige Vorhaben vorgesehen. Förderkombinationen sind ebenfalls möglich. Eine Entscheidung, ob es sich um einen unverhältnismäßig hohen Aufwand handelt, wird im Einzelfall geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0029 "Die zur Herstellung der Durchgängigkeit erforderlichen Fischpässe oder- aufstiege sind mit erheblichen Eingriffen in die bestehende Anlage und dadurch mit hohen Baukosten verbunden, die nur schwer aufzubringen sind. Der erhofften positiven Auswirkung für das Gewässer steht dabei ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand gegenüber. Aus den genannten Gründen wird zurzeit keine Möglichkeit gesehen, die Durchgängigkeit der Wehranlage herzustellen. " Die genannten Anlagen befinden sich jeweils in Wasserkörpern, deren Durchgängigkeit durch eine Vielzahl von nicht passierbaren Querbauwerken nicht gewährleistet ist. § 91 des Sächsischen Wassergesetzes regelt die Belange der Durchgängigkeit. Danach können auch für bestehende Anlagen erforderliche Maßnahmen nachträglich angeordnet werden. Da es sich bei der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen um bauliche Maßnahmen mit hohen Kosten handelt, sind in der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz Förderungen von 75% (in Einzelfällen bis 90%) für derartige Vorhaben vorgesehen. Förderkombinationen sind ebenfalls möglich. Eine Entscheidung, ob es sich um einen unverhältnismäßig hohen Aufwand handelt, wird im Einzelfall geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0030 Ein Rückbau des Querbauwerks der WKA könnte zu erheblichen Risiken und Kosten bezüglich der Grundstruktur und Substanz der denkmalgeschützten Mühle und der Nebengebäude führen. Die WRRL fordert die Durchgängigkeit der Gewässer und nicht den Rückbau der Wehre. Welche die günstigste Variante zur Herstellung der Durchgängigkeit ist, bleibt eine Einzelfallentscheidung. Wenn die Wehranlage wieder genutzt werden soll, muss ein Planfeststellungsverfahren geführt werden, in dem die Genehmigungsbehörden die Einhaltung der Gesetzlichen Regelungen und den Einfluß auf die Schutzgüter prüft. Die Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz fördert Vorhaben zur Herstellung der Durchgängigkeit mit bis zu 75%. Förderanträge sind mit den konkreten Vorhabenplanungen einzureichen. keine Freistaat Sachsen
SN0031 "Die zur Herstellung der Durchgängigkeit erforderlichen Fischpässe oder- aufstiege sind mit erheblichen Eingriffen in die bestehende Anlage und dadurch mit hohen Baukosten verbunden, die nur schwer aufzubringen sind. Der erhofften positiven Auswirkung für das Gewässer steht dabei ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand gegenüber. Aus den genannten Gründen wird zurzeit keine Möglichkeit gesehen, die Durchgängigkeit der Wehranlage herzustellen. " Die genannten Anlagen befinden sich jeweils in Wasserkörpern, deren Durchgängigkeit durch eine Vielzahl von nicht passierbaren Querbauwerken nicht gewährleistet ist. § 91 des Sächsischen Wassergesetzes regelt die Belange der Durchgängigkeit. Danach können auch für bestehende Anlagen erforderliche Maßnahmen nachträglich angeordnet werden. Da es sich bei der Errichtung von Fischaufstiegsanlagen um bauliche Maßnahmen mit hohen Kosten handelt, sind in der Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz Förderungen von 75% (in Einzelfällen bis 90%) für derartige Vorhaben vorgesehen. Förderkombinationen sind ebenfalls möglich. Eine Entscheidung, ob es sich um einen unverhältnismäßig hohen Aufwand handelt, wird im Einzelfall geprüft. keine Freistaat Sachsen
SN0033 keine einseitige deutsche Verschärfung gegenüber europäischer Gesetze Eine einseitige Verschärfung der deutschen Rechtsgrundlagen gegenüber den europäischen Gesetzen ist im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU- Wasserrahmenricht- linie nicht vorgesehen. Der Freistaat Sachsen strebt eine 1 :1- Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie an. keine Freistaat Sachsen
SN0033 Entfernung bürokratischer Hindernisse bei der Anwendung stoffeintragsminimierender Flächenbewirtschaftung u.a. die Regelung, die nach einer fünfjährigen ununterbrochenen Bestellung von Flächen Feldgras unumkehrbar den Dauergrünlandstatus vorsieht Der Hinweis zur Änderung der Regelung nach EU-Verordnung 796/2004 und 239/2005 soll in den Ausführungsbestimmungen zu geplanten AuW-Maßnahmen, die im Zuge der Modulation ab 2010 neu angeboten werden, entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. begrünte Gewässerrandstreifen entsprechend der o.g. Verordnung nach fünf Jahren umgebrochen werden. Die Regelungen sehen vor, dass dieses Ziel durch genau definierte Ansaatmischungen oder andere geeignete Maßnahmen erreicht wird. Die entsprechenden Vorschläge des Freistaates Sachsen stehen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission. Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0033 "Bei Entscheidungen über die Nutzung von OWK und GWK sind auch angemessen die Interessen der Landwirtschaft zu berücksichtigen, z.B. bei der Vergabe von Wasserrechten zur Beregnung landwirtschaftluicher Flächen. Bestehende genehmigte Wasserentnahmen sind zu erhalten" Die Interessen der Landwirtschaft werden auch weiterhin bei den erforderlichen Entscheidungen über die Nutzung von OWK und GWK sowie in Abwägung der unterschiedlichen Nutzerbelange mit den ökologischen Belangen der WRRL angemessen berücksichtigt werden. Dies betrifft auch die Aufrechterhaltung oder Neuvergabe von Wasserrechten zur Beregnung landwirtschaftlicher Flächen, die entsprechend den diesbezüglichen gesetzlichen Grundlagen bei Erfordernis in Einzelfallentscheidungen durch die zuständigen Wasserbehörden zu regeln ist. Keine Freistaat Sachsen
SN0033 Bei der Veränderung Gewässerstruktur ist der Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen auf ein Minimum zu beschränken und muss grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegen. Entsprechende natürliche Veränderungen sind ggf. auch eigentumsrechtlich nachzuvollziehen. Keine entschädigungslose Zurverfügungstellung. Maßnahmen zur Strukturverbesserung von degradierten OWK werden immer unter Berücksichtigugn der Eigentumsverhältnisse bei den angrenzenden Flächen geplant und durchgeführt. Dies geschieht in Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern. keine Freistaat Sachsen
SN0033 Sicherung Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei Maßnahmen zur Strukturverbesserung Die weitere Funktionsfähigkeit der Systeme zur Be- und Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen soll auch bei der Realisierung von Maßnahmen zur Strukturverbesserung in und an Fließgewässern grundsätzlich erhalten bleiben, soweit die betreffenden Systeme noch ihren eigentlichen Nutzungszweck erfüllen. In der Regel haben sich die lokalen Wasserhaushaltsverhältnisse und die daran gekoppelten Lebensraum- bedingungen bereits langfristig auf die vorhandenen Be- und Entwässe-rungssysteme eingestellt. Keine Freistaat Sachsen