Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0018 Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen Zustands in vom Bergbau beeinflussten Grundwasserkörpern (Anlage 3): Es ist zu empfehlen, dass nach Vorliegen der Ergebnisse des von der FGG Elbe im Jahr 2008 an die die Grundwasserforschungsinstitut GmbH Dresden (GFI) vergebenen Gutachtens zur „Ableitung weniger strenger Umweltziele in Braunkohlebergbau beeinflussten Grundwasserkörpern der FGG Elbe“ ein Abgleich für den GWK SAL GW 059 mit den Ergebnissen der als Maßnahme C5 in vorgeschlagenen Bestandsaufnahme und Prognose zur GW-Beschaffenheit im Südraum Leipzig durchgeführt wird. Im Ergebnis dieses Abgleichs sind die weniger strengen Umweltziele Chemie des Anhangs II der Richtlinie 2006/118/EG (Tochterrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung) in Form von Schwellenwerten für die chemischen Parameter Eisen-ges und Sulfat für SAL GW 059 festzulegen. Es wurde generell nach dem "Verfahren für die Beurteilung des chemischen Zustandes nach Artikel 4 und Anhang III der Richtlinie 2006/118/EG", das vom LAWA-AG beschlossen wurde verfahren. Für die Regionalisierung der Messwerte standen sowohl Daten der Landesmessnetze als auch Daten von LMBV und MIBRAG zur Verfügung. Die Datengrundlagen sind im WINSTYX verankert. Die Regionalisierungsergebnisse liegen im LfULG zur Einsicht vor. Grundsätzlich wurde bei oben genannten Verfahren der Grenzwert von Sulfat auf 240 mg/l gesetzt. Ein Abweichen davon ist nur auf Grund geogener Belastungen erlaubt. Die geogene Hintergrundbelas-tung wurde sowohl nach dem Für Sachsen festgelegten Verfahren als auch nach dem Verfahren der geologischen Landesdienste ausgewiesen. Dabei wurden alle hier vor-liegenden Messwerte in die Betrachtung einbezogen. Dem Einwender liegt der F/E-Bericht des LfULG vor. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 11; M-Nr: 10 … Reduzierung der Stofffrach-ten abzuleiten. --> Ergänzung: … Reduzierung der Stofffrachten abzuleiten. Dies gilt ebenso für punktuelle Einleitungen aus akti-ven Braunkohlenbergbau. Begründung: Tagebauentwässerungen als Punktquellen werden bei keiner der Maßnahmennum-mern aufgeführt und sollten deshalb bei M-Nr. 16 aufgenommen werden. " M-Nr. 16 bezieht sich auf stoffliche Einleitungen. Die TGB-Einleitungen nehmen aber keinen Einfluss auf den chemischen Zustand und den Eco-Stoffen, daher wäre es eine nicht korrekte Maßnahmenzuweisung keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 116 M-Nr: 70 M-Nr.70: Maßnahmen zum Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerent-wicklung… --> Ergänzung: Zusätzlich zur Angabe, bei wie viel Prozent der sächsischen OWK diese Maßnahme geplant ist, sollten die betroffenen Flusskilometer als Summe (und sei es als Näherung) angegeben werden " Angabe von Gewässerlängen ist nicht möglich, da nur Zuweisung zum Wasserkörper ohne konkrete Verortung. Die Lokalisierung wird erst im Rahmen der Detailplanung zur Umsetzung der Maßnahme möglich sein. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 16 M-Nr: 72 Maßnahmen zur Ha-bitatverbesserung im Gewässer durch … Sohlgestaltung… --> Ergänzung: Sohlaufhöhung Begründung: Beseitigung von durch Eintiefung entstan-dene Störungen und negative Einflüsse auf OWK Beispiel: OWK DESN_5668-3 Parthe-3, uh. Naunhof bis Borsdorf geprägt durch Zutritt stark eisenhaltiger Grundwässer => Verödung der Biozönose: Ursache: künst-liche Vertiefung der Sohle um ca. 0,7 m, vor ca. 35 Jahren erfolgt. " Maßnahmenbegriff ist durch den LAWA-Katalog festgelegt. Wie sich die Einzelmaßnahmen im Detail darstellen, wird in der weiteren Detailplanung zur Umsetzung der Maßnahme entschieden. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 18 M-Nr: 83 Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Fischteichbewirtschaftung --> 2. Absatz komplett überarbeiten, Praxissituation an den betroffenen Fließgewässern beachten! Auswir-kungen von Fischteichen können denen ungenügend gereinigter kommunaler Abwässer entsprechen (Selbst früher fischereiwirtschaftlich und jetzt nur extensiv oder nur für Natur-schutzzwecke genutzte Teiche können aufgrund ihrer „Vorgeschichte“ => hohe Verschlammung => Austrag von Biomas-se und Nährstoffen => Belastung von Sau-erstoff- und Nährstoffhaushalt und Biozö-nose des unterliegenden Fließgewässer-OWK: führen!)" "Es ist unerheblich, ob Karpfenteiche im Haupt- oder Nebenschluss sind. Tatsache ist, dass sie bei der gegenwärtigen Bewirt-schaftung als Nährstofffalle funktionieren. Entsprechende Daten wurden in Karpfen-teichen in Sachsen, Brandenburg, Bayern und Ungarn erhoben. Literaturveruziech-nis kann jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Gerade für die Döllnitz stellen die im Flusslauf liegenden Teiche eine erhebliche Nährstoffentlastung dar. Harte Daten für Lossa und Parthe liegen uns nicht vor, sollten ggf. durchden Einwender beigebracht werden. Dass Karpfenteiche Belastungen in Fließgewässern herbeiführen, die dem Ablauf kommunaler Kläranlagen gleich kommen, ist eine ausschließlich von Vor-urteilen geprägte Meinung, die durch nichts zu belegen ist. Dass bei nicht sachgerechtem Ablassen von Karpfenteichen bei den letzten 0,5 % der Wassermenge auch Sedimente in die Vorfluter gelangen können, ist uns be-kannt, ändert aber nichts an der grundsätz-lich negativen Nährstoffbilanz von Karp-fenteichen, die 364 Tage im Jahr als Klär-anlage für den Vorfluter dienen. Selbst diese evtl. über weinige Stunden andauernden Sedimenteinleitungen im Herbst können jedoch kaum für das Feh-len von Makrophyten verantwortlich sein. Hier sollte die tatsächlichen Einflussgrö-ßen gesucht werden. " keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 3.Abs.: Hierzu sollen in den schwebstoffbürtigen Sedimen-ten langfristige Reduktionen der Konzentrationen bei … Orga-nozinnverbindungen um 17% erfolgen. Frage: Wie soll das erreicht wer-den bei Stoffen, die in Kläranlagen nicht zurückgehalten werden (betr. auch die anderen TBG) " Anforderung der überregionalen Zielsetzung zur Reduzierung der Schadstoffkon-zentrationen. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Sämtliche vorgeschlagenen Maß-nahmen bzw. eventuell hinzu kom-mende weitere Vorschläge sind bei Definition einer klaren Zielvorgabe fachlich zu untersetzen und auf das Niveau von standortangepassten Vorplanungen zu bringen. Wichtig ist es von vornherein die technische Machbarkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis in die Überle-gungen einzubeziehen. Erklärung: Bislang handelt es sich bei den vorge-schlagenen Maßnahmen zum Teil um pau-schale Angaben. Standortspezifische Be-dingungen werden nicht betrachtet. Die in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Maßnahmen sind erforderlich, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Zu-stand der Gewässer zu verringern und die dritte in § 25 d Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 WHG genannte Voraussetzung für eine Aus-nahme von den Bewirtschaftungszielen („weniger strenge Umweltziele“ Men-ge/Chemie für den GWK SAL GW 059 gemäß Art. 4 Abs. (5) WRRL) zu erfüllen " Der Bewirtschaftungsplan (BP) ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechen-de Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zu-sammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht er-forderlich. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Anlage 3; Karte 34: Es ist zu erläutern, welche Belas-tungen „aus anderen diffusen Quel-len (GW)“ zu einem schlechten Zu-stand der GWK SAL GW 052, SAL GW 058, SAL GW 060 und VM 1-2 führen, so dass Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen (M-Nr. 44) als erforderlich angese-hen werden. " Die GWK SAL GW 060 und EL 2-4 sind u.a. durch Cadmium belastet. Die Ursach-sen müssen durch weitere Untersuchungen geklärt werden keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Anlage 3; Karte 68: Es ist darzustellen, in welcher Hin-sicht Vertiefende Untersuchungen für die GWK SAL GW 060, SAL GW 056 und EL 2-4 durchgeführt werden sollen." Die vertiefende Darstellung der Maßnah-men ist nicht Bestandteil der MP. Dies wird Bestandteil der Umsetzung sein keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Anlage 4; Tab. 20 Für den GWK SAL GW 022 ist zu erläutern, welche Belastungen aus sonstigen Punktquellen GW vorlie-gen, so dass Maßnahmen zur Redu-zierung der Stoffeinträge aus ande-ren Punktquellen (GW) (M-Nr. 23) sowie die Erstellung von Konzepti-onen/Studien/Gutachten (M-Nr. 501) als erforderlich angesehen werden." Entsprechend der Aufteilung der Bewer-tung der GWK zwischen den BL wurde festgelegt, dass die Bewertung grenzüber-schreitender GWK von dem BL vorge-nommen wird in dem der größte Flächen-anteil liegt. Im Falle des GWK 022 liegt die Verantwortung für die Bewertung in ST. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "HGRD-MP: 2.1. S. 5: Grundlegende Maßnahmen … sind… --> Aktualisierung: * Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Par-laments und des Rates vom 16.Dezember 2008 über Umwelt-qualitätsnormen im Bericht der Wasserpolitik und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien des Rates 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG, 84/491/EWG und 86/280/EWG so-wie zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG Erklärung: Umsetzung des aktuellen EU-Rechts er-forderlich" Die RL 2008/105/EG ist noch nicht in nationales Recht überführt und daher noch nicht als grundlegende Maßnahme zur Umsetzung der nationalen Maßnahmenplanungen nach WRRL relevant. Dies spiegelt sich auch in der vorläufigen Einstufung der OWK durch die Umweltqualitätsnormen der RL wider, die noch nicht bewertungsrelevant sind. keine Freistaat Sachsen
SN0083 Auf die Notwendigkeit der Flächenbereitstellung - als eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung der WRRL, insbesondere für die Maßnahmearten 70, 72, 73, 74 und 65 - möchten wir an dieser Stelle hinweisen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist ohne Grunderwerb durch den Einwender oder den Freistaat und die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel nur in Ausnahmefällen mög-lich. Im Rahmen des Möglichen sollte entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Wie eine Bereitstellung von notwendigen Flächen erreicht werden kann, muss im konkreten Fall vor Ort geklärt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0083 Die Bereitschaft der Landwirte auf die Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen (M 28 i. V mit M 73) zu verzichten und eine Bepflanzung mit standortgerechten Bewuchs zuzulassen, ist nur durch eine zweckdienliche landwirtschaftliche Förderstrategie zu verbessern. Gegenwärtig ist der Widerstand der Landwirtschaft auch deshalb sehr hoch, weil Förderbeträge ganz oder teilweise wegfallen, wenn Ge-wässerrandstreifen nicht bewirtschaftet werden. Die vom SMUL bei der EU- Kommission beantragte Anpassung bzw. Erweiterung der bisherigen Fördertatbestände für ELER- Agrarumweltmaßnahmen soll auch die Akzeptanz und Förderfähigkeit von extensiven Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Gewässerrandstreifen mit verbessern. keine Freistaat Sachsen
SN0083 "Die Maßnahme M 79 (Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung) ist vom LfULG an fast allen Gewässern vorgesehen. Wir sehen in dieser Maßnahme wesentlich weniger Wirkungspotential als das LfULG. Ein Wandel in der Unterhaltungspraxis, d.h. eine stärkere Ausrichtung der Gewässerun-terhaltung an ökologischen Entwicklungszielen erfolgt bereits seit einigen Jahren. Personelle und fi-nanzielle Zwänge erfordern ohnehin eine regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit von Gewässer-unterhaltungsarbeiten und die Suche nach preisgünstigeren Alternativen (z.B. Unterlassung). Gleich-zeitig müssen wir unseren Verpflichtungen, den Ausbauzustand der Gewässer nach wasserwirtschaft-lichen Erfordernissen zu erhalten und notwendige Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Anlagen des Hochwasserschutzes durchzuführen, nachkommen. " Im Rahmen des Möglichen sollte die bestehende Gewässerunterhaltung an die ökologischen Erfordernisse angepasst werden. Dazu auch das geplante Projekt, aus dessen Ergbnissen mglw. neue Erkenntnisse erwachsen. keine Freistaat Sachsen
SN0083 Die Umsetzung der Maßnahmen 70, 71,72 und 79 an grenzbildenden Gewässern ist gegenwärtig nicht möglich, da ohne entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarungen nicht von der bisherigen Unterhaltungspraxis abgewichen werden kann. Von der obersten Wasserbehörde sollten diese Widersprüche im Rahmen der Zusammenkünfte der Grenzgewässerkommission und der Grenzkommission geklärt werden In den nächsten Jahren werden auch Anpassungen im Rahmen der Fortschreibungen von Grenzgewässerveträgen erfolgen müssen, die in weitergehendem Maße die spezifischen Anforderungen der EU- WRRL stärker mit einbeziehen. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird dieser Konvergenzprozess aufgrund der internationalen Rahmenbedingungen voraussichtlich noch einen längeren Zeitraum benötigen. keine Freistaat Sachsen