Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0032 Hinweis zu Maßnahmentypengruppen: Insbesondere im Umweltbericht […] werden Kläranlagen und Kleinkläranlagen vermengt. [...] Es wird empfohlen, eine einheitliche Zuordnung und Trennung von "Kläranlagen" und "Kleinkläranlagen" entsprechend Definition durchzuführen. Ziel der Zusammenfassung von Maßnahmentypen in Maßnahmentypengruppen mit vergleichbaren Ursache-Wirkungsbeziehungen war/ist die Auswirkungsprognose im Umweltbericht zu vereinfachen. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 5.3, Seite 31: Die für das Maßnahmenprogramm betrachtungsrelevante Zielsetzung beinhaltet den sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§ 1a BauGB) und die Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (§ 1 BBodSchG). Als Kriterien werden Veränderungen der Siedlungs- und Verkehrsfläche und Veränderungen natürlicher Bodenfunktionen benannt. Dies ist zu untersetzen. Eine weitergehende Konkretisierung der Kriterien Veränderungen der Siedlungs- und Verkehrsfläche sowie Veränderung der natürlichen Bodenfunktionen entspricht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms nicht den Anforderungen an den übergeordneten Abstraktionsgrad und kann erst in den nachgeordneten auf Einzelvorhaben bezogene Zulassungsverfahren geleistet werden. Zusätzliche Erläuterungen zum Zustand und zur Entwicklung des Siedlungs- und Verkehrsflächenanteils beinhaltet Kapitel 6.3 'Boden'. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 7.1.1, Seite 83 und 84: Die in der in der Tabelle 7-1 genannten Maßnahmentypengruppen sind im Allgemeinen mit mehr oder weniger starken Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden verbunden. Wobei neben dem Umweltziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden auch das Umweltziel des qualitativen Bodenschutzes zu berücksichtigen ist. Die Maßnahmen, welche im Maßnahmenprogramm verankert sind, dienen der Verbesserung der Qualität von Grund- und Oberflächenwasser als Ziel der WRRL. Die bodenschutzrechtlichen Anforderungen werden im Rahmen der planerischen Gesamtabwägung der Belange in den Zulassungsverfahren zu den Einzelmaßnahmen beachtet. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 4: Ergänzung eines erläuternden Satzes hinter dem 3. Absatz. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 4, Ergänzung des 3. Absatzes: ""Schwerpunkte bilden dabei vor allem Schwermetalle.""" FGG Elbe
UB-GS0032 "Umweltbericht, Kapitel 2.1, Seite 5: Ergänzung eines erläuternden Satzes nach dem 6. Absatz zum Bewirtschaftungsziel." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "Textanpassungen gemäß Änderungsvorschlag: Seite 5, Ergänzung des 6. Absatzes: ""Gleichzeitig sind Möglichkeiten der Behandlung der anfallenden und stark mit Schwermetallen belasteten Stollenwässer zu erkunden.""" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Die in Kapitel 5.1.1 vorgenommene Zuordnung der Themen Grund-/ Trinkwasserqualität und Hochwasserschutz sind zum Schutzgut Wasser und nicht zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ist fragwürdig. Da inhaltlich grundsätzlich Überschneidungen des Schutzgutes Menschen und menschliche Gesundheit zu anderen Schutzgütern bestehen, könnte die Zuordnung der Themen Grund-/Trinkwasserqualität und Hochwasserschutz statt zum Schutzgut Wasser auch zum Schutzgut Menschen erfolgen. Allerdings ist die vorgenommene Zuordnung fachlich nicht unüblich und keineswegs falsch; deshalb sollte sie so belassen werden. - FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Ergänzung der Trinkwassernutzung aus Oberflächengewässern in Tabelle 5.5 wird angeregt. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Tabelle 5-5 wurde unter der Spalte 'Kriterien' zum Ziel 'Schutz der Gewässer vor Schadstoff- und Nährstoffeintrag' Folgendes ergänzt: Auswirkungen auf Gewässer und nährstoffsensible Gebiete, Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung entsprechend ist auch die zusammenfassende Tabelle in Kapitel 5.8 zu ergänzen: - Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 6.4.1.1: Die Zustandsbeschreibung für den Koordinierungsraum Mulde-Elbe-Schwarze Elster ist unvollständig (Einträge aus Bergbaufolgen (Uranbergbau, Altbergbau) fehlen) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. "In Kapitel 6.4.1.1 wurde auf Seite 60 im letzten Absatz folgende Ergänzung durchgeführt: ""...Hauptverursacher punktueller biologisch-chemischer Gewässerbeeinträchtigungen sind Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, aus Industrie und Gewerbebetrieben insbesondere der Lebensmittelindustrie und chemischen Industrie sowie Stollenwässer aus dem Altbergbau. Hinzu kommen Beeinträchtigungen der biologisch-chemischen Gewässergüte infolge von diffusen Einträgen vor allem aus der Landwirtschaft und aus industriellen Altlasten sowie Bergbauhalden.""" FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht: Es wird in Kapitel 6.6.1 angeregt, in der Tabelle 6-3 in Zeile 62 Naturpark Erzgebirge / Vogtland unter der Spalte Beschreibung den Begriff Moore zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. In Kapitel 6.6.1 wurde in der Tabelle 6-3 in Zeile 62 Naturpark Erzgebirge / Vogtland unter der Spalte Beschreibung der Begriff Moore ergänzt. FGG Elbe
UB-GS0032 Umweltbericht, Kapitel 11, Seite174, 4. Punktauflistung: […] soll der Begriff 'Uranerz-Gewinnung' ersetzt werden durch den Begriff 'verschiedene bergbauliche Aktivitäten'. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. " Änderung der 4. Punktauflistung in Kapitel 11, Seite 174: • Bergbaufolgen (insbesondere Braunkohlegewinnung und verschiedene bergbauliche Aktivitäten) mit Auswirkungen auf Gewässer" FGG Elbe
UB-GS0032 für alle Beteiligten nachvollziehbar sollte in den Maßnahmenplänen dargelegt sein, welche Maßnahmen mit welchen Kosten verbunden sind und welche Wirkung (in den Gewässern) von den Maßnahmen ausgeht. Die Vergleichbarkeit und Transparenz dieses Prozesses so Die weiteren konkreten Hinweise und Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0035 Die Maßnahmenprogramme dürfen nicht zu Veränderungssperren für bestehende Industriebetriebe führen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Betroffenen haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die rechtlichen Vorgaben, welche durch die Maßnahmen zu realisieren sind, werden im Prozess des Maßnahmenvollzugs bei der Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundesländer berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0035 Der Maßnahmenkatalog der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) darf nicht zu konkreten Einleitbegrenzungen für industrielle Einleiter oder zu Einbaubeschränkungen von industriell hergestellten Produkten im Gewässerbau führen. Es muss weiterhin mgl. sein, industriell hergestellte Wasserbausteine im Gewässer einzusetzen. Auch für die Erhaltung der Schiffbarkeit müssen notwendige Sedimentumlagerungen durchgeführt werden können. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Landwirtschaft haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0036 Das Maßnahmenprogramm (MNP) zur WRRL darf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht gefährden. Neue Investitionen in Europa müssen planbar sein und dürfen nicht dauerhaft verhindert werden, auch unabhängig von den wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Finanzkrise. Das Maßnahmenprogramm verfolgt keine Ziele, die im Widerspruch mit der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stehen. Vor Einschränkung einer bestehenden Nutzung, aufgrund der geplanten Durchführung von Maßnahmen, muss eine Vielzahl von Prüfkriterien durchlaufen werden (WRRL, Art. 4). Dieses erfolgt im Allgemeinen im Konsens mit allen Beteiligten, wobei im Einzelfall gesamtgesellschaftliche Interessen im Vordergrund stehen können. - FGG Elbe
UB-GS0036 Von der Ausgestaltung und Anwendung des Maßnahmenprogramms dürfte entscheidend abhängen, ob der Erhalt und die Weiterentwicklung der industriellen Standorte in den kommenden Jahren möglich sein werden. [...] Weitergehende Vorgaben dürfen nur zulässig sein, nachdem sozioökonomische Untersuchungen belegt haben, dass Sie zu Fortschritten im Sinne der Nachhaltigkeit führen. Bei diesen Untersuchungen sind insbesondere auch die bereits freiwillig erbrachten Vorleistungen im Gewässerschutz durch die Einleiter positiv zu berücksichtigen. Weitergehende Vorgaben bzgl. der Durchführung von Maßnahmen werden im Rahmen der konkreten Planung von Vorhaben geprüft. Sozioökonomische Untersuchungen sind Bestandteil konkreter Planungsverfahren zur Realisierung von Maßnahmen. - FGG Elbe