Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch
450.3-8886.0   Da die Stellungnahme Anmerkungen zur Strategischen Umweltprüfung gemäß § 14b UVPG zum Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe enthält, wurde diese zuständigkeitshalber an die Geschäftsstelle der FGG zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Die zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumqualität/Gewässerstruktur sind plausibel, führen aber zu keiner messbaren Verbesserung der Gewässerstruktur, konnten daher auf der Maßstabsebene des Maßnahmenprogramms nicht berücksichtigt werden und führten somit nicht zu einer Änderung am Maßnahmenprogramm. Die Feststellungen sind jedoch für die Maßnahmenumsetzung hilfreich und sollten dort Berücksichtigung finden.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie bestätigen die bisherige Vorgehensweise sowie die konzeptionell strategischen Vorstellungen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen und geprüft, sie führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Eine weitere Beteiligung der Betroffenen erfolgt bei der Detailplanung und der Genehmigung. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur sollen in Ökokonten und Flächenpools aufgenommen werden, um für spätere Eingriffe als Kompensation zur Verfügung zu stehen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Im Rahmen der KULAP-Förderung soll die Prämienfähigkeit der in Anspruch genommenen Flächen nach Möglichkeit erhalten bleiben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, sie führten jedoch nicht zu einer Änderung am Maßnahmenprogramm. Sie werden aber bei der Plankonkretisierung herangezogen. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur sollen in Ökokonten und Flächenpools aufgenommen werden, um für spätere Eingriffe als Kompensation zur Verfügung zu stehen. Im Rahmen der KULAP-Förderung soll die Prämienfähigkeit der in Anspruch genommenen Flächen nach Möglichkeit erhalten bleiben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht zu einer Änderung am Maßnahmenprogramm. Es wurden weiter gehende Maßnahmen gefordert, deren Aufnahme ins Maßnahmenprogramm zur Zielerreichung nicht notwendig ist.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Eine weitere Beteiligung der Betroffenen erfolgt bei der Detailplanung und der Genehmigung. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur sollen in Ökokonten und Flächenpools aufgenommen werden, um für spätere Eingriffe als Kompensation zur Verfügung zu stehen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Das diskutierte Gewässerentwicklungskonzept (GEK) greift der Erfüllung des Maßnahmenprogramms, das die Erstellung eines Konzeptes zur Identifizierung von Maßnahmen erfordert, voraus. Die Inhalte des GEK waren jedoch nicht Gegenstand der Anhörung. Gleichwohl sind die Hinweise der das Konzept erstellenden Gemeinden zuzuleiten, damit diese bei der Umsetzung oder Fortschreibung des GEK in geeigneter Weise berücksichtigt werden können.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Das diskutierte Gewässerentwicklungskonzept (GEK) greift der Erfüllung des Maßnahmenprogramms, das die Erstellung eines Konzeptes zur Identifizierung von Maßnahmen erfordert, voraus. Die Inhalte des GEK waren jedoch nicht Gegenstand der Anhörung. Gleichwohl sind die Hinweise der das Konzept erstellenden Gemeinden zuzuleiten, damit diese bei der Umsetzung oder Fortschreibung des GEK in geeigneter Weise berücksichtigt werden können.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund umfangreicher Datenerhebungen und Bewertungen wurde eingeschätzt, dass die Oberflächengewässer die Ziele der WRRL überwiegend nicht erreichen. Durch Bewertung der unterschiedlichsten Belastungsbereiche haben sich als Ursachen, jeweils auch abgestimmt in den FGG, u. a. die hydromorphologischen Veränderungen, Defizite bei der Durchgängigkeit, Nährstoff- und weitere stoffliche Belastungen ableiten lassen. Für diese Ursachen sind in der Gesamtschau des Wasserkörpers aus fachlicher Sicht geeignete Maßnahmen abgeleitet worden, die aber hinsichtlich der Art der Umsetzung noch zu präzisieren sind, wie z. B. die Klärung eigentumsrechtlicher Fragen. Dies erfolgt bei der konkreten Maßnahmenumsetzung. Das spezifische Vorgehen in Thüringen wurde im Landesbericht beschrieben und auf breiter Basis öffentlich kommuniziert. Dort sind auch Aussagen zu den Kosten und zur Finanzierung der Maßnahmen enthalten. Bezüglich der Regelungen zur Durchgängigkeit und Wasserkraftnutzung der Gewässer wird auf die §§ 34-35 des „neuen“ WHG, welches am 1. März 2010 in Kraft tritt, hingewiesen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Der Einwand wurde bereits bei der Entwurfserstellung insofern berücksichtigt, als Flächen in Anspruch nehmende Maßnahmen laut Maßnahmenprogramm am Tellbach nicht vorgesehen sind. Die Anmerkungen führten daher nicht zu einer Änderung am Maßnahmenprogramm.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkung wurde zur Kenntnis genommen, sie führte jedoch nicht unmittelbar zur Änderung an den Maßnahmenprogrammen. Die gegebenen Hinweise werden bei der Plankonkretisierung herangezogen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie bestätigen die bisherige Vorgehensweise sowie die konzeptionell strategischen Vorstellungen.   Freistaat Thüringen