Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0006 Umweltbericht, Kapitel 6: Im Umweltbericht wird die intensive Landwirtschaft als Hauptproblem für den guten ökologischen Gewässerzustand angesehen, sowie andere Problembereich aufgeführt. Hinweise zur positiven Bedeutung von Waldflächen für den Gewässerzustand fehlen. Es ist es zutreffend, dass zumindest natürliche Wälder mit standortgerechter Baumartenbestockung und Bewitschaftung ohne Pestizideinsatz eine positive Funktion für den Landschaftswasserhaushalt insbesondere in qualitativer Hinsicht besitzen, jedoch ist es in erster Linie Aufgabe des Maßnahmenprogramms und des Umweltberichtes, die Hauptprobleme des Gewässerschutzes zu verringern. Auch wenn der Maßnahmenkatalog keine gesonderte Position Waldmehrung enthält, sind solche Maßnahmen dennoch vorgesehen (z.B. Gewässerrandbepflanzungen, Aufforstungen). - FGG Elbe
UB-GS0006 Insbesondere sollte auch die Waldmehrung angemessen im Maßnahmenprogramm berücksichtigt werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er dazu die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Auch wenn der Maßnahmenkatalog keine gesonderte Position Waldmehrung enthält, sind solche Maßnahmen im Einzelfall dennoch vorgesehen (z.B. Gewässerrandbepflanzungen, Aufforstungen). - FGG Elbe
UB-GS0006 Es ist unverständlich, dass als oberstes Ziel der WRRL ein "ökologisch guter Gewässerzustand" formuliert wurde, einer zu den Gewässern dazugehörigen natürlichen Umsäumung mit Waldbeständen jedoch im Umweltbericht und Maßnahmenprogramm (MNP) kaum Bedeutung beigemessen wird => Vorschlag diesen Sachverhalt im Kapitel "Strategien zur Erreichung des guten Zustands" des Maßnahmenprogramms zu ergänzen. Grundlage für die Maßnahmenplanung ist der Maßnahmenkatalog. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. In den Plandokumenten wird gem. Anforderungen der Richtlinie an mehreren Stellen auf einen naturnahen Zustand der Gewässer als zu erreichendes Umweltziel hingewiesen. Dies schließt das Gewässerumfeld ausdrücklich ein. Inwieweit im Einzelfall zur Erreichung der konkreten Ziele eine Umsäumung des Gewässers mit Waldbeständen möglich ist, obliegt den konkreten Planungen vor Ort. - FGG Elbe
UB-GS0006 Das Maßnahmenprogramm ist sehr allgemein gehalten; konkreter Flächenbezug für Umsetzung praktischer Maßnahmen noch nicht vorhanden; bei der späteren praktischen Umsetzung könnten Waldflächen betroffen sein => Rechtzeitiges Einbeziehen der Forstbehörde bei konkreten Maßnahmen von Beginn an bei der Planung und Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf Waldflächen in der Umgebung Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0007 Berücksichtigung der Anlagen des Zweckverbandes (Anlagen, Leitungen, Kabel etc.) bei der Durchführung von geplanten Maßnahmen zur weiteren Gewährleistung der Nutzung der Anlagen des Verbandes (Gas- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0008 besseres Kartenmaterial zur besseren Zuordnung lokaler Orte (Vorschlag: Maßstab: 1:5000) Die Anforderungen an den Bewirtschaftungsplan und dem damit in Verbindung stehenden Maßnahmenprogramm definieren sich aus der WRRL. Gemäß den vorliegenden Empfehlungen der Europäischen Kommission ist der Darstellungsmaßstab für die vorliegenden Karten festgelegt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Hinweis zum Maßnahmenprogramm Kapitel 3.1 Überregionale Umweltziele (S. 6) sowie Abbildung 3.1: Hinweise zum aktuellen Stand der Durchgängigkeit an bestimmten Staustufen, die ggf. eine Anpassung erfordern Eine Überprüfung zum Status der Durchgängigkeit der in der Stellungnahme aufgeführten Staustufen im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm ist erfolgt. Eine Anpassung wurde vorgenommen. Aktualisierung der Abbildung 3.1 im Maßnahmenprogramm FGG Elbe
UB-GS0009 Maßnahmenprogramm: genaue Ausdehnung der in der Regel als Ortsbezug genannten Planungseinheiten lässt sich den Anhörungsunterlagen nicht entnehmen; Änderungsvorschlag: Beifügen einer geeigneten Karte als Anlage zum Entwurf des Maßnahmenprogramms Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm FGG Elbe
UB-GS0009 Anhang A3-2: unterschiedliche Darstellung des Ortsbezuges in Spalte 5; zusätzlicher Informationsgehalt der Spalte ist gering, da im Wesentlichen lediglich die Planungseinheit wiederholt wird (fehlende Erläuterung der Abkürzungen in Anhang A3-2, fehlende Verweise auf weitere Unterlagen, unterschiedliche Handhabung der Darstellung der Verortung im Anhang A3-2) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. zusätzliche Erläuterung der Abkürzungen (Abkürzungs-Verzeichnis im Maßnahmenprogramm), Ergänzung des Anhangs A3-2 um Angabe des Bundeslandes in neuer Spalte FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 28 (Anlage von Gewässerschutzstreifen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge): Die Umsetzung dieser Maßnahme ist unter der Berücksichtigung von Betriebswegen im Einzelfall zu prüfen und kann aufgrund deren Notwendigkeit zur Unterhaltung der Wasserstraße nicht in jedem Fall erfolgen. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 61 (MN zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses): Der erforderliche Mindestabfluss kann nicht über den natürlichen Abfluss hinausgehen. Mit den Maßnahmen darf daher keine Verpflichtung verbunden sein, eine über das natürliche Abflussverhalten hinausgehende Wasserführung sicherzustellen. Bei Bundeswasserstraßen, die staugeregelte Flüsse bzw. Kanäle sind, dürfen die unteren Betriebswasserstände nicht unterschritten werden. Dieser Sachverhalt ist bei der Stauregulierung zu beachten. - keine Verpflichtung zur Gewährleistung eines über den natürlichen Abfluss hinausgehenden Abfluss; Staubewirtschaftung unter der Prämisse der Einhaltung der für die Schifffahrt erforderlichen Stauziele Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 65 (MN zur Förderung des natürlichen Rückhalts (einschl. Rückverlegung von Deichen und Dämmen)): Neben den Deichen sind Dämme erwähnt. Der Begriff "Dämme" ist hier insbesondere bzgl. der Bundeswasserstraßen zu streichen, da durch eine Rückverlegung z.B. von Kanalseitendämmen der gewünschte positive Effekt entweder nicht erreicht wird oder aber aufgrund der damit verbundenen Änderungen in den Querschnitten eine Schifffahrtsnutzung ausschließt. Bei Deichrückverlegungen können Ablagerungen im Gewässerbett entstehen, die mit nachteiligen Folgen für die Belange der WSV verbunden sein können. - Streichung der Wortgruppe "und Dämmen" im Klammerzusatz Die Maßnahmenbezeichnung "Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts (einschließlich Rückverlegung von Deichen und Dämmen) in Anhang A3-2 basiert auf einem bundesweit genutzten Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)-Maßnahmenkatalog (vgl. Anhang A1-1 zum MNP). Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zu vereinheitlichen und die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Ein Streichen des Bergriffes "Dämme" ist aufgrund der generellen Zeilstellung des Kataloges nicht erforderlich, die notwendigen Präzisierungen erfolgen im der Vorbereitung und Planung der Einzelmaßnahmen. Die Bezeichnung "Dämme " ist allgemein zu verstehen, nicht ausschließlich mit Bezug auf Kanalseitendämme an Wasserstraßen. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 69 (MN zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen): Die Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen in Bundeswasserstraßen ist grundsätzlich möglich. Lediglich in Ausnahmefällen kann die Herstellung aufgrund der Randbedingungen ausgeschlossen sein. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentypen 70, 71, 72 (MN zum Initiieren einer eigendynamischen Gewässerentwicklung / MN zur Vitalisierung des Gewässers / MN zur Habitatverbesserung durch Laufveränderung): Maßnahmen, die die Belange der WSV, zu denen u.a. die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt gehören nachteilig beeinflussen, sind auszuschließen. (weitere Erläuterungen auf S. 7 der Stn.) Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0009 Anmerkung zu Maßnahmentyp 74 (MN zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschl. der Auenentwicklung): hierdurch könnte es zu Einschränkungen in der Sichtbarkeit von Schifffahrtzeichen, zur Schädigung von Bauwerken und zu u.a. durch Eisversetzungen hervorgerufenen Hochwässern kommen. Der Eisaufbruch und die Schifffahrt dürfen durch die Maßnahmen nicht nachteilig beeinflusst werden. Ebenso kann sich der Unterhaltungsaufwand erhöhen, wenn verstärkt Gehölzpflege erforderlich ist. - Die Belange der WSV dürfen durch die Maßnahmen nicht nachteilig beeinflusst werden. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe