Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0010 "HGRD-MP: Wesentliche Verbesserungen sind punktuell allenfalls durch die Maßnahmen M-Nr. 28, M-Nr. 29 und M-Nr. 30 zu erreichen. Um die Maßnahmen „Gewässerrandstrei-fen“ und „konservierende Bodenbearbeitung“ umzusetzen, müssen die Förderricht-linien überarbeitet und flexibler gestaltet werden, damit sie angenommen werden. Freiwillig angelegte Gewässerrandstreifen müssen Ackerland bleiben und dürfen nicht zu Dauergrünland werden. Das Förderprogramm zur erosionsschonenden Bodenbearbeitung wird kaum angenommen, da die „Feldblockgarantie“ aufgrund der Eigentums-/Pachtverhältnisse nicht für die Laufzeit der Förderung sichergestellt werden kann. Sanktionen dürfen nicht für den gesamten Feldblock und die gesamte Laufzeit sondern nur für die betroffenen Teilflächen und den betroffenen Zeitraum gelten. Betriebe, die aufgrund von Qualitätsanforderungen und Anbauverfahren/Saatgut, z. B. Gemüsebau, nicht in vollem Umfange erosionsschonend bearbeiten können, dürfen keine Nachteile erleiden." "Die Förderrichtlinien der Agrarumweltprogramme werden ständig nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und weiterentwickelt. Da es sich bei den Maßnahmen ""Gewässerrandstreifen"" und ""dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung"" gerade um Maßnahmen handelt, die ihre gewünschte Wirkung nur dadurch entfalten, dass sie über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden, sind ihrer zeitlichen und räumlich Flexibilität sehr enge Grenzen gesetzt. Die ""dauerhaft konservierende Bodenbearbeitung"" hat darüber hinaus bereits einen sehr hohe Akzeptanzgrad erreicht. Zudem wird angestrebt, dass auch für Betriebe mit Spezialkulturen erosionsmindernde Anbauverfahren weiterentwickelt werden. Der Hinweis zur Änderung der Regelung nach EU-Verordnung 796/2004 und 239/2005 soll in den Ausführungsbestimmungen zu geplanten AuW-Maßnahmen, die im Zuge der Modulation ab 2010 neu angeboten werden, entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. begrünte Gewässerrandstreifen entsprechend der o.g. Verordnung nach fünf Jahren umgebrochen werden. Die Regelungen sehen vor, dass dieses Ziel durch genau definierte Ansaatmischungen oder andere geeignete Maßnahmen erreicht wird. Die entsprechenden Vorschläge des Freistaates Sachsen stehen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission." Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0081 Die Landwirtschaft unterstützt das Anlegen eines Gewässerrandstreifens. Jedoch sollte hier auch das Anlegen eines Grünlandstreifens auf Ackerflächen direkt am Gewässer mit entsprechender jäehrlicher Bewirtschaftung möglich sein. Auch sollten Maßnahmen möglich sein, den Gewässerrandstreifen vor der Einsaat von mehrjährigem Feldfutter wieder mit zu bearbeiten (Bodenbearbeitung, Saatbettbereitung) und entsprechend in die Ackerfläche zu integrieren. Generell sollte der Status Ackerland nicht durch das Anlegen eines Gewässerrandstreifens gefährdet werden. "Der Hinweis zur Änderung der Regelung nach EU-Verordnung 796/2004 und 239/2005 soll in den Ausführungsbestimmungen zu geplanten AuW-Maßnahmen, die im Zuge der Modulation ab 2010 neu angeboten werden, entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. begrünte Gewässerrandstreifen entsprechend der o.g. Verordnung nach fünf Jahren umgebrochen werden. Die Regelungen sehen vor, dass dieses Ziel durch genau definierte Ansaatmischungen oder andere geeignete Maßnahmen erreicht wird. Die entsprechenden Vorschläge des Freistaates Sachsen stehen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission. Grundsätzlich müssen jedoch in jedem Fall die bereits bestehenden gesetzlich fixierten Abstandsauflagen für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln beachtet werden." Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0082 Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einhaltung von Gewässerschutzstreifen. In meinem Betrieb habe ich 6 m oder 10 m breite Streifen Kleegras angelegt, den Aufwuchs kann ich nur teilweise für meine Tierproduktion nutzen. Bei der derzeitigen Zahlung der Flächenprämien ist das betriebswirtschaftlich noch machbar. Damit die Gewässerschutzstreifen aber nicht in den Grünlandstatus fallen, müssten sie jedes 5. Jahr umgebrochen und mit einer anderen Fruchtart bestellt werden. Das wiederum ist ohne PSM und Düngung schlecht möglich. Hier muss eine Regelung her, mit der Landwirte und auch Flächeneigentümer leben können. Der Hinweis zur Änderung der Regelung nach EU-Verordnung 796/2004 und 239/2005 soll in den Ausführungsbestimmungen zu geplanten AuW-Maßnahmen, die im Zuge der Modulation ab 2010 neu angeboten werden, entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. begrünte Gewässerrandstreifen entsprechend der o.g. Verordnung nach fünf Jahren umgebrochen werden. Die Regelungen sehen vor, dass dieses Ziel durch genau definierte Ansaatmischungen oder andere geeignete Maßnahmen erreicht wird. Die entsprechenden Vorschläge des Freistaates Sachsen stehen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission. Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0024 "rechtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmepläne: Zur Umsetzung halten wir deshalb auch zusätzliche entsprechende Förderprogramme erforderlich. Zwar ist der Umbruch von Grünland in Ackerland nach SächsWG verboten, aber wenn das Land dort seit Jahrzehnten Ackerland ist, dann kann ein Landwirt nach jetziger Rechtslage nur über Fördermittel/ Entschädigungen dazu bewegt werden, Ackerland in Gründland umzuwandeln. Auch die Anpflanzung von Gehölzen zur Beschattung der Gewässer würde für ihn einen Flächenverlust bedeuten, der entsprechend auszugleichen wäre. " Die Förderrichtlinien der Agrarumweltprogramme werden ständig nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und weiterentwickelt. Für den Förderzeitraum ab dem Jahr 2011 hat der Freistaat Sachsen bereits neue bzw. geänderte Fördermaßnahmen bei der EU- Kommission beantragt, die noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung stehen. Darunter fallen auch die neuen Agrarumweltmaßnahmen G 10 ("Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland"), S 5" Anlage von Grünstreifen auf dem Ackerland") und S 6 ("Anwendung Bodenschonender Produktionsverfahren des Ackerfutterbaus") Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-MP: K. 3.1, S. 9 ""Von den 76 belastungsspezifischen Maßnahmearten….."" --> im LAWA- Katalog fehlen : 1. spezifische Maßnahmen in Trink-wasserschutzgebieten 2. Maßnahmen der internen Bewirt-schaftung von Talsperren und Speichern, wie z.B. Festlegung und Einhaltung eines gütewirt-schaftlich bedingten Mindeststau-raumes, Erhalt und Sicherung der Funktionsfähigkeit von Vorsperren , der Bau von Umleitern oder Auf-bau und Erhaltung eines nach Al-ters- und Artenstruktur ausgegli-chenen Fischbestandes" Maßnahmen in TW-Schutzgebieten sind über die Maßnahme 33 zugeordnet worden. Die anderen aufgezählten Maßnahmen finden sich entweder unter M_66 oder M_77. Entsprechende Ergänzungen im Textteil sind vorgenommen worden. Textliche Ergänzung im Hintergrunddokument MP Freistaat Sachsen
UB-GS0063 Die neugeschaffene Kategorie Gewässerschutzstreifen ist ein rechtlich unbestimmter Begriff, der nicht im Einklang mit den wasserrechtlichen Regelungen (Gewässerschonstreifen, Gewässerrandstreifen) steht. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Umbenennung "Gewässerschutzstreifen" in "Gewässerrandstreifen" ist erfolgt FGG Elbe
SN0085 "3.1 Änderungen in der Gesamt-Tabellenstruktur Anlage 4 Hintergrunddokument Maßnahmen an sächsischen Wasserkörpern: - Nr. 11 als Spalte ergänzen: Die Optimierung der Betriebsweise von Anlagen für Misch- und Niederschlagswasser trifft in Dresden für alle Wasserkörper zu. - Nr. 12, hierzu Typ xvi hinzufügen: Zu den sonstigen Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen durch Misch- und Niederschlagswasser gehören auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. - Nr. 31 als Spalte ergänzen, hierzu Typ xi hinzufügen: Die Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch Drainagen aus der Landwirtschaft ist in Sachsen eine wichtige Maßnahme. Dies kann wirksam nur durch Rückbau erfolgen. - Nr. 79, hierzu Typ xvi + xi hinzufügen: Die Gewässerunterhaltung kommt nicht ohne Baumaßnahmen und F/E und Demonstration aus." M-Nr. 11 wurde durch die Zuweisung der M-Nr. 12 abgedeckt, da keine flächendeckenden Daten zu Misch- und Niederschlagswassereinleitungen vorliegen, die eine OWK-spezifische Zuweisung der M-Nr. 11 ermöglicht. M-Nr. 31 hat zurzeit weder eine gesetzliche Grundlage noch einen Fördermitteltatbestand, die Umsetzung der Maßnahme ist daher kaum zu realisieren. Zurzeit läuft ein FuE-Vorhaben, das sich mit der Fragestellung der Drainagesysteme in Sachsen auseinandersetzt. M-Nr. 79 bezieht sich auf die Möglichkeiten der ökologisch orientierten Gewässerunterhaltung die nicht dem gesetzlichen Festlegungen eines Ausbaus nach WHG § 31 unterliegen. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_538434 Roter Graben: - Nr. 7+8 entfernen: Unzutreffend. Die noch vorhandenen dezentralen Abwasseranlagen werden voraussichtlich bis 2013 durch die öffentliche Kanalisation abgelöst. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 36 entfernen: Aus unserer Sicht sind die ggf. möglichen Maßnahmen durch die Nummern 27, 29 und 30 abgedeckt. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53843 Lausenbach: - Die Einstufung als Erheblich veränderter Wasserkörper ist aus unserer Sicht unklar. - Nr. 8 entfernen: Unzutreffend, da dieser Bereich weitestgehend erschlossen ist. Das Abwasser der dauerhaft verbleibenden dezentralen Abwasseranlagen im EZG des OWK Lausenbach wird voraussichtlich – wie auch bisher – versickert werden, sodass die Sanierung dieser Anlagen keine maßgeblichen Auswirkungen für den OWK hat (Nr. 7). - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 29+30 entfernen: Keine Erosionsprobleme bekannt. - Nr. 64 hinzufügen: Es liegen zahlreiche Einleitungen vor. - Nr. 70 hinzufügen: Umweltamt Dresden hat bereits und will weitere Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchführen. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit der Stadt Dresden betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53846 Promnitz: - Änderungsvorschläge gelten für das Stadtgebiet Dresden. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn. 7 und 8 betreffen überwiegend KKA mit anschließender Versickerung. Langfristig verbleibt nur ein Grundstück mit Direkteinleitung in die Bartlake. Der Einfluss der Maßnahmen 7 und 8 auf die Beschaffenheit des OWK Promnitz wird nahezu unbeachtlich sein. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant und in Vorbereitung (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_537168 Schullwitzbach: - Bei Nr. 6 handelt es sich um die absehbare Stilllegung der Kläranlage Rossendorf bzw. die Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Eschdorf. Die bestehende Kläranlage Eschdorf ist der Größenklasse 2 AbwV zu zuordnen, die erweiterte Kläranlage ebenfalls. An die Gewässerbenutzung der erweiterten KA wurden gegenüber der AbwV erhöhte Anforderungen gestellt. Diese betreffen Anforderungen an die Nitrifikation und Denitrifikation. Eine erhebliche Reduzierung der bisherigen Stickstoff- und Phosphoreinträge – wie die Nrn. 2 und 3 suggerieren - ist durch den Ausbau der Anlage nicht zu erwarten. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 31 hinzufügen: Drainagen von wesentlicher Bedeutung. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537192 Lockwitzbach: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis wird in III/2009 vorliegen. Konkrete Aussagen zu ggf. erforderlichen Maßnahmen können nur auf dieser Basis getroffen werden. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 36 entfernen: Wir haben keine Kenntnis, was als „diffuse Quelle“ wirken könnte und noch nicht mit anderen Nummern abgedeckt ist. Wir halten diese Maßnahme für rein theoretisch und in der Praxis nicht brauch- bzw. umsetzbar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537194 Niedersedlitzer Flutgraben: - Die Einstufung als Natürlicher Wasserkörper ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn.7 und 8 sind nicht zutreffend. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen aus der Talsperre Kauscha als Beregnungswasser vorhanden. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme an der Talsperre Kauscha erforderlich. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53719516 Blasewitz-Grunaer Landgraben: - Nr. 7+8 entfernen: Das EZG ist öffentlich erschlossen. Die Nrn. 7 und 8 treffen folglich nicht zu. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 26 entfernen: Die Maßnahme aus Nr. 26 (Reduzierung diffuser Stoffeinträge von befestigten Flächen) kann man nur im Zusammenhang mit Maßnahme Nr. 10 sehen, d. h. der Großteil der Stoffeinträge von befestigten Flächen erfolgt über die öffentliche Kanalisation bzw. Straßenentwässerung. Als „diffuse Einträge“ gelten hier evtl. Einleitungen von privaten Anliegergrundstücken, die im Rahmen des Gemeingebrauchs bzw. des Eigentümer- und Anliegergebrauchs erlaubnisfrei erfolgen. Hier wird einerseits kein wesentliches Potential zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und andererseits wasserrechtlich keine Eingriffsmöglichkeit gesehen, die mit verhältnismäßigem Aufwand umzusetzen wäre. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme (Umbau eines Absturzes zur Rampe) geplant." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-1 Prießnitz-1: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen als Beregnungswasser für den Golfplatz Ullersdorf sowie für Fischhälteranlagen vorhanden. - Nr. 63 entfernen: Maßnahme + Maßnahmetyp unklar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD). - Nr. 73 hinzufügen: wie Nr. 72 - Nr. 505 hinzufügen: Warum hier keine Förderprogramme?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen