Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-2 Prießnitz-2: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 25 ist zu hinterfragen: Es sind keine Altlasten mit Wirkung auf das Oberflächengewässer bekannt. - Nr. 72 entfernen: Habitatverbesserung durch Laufveränderung nicht möglich. - Nr. 73 hinzufügen: Gehölzentwicklung im Uferbereich möglich. - Nr. 504 hinzufügen: Warum hier keine Beratungsmaßnahmen?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_537198 Kaitzbach: - Nr. 2+3 aus unserer Sicht hinzufügen: Einleitung von ungenügend gereinigtem Abwasser aus Kläranlage Cunnersdorf bekannt. KA selbst allerdings nicht Stadt Dresden. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 25 prüfen: Altstandorte Coschütz/Gittersee, jedoch wesentliche Sanierungsarbeiten bereits erfolgt. - Nr. 36 entfernen: Aus unserer Sicht sind die ggf. möglichen Maßnahmen durch die Nummern 27, 29 und 30 abgedeckt. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_5372-3 Weißeritz-3: - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn.7 und 8 sind nicht zutreffend. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 64 hinzufügen: Im Einzugsgebiet (Weidigtbach, Gorbitzbach) dringend erforderlich. Es liegen zahlreiche Einleitungen vor. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537312 Zschonerbach: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll, Zuflüsse liegen in intensiv landwirtschaftlich genutztem Gebiet. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeit bisher nicht gegeben. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_5373152 Lotzebach: - Nr. 6 entfernen: Maßnahme Nr. 6 bezieht sich wahrscheinlich auf die bereits Ende 2007 erfolgte Außerbetriebnahme der Kläranlage Brabschütz-Rennersdorf. Ist hier eine rückwirkende Berücksichtigung im Maßnahmeplan beabsichtigt? - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 69 hinzufügen: Umbau Sohlabsturz am Lotzebachknick. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0083 "Mit einer Erstbewertung der Maßnahmenrealisierbarkeit wollen wir dazu beitragen, dass aus den zu-nächst schematisch abgeleiteten Maßnahmearten diejenigen identifiziert werden, die aus unserer Sicht mindestens teilweise umsetzbar sind. Darüber hinaus schlagen wir eine Reihe weiterer Maß-nahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen vor, die ebenfalls Ursache von Belastungen sind und der Zielerreichung dienen. . Bewertet werden die Maßnahmearten der Belastungstypen Abflussregulierungen / morphologische Veränderungen M 63 Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens, M 65 Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhaltes, M 69 Lineare Durchgängigkeit an sonst. wasserbaulichen Anlagen, M 70 Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung, M 71 Vitalisierung des Gewässers im Profil (Sohle, Substrat, Varianz), M 72 Habitatverbesserung durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung, M 73 Habitatverbesserung im Uferbereich (Gehölzentwicklung), M 74 Habitatverbesserung im Gewässerentwicklungskorridor / Auenentwicklung, M 75 Anschluss Seitengewässer/ Altarme (Quervernetzung), M 77 Geschiebehaushalt und Sedimentmanagement, M 79 Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung, M 85 Reduzierung anderer hydromorphologischer Belastungen, und die Maßnahmearten aus den Belastungstypen diffuse Quellen und andere anthropogene Auswir-kungen M 28 Anlegen von Gewässerrandstreifen, M 94 Eindämmung eingeschleppte Spezies. Das Bewertungsergebnis ist in tabellarischer Form in Anlage 2 dargestellt." Die Vorschläge zu den Maßnahmen 70, 71, 72, 73, 74, 75, 79 und 94 wurden übernommen. Nicht übernommen wurden gemäß der Absprache vom 30.06.2009 aufgrund der Spezifik der Maßnahmenzuweisung die Vorschläge zu M_28 und M_69. Übernahme der Vorschläge zu den genannten Maßnahmen in die Maßnahmentabellen der Anlage 4 MP Freistaat Sachsen
SN0018 "Anlage 8 - Maßnahmen für Oberflächenwasserkörper in den Teileinzugsgebieten Lober, Leine, Lober-Leine-Kanal und Sächsische Weiße Elster / Pleiße: Die o.g. Maßnahmen sind zur Zielerreichung eines guten ökologischen Potentials alternativ-los. Mit der auch schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen wird eine deutliche Zustandsver-besserung in den Gewässerkörpern erwartet. Um einen guten Zustand bzw. ein gutes Potential in den OWK Weiße Elster-8 bis -11, Profener Elstermühlgraben und Neue Luppe auf sächsi-schem Gebiet zu erreichen sind darüber hinaus weitere Maßnahmen außerhalb von Sachsen erforderlich. Die Umsetzung der im Einzugsgebiet der Weißen Elster notwendigen Maßnahmen erfordert eine abgestimmte Vorgehensweise der zuständigen Behörden Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts. Für die zuvor notwendige Priorisierung und die Erfolgskontrolle ist eine Fortschreibung des Gutachtens zur Weißen Elster (2) im Zeitraum des ersten Bewirtschaf-tungsplanes notwendig. " Einer Umsetzung von bereits konkret geplanten Maßnahmen steht generell nichts im Wege. Da der Planungsstand nicht immer eindeutig zu erkennen ist, wurden bestimmte Maßnahmen (z. B. zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit) nicht in das Maßnahmenprogramm übernommen, da hierzu andere verbindliche Planungsstände (KDGP Durchgängigkeit) vorliegen. Übernahme der Vorschläge, nach Prüfung, zu den genannten Maßnahmen Freistaat Sachsen
SN0018 "Unter Punkt IV - Hinweise zum Sächsischen Hintergrundpapier - werden in dieser Stellungnahme durch die Landesdirektion Leipzig zur Untersetzung des Hintergrundpapiers konkrete Maßnahmen zur Realisierung im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2012 bzw. zur Vorbereitung der nachfolgenden Bewirtschaftungszyklen aufgelistet. Diese Maßnahmenliste ist nicht vollständig. Sie gibt entsprechend der geltenden Zuständigkeiten den Wissensstand vom Juli 2008 wieder. Für wasserwirtschaftliche Schwerpunkte sind Maßnahmenvorschläge durch entsprechende Studien/ Gutachten (s. Anlage 5 und 8) fachlich untersetzt und grundsätzlich geeignet, den ökologischen und chemischen Zustand in den Wasserkörpern zu befördern. Dies betrifft Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper gleichermaßen. Exemplarisch seien genannt: Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands im Einzugsgebiet des Lobers und der Weißen Elster einschließlich des integrierten Gewässerkonzepts am Gewässerknoten Leipzig (siehe Anlage 8) " Einer Umsetzung von bereits konkret geplanten Maßnahmen steht generell nichts im Wege. Da der Planungsstand nicht immer eindeutig zu erkennen ist, wurden bestimmte Maßnahmen (z. B. zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit) nicht in das Maßnahmenprogramm übernommen, da hierzu andere verbindliche Planungsstände (KDGP Durchgängigkeit) vorliegen. Übernahme der Vorschläge, nach Prüfung, zu den genannten Maßnahmen in die Maßnahmentabellen der Anlage 4 MP Freistaat Sachsen
UB-GS0009 Anhang A3-2: unterschiedliche Darstellung des Ortsbezuges in Spalte 5; zusätzlicher Informationsgehalt der Spalte ist gering, da im Wesentlichen lediglich die Planungseinheit wiederholt wird (fehlende Erläuterung der Abkürzungen in Anhang A3-2, fehlende Verweise auf weitere Unterlagen, unterschiedliche Handhabung der Darstellung der Verortung im Anhang A3-2) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. zusätzliche Erläuterung der Abkürzungen (Abkürzungs-Verzeichnis im Maßnahmenprogramm), Ergänzung des Anhangs A3-2 um Angabe des Bundeslandes in neuer Spalte FGG Elbe
SH29 Wasserkörper mst_12 (Rolloher Bek, sandgeprägter Tieflandbach): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Das Gewässer leidet unter sehr starker Verockerung, was beim damaligen Ausweisungsprozess nicht in dem Umfang bekannt war und zu einem erheblich höheren Flächenbedarf führt. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH29 Wasserkörper mst_13 (Bekau-Mittellauf, Mühlenau, kiesgeprägte Tieflandbäche): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. So können Maßnahmen wie "Anbindung an die Talaue verbessern" und "Wasserstandserhöhung" nicht umgesetzt werden. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH30 Wasserkörper mst_08 (Rantzau und Schlotfelder Graben): Einstufung ändern von "natürlich" zu "erheblich verändert", da mangels Flächenverfügbarkeit und weiterer Gründe der gute ökologische Zustand in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Die Forderung ist plausibel, da aufgrund der mangelnden Flächenverfügbarkeit dem Gewässer kaum Raum zur natürlichen Entwicklung gegeben werden kann. Die verbleibenden Maßnahmen reichen nicht aus, um die Ziele für einen natürlichen Wasserkörper zu erreichen. Die Veränderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" wurde in der Arbeitsgruppe einstimmig entschieden. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
SH31 Wasserkörper Predigerau ost 01 b und ost 01 c führen in der Regel in den Sommermonaten kein Wasser. Eine Anhebung des Grundwasserspiegels ist aufgrund der landwirtschaftlichen Flächennutzung nicht möglich. Die Einstufung der Gewässer sollte von "natürlich" zu HMWB geändert werden. Die zuständige Arbeitsgruppe hat zugestimmt. Änderung der Einstufung von "natürlich" zu "erheblich verändert" ist richtig, da Schlüsselmaßnahmen wie "eigendynamische Entwicklung einleiten" und "Aufhebung der Flächenentwässerung" nicht umgesetzt werden können. Die Schlüsselmaßnahmen würden die Nutzungen der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Bebauungen beeinträchtigen. Im wesentlichen ist der Grund des trockenfallens ausschlaggebend für die Veränderung von natürlich in erheblich verändert entscheidend. Die Veränderung dieses Zustandes kann nur aufgehoben werden, wenn der angrenzende WK einer wesentlich anderen Flächenbewirtschaftung (Vernässung der großräumigen Niedermoorflächen) unterzogen wird, so dass eine dauerhafte Wasserführung gegeben wäre. Diese Flächen sind im ursprünglichen Ausweisungsprozess für den angrenzenden WK im Bezug auf ihre Verfügbarkeit bereits überprüft worden. Eine Verfügbarkeit wurde nicht festgestellt. Änderung der Einstufung. Land Schleswig-Holstein
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Diese ergaben sich durch den Verzicht auf die kritisierten Maßnahmen am Tiefborntal/ Steingraben. Änderung der Thüringer Maßnahmenkarte Gewässerstruktur Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Inwieweit in den Jahren 2013/14 noch Fördermittel zur Verfügung stehen, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen