Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0001 Allgemein: genaue Ausdehnung der in der Regel als Ortsbezug genannten Planungseinheiten lässt sich den Anhörungsunterlagen nicht entnehmen; Änderungsvorschlag: Beifügen einer geeigneten Karte als Anlage zum Entwurf des Maßnahmenprogramms Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0001 Das dem Anhang A3-2 zugrundeliegende Ordnungssystem ist nicht nachvollziehbar, da innerhalb der Koordinierungsräume die Planungseinheiten in beliebiger Reihenfolge aufgeführt sind Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Neue Sortierung der Planungseinheiten und Ergänzung eines Inhaltsverzeichnisses zu Anhang A3-2 und einer Übersicht über die Namen und dazugehörigen Codes der Planungseinheiten, zur einfacheren Zuordnung. FGG Elbe
UB-GS0001 Als Ortsbezug sind weitestgehend nur die landesübergreifenden Planungseinheiten benannt, so dass nicht festgestellt werden kann, ob die Umsetzung der Maßnahme in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen ist. Die unterschiedliche Handhabung der Darstellung der Verortung im Anhang A3-2 des Maßnahmenprogramms trägt nicht zur Verständlichkeit der Unterlage bei und erschwert die Bewertung. Die WRRL sieht eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Flussgebietseinheit Elbe vor, so dass, auch wenn die Umsetzung der WRRL in den Händen der Länder liegt, eine vereinheitlichte Vorgehens- und Darstellungsweise dem Sinn und Zweck einer flussgebietsbezogenen Bewirtschaftung Rechnung getragen hätte. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung einer Spalte in Anhang A3-2 die abbildet, in welchem Land die Maßnahme durchgeführt wird (zur besseren Darstellung der Verortung für den Bereich Oberflächengewässer); Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 65 (Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts einschl. Rückverlegung von Deichen und Dämmen): Neben den Deichen sind Dämme erwähnt. Der Begriff "Dämme" ist hier insbesondere bzgl. der Bundeswasserstraßen zu streichen, da durch eine Rückverlegung z.B. von Kanalseitendämmen an dem ELK / der MEW der gewünschte positive Effekt entweder nicht erreicht wird oder aber aufgrund der damit verbundenen Änderungen in den Querschnitten eine Schifffahrtsnutzung ausschließt. - Forderung: Streichung der Wortgruppe "und Dämmen" Die Maßnahmenbezeichnung "Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts (einschließlich Rückverlegung von Deichen und Dämmen) in Anhang A3-2 basiert auf einem bundesweit genutzten Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog (vgl. Anhang A1-1 zum Maßnahmenprogramm). Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zu vereinheitlichen und die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Ein Streichen des Bergriffes "Dämme" ist aufgrund der generellen Zeilstellung des Kataloges nicht erforderlich, die notwendigen Präzisierungen erfolgen im der Vorbereitung und Planung der Einzelmaßnahmen. Die Bezeichnung "Dämme " ist allgemein zu verstehen, nicht ausschließlich mit Bezug auf Kanalseitendämme an Wasserstraßen. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentypen 70, 71, 72 (Maßnahmen zum Initiieren einer eigendynamischen Gewässerentwicklung / Maßnahmen zur Vitalisierung des Gewässers / Maßnahmen zur Habitatverbesserung durch Laufveränderung): hierdurch könnte es zu Einschränkungen in der Nutzung der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg sowie zu einer nachteiligen Auswirkung auf die Unterhaltung und Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt kommen (Untiefen, erschwerte Fahrtbedingungen). Maßnahmen, die die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt nachteilig beeinflussen, sind auszuschließen. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 74 (Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich und im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich Auenentwicklung): hierdurch könnte es zu Einschränkungen in der Sichtbarkeit von Schifffahrtzeichen, zur Schädigung von Bauwerken und zu u.a. durch Eisversetzungen hervorgerufenen Hochwässern kommen. - Der Eisaufbruch und die Schifffahrt dürfen durch die Maßnahmen nicht nachteilig beeinflusst werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 75 (Anschluss von Seitengewässern): Hierdurch könnte es zu einem vermehrten Sedimenteintrag kommen. Es sind negative Auswirkungen auf die Leichtigkeit der Schifffahrt und Unterhaltung der Wasserstraße auszuschließen. Der Anschluss von Altarmen sollte das bestehende Wasserdargebot insgesamt berücksichtigen. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 76 (Beseitigung von / Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen): Die wasserbaulichen Anlagen müssen Ihre Funktion soweit sie für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt erforderlich sind, behalten. Die Unterhaltung der Bauwerke darf nicht erschwert werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 78 (Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen): Maßnahmen die zum Erhalt der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt erforderlich sind, dürfen nicht eingeschränkt werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 79 (Maßnahmen zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung): Unterhaltungsmaßnahmen, die für die Aufrechterhaltung der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg erforderlich sind, liegen in der Zuständigkeit der WSV. Die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt sowie die Bauwerkssicherheit dürfen nicht beeinträchtigt werden. Inwieweit hier eine Optimierung möglich ist, ist Entscheidung der WSV. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 75 (Anschluss von Seitengewässern, Altarmen (Quervernetzung)): Hierdurch könnte es zu einem vermehrten Sedimenteintrag kommen. Es sind negative Auswirkungen auf die Leichtigkeit der Schifffahrt und Unterhaltung der Wasserstraße auszuschließen. Der Anschluss von Altarmen sollte das bestehende Wasserdargebot insgesamt berücksichtigen. - Forderung: Es sind negative Auswirkungen auf die Leichtigkeit der Schifffahrt und Unterhaltung der Wasserstraße durch vermehrten Sedimenteintrag auszuschließen. Berücksichtigung des bestehenden Wasserdargebotes Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0001 Anmerkung zu Maßnahmentyp 79 (MN zur Anpassung / Optimierung der Gewässerunterhaltung): Unterhaltungsmaßnahmen, die für die Aufrechterhaltung der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg erforderlich sind, liegen in der Zuständigkeit der WSV. Inwieweit hier eine Optimierung möglich ist, ist Entscheidung der WSV. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0002 In den künftigen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen sollte jeglicher weiterer Ausbau möglichst vollständig unterbunden werden Ein Ausbau von Gewässern unterliegt grundsätzlich entsprechenden Genehmigungsverfahren. Die Umweltziele der WRRL für Oberflächen- und Grundwasserkörper nach Artikel 4 der WRRL umfassen auch ein Verschlechterungsverbot. Ein Ausbau von Gewässern ist damit nur unter den strengen Bedingungen des Art. 4(7) WRRL zulässig (wenn damit keine Verschlechterung des Gewässerzustandes eintritt). - FGG Elbe
UB-GS0002 In den Maßnahmenprogrammen sollte die Anlage, Förderung und Erhaltung natürlicher Flusswaldauen, besonders auch im Sinne des Artenschutzes festgeschrieben werden. Die Anlage, Förderung und Erhaltung natürlicher Flusswaldauen besonders auch im Interesse des Artenschutzes ist ein Naturschutzziel, das von verschiedenen Maßnahmen des Maßnahmenkataloges unterstützt wird. Es ist für die Zielerreichung nach WRRL nicht unbedingt erforderlich. - FGG Elbe
UB-GS0003 Sollen an Mühlenstandorten Maßnahmen durchgeführt werden, die die Wasserstände verändern, so müssen die neuen Wasserstände in einem geordneten Verfahren neu festgelegt werden. "Nach geltendem Recht (§ 31 Abs.2 WHG) stellt die Planung eines Umgehungsgerinnes bzw. einer Fischaufstiegshilfe eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers dar und muss somit in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung detailliert geregelt werden. Damit ist gewährleistet, dass stets auch die Belange des Denkmalschutzes in der konkreten Planung im Zusammenhang mit bedeutenden historischen Wassermühlen angemessen Berücksichtigung finden. " - FGG Elbe