Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 7.1.3, Seite 93 f. wird zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 8 'Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft' angeregt, zunächst Maßnahmen zu einem effektiveren Einsatz von Gülle vorrangig vor der pauschalen Verminderung des Einsatzes von Gülle zu nennen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 93f. wurde zur MTG 8 'Reduzierung diffuser Stoffeinträge aus der Landwirtschaft' der erste Auflistungspunkt ergänzt: • Reduzierung auswaschungsbedingten Stickstoffaustrags durch Senkung der betrieblichen Stickstoffsalden / Maßnahmen zu einem effektiveren Einsatz von Gülle zwecks Verlustminderung von Nährstoffen" FGG Elbe
UB-GS0051 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14: Die Maßnahmentypengruppe "Renaturierungsmaßnahmen ohne Flächenbedarf" beinhaltet den Rückbau bzw. die Entfernung von wasserbaulichen Sohlbefestigungen. Positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. (Ergänzung der Beschreibung der MTG). Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 7.1.3, Seite 97, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14 wurde der letzte Absatz wie folgt ergänzt: ""Die beschriebenen Effekte wirken sich durchweg positiv auf die Gewässerökologie aus. Überwiegend positive Effekte sind somit vor allem für die Schutzgüter Wasser, Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt zu erwarten. Positive Auswirkungen ergeben sich dem zufolge auch für die Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten im Bereich von Gewässerauen, hier insbesondere in Bezug auf die submerse Vegetation, Fische und Mollusken. In Bezug auf das Schutzgut Wasser kann das Einzelziel 'Vorbeugen der Entstehung von Hochwasserschäden' unter Umständen nachteilig beeinflusst werden.""" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Ergänzung der Trinkwassernutzung aus Oberflächengewässern in Tabelle 5.5 wird angeregt. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Tabelle 5-5 wurde unter der Spalte 'Kriterien' zum Ziel 'Schutz der Gewässer vor Schadstoff- und Nährstoffeintrag' Folgendes ergänzt: Auswirkungen auf Gewässer und nährstoffsensible Gebiete, Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung entsprechend ist auch die zusammenfassende Tabelle in Kapitel 5.8 zu ergänzen: - Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung" FGG Elbe
UB-GS0040 "Umweltbericht, Kapitel 6.4.3, Seite 66: Der Bezug ""siehe hierzu im Detail auch Kapitel 3.5"" ist unzutreffend. Der Bezug sollte gestrichen werden." Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. "Richtigstellung des zutreffenden Bezugs zu den Erläuterungen über die Klimaprognosen: (siehe hierzu im Detail auch Kapitel 6.5)" FGG Elbe
UB-GS0040 Umweltbericht, Seite 61, Änderungsvorschlag im Tabellenanhang zu Kapitel 6.4.1.1: Statt südlich von Hoyerwerda ist nördlich von Hoyerwerda zutreffend. Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. "Textanpassung wie vorgeschlagen: Hingegen ist der Oberlauf der Schwarzen Elster nördlich von Hoyerswerda infolge bergbaubedingter Regulierungsmaßnahmen in einem schlechten ökologischen Zustand. " FGG Elbe
UB-GS0040 "Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichts (Anlage zur Stellungnahme)" Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. "Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 4: Ergänzung eines erläuternden Satzes hinter dem 3. Absatz. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 4, Ergänzung des 3. Absatzes: ""Schwerpunkte bilden dabei vor allem Schwermetalle.""" FGG Elbe
UB-GS0032 "Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 5: Ergänzung eines erläuternden Satzes nach dem 6. Absatz zum Bewirtschaftungsziel." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 5, Ergänzung des 6. Absatzes: ""Gleichzeitig sind Möglichkeiten der Behandlung der anfallenden und stark mit Schwermetallen belasteten Stollenwässer zu erkunden.""" FGG Elbe
UB-GS0019 "Änderungsvorschlag zu Kapitel 2.3 des Umweltberichtes: Ergänzung des Bundesverkehrswegeplan-Vorhabens Oder-Havel-Wasserstraße und Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße " Dem Hinweis folgend wurden entsprechende Ergänzungen auf Basis des Bundesverkehrswegeplanes und deren Planungen bis 2015 zusätzlich in das Kapitel 2.3 vorgenommen. "Textergänzung Kapitel 2.3: - Ausbau Mittellandkanal / Elbe-Havel-Kanal / Untere Havel-Wasserstraße / Berliner Wasserstraßen / Oder-Havel-Wasserstraße und Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße, (Projekt der EU-Osterweiterung und Verkehrsprojekt Deutsche Einheit) Neue Vorhaben: - Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals zur Förderung der Seeschifffahrt (Verfahren Oststrecke, Levensauer Hochbrücke, Gesamtausbau)" FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 65 (Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts einschl. Rückverlegung von Deichen und Dämmen): Neben den Deichen sind Dämme erwähnt. Der Begriff "Dämme" ist hier insbesondere bzgl. der Bundeswasserstraßen zu streichen, da durch eine Rückverlegung z.B. von Kanalseitendämmen an dem ELK / der MEW der gewünschte positive Effekt entweder nicht erreicht wird oder aber aufgrund der damit verbundenen Änderungen in den Querschnitten eine Schifffahrtsnutzung ausschließt. - Forderung: Streichung der Wortgruppe "und Dämmen" Die Maßnahmenbezeichnung "Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts (einschließlich Rückverlegung von Deichen und Dämmen) in Anhang A3-2 basiert auf einem bundesweit genutzten Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog (vgl. Anhang A1-1 zum Maßnahmenprogramm). Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zu vereinheitlichen und die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Ein Streichen des Bergriffes "Dämme" ist aufgrund der generellen Zeilstellung des Kataloges nicht erforderlich, die notwendigen Präzisierungen erfolgen im der Vorbereitung und Planung der Einzelmaßnahmen. Die Bezeichnung "Dämme " ist allgemein zu verstehen, nicht ausschließlich mit Bezug auf Kanalseitendämme an Wasserstraßen. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentypen 70, 71, 72 (Maßnahmen zum Initiieren einer eigendynamischen Gewässerentwicklung / Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers / Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Laufveränderung): hierdurch könnte es zu Einschränkungen in der Nutzung der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg sowie zu einer nachteiligen Auswirkung auf die Unterhaltung und Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt kommen (Untiefen, erschwerte Fahrtbedingungen). Maßnahmen, die die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt nachteilig beeinflussen, sind auszuschließen. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 74 (Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich und im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich Auenentwicklung): hierdurch könnte es zu Einschränkungen in der Sichtbarkeit von Schifffahrtzeichen, zur Schädigung von Bauwerken und zu u.a. durch Eisversetzungen hervorgerufenen Hochwässern kommen. - Der Eisaufbruch und die Schifffahrt dürfen durch die Maßnahmen nicht nachteilig beeinflusst werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 75 (Anschluss von Seitengewässern): Hierdurch könnte es zu einem vermehrten Sedimenteintrag kommen. Es sind negative Auswirkungen auf die Leichtigkeit der Schifffahrt und Unterhaltung der Wasserstraße auszuschließen. Der Anschluss von Altarmen sollte das bestehende Wasserdargebot insgesamt berücksichtigen. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 76 (Beseitigung von / Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen): Die wasserbaulichen Anlagen müssen Ihre Funktion soweit sie für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt erforderlich sind, behalten. Die Unterhaltung der Bauwerke darf nicht erschwert werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 78 (Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen): Maßnahmen die zum Erhalt der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt erforderlich sind, dürfen nicht eingeschränkt werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe