Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0024 "rechtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Maßnahmepläne: Zur Umsetzung halten wir deshalb auch zusätzliche entsprechende Förderprogramme erforderlich. Zwar ist der Umbruch von Grünland in Ackerland nach SächsWG verboten, aber wenn das Land dort seit Jahrzehnten Ackerland ist, dann kann ein Landwirt nach jetziger Rechtslage nur über Fördermittel/ Entschädigungen dazu bewegt werden, Ackerland in Gründland umzuwandeln. Auch die Anpflanzung von Gehölzen zur Beschattung der Gewässer würde für ihn einen Flächenverlust bedeuten, der entsprechend auszugleichen wäre. " Die Förderrichtlinien der Agrarumweltprogramme werden ständig nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und weiterentwickelt. Für den Förderzeitraum ab dem Jahr 2011 hat der Freistaat Sachsen bereits neue bzw. geänderte Fördermaßnahmen bei der EU- Kommission beantragt, die noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung stehen. Darunter fallen auch die neuen Agrarumweltmaßnahmen G 10 ("Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland"), S 5" Anlage von Grünstreifen auf dem Ackerland") und S 6 ("Anwendung Bodenschonender Produktionsverfahren des Ackerfutterbaus") Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
UB-GS0019 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0032 für alle Beteiligten nachvollziehbar sollte in den Maßnahmenplänen dargelegt sein, welche Maßnahmen mit welchen Kosten verbunden sind und welche Wirkung (in den Gewässern) von den Maßnahmen ausgeht. Die Vergleichbarkeit und Transparenz dieses Prozesses so Die weiteren konkreten Hinweise und Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0051 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0057 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 58; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] letzter bzw. 1.Abs. Bei den SWK verfehlen… --> Prüfung und ggf. Korrektur bzw. Ergänzung: Speicherbecken Borna, Speicherbe-cken Witznitz; jeweils Ökologischer Zustand / Potential, Komponente Phytoplankton Erklärung: Speicherbecken Borna: Trophieziel oli-gotroph, Ist-Zustand eutroph 1 [LTV, Si-cherheitsbericht 2007]; seit 2007 Massen-entwicklungen von Blaualgen (Plank-tothrix rubescens) aufgrund häufigen Ein-staus auch kleinerer Hochwässer der Plei-ße, bedingt durch Baustellen Speicherbecken Witznitz: Wassergüteziel mesotroph, Ist-Zustand eutroph 1, Algen-massenentwicklungen [LTV, Sicherheits-bericht 2007] " Zustimmung Text sinngemäß geändert wie angegeben Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 1.Abs. Die Kiesgrube Naunhof befindet sich zurzeit nicht im guten chemischen Zustand, da dort eine Überschreitung der Umweltqualitätsnorm für Cad-mium festgestellt wurde. --> Korrektur /Ergänzung: Die Ursache für die Einstufung des Kiessees Naunhof, der erhöhte Ge-halt an Cadmium, ist geogen be-dingt. Erklärung: In den hier abgebauten Flusskiesen (Mul-deschotter!) ist aufgrund des Einzugsge-bietes geogen bedingt mit erhöhten Schwermetall- (Cd-, Pb) und As-Gehalten zu rechnen. Durch den sauren pH-Wert im Kiessee Naunhof gehen diese in Lösung. Wie bereits am benachbarten Ammelshai-ner See zu beobachten war, wird auch der Kiessee Naunhof nach dem (bereits erfolg-ten) Abschluss des Kiesabbaus innerhalb weniger Jahrzehnte von allein neutrale Verhältnisse erreichen und damit auch der Cadmium-Gehalt zurückgehen. Die jetzige Einstufung als „nicht gut“ hat eine hohe Öffentlichkeitswirkung; da der im überre-gional bekannten NEG Naunhof-Brandiser Forst gelegene See intensiv für Erholungs-zwecke genutzt wird. " Zustimmung Text sinngemäß geändert wie angegeben Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 59; 4.10 [TBG Sächsische Weiße Elster / Pleiße] 2.Abs.: Die Pleiße weist bereits vor dem Übertritt in thüringi-sches Gebiet hohe Konzentrati-onen an Ammonium und Phos-phor auf. Diese verringern sich im weiteren Verlauf in Thürin-gen und Sachsen-Anhalt kaum und führen somit auch zu einer Belastung der Weißen Elster im sächsischen Abschnitt, in den später noch die Pleiße einmün-det. --> Streichung: führen somit auch zu einer Belas-tung der Weißen Elster Ergänzung: Dabei nimmt, bedingt durch den Zutritt eisenhaltiger Grundwässer, im Unterlauf der Pleiße vor allem der Gehalt an gelöstem (Or-thophosphat-)Phosphor bis unter die Bestimmungsgrenze ab. Ergänzung: Einträge von Sulfat und Eisen durch Aktiv- und Sanierungsbergbau Erklärung: Von einer „Belastung“ der Weißen Elster durch die Pleiße zu sprechen, ist wesent-lich mehr bzgl. des Sulfats und des Eisens gerechtfertigt als bzgl. der zwar über den RAKON-Werten liegenden, aber im Ver-gleich zu vielen anderen OWK relativ geringen P- und NH4-N-Gehalten – zumal Orthophosphat [Daten 2008, OBF 53700 Markkleeberg] meist <0,01 mg/l beträgt und zwischen Regis [OBF 53300] und Markkleeberg eine deutliche Abnahme auch beim Gesamt-P auftritt." Zustimmung Text sinngemäß geändert wie angegeben Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddokument MP; 4.10; S. 59 … durch Thüringen und Sach-sen-Anhalt kaum und führen somit auch zu einer Belastung der Weißen Elster im sächsi-schen Abschnitt , in den später noch die Pleiße einmündet --> Änderung: … durch Thüringen kaum und füh-ren somit auch zu einer Belastung der Weißen Elster im sächsischen Abschnitt, in die die Pleiße einmün-det. Die Pleiße fließt nicht durch ST " Zustimmung Text geändert wie angegeben Freistaat Sachsen
SN0018 Ein weiterer elementarer Bestandteil des Maßnahmenprogramms für die Erfüllung der Zielvorga-ben der WRRL für Fließgewässer müssen die durch das Büro GUB aufgestellten und 2007 mit dem SMUL, der LMBV und dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig Umweltfachbereich abgestimmten Maßnahmen in und an bergbaulich veränderten Fließgewässern sein. Dies betrifft für den Direktionsbezirk Leipzig etwa 40 Fließgewässerkörper, die im Rahmen der Bergbausa-nierung hinsichtlich ihres ökologischen Zustandes durch Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu verbessern sind. In Anlage 4 sind die nach hiesigem Kenntnisstand für den Landesdirektions-bezirk Leipzig weiterhin aktuellen (Stand Juni 2009) Fließgewässerabschnitte mit den Maßnah-men des jeweiligen OWK mit einem aktualisierten Vorschlag für die zeitliche Priorisierung auf-geführt. Zur Sicherung der Finanzierung und Realisierung sind die Maßnahmen den §§ 2 bis 4 des IV. bzw. folgender Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung zuzuordnen (Anlage 4) Maßnahmen wurden in Abstimmung mit R 46 LfULG berücksichtigt. Tabellen 15 und 19 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0094 "HGRD-MP: Anlage 4, Tabelle 3, S. 153 Löbauer Wasser 1 --> Nr. 61 streichen (Zuordnung fachlich nicht nachvollziehbar)" Geändert (WKA zurzeit nicht in Betrieb) Tabelle 3 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0094 "HGRD-MP: Anlage 4, Tabelle 3, S. 153 Kotitzer Wasser 1 --> Nr. 61 streichen (Zuordnung fachlich nicht nachvollziehbar)" Geändert (WKA zurzeit nicht in Betrieb) Tabelle 3 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0094 "HGRD-MP: Anlage 4, Tabelle 3, S. 153 Schwarzer Schöps 1 --> Nr. 61 streichen (Zuordnung fachlich nicht nachvollziehbar)" Geändert (WKA zurzeit nicht in Betrieb) Tabelle 3 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
UB-GS0003 Umweltbericht, Seite 98, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14, Änderung des 2. Satzes: Zusammenfassend ergeben sich somit ausschließlich positive Beiträge zu den schutzgutbezogenen Umweltqualitätszielen, insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft, negative Beiträge ergeben sich hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Kutlturgüter. Eine Ergänzung der Schlussfolgerung ist sachlich nicht zutreffend und baut im Gesamtsatz hinsichtlich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt einen unlogischen Widerspruch auf. Streichung des Wortes "ausschließlich" im 2. Satz auf Seite 98 FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Seite 98, Maßnahmentypengruppe (MTG) 14, Änderung des 2. Satzes: Zusammenfassend ergeben sich somit ausschließlich positive Beiträge zu den schutzgutbezogenen Umweltqualitätszielen, insbesondere hinsichtlich der Schutzgüter Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft, negative Beiträge ergeben sich hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Kutlturgüter. Eine Ergänzung der Schlussfolgerung erfolgt nicht, da sie sachlich nicht zutreffend ist und in dem Gesamtsatz hinsichtlich des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt einen unlogischen Widerspruch aufbaut. Streichung des Wortes "ausschließlich" im 2. Satz auf Seite 98 FGG Elbe