Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurde im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden in den Maßnahmenprogrammen berücksichtigt. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden im Maßnahmenprogramm berücksichtigt. Änderung der Thüringer Maßnahmenliste Abwasser Freistaat Thüringen
UB-GS0003 Umweltbericht, Kapitels 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG12), 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Änderung des 2. Satzes wiefolgt: "Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können." FGG Elbe
UB-GS0019 Umweltbericht Kapitel 6.2.3, Seite 52, HAV, 1. Absatz: Die Anzahl der Stauanlagen ist zu beziffern. Des Weiteren sollte bei der Darstellung der einzelnen Koordinierungsräume eine einheitliche Bezeichnung der Anlagen (Querbauwerke, Abflussregulierung oder Stauanlage) verwendet werden. - Durch Angabe der ungefähren Anzahl kann der Belastungsgrad mit den Angaben in den anderen Koordinierungsräumen verglichen werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Änderung des Satzes zu den Querbauwerken des Kapitels 6.2.3, Seite 52, Koordinierungsraum Havel wiefolgt: "Für die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sind im Koordinierungsraum der Havel, besonders die 95 signifikanten Querbauwerke in Vorranggewässern, die zu einer starken Zergliederung des Fließgewässersystems führt, von Bedeutung." FGG Elbe
SN0083 "HGRD-MP: K. 3.1.2, S. 14 ""In Sachsen werden 17 Talsperren und vier Fließgewässer zur Gewin-nung von Trinkwasser genutzt"" --> In Sachsen werden 22 Talsperren und vier Fließgewässer zur Gewinnung von TrinkWasser genutzt " Zustimmung Änderung im Text Maßnahme 33 Freistaat Sachsen
SN0018 "Es ist kurzfristig notwendig, den Planungsstand für die in der nachfolgenden Tabelle grob umrissenen Maßnahmen voranzutreiben und die Finanzierung für die weitere Planung und die bauliche Realisierung der Maßnahmen zu klären. Ein weiterer elementarer Bestandteil des Maßnahmenprogramms für die Erfüllung der Zielvorga-ben der WRRL für Fließgewässer müssen die durch das Büro GUB aufgestellten und 2007 mit dem SMUL, der LMBV und dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig Umweltfachbereich abgestimmten Maßnahmen in und an bergbaulich veränderten Fließgewässern sein. Dies betrifft für den Direktionsbezirk Leipzig etwa 40 Fließgewässerkörper, die im Rahmen der Bergbausa-nierung hinsichtlich ihres ökologischen Zustandes durch Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu verbessern sind. " Von den angegebenen 145 Maßnahmen befinden sich nur 39 in WRRL-relevanten Wasserkörpern. Bei 28 WK ergeben sich zusätzliche Kreuze Änderung in Kreuztabellen MP bei den bergabulich veränderten Fließgewässern Freistaat Sachsen
SN0104 "Anmerkungen zu aufgeführten Maßnahmen: Maßnahme1 (Neubau und Anpassung von kommunalen Kläranlagen): Für den Bereich der Zwickauer Mulde und des Neumarker Baches in unserem Aufgabenbereich, für welche diese Maßnahme vorgesehen ist, erfolgt laut dem aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept kein solches Vorhaben. Vielmehr sind nur die Ablösung und Stilllegung vorhandener kleinerer Kläranlagen mit Überleitung auf die zentralen Klärwerke vorgesehen. Maßnahme 5 (Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen): lm Bereich des Crinitzer Wassers befinden sich keine kommunale Kläranlagen. Maßnahme 6 (lnterkommunale Zusammenschlüsse und Stilllegung vorhandener Kläranlagen): Im Bereich des Reinsdorfe Baches sind die zentral erschlossenen Grundstücke alle an die ZKA in Zwickau angebunden, so dass die Maßnahme bereits vollständig umgesetzt ist. Maßnahme 9 (Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch kommunale Abwassereinleitungen): Diese Maßnahme ist in unserem Aufgabengebiet für den Wildenfelser- und Mülsenbach vorgesehen. Es entzieht sich vollständig unserer Kenntnis, welche Auswirkungen mit dieser Maßnahme verbunden sein könnten. Deshalb besteht hier weiterer Aufklärungsbedarf. " Generell wurde die Maßnahmenzuweisung nach Abstimmung mit den Landesdirektionen aktualisiert. Für den OWK Mulde-3 ist nach unserem Kenntnisstand der Neubau der KA Albernhau geplant. Für die KA "LAWI Hirschfeld Agrarpr. GmbH" ist eine Rekonstruktion geplant, die als M-Nr. 5 dem OWK Crinitzer Wasser zugeordnet wurde. Die M-Nr. 9 wurde für das EZG der Zwickauer Mulde gestrichen. Änderungen im HGRD-MP Freistaat Sachsen