Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0018 "Unter Punkt IV - Hinweise zum Sächsischen Hintergrundpapier - werden in dieser Stellungnahme durch die Landesdirektion Leipzig zur Untersetzung des Hintergrundpapiers konkrete Maßnahmen zur Realisierung im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2012 bzw. zur Vorbereitung der nachfolgenden Bewirtschaftungszyklen aufgelistet. Diese Maßnahmenliste ist nicht vollständig. Sie gibt entsprechend der geltenden Zuständigkeiten den Wissensstand vom Juli 2008 wieder. Für wasserwirtschaftliche Schwerpunkte sind Maßnahmenvorschläge durch entsprechende Studien/ Gutachten (s. Anlage 5 und 8) fachlich untersetzt und grundsätzlich geeignet, den ökologischen und chemischen Zustand in den Wasserkörpern zu befördern. Dies betrifft Oberflächenwasserkörper und Grundwasserkörper gleichermaßen. Exemplarisch seien genannt: Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands im Einzugsgebiet des Lobers und der Weißen Elster einschließlich des integrierten Gewässerkonzepts am Gewässerknoten Leipzig (siehe Anlage 8) " Einer Umsetzung von bereits konkret geplanten Maßnahmen steht generell nichts im Wege. Da der Planungsstand nicht immer eindeutig zu erkennen ist, wurden bestimmte Maßnahmen (z. B. zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit) nicht in das Maßnahmenprogramm übernommen, da hierzu andere verbindliche Planungsstände (KDGP Durchgängigkeit) vorliegen. Übernahme der Vorschläge, nach Prüfung, zu den genannten Maßnahmen in die Maßnahmentabellen der Anlage 4 MP Freistaat Sachsen
SN0018 "Anlage 8 - Maßnahmen für Oberflächenwasserkörper in den Teileinzugsgebieten Lober, Leine, Lober-Leine-Kanal und Sächsische Weiße Elster / Pleiße: Die o.g. Maßnahmen sind zur Zielerreichung eines guten ökologischen Potentials alternativ-los. Mit der auch schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen wird eine deutliche Zustandsver-besserung in den Gewässerkörpern erwartet. Um einen guten Zustand bzw. ein gutes Potential in den OWK Weiße Elster-8 bis -11, Profener Elstermühlgraben und Neue Luppe auf sächsi-schem Gebiet zu erreichen sind darüber hinaus weitere Maßnahmen außerhalb von Sachsen erforderlich. Die Umsetzung der im Einzugsgebiet der Weißen Elster notwendigen Maßnahmen erfordert eine abgestimmte Vorgehensweise der zuständigen Behörden Sachsens, Thüringens und Sachsen-Anhalts. Für die zuvor notwendige Priorisierung und die Erfolgskontrolle ist eine Fortschreibung des Gutachtens zur Weißen Elster (2) im Zeitraum des ersten Bewirtschaf-tungsplanes notwendig. " Einer Umsetzung von bereits konkret geplanten Maßnahmen steht generell nichts im Wege. Da der Planungsstand nicht immer eindeutig zu erkennen ist, wurden bestimmte Maßnahmen (z. B. zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit) nicht in das Maßnahmenprogramm übernommen, da hierzu andere verbindliche Planungsstände (KDGP Durchgängigkeit) vorliegen. Übernahme der Vorschläge, nach Prüfung, zu den genannten Maßnahmen Freistaat Sachsen
SN0083 "Mit einer Erstbewertung der Maßnahmenrealisierbarkeit wollen wir dazu beitragen, dass aus den zu-nächst schematisch abgeleiteten Maßnahmearten diejenigen identifiziert werden, die aus unserer Sicht mindestens teilweise umsetzbar sind. Darüber hinaus schlagen wir eine Reihe weiterer Maß-nahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen vor, die ebenfalls Ursache von Belastungen sind und der Zielerreichung dienen. . Bewertet werden die Maßnahmearten der Belastungstypen Abflussregulierungen / morphologische Veränderungen M 63 Sonstige Maßnahmen zur Wiederherstellung des gewässertypischen Abflussverhaltens, M 65 Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhaltes, M 69 Lineare Durchgängigkeit an sonst. wasserbaulichen Anlagen, M 70 Initiieren / Zulassen einer eigendynamischen Gewässerentwicklung, M 71 Vitalisierung des Gewässers im Profil (Sohle, Substrat, Varianz), M 72 Habitatverbesserung durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung, M 73 Habitatverbesserung im Uferbereich (Gehölzentwicklung), M 74 Habitatverbesserung im Gewässerentwicklungskorridor / Auenentwicklung, M 75 Anschluss Seitengewässer/ Altarme (Quervernetzung), M 77 Geschiebehaushalt und Sedimentmanagement, M 79 Anpassung/Optimierung der Gewässerunterhaltung, M 85 Reduzierung anderer hydromorphologischer Belastungen, und die Maßnahmearten aus den Belastungstypen diffuse Quellen und andere anthropogene Auswir-kungen M 28 Anlegen von Gewässerrandstreifen, M 94 Eindämmung eingeschleppte Spezies. Das Bewertungsergebnis ist in tabellarischer Form in Anlage 2 dargestellt." Die Vorschläge zu den Maßnahmen 70, 71, 72, 73, 74, 75, 79 und 94 wurden übernommen. Nicht übernommen wurden gemäß der Absprache vom 30.06.2009 aufgrund der Spezifik der Maßnahmenzuweisung die Vorschläge zu M_28 und M_69. Übernahme der Vorschläge zu den genannten Maßnahmen in die Maßnahmentabellen der Anlage 4 MP Freistaat Sachsen
SN0085 "3.1 Änderungen in der Gesamt-Tabellenstruktur Anlage 4 Hintergrunddokument Maßnahmen an sächsischen Wasserkörpern: - Nr. 11 als Spalte ergänzen: Die Optimierung der Betriebsweise von Anlagen für Misch- und Niederschlagswasser trifft in Dresden für alle Wasserkörper zu. - Nr. 12, hierzu Typ xvi hinzufügen: Zu den sonstigen Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen durch Misch- und Niederschlagswasser gehören auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. - Nr. 31 als Spalte ergänzen, hierzu Typ xi hinzufügen: Die Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch Drainagen aus der Landwirtschaft ist in Sachsen eine wichtige Maßnahme. Dies kann wirksam nur durch Rückbau erfolgen. - Nr. 79, hierzu Typ xvi + xi hinzufügen: Die Gewässerunterhaltung kommt nicht ohne Baumaßnahmen und F/E und Demonstration aus." M-Nr. 11 wurde durch die Zuweisung der M-Nr. 12 abgedeckt, da keine flächendeckenden Daten zu Misch- und Niederschlagswassereinleitungen vorliegen, die eine OWK-spezifische Zuweisung der M-Nr. 11 ermöglicht. M-Nr. 31 hat zurzeit weder eine gesetzliche Grundlage noch einen Fördermitteltatbestand, die Umsetzung der Maßnahme ist daher kaum zu realisieren. Zurzeit läuft ein FuE-Vorhaben, das sich mit der Fragestellung der Drainagesysteme in Sachsen auseinandersetzt. M-Nr. 79 bezieht sich auf die Möglichkeiten der ökologisch orientierten Gewässerunterhaltung die nicht dem gesetzlichen Festlegungen eines Ausbaus nach WHG § 31 unterliegen. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_538434 Roter Graben: - Nr. 7+8 entfernen: Unzutreffend. Die noch vorhandenen dezentralen Abwasseranlagen werden voraussichtlich bis 2013 durch die öffentliche Kanalisation abgelöst. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 36 entfernen: Aus unserer Sicht sind die ggf. möglichen Maßnahmen durch die Nummern 27, 29 und 30 abgedeckt. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53843 Lausenbach: - Die Einstufung als Erheblich veränderter Wasserkörper ist aus unserer Sicht unklar. - Nr. 8 entfernen: Unzutreffend, da dieser Bereich weitestgehend erschlossen ist. Das Abwasser der dauerhaft verbleibenden dezentralen Abwasseranlagen im EZG des OWK Lausenbach wird voraussichtlich – wie auch bisher – versickert werden, sodass die Sanierung dieser Anlagen keine maßgeblichen Auswirkungen für den OWK hat (Nr. 7). - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 29+30 entfernen: Keine Erosionsprobleme bekannt. - Nr. 64 hinzufügen: Es liegen zahlreiche Einleitungen vor. - Nr. 70 hinzufügen: Umweltamt Dresden hat bereits und will weitere Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchführen. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit der Stadt Dresden betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53846 Promnitz: - Änderungsvorschläge gelten für das Stadtgebiet Dresden. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn. 7 und 8 betreffen überwiegend KKA mit anschließender Versickerung. Langfristig verbleibt nur ein Grundstück mit Direkteinleitung in die Bartlake. Der Einfluss der Maßnahmen 7 und 8 auf die Beschaffenheit des OWK Promnitz wird nahezu unbeachtlich sein. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant und in Vorbereitung (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_537168 Schullwitzbach: - Bei Nr. 6 handelt es sich um die absehbare Stilllegung der Kläranlage Rossendorf bzw. die Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Eschdorf. Die bestehende Kläranlage Eschdorf ist der Größenklasse 2 AbwV zu zuordnen, die erweiterte Kläranlage ebenfalls. An die Gewässerbenutzung der erweiterten KA wurden gegenüber der AbwV erhöhte Anforderungen gestellt. Diese betreffen Anforderungen an die Nitrifikation und Denitrifikation. Eine erhebliche Reduzierung der bisherigen Stickstoff- und Phosphoreinträge – wie die Nrn. 2 und 3 suggerieren - ist durch den Ausbau der Anlage nicht zu erwarten. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 31 hinzufügen: Drainagen von wesentlicher Bedeutung. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537192 Lockwitzbach: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis wird in III/2009 vorliegen. Konkrete Aussagen zu ggf. erforderlichen Maßnahmen können nur auf dieser Basis getroffen werden. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 36 entfernen: Wir haben keine Kenntnis, was als „diffuse Quelle“ wirken könnte und noch nicht mit anderen Nummern abgedeckt ist. Wir halten diese Maßnahme für rein theoretisch und in der Praxis nicht brauch- bzw. umsetzbar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537194 Niedersedlitzer Flutgraben: - Die Einstufung als Natürlicher Wasserkörper ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn.7 und 8 sind nicht zutreffend. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen aus der Talsperre Kauscha als Beregnungswasser vorhanden. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme an der Talsperre Kauscha erforderlich. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53719516 Blasewitz-Grunaer Landgraben: - Nr. 7+8 entfernen: Das EZG ist öffentlich erschlossen. Die Nrn. 7 und 8 treffen folglich nicht zu. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 26 entfernen: Die Maßnahme aus Nr. 26 (Reduzierung diffuser Stoffeinträge von befestigten Flächen) kann man nur im Zusammenhang mit Maßnahme Nr. 10 sehen, d. h. der Großteil der Stoffeinträge von befestigten Flächen erfolgt über die öffentliche Kanalisation bzw. Straßenentwässerung. Als „diffuse Einträge“ gelten hier evtl. Einleitungen von privaten Anliegergrundstücken, die im Rahmen des Gemeingebrauchs bzw. des Eigentümer- und Anliegergebrauchs erlaubnisfrei erfolgen. Hier wird einerseits kein wesentliches Potential zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und andererseits wasserrechtlich keine Eingriffsmöglichkeit gesehen, die mit verhältnismäßigem Aufwand umzusetzen wäre. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeitsmaßnahme (Umbau eines Absturzes zur Rampe) geplant." Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-1 Prießnitz-1: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 53 hinzufügen: Wasserentnahmen als Beregnungswasser für den Golfplatz Ullersdorf sowie für Fischhälteranlagen vorhanden. - Nr. 63 entfernen: Maßnahme + Maßnahmetyp unklar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD). - Nr. 73 hinzufügen: wie Nr. 72 - Nr. 505 hinzufügen: Warum hier keine Förderprogramme?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537196-2 Prießnitz-2: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 25 ist zu hinterfragen: Es sind keine Altlasten mit Wirkung auf das Oberflächengewässer bekannt. - Nr. 72 entfernen: Habitatverbesserung durch Laufveränderung nicht möglich. - Nr. 73 hinzufügen: Gehölzentwicklung im Uferbereich möglich. - Nr. 504 hinzufügen: Warum hier keine Beratungsmaßnahmen?" Anmerkungen wurden berücksichtigt Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_537198 Kaitzbach: - Nr. 2+3 aus unserer Sicht hinzufügen: Einleitung von ungenügend gereinigtem Abwasser aus Kläranlage Cunnersdorf bekannt. KA selbst allerdings nicht Stadt Dresden. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 25 prüfen: Altstandorte Coschütz/Gittersee, jedoch wesentliche Sanierungsarbeiten bereits erfolgt. - Nr. 36 entfernen: Aus unserer Sicht sind die ggf. möglichen Maßnahmen durch die Nummern 27, 29 und 30 abgedeckt. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_5372-3 Weißeritz-3: - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn.7 und 8 sind nicht zutreffend. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 64 hinzufügen: Im Einzugsgebiet (Weidigtbach, Gorbitzbach) dringend erforderlich. Es liegen zahlreiche Einleitungen vor. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen