Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Es wurden weitergehende Maßnahmen gefordert, deren Aufnahme ins Maßnahmenprogramm zur Zielerreichung nicht notwendig ist.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, sie führten jedoch nicht zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Der Oberflächenwasserkörper (OWK) Obere Ilm ist kein Schwerpunktgewässer. Ein Gewässerrahmenplan wurde aus diesem Grund nicht erarbeitet. In den OWK, die keine Schwerpunktgewässer sind, ist ein Gewässerentwicklungskonzept zu erstellen. Für die Obere Ilm wurde dies in der Maßnahmennummer 3.379 mit dem Ziel 2012 in der Maßnahmenplanung vorgesehen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht zur Änderung an den Maßnahmenprogrammen, da keine direkten Änderungswünsche vorgetragen wurden.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung des Maßnahmenprogramms bezüglich des OWK Erlbach. Die Hinweise zur Durchgängigkeit sind plausibel. Der OWK Erlbach ist Schwerpunktgewässer Struktur. Eine abschließende Betrachtung der Durchgängigkeitsproblematik erfolgt erst im Rahmen eines Konzeptes zur Durchgängigkeit, dessen Aufstellung eine Forderung des Maßnahmenprogramms ist. Die zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensraumqualität / Gewässerstruktur sind plausibel, führen aber zu keiner messbaren Verbesserung der Gewässerstruktur und führten daher auf der Maßstabsebene des Maßnahmenprogramms zu keiner Änderung. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Maßnahmenkonkretisierung ist später zu prüfen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen zum Oberflächenwasserkörper (OWK) Wipse-Gessenbach wurden zur Kenntnis genommen. Er wird im Rahmen der Erarbeitung eines Konzeptes zur Erfüllung der Anforderungen der WRRL bzgl. Gewässermorphologie und Durchgängigkeit und zur Identifizierung erforderlicher Maßnahmen eingebracht werden. Die Aufstellung dieses Konzeptes ist im Maßnahmenprogramm gefordert. Insofern wurde keine Änderung am Maßnahmenprogramm erforderlich.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Sie führten jedoch nicht zur Änderung am Maßnahmenprogramm, da sich das Land bei den geplanten Maßnahmen angemessen an den Kosten beteiligen wird.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, sie führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Die Oberflächenwasserkörper (OWK) Erlbach und Untere Weida-Triebes sind Schwerpunktgewässer Struktur, jedoch nicht Schwerpunktgewässer Durchgängigkeit. Es wurden daher bislang nicht alle möglichen Durchgängigkeitsmaßnahmen berücksichtigt, im Übrigen wurde die Aufstellung eines Konzepte zur Durchgängigkeit als weitere Maßnahme vorgesehen. Alle Durchgängigkeitsmaßnahmen an WKA betrachten immer den gesamten Standort. Im Rahmen von Detailplanungen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur zu konkretisieren und ggf. auch Maßnahmen zur Flächenbereitstellung oder zum Flächenerwerb vorzusehen. Die Denkmalschutzbehörde ist rechtzeitig im Verfahren zur Maßnahmenumsetzung bzw. Plankonkretisierung zu beteiligen. Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan sind behördenverbindlich, insofern können daraus nicht unmittelbare Anordnungen oder andere Verwaltungsakte abgeleitet werden. Die üblichen verfahrensrechtlichen Regelungen sind weiterhin einzuhalten.   Freistaat Thüringen