Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung des Maßnahmenprogramms bezüglich des OWK Erlbach. Die Hinweise zur Durchgängigkeit sind plausibel. Der OWK Erlbach ist Schwerpunktgewässer Struktur. Eine abschließende Betrachtung der Durchgängigkeitsproblematik erfolgt erst im Rahmen eines Konzeptes zur Durchgängigkeit, dessen Aufstellung eine Forderung des Maßnahmenprogramms ist. Die zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumqualität / Gewässerstruktur sind plausibel, führen aber zu keiner messbaren Verbesserung der Gewässerstruktur und führten daher auf der Maßstabsebene des Maßnahmenprogramms zu keiner Änderung. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Maßnahmenkonkretisierung ist später zu prüfen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen zum Oberflächenwasserkörper (OWK) Wipse-Gessenbach wurden zur Kenntnis genommen. Er wird im Rahmen der Erarbeitung eines Konzeptes zur Erfüllung der Anforderungen der WRRL bzgl. Gewässermorphologie und Durchgängigkeit und zur Identifizierung erforderlicher Maßnahmen eingebracht werden. Die Aufstellung dieses Konzeptes ist im Maßnahmenprogramm gefordert. Insofern wurde keine Änderung am Maßnahmenprogramm erforderlich.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie führten jedoch nicht zur Änderung am Maßnahmenprogramm, da sich das Land bei den geplanten Maßnahmen angemessen an den Kosten beteiligen wird.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, sie führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Die Oberflächenwasserkörper (OWK) Erlbach und Untere Weida-Triebes sind Schwerpunktgewässer Struktur, jedoch nicht Schwerpunktgewässer Durchgängigkeit. Es wurden daher bislang nicht alle möglichen Durchgängigkeitsmaßnahmen berücksichtigt, im Übrigen wurde die Aufstellung eines Konzepte zur Durchgängigkeit als weitere Maßnahme vorgesehen. Alle Durchgängigkeitsmaßnahmen an WKA betrachten immer den gesamten Standort. Im Rahmen von Detailplanungen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur zu konkretisieren und ggf. auch Maßnahmen zur Flächenbereitstellung oder zum Flächenerwerb vorzusehen. Die Denkmalschutzbehörde ist rechtzeitig im Verfahren zur Maßnahmenumsetzung bzw. Plankonkretisierung zu beteiligen. Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan sind behördenverbindlich, insofern können daraus nicht unmittelbare Anordnungen oder andere Verwaltungsakte abgeleitet werden. Die üblichen verfahrensrechtlichen Regelungen sind weiterhin einzuhalten.   Freistaat Thüringen
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 11, Seite174, 4. Punktauflistung: […] soll der Begriff 'Uranerz-Gewinnung' ersetzt werden durch den Begriff 'verschiedene bergbauliche Aktivitäten'. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. " Änderung der 4. Punktauflistung in Kapitel 11, Seite 174: • Bergbaufolgen (insbesondere Braunkohlegewinnung und verschiedene bergbauliche Aktivitäten) mit Auswirkungen auf Gewässer" FGG Elbe
UB-GS0046 Umweltbericht Kapitel 2.1, Seite 4, 6. Absatz soll die Formulierung des Bewirtschaftungsziels an die Formulierung im Bewirtschftungsplan angepasst werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. " Änderung der Formulierung zum Bewirtschatungsziel in Kapitel 2.1, Seite 4, 6. Absatz: ""Um dem Problem der Reduzierung des natürlichen Abflusses durch Entnahme von Wasser zu begegenen, wird ein übergreifendes Management für den Elbestrom und die Nebengewässer unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele für den Hochwasserschutz, für die Schifffahrt sowie für die Energiewirtschaft eingerichtet werden.""" FGG Elbe
UB-GS0045 "Umweltbericht, Anmerkung zum Anhang 2, Tabelle A2-18: Gegen diese Tabelle müssen wir entschieden Einspruch einlegen und auf Richtigstellung drängen bzw. auf Streichung der Reduzierung der fischereilichen Nutzung als wirksame Maßnahme zum Erreichen der Umweltziele der WRRL. [...] Die Behauptung, dass die Einstellung der Fischerei einen besonders positiven Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Erreichen des guten ökologischen Zustands darstellt, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. [...] Alle identifizierten Beeinträchtigungen liegen außerhalb der Verantwortlichkeit der Fischerei, weshalb die im Anhang A2-18 vorgenommene Darstellung zu streichen ist." "Die Beurteilung der Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 bezieht sich auf gewerbliche Fischereinutzung, die in der Regel mit Massenfischzucht in Teichen im Nebenschluss von Fließgewässern verbunden ist und aus der Nähr-/ Schadstoff-Einträge in Gewässer sowie Veränderungen der Gewässerstruktur und des Abflusses resultieren. Um dies deutlich zu machen, wurde eine entsprechende Präzisierung der Bezeichnung der MTG Nr. 18 in Kapitel 7.1.1 durchgeführt. " "Anpassung der textl. Erläuterungen zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 in Kap. 7.1.1 wie folgt : ""In erster Linie zielt diese MTG auf die Reduzierg. der morphologischen und biologisch-chemischen Belastungen (Futtermittel und Medikamente) durch gewerblich intensiv bewirtschaftete Fischzuchtbetriebe an Teichen im Nebenschluss von Fließgew. ab. Zudem beinhaltet sie Maßnahmen (MN) zur Reduzierung der Belastungen infolge fischereilichem Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung best. Fischarten sowie zur Überprüfung der Hegepläne. Dabei geht es unter dem Prinzip der nachhaltigen Wirtschaftsweise um die Orientierung der Fischfangmengen an ausreich. Populationsgrößen für einen dauerhaften Bestand der Fischarten. Diesen Zweck verfolgen auch die MN zum Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung, wie z.B. zur Wiederauffüllung des Bestands des gefährdeten Europäischen Aals (Umsetzung von Aalbewirtschaftungsplänen). Insges. soll durch die MN eine stärker ökologisch ausgerichtete Fischereiwirtschaft erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die MTG ausschließl. pos. Beiträge zu den Umweltqualitätszielen der Schutzgüter Tiere (Fisch-/ Muschelfauna) und biologische Vielfalt sowie Wasser leistet. Pos. Effekte sind dem zufolge auch auf die auf Gewässer bezogenen Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten zu erwarten. Andere Schutzgüter werden nicht von den MN betroffen, folglich werden andere schutzgutbezogene Umweltziele weder pos. noch neg. tangiert."" " FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.1.1: In Verbindung mit den betrachteten diffusen Nähr- und Schadstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft sollte hier explizit die flächenhafte Verrieselung von Gülle namentlich benannt werden. Mittlerweile ebenfalls von Bedeutung sind Silagelager und Biogasanlagen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung eines Teilsatzes hinter Satz 1 des 3. Absatzes in Kapitel 6.1.1: ""…, die durch flächenhafte Verrieselung von Gülle, durch Silagelager und durch Biogasanlagen verursacht werden.""" FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.1.1: In Verbindung mit den betrachteten diffusen Nähr- und Schadstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft sollte hier explizit die flächenhafte Verrieselung von Gülle namentlich benannt werden. Mittlerweile ebenfalls von Bedeutung sind Silagelager und Biogasanlagen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung nach Satz 1 des 3. Absatzes in Kapitel 6.1.1 des Umweltberichtes: ""…, die durch flächenhafte Verrieselung von Gülle, durch Silagelager und durch Biogasanlagen verursacht werden.""" FGG Elbe
UB-GS0058 "Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.2: Zur Vorbeugung der Entstehung von Hochwasserschäden, sollte man hier auch die wirklichen Ursachen benennen. Aus unserer Sicht stellen der Verlust an Retentionsflächen (Bilanzierung?), der Ausbau und die Begradigung der Fließgewässer sowie die zunehmende Flächenversiegelung im Einzugsgebiet die Hauptursachen für katastrophale Hochwasserereignisse dar. Diese sollten daher zugleich auch die Hauptstellschrauben für einen nachhaltigen Hochwasserschutz bilden." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung von Kapitel 6.4.1.2 hinter dem 1. Absatz: ""Neben den Niederschlagsereignissen gelten als Hauptursachen von Hochwasserschäden die Begradigungen von Flüssen, die Verluste bzw. Bebauung von Retentionsräumen und die Versiegelungen von Böden.""" FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.2: Zur Vorbeugung der Entstehung von Hochwasserschäden, sollte man hier auch die wirklichen Ursachen benennen. Aus unserer Sicht stellen der Verlust an Retentionsflächen (Bilanzierung?), der Ausbau und die Begradigung der Fließgewässer sowie die zunehmende Flächenversiegelung im Einzugsgebiet die Hauptursachen für katastrophale Hochwasserereignisse dar. Diese sollten daher zugleich auch die Hauptstellschrauben für einen nachhaltigen Hochwasserschutz bilden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Ergänzung von Kapitel 6.4.1.2 hinter dem 1. Absatz: ""Neben den Niederschlagsereignissen gelten als Hauptursachen von Hochwasserschäden die Begradigungen von Flüssen, die Verluste bzw. Bebauung von Retentionsräumen und die Versiegelungen von Böden.""" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 6.3.1 'Sparsamer Umgang mit Grund und Boden', S. 54 sollte darauf hingewiesen werden, dass bereits versiegelte, ungenutzte Flächen verstärkt einzuplanen und vorrangig zu bebauen sind. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Im ersten Absatz in Kapitel 6.3.2 wurde folgender Teilsatz ergänzt: ""Obwohl grundsätzlich im Planungs- und Umweltrecht gefordert wird, bereits versiegelte, aber ungenutzte Flächen verstärkt einzuplanen und vorrangig zu bebauen, wird insgesamt voraussichtlich keine wesentliche Veränderung bei der anhaltenden Bodenversiegelung eintreten, da die Freiflächeninanspruchnahme zu Siedlungs- und Verkehrszwecken auf einem – wenn auch etwas niedrigeren – Niveau mittelfristig beibehalten wird und somit der Anteil versiegelter Flächen an der Gesamtfläche der FGG Elbe weiter zunehmen wird.""" FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 5.4 'Wasser' Seite 32ff. sollte bei der Bewirtschaftung von Oberflächengewässern ergänzt werden, dass der Ablfuss so zu regulieren ist, dass auch in Trockenzeiten ein Mindestabfluss gewährleistet ist. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 5.4 'Wasser' Seite 33 wurde folgender erläuternder Absatz vor dem 4. Absatz eingefügt: ""Zudem soll die Bewirtschaftung von Oberflächengewässern den Abfluss so regulieren, dass in Trockenzeiten ein Mindestabfluss zur Erhaltung des Lebens der Gewässerorganismen gewährleistet bleibt.""" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.1: Die Zustandsbeschreibung für den Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster ist unvollständig (Einträge aus Bergbaufolgen (Uranbergbau, Altbergbau) fehlen) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 6.4.1.1 wurde auf Seite 60 im letzten Absatz folgende Ergänzung durchgeführt: ""...Hauptverursacher punktueller biologisch-chemischer Gewässerbeeinträchtigungen sind Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, aus Industrie und Gewerbebetrieben insbesondere der Lebensmittelindustrie und chemischen Industrie sowie Stollenwässer aus dem Altbergbau. Hinzu kommen Beeinträchtigungen der biologisch-chemischen Gewässergüte infolge von diffusen Einträgen vor allem aus der Landwirtschaft und aus industriellen Altlasten sowie Bergbauhalden.""" FGG Elbe