Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0083 Grundsätzlich stellt die vorliegende OWK-bezogene Maßnahmeplanung des LfULG angesichts der bisher erreichten Bearbeitungstiefe noch kein umsetzungsreifes Konzept dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmearten beschreiben den Handlungsbedarf nur sehr allgemein, so dass für deren Umsetzung in die wasserwirt Konkretisierungsbedarf besteht auch bei der Verortung der Maßnahmen, der Festlegung einer sinnvollen Abfolge der Realisierung, der Kostenermittlung für die Umsetzung der Maßnahmen und insbesondere bei den eigentums- und ge-nehmigungsrechtlichen Randbedingungen. Wir sehen die vorliegende Maßnahmeplanung als Rah-menplanung an und verstehen sie als Aufforderung, in Abstimmung mit dem LfULG entsprechende lokale und detaillierte Umsetzungskonzepte für die Gewässer in Unterhaltungslast des Einwenders zu entwi-ckeln. Eine Detailplanung war nicht für alle Maßnahmenarten möglich. Hierzu werden in der Umsetzungsphase noch weitere Datenerhebungen und -auswertungen notwendig sein, um kosteneffiziente Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen ableiten zu können. keine Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-MP: K 3.3, S.15 M-Nr. 61 (Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflus-ses) --> Diese Maßnahme ist an allen Gewässer-körpern relevant, in denen sich Stauge-wässer befinden. Das betrifft alle von der LTV bewirtschafteten TS und SP, unab-hängig von der Größe." Wurde bei der Zuordnung berücksichtigt. Text wurde mit Einwender abgestimmt. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Maß-nahme mit M-Nr. 38: Klärschlämme selber werden auf Grund ihrer Eigenschaften (v. a. verhältnismäßig leichte Elution von Schadstoffen) als nicht geeignet zur Melioration von Kippenböden ange-sehen. In einem Pilotprojekt auf Testflächen der Kippe des ehem. Tagebaufeldes Witznitz II wird u. a. die Eignung von Klärschlamm-Komposten zur Bodenverbesserung hinsichtlich einer Minimierung der Grundwasserneubildung im Zu-sammenhang mit dem Anbau von Energiepflanzen untersucht. Eine noch stärkere Verringerung der Grundwasserneubildung ist bei Um-nutzung der landwirt¬schaftlichen Kippenflächen zu Wald zu erwarten" Zustimmung Klärschlämme durch Klärschlammkom-poste ersetzt, Grasmischung durch Ener-giepflanzen ersetzt Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-MP: Karte 41: M-Nr. 65, Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts (OW) Die Maßnahme 65 ist nicht dargestellt, dagegen nochmals Maßnahme 66." Wurde korrigiert Korrektur wie angegeben. Freistaat Sachsen
SN0039 M-Nr. 90, Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Fischerei in stehenden Gewässern (OW) Die hier mit dargestellten Talsperren Muldenberg und Eibenstock sind unseres Wissens fischfrei. Wurde korrigiert. Korrektur wie angegeben. Freistaat Sachsen
UB-GS0001 Das dem Anhang A3-2 zugrundeliegende Ordnungssystem ist nicht nachvollziehbar, da innerhalb der Koordinierungsräume die Planungseinheiten in beliebiger Reihenfolge aufgeführt sind Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Neue Sortierung der Planungseinheiten und Ergänzung eines Inhaltsverzeichnisses zu Anhang A3-2 und einer Übersicht über die Namen und dazugehörigen Codes der Planungseinheiten, zur einfacheren Zuordnung. FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 2.3, Seite 10 wird unter "neuen Vorhaben" vom "Ausbau der Saale bis zur Mündung in die Elbe" gesprochen. Es ist kein Ausbau der Saale geplant, sondern die Anlage eines 7,5 km langen Schleusenkanals als Saaleseitenkanal mit einer Schleuse bei Tornitz (nicht Tomitz). Dies ist zu korrigieren. Die Maßnahmenbezeichnung wird auf Grundlage der Formulierung des Bundesverkehrswegeplanes entsprechend angepasst. Neuer Textbaustein in Kapitel 2.3 unter "Neue Vorhaben" ergänzt: "Calbe - Mündung Elbe: Ausbau (Variante Schleusenkanal Tornitz ohne Wehr (Stau) in der Saale)" FGG Elbe
UB-GS0021 Umweltbericht, Kapitel 7, Seite 84, Tabelle 7-1, Maßnahmentypengruppe (MTG) 15 (Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes bzw. Sedimentmanagement, zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen, zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung, z.B. Vermeidung von Ausbaggerungsmaßnahmen in FFH-Gebieten): Die Formulierung „Vermeidung von Ausbaggerungsmaßnahmen in FFH-Gebieten“ ist nicht hinnehmbar. Ausbau und Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie die Nutzung aquatischer Umlagerungsstellen müssen unter angemessener Berücksichtigung aller ökologischen Belange gewährleistet bleiben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich nahezu die gesamte Unter- und Außenelbe innerhalb von FFH- und Vogelschutzgebieten befindet. Es wird deshalb angeregt, auf diese Formulierung zu verzichten bzw. sie wie folgt abzuändern: „Vermeidung von Ausbaggerung in FFH-Gebieten, soweit keine für die Schifffahrt relevanten Bereiche betroffen sind“. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Streichung des Klammerausdrucks in Tabelle 7-1, Seite 84 zu Maßnahmentypengruppe 15, da dieser nicht explizit im Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog verwendet wird und Tabelle 7-1 eine Zusammenfassung der Maßnahmen aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog darstellt. FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Seite 98, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14, Änderung des 2. Satzes: Zusammenfassend ergeben sich somit ausschließlich positive Beiträge zu den schutzgutbezogenen Umweltqualitätszielen, insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft, negative Beiträge ergeben sich hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Kutlturgüter. Eine Ergänzung der Schlussfolgerung ist sachlich nicht zutreffend und baut im Gesamtsatz hinsichtlich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt einen unlogischen Widerspruch auf. Streichung des Wortes "ausschließlich" im 2. Satz auf Seite 98 FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Seite 98, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14, Änderung des 2. Satzes: Zusammenfassend ergeben sich somit ausschließlich positive Beiträge zu den schutzgutbezogenen Umweltqualitätszielen, insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft, negative Beiträge ergeben sich hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Kutlturgüter. Eine Ergänzung der Schlussfolgerung erfolgt nicht, da sie sachlich nicht zutreffend ist und in dem Gesamtsatz hinsichtlich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt einen unlogischen Widerspruch aufbaut. Streichung des Wortes "ausschließlich" im 2. Satz auf Seite 98 FGG Elbe
SN0094 "HGRD-MP: Anlage 4, Tabelle 3, S. 153 Löbauer Wasser 1 --> Nr. 61 streichen (Zuordnung fachlich nicht nachvollziehbar)" Geändert (WKA zurzeit nicht in Betrieb) Tabelle 3 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0094 "HGRD-MP: Anlage 4, Tabelle 3, S. 153 Kotitzer Wasser 1 --> Nr. 61 streichen (Zuordnung fachlich nicht nachvollziehbar)" Geändert (WKA zurzeit nicht in Betrieb) Tabelle 3 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0094 "HGRD-MP: Anlage 4, Tabelle 3, S. 153 Schwarzer Schöps 1 --> Nr. 61 streichen (Zuordnung fachlich nicht nachvollziehbar)" Geändert (WKA zurzeit nicht in Betrieb) Tabelle 3 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0018 Ein weiterer elementarer Bestandteil des Maßnahmenprogramms für die Erfüllung der Zielvorga-ben der WRRL für Fließgewässer müssen die durch das Büro GUB aufgestellten und 2007 mit dem SMUL, der LMBV und dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig Umweltfachbereich abgestimmten Maßnahmen in und an bergbaulich veränderten Fließgewässern sein. Dies betrifft für den Direktionsbezirk Leipzig etwa 40 Fließgewässerkörper, die im Rahmen der Bergbausa-nierung hinsichtlich ihres ökologischen Zustandes durch Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu verbessern sind. In Anlage 4 sind die nach hiesigem Kenntnisstand für den Landesdirektions-bezirk Leipzig weiterhin aktuellen (Stand Juni 2009) Fließgewässerabschnitte mit den Maßnah-men des jeweiligen OWK mit einem aktualisierten Vorschlag für die zeitliche Priorisierung auf-geführt. Zur Sicherung der Finanzierung und Realisierung sind die Maßnahmen den §§ 2 bis 4 des IV. bzw. folgender Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung zuzuordnen (Anlage 4) Maßnahmen wurden in Abstimmung mit R 46 LfULG berücksichtigt. Tabellen 15 und 19 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddokument MP; 4.10; S. 59 … durch Thüringen und Sach-sen-Anhalt kaum und führen somit auch zu einer Belastung der Weißen Elster im sächsi-schen Abschnitt , in den später noch die Pleiße einmündet --> Änderung: … durch Thüringen kaum und füh-ren somit auch zu einer Belastung der Weißen Elster im sächsischen Abschnitt, in die die Pleiße einmün-det. Die Pleiße fließt nicht durch ST " Zustimmung Text geändert wie angegeben Freistaat Sachsen