Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0008 Das überregionale Wassermanagement gehört im Flussgebiet der Elbe angesichts sich ändernder Klimaverhältnisse und dem notwendigen Wasserbedarf zur Sanierung der bergbaubeeinflussten Gebiete zu den wichtigen Bewirtschaftungsfragen. Allerdings muss bei diesem Wassermanagement die Trinkwasserversorgung als wichtiger Nutzer der Wasserressourcen berücksichtigt werden. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung entlang der Elbe kann vor allem während Perioden mit hoher Nutzungskonkurrenz auftreten. Für solche Trocken- und Niedrigwasserperioden muss beim Wassermengenmanagement eine Vorrangstellung der Trinkwasserversorgung zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensgrundlage berücksichtigt werden. Während im sächsischen Beitrag zum Bewirtschaftungsplanentwurf dieser Belang berücksichtigt wurde, fehlt die Wasserversorgung als zu berücksichtigende Nutzungsart auf der Ebene des deutschen und internationalen Bewirtschaftungsplanes. Beantwortung muss auf Ebene der FGG Elbe erfolgen. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Für die im Einzugsgebiet der Wasserfassungen Torgau-Ost, Mockritz und Sachau liegenden sächsischen OWK Schwarzer Graben und Weinske (DESN_5374-1, DESN_5374-2, DESN_5374-3) mit Nebengewässern, Großer Teich Torgau (DESN_011) muss aufgrund der hydrogeologischen Situation von einer Wechselwirkung des Oberflächengewässers mit dem Grundwasser ausgegangen werden. Dies wird durch verschiedene Untersuchungen und Modellberechnungen bestätigt. Das bedeutet, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen eine negative Beeinträchtigung des Grundwasserleiters vermieden werden muss und Maßnahmen, die zu einer Verringerung der möglichen Belastung der Oberflächengewässer führen, vorrangig realisiert werden sollten. Dies betrifft insbesondere auch die Maßnahmen zur Verringerung der direkten und erosionsbedingten Einträge. Diese Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes / Potenzials sind für die genannten OWK teilweise vorgesehen, müssen sich aber u.a. an den zurzeit bestehenden Förderkulissen orientieren. keine Freistaat Sachsen
SN0008 Auch in den Einzugsgebieten Torgau-Ost und Mockritz (GWK SN_EL2-1, SN_EL2-2) wird die Verantwortung für eine Verringerung der Grundwasserbelastung durch den Verweis auf die SächsSchAVO auf den Wasserversorger übertragen. Der Geltungsbereich der SächsSchAVO ist jedoch auf die Trinkwasserschutzzone selbst beschränkt, die nur einen kleinen Anteil an der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers ausmacht. Für einen effektiven Grundwasserschutz sind jedoch Maßnahmen für den gesamten Grundwasserkörper vorzusehen. Eine Zersplitterung der Maßnahmen und Zuständigkeiten für die Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen für den flächendeckenden Grundwasserschutz ist zur Erhöhung der Akzeptanz zu vermeiden. Für BP und MP nicht von Bedeutung. Der Hinweis wird bei der Konkretisierung der Maßnahmen berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
SN0099 Wir weisen darauf hin, dass sich das im Ergebnis der Grundwasserentnahmen ausbildende Einzugsgebiet der Wasserfassungen Canitz/ Thallwitz auf die Grundwasserkörper GWK VM 1-2-1, GWK VM 1-2-2 und GWK VM 1-4 erstreckt. Damit können sich Maßnahmen in jeweils angrenzenden Grundwasserkörpern wechselseitig beeinflussen. Wir empfehlen deshalb eine grundwasserkörperübergreifende Betrachtung. Die Bewertung der GWK erfolgte u.a. auf der Grundlage der regionalisierten Messwerte. Die Regionalisierung erfolgte sachsenweit. Insofern wurde und wird auch künftig die GWK-übergreifende Betrachtung in die weiteren Schritte zur Umsetzung der WRRL einbezogen. keine Freistaat Sachsen
SN0099 Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind in den fördermittelrechtlichen Förderkulissen Ausgleichszahlungen für Maßnahmen Wasser schützender Landwirtschaft möglich. Diese basieren auf einem freiwilligen Ansatz, d. h. die Wirksamkeit dieser Maßnahmen erfordert eine möglichst flächendeckende Teilnahme der Landwirtschaftsbetriebe an diesem Programm. Der derzeitige Ausgleichsbetrag z. B. für Zwischenfruchtanbau ermöglicht aber bei einer realistischen Betrachtung (Vollkostenrechung) keinen kostendeckenden Ersatz für diese Wasserschutzauf-wendungen. Hier ist zu überlegen, ob die Umsetzung der Maßnahmen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen kann oder ob die Umsetzung des Wasserschutzes als Forderung gesetzlich verankert werden sollte. "Für BP und MP nicht von Bedeutung. Der Hinweis wird bei der Konkretisierung der Maßnahmen berücksichtigt. " keine Freistaat Sachsen
SN0099 Die genannten Wasser schützenden Bewirtschaftungsmaßnahmen Zwischenfruchtanbau und Untersaat sind nur in einigen landwirtschaftlichen Betriebssystemen und bei Untersaaten in der Regel nur in klimatisch ausreichend feuchten Gebieten anwendbar. Typische winterkulturbetonte Fruchtfolgen würden dadurch nicht erfasst, können durch Steuerung der Düngetermine und Dünge- intensität, der Termine und Intensität der Bodenbearbeitung und nicht zuletzt durch angepasste Fruchtfolgegestaltung mit ausgeglichener Humus- und Stickstoffbilanz dennoch einen erheblichen Einfluss auf die Nährstoffausträge aus den Landwirt-schaftsflächen leisten. Die Steuerung der Landnutzung in diese nährstoffoptimierte Form kann über die qualifizierte Erfassung der Humus- und Stickstoffbilanz und die Honorierung der Begrenzung der N-Bilanz-überschüsse erfolgen. "Die geförderten Agrarumweltmaßnahmen würden deshalb ausgewählt, weil sie nachweislich zu einer Verminderung von Stoffausträgen in Gewässer und andere geschützte Lebensräume beitragen und landesweit auf allen förderfähigen Flächen umgesetzt werden können. Ihr Wirkungsgrad kann dabei je nach Standort und Jahreswitterung variieren. Es liegen aber gesicherte wissenschaftlichen Untersuchungen darüber vor, dass einzelne Maßnahmen (z.B. Zwischenfruchtanbau) auch unter ungünstigen Standortbedingungen zu einer Reduzierung von Stoffausträgen beiträgen. Darüber hinaus werden durch die vollständige Umsetzung der ""Guten fachlichen Praxis"" und der Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen auch die grundlegenden Maßnahmen erfasst, die das Düngemanagement (darunter auch die Höhe der zulässigen N-Salden), die Fruchtfolgegestaltung und die Bodenbearbeitung betreffen. Alle darüber hinaus gehenden Anforderungen sind im Sinne einer standortangepassten Bewirtschaftung wünschenswert. Ihre fächenhafte Umseztung steht jedoch auch unter dem Vorbehalt des vertretbaren Aufwands und der Kontrollfähigkeit der entsprechenden Maßnahmen." keine Freistaat Sachsen
SN0106 "Gewässer: - Heinersdorfer Bach, Oberlauf Gemarkungsgrenze Buchheim- Ebersbach, links sowie Zulauf zum Heinersdorfer Bach im Bereich Gemarkungsgrenze Buchheim-Ballendorf bis Pfarrteich Buchheim - Problem: kein Übergang Intensivlandwirtschaft und Bach --> es fehlt jeweils Maßnahme Nr.28 " Dem LfULG liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Ackerlandnutzung in dem Einzugsgebiet des Heinersdorfer Baches bis an die Wasserkörper heranreicht. Grundlage ist die Strukturkartierung nach dem Vor-Ort-Verfahren, bei dem der Kartierer am Gewässer entlang geht und auch Aufnahmen zum Gewässerrandstreifen und etwaigen Nutzungen auf diesem Randstreifen macht. Dabei wurden die beschriebenen Auffälligkeiten nicht festgestellt. keine Freistaat Sachsen
SN0106 Warum wurden für das Gewässer Heinersdorfer Bach bzw. Zulauf keine absehbar wirksamen Maßnahmen benannt, obwohl hier die Ziele der WRRL noch nicht erreicht werden? Maßnahme Nr.27 im Rahmen der,,guten fachlichen Praxis" reicht bislang nicht aus!l! Mit Hilfe welcher Maßnahme oder Aktivitäten soll an den genannten Gewässern der gute Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial stattdessen erreicht werden? Die beiden Wasserkörper die den Heinersdorfer Bach bilden , sind charakterisiert durch eine schlechte Gewässerstruktur und Nährstoffbelastungen die zumeist aus diffusen Quellen (Landwirtschaft aber auch Siedlungsbereiche) entstammen. Diese Hauptbelastungsquellen müssen durch geeignete Maßnahmen gemindert werden. Dazu sind u.a. auch die Vor-Ort-Kenntnisse der Anlieger sehr nützlich, um zielgerichtete Maßnahmen durchführen zu können. Eine konstruktive Mitarbeit ist daher willkommen. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Da die Wirkung der Maßnahmen sich nicht mit hinreichender Sicherheit oder Präzision vorhersagen lassen, sollte die Möglichkeit bestehen, die in der Maßnahmenliste gekennzeichneten Maßnahmen ständig entsprechend des Kenntnisstandes fortzuschreiben. Als problematisch wird die Umsetzung der Maßnahmen an den Gewässern 2. Ordnung eingeschätzt. Die vorausschauende Gewässerunterhaltung als freiwillige Pflichtaufgabe der Gebietskörperschaften kann zurzeit nur noch nachsorgend wahrgenommen werden. Zur Umsetzung der Maßnahmen, hier insbesondere bei dem Maßnahmenkomplex diffuse Nährstoffeinträg, Punktquellen müssen fehlende Rechtsgrundlagen ergänzt oder neu geschaffen und durch Förderprogramme Anreize gegeben werden Die Maßnahmenplanung soll einen Rahmen setzen der den notwendigen Handlungsbedarf aufzeigt. Die konkreten Maßnahmen müssen im Rahmen der Umsetzung inhaltlich weiter untersetzt und ihre Wirksamkeit abgeschätzt werden. Zurzeit sind die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Förderrichtlinien die Mittel zur Verbesserung des Zustandes von Wasserkörpern bereitstellen. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Als eine wesentliche Maßnahme ist die Vermeidung bzw. Verminderung des diffusen Eintrags von Nährstoffen aus der Landwirtschaft ausgewiese (LAWA-Maßnahmenummern: 27 bis 30; 32; 33; 41 bis 43). lm Landkreis Görlitz haben diffuse Einträge von Nährstoffen und PSM über Drainierungen landwirtschaftlicher Flächen keinen unwesentlichen Anteil an der Stoffbelastung der Gewässer. Diesbezüglich ist nicht nachzuvollziehen, weshalb die Maßnahme 31 nach LAWAKatalog in Sachsen nicht angewendet wird. Unseres Erachtens ist dies zwingend erforderlich und bedarf der nochmaligen Prüfung. " Für die Umsetzung von Maßnahmen zum Rückbau oder der Veränderung von Meliorationsanlagen oder anderen Drainagesystemen besteht zurzeit weder eine rechtliche Handhabung noch ein Fördermittelangebot. Eine Umsetzung solcher Maßnahmen erscheint daher als sehr unrealistisch. Deshalb wurde diese Maßnahme in Sachsen für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anwendung gebracht. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Es stellt sich die Frage, inwieweit die ABK bezüglich konkreter Maßnahmen zur Reduktion der Nährstoffeinträge nochmals überarbeitet werden müssten. Bei der Erstellung und Anpassung von ABK sollten die Ergebnisse der Überwachungsprogramme und der daraus resultierenden Zustandsbewertung berücksichtigt werden OWK die bereits eine deutliche Belastung durch Nährstoffe aufweisen soltlen möglichst keine weitere Belastung erfahren, sondern entlastet werden. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Analog gilt dies für die Behandlung von Misch- und NSW. Maßnahmen an Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und NSW mit dem Ziel der durchgängigen Erreichung des S t.d . T. müssten in den ABK benannt werden. Hinsichtlich NSW-Entsorgung verweisen die Aufgabenträger in den ländlichen Gebieten des LK jedoch auf die Aufgabentrennung und diesbezügliche Zuständigkeit der Kommunen, und auch hinsichtlich der Teilortskanalisation sind die Aufgaben in den ABK teilweise noch lückenhaft. Es wird als erforderlich angesehen, die Maßnahme 11 nach LAWA-Katalog (Optimierung der Betriebsweise von Anlagen zur Ableitung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser) zur Anwendung zu bringen. Diese Maßnahme birgt ein hohes Potential hinsichtlich der Reduzierung der stofflichen Belastung der Gewässer. Maßnahme 11 wurde als Bestandteil der Maßnahme 12 mit zugewiesen, da keine flächendeckenden Informationen zu den Misch- und Niederschlagswasserentlastungen in Sachsen vorliegen. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Die Herstellung der ökologischen durchgängigkeit an privaten Querbauwerken ist ebenfalls schwer zu erreichen. Das in Sachsen vorhandene Förderprogramm ist für viele Eigentümer nicht ausreichend um die Maßnahmen realisieren zu können. Muss im Einzefall entschieden werden. Dazu muss auch ein entsprechendes Fingerspitzengefühl entwickelt werden, da es sich um eine gesetzliche Regelung nach SächsWG § 91b handelt. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Vielfach werden in den Maßnahmeplänen konzeptionelle Maßnahmen aufgeführt. Wie diese Beratungs- und Fortbildungsmaßnahmen einen Anteil zur Zielerreichung liefern können, wird nicht erklärt. Vielmehr sind u.E. hier verbindliche Regelungen mit klaren Zielsetzungen nötig. Die konzeptionellen Maßnahmen sind insbesondere zur Klärung der Belastungssituation (vertiefende Untersuchungen, Sanierungskonzepte) als auch als Informationsveranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Beratung z.B. für Landwirte zur konservierenden Bodenbearbeitung von Bedeutung und werden eine wichtige Rolle bei der Maßnahmenumsetzung vor Ort spielen. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Bzgl. Maßnahmen zu Nährstoffeinträgen in das Grundwasser: In der ersten Periode des Bewirtschaftungsplanes beschränkt man sich ausschließlich auf freiwillige Maßnahmen der Landwirtschaft. Hier sei erwähnt, dass die bisherige Anwendung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft die Belastungs- situation der GWK, für welche u.U. Fließzeiten bis zu 100 Jahren ausgewiesen wurden, nicht nachhaltig verbessert hat. Es ist also fraglich ob mit den in den Plänen verankerten Maßnahmen die Zielerreichung in den GWK bis zum Jahr 2027 überhaupt möglich ist. Auch die Einhaltung des Verschlechterungsverbotes/ Trendumkehr wird so nicht sichergestellt. " Die FGG Elbe hat sich darauf verständigt, nach Art. 4, Abs. 4 WRRL vorzugsweise die Fristverlängerung als Ausnahmetatbestand in Anspruch zu nehmen. Weniger strenge Umweltziele werden im deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur in wenigen Ausnahmefällen in Anspruch genommen, sofern aufgrund belastbarer Daten festgestellt wurde, dass der gute Zustand bis 2027 nicht erreicht oder die erforderlichen Verbesserungen bis 2027 nicht realisiert werden können. Grundsätzlich liegen für eine deutlich höhere Anzahl Wasserkörper Anhaltspunkte vor, die eine Inanspruchnahme von weniger strengen Umweltzielen rechtfertigen könnten. Da die Datenlage eine solche Zuordnung jedoch oftmals noch nicht eindeutig zulässt, wurden für diese Wasserkörper zunächst Fristverlängerungen in Anspruch genommen. keine Freistaat Sachsen