Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0036 Der Maßnahmenkatalog der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) darf nicht zu konkreten Einleitbegrenzungen für industrielle Einleiter oder zu Einbaubeschränkungen von industriell hergestellten Produkten im Gewässerbau führen. Einleitbegrenzungen bzw. Einbaubeschränkungen werden aufgrund der rechtlichen Vorgaben aus der Umweltgesetzgebung festgelegt. Diese Begrenzungen und Beschränkungen werden im Prozess des Maßnahmenvollzugs auf Grundlage des Maßnahmenprogramms bei der Umsetzung der Maßnahmen durch die Bundesländer berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0044 Belange der Trinkwasserversorgung wurden bei der Ausarbeitung des Maßnahmenprogramms zu wenig berücksichtigt. […] Im vorliegenden Entwurf wurde die Sicherung der Wasserversorgung explizit als Ziel nicht genannt. Die Belange der Trinkwasserversorgung wurden in erforderlichem Maße bei der Aufstellung des Maßnahmenprogramms nach den Vorgaben der WRRL (Anhang VI) berücksichtigt. Weitere Informationen zu Belangen der Trinkwasserversorgung sind im Bewirtschaftungsplan aufgeführt. - FGG Elbe
UB-GS0044 Wir halten eine Konkretisierung des Maßnahmenprogramms zur Reduzierung der Belastungen aus dem Bergbau auf die Spree für erforderlich. Die Planung und Entwicklung dieser Maßnahmen muss frühzeitig genug erfolgen, so dass alle genehmigungsrechtlichen und technologischen Voraussetzungen rechtzeitig zur Beherrschung des prognostizierten Sulfatanstiegs gegeben sind. Eine Verschiebung der Maßnahmeneinleitung über das Jahr 2015 hinaus kann in Anbetracht der Folgen für die Daseinsvorsorge nicht akzeptiert werden. Der Konkretisierungsgrad des Maßnahmenprogramms wird als ausreichend angesehen. Detailplanungen auch zur Sulfatproblematik werden länderspezifisch erarbeitet. Forschungs- und Entwicklungsarbeiten laufen dazu. Eine Umsetzung erfolgt entsprechend der Verfügbarkeit von Technologien zeitnah. - FGG Elbe
UB-GS0044 Bezogen auf den gewässerökologischen Nutzen der bereits durchgeführten und der geplanten Maßnahmen der Abwasserentsorgung ist im weiteren Planungsablauf eine integrierte Darstellung aller Belastungsquellen mit den erforderlichen Beiträgen der einzelnen Verursachergruppen zur Wirkungsminderung darzustellen. Hier erwarten wir eine zwischen den Ländern und den Hauptakteuren abgestimmte Vorgehensweise. Die in den Ländern durchgeführten und durchzuführenden Maßnahmen sind in Anhang A31 bis A3-4 des Maßnahmenprogramms (MNP) dargestellt. Der Bezug zu den Belastungsquellen bzw. Verursachergruppen kann dem Maßnahmenkatalog (Anhang A1-1 des MNP) entnommen werden. - FGG Elbe
UB-GS0044 Für alle Beteiligten nachvollziehbar sollte in den Maßnahmenplänen dargelegt sein, welche Maßnahmen mit welchen Kosten verbunden sind und welche Wirkung (in den Gewässern) von den Maßnahmen ausgeht. Die Vergleichbarkeit und Transparenz dieses Prozesses sollte durch geeignete Bewertungskenngrößen (z. B. spezifische Kosten, spezifische Energieverbräuche) unterstützt werden. Die Kosten zur Realisierung von Maßnahmen im deutschen Teil des Einzugsgebiets der Elbe werden im Rahmen der flussgebietsübergreifenden Landesbudgetplanungen ermittelt. Für konkrete Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern und zur Finanzierung wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0045 "Umweltbericht, Anmerkung zum Anhang 2, Tabelle A2-18: Gegen diese Tabelle müssen wir entschieden Einspruch einlegen und auf Richtigstellung drängen bzw. auf Streichung der Reduzierung der fischereilichen Nutzung als wirksame Maßnahme zum Erreichen der Umweltziele der WRRL. [...] Die Behauptung, dass die Einstellung der Fischerei einen besonders positiven Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und zum Erreichen des guten ökologischen Zustands darstellt, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage. [...] Alle identifizierten Beeinträchtigungen liegen außerhalb der Verantwortlichkeit der Fischerei, weshalb die im Anhang A2-18 vorgenommene Darstellung zu streichen ist." "Die Beurteilung der Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 bezieht sich auf gewerbliche Fischereinutzung, die in der Regel mit Massenfischzucht in Teichen im Nebenschluss von Fließgewässern verbunden ist und aus der Nähr-/ Schadstoff-Einträge in Gewässer sowie Veränderungen der Gewässerstruktur und des Abflusses resultieren. Um dies deutlich zu machen, wurde eine entsprechende Präzisierung der Bezeichnung der MTG Nr. 18 in Kapitel 7.1.1 durchgeführt. " "Anpassung der textl. Erläuterungen zur Maßnahmentypengruppe (MTG) 18 in Kap. 7.1.1 wie folgt : ""In erster Linie zielt diese MTG auf die Reduzierg. der morphologischen und biologisch-chemischen Belastungen (Futtermittel und Medikamente) durch gewerblich intensiv bewirtschaftete Fischzuchtbetriebe an Teichen im Nebenschluss von Fließgew. ab. Zudem beinhaltet sie Maßnahmen (MN) zur Reduzierung der Belastungen infolge fischereilichem Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung best. Fischarten sowie zur Überprüfung der Hegepläne. Dabei geht es unter dem Prinzip der nachhaltigen Wirtschaftsweise um die Orientierung der Fischfangmengen an ausreich. Populationsgrößen für einen dauerhaften Bestand der Fischarten. Diesen Zweck verfolgen auch die MN zum Initialbesatz bzw. zur Besatzstützung, wie z.B. zur Wiederauffüllung des Bestands des gefährdeten Europäischen Aals (Umsetzung von Aalbewirtschaftungsplänen). Insges. soll durch die MN eine stärker ökologisch ausgerichtete Fischereiwirtschaft erreicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die MTG ausschließl. pos. Beiträge zu den Umweltqualitätszielen der Schutzgüter Tiere (Fisch-/ Muschelfauna) und biologische Vielfalt sowie Wasser leistet. Pos. Effekte sind dem zufolge auch auf die auf Gewässer bezogenen Schutz- und Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten zu erwarten. Andere Schutzgüter werden nicht von den MN betroffen, folglich werden andere schutzgutbezogene Umweltziele weder pos. noch neg. tangiert."" " FGG Elbe
UB-GS0046 […] Selbst der Entwurf des Maßnahmenprogramms enthält keine konkreten Maßnahmen, sondern anonymisierte Maßnahmentypen, so dass ein Erkennen räumlicher und inhaltlicher Betroffenheit für Gewässerbenutzer oder Anlieger nicht, oder nur abstrakt möglich ist. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0046 Umweltbericht Kapitel 2.1, Seite 4, 6. Absatz soll die Formulierung des Bewirtschaftungsziels an die Formulierung im Bewirtschftungsplan angepasst werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. " Änderung der Formulierung zum Bewirtschatungsziel in Kapitel 2.1, Seite 4, 6. Absatz: ""Um dem Problem der Reduzierung des natürlichen Abflusses durch Entnahme von Wasser zu begegenen, wird ein übergreifendes Management für den Elbestrom und die Nebengewässer unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele für den Hochwasserschutz, für die Schifffahrt sowie für die Energiewirtschaft eingerichtet werden.""" FGG Elbe
UB-GS0046 Weitere Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. - FGG Elbe
UB-GS0048 Darüber hinaus ist aus den Maßnahmenarten im Entwurf des Maßnahmenprogramms nicht zu erkennen, welche Maßnahmen im Einzelnen durchgeführt werden sollen. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0048 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmenarten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0049 Grundsätzliche Hinweise zu den Maßnahmearten, die generell Berücksichtigung finden sollten Bei den Hinweisen zu den Maßnahmearten handelt es sich um konkrete Vorschläge zum Vollzug bzw. zur Durchführung verschiedener Maßnahmen, die durch die Länder geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden müssen. Da die rechtlichen Anforderungen in den Ländern hierzu unterschiedlich sind, erfolgt dies nicht im Rahmen des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0050 Die im Maßnahmenprogrammentwurf vorgelegten Maßnahmen sind grundsätzlich nicht zu beanstanden. Es kommt vielmehr darauf an, wo diese Maßnahmen durchgeführt werden sollen und wer konkret davon betroffen sein wird. Dies ist jedoch nur ansatzweise auf der Basis der bis jetzt vorliegenden Maßnahmenvorschläge möglich. Wenn nicht klar ist, wer betroffen sein wird, kann sich ein potenziell Betroffener auch nicht äußern. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0051 Die Maßnahmeprogramme erweisen sich in Bezug auf die Maßnahmenumsetzung als wenig aussagekräftig. Die programmatisch skizzierten Maßnahmen zur Verbesserung hydromorphologischer Bedingungen bleiben bis auf Maßnahmen zur Durchgängigkeit abstrakt und unkonkret. Ohne eine räumliche oder zeitliche Verortung der Maßnahmen bleibt der gesamte Prozess der Maßnahmenumsetzung unverbindlich. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0051 Die Maßnahmenplanung auf nationaler Ebene (nationaler Bewirtschaftungsplan/Maßnahmenprogramm) sollte Umsetzungsfristen für alle überregional bedeutsamen Maßnahmen festlegen. Die Festlegung von Umsetzungsfristen von Maßnahmen obliegt den Ländern in der FGG Elbe. Anhang A5-2 des Bewirtschaftungsplan enthält weitergehende Informationen zur zeitlichen Umsetzung von Maßnahmen. - FGG Elbe