Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zu Änderungen an den Maßnahmenprogrammen, da keine konkreten Änderungswünsche vorgetragen wurden.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht umittelbar zur Änderung an den Maßnahmenprogrammen. Fragen zur Entschädigung, zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Nutzung landesweiter Flächenpools werden im Vorfeld und bei der Maßnahmenumsetzung geeignet berücksichtigt. Mögliche Folgeschäden, z. B. Vernässung, werden im Vorfeld der detaillierten Maßnahmenplanung berücksichtigt, damit diese Schäden vermieden werden. Sollte das nicht möglich sein, ist zu prüfen, ob die Maßnahme ganz wegfallen muss oder ob eine mögliche Alternativmaßnahme umsetzbar ist.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht zur Änderung an den Maßnahmenprogrammen, da es sich um Maßnahmen aus dem KULAP handelt, die nach wie vor freiwillig sind. Die auftretenden Flächenverluste können entweder bei der KULAP-Antragstellung von vornherein berücksichtigt werden oder aber Gegenstand von entsprechenden finanziellen Ausgleichen sein. Näheres ist noch zu regeln.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht zur Änderung am Thüringer Maßnahmenprogramm, da die biologischen Ergebnisse in Thüringen keine eindeutige Korrelation zur Versauerung oberirdischer Gewässer aufweisen. Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung an den Maßnahmenprogrammen. Sie werden jedoch bei der Planungspräzisierung herangezogen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung am Maßnahmenprogramm, da bestehende Finanzierungs- bzw. Förderregelungen dem entgegenstehen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen führten nicht zu einer Änderung an den Thüringer Maßnahmenprogrammen, da für Thüringen ein konkreter Ortsbezug der Maßnahmen des Maßnahmenprogramms aus dem im Feld „Ortsbezug“ hinterlegtem Link zu entnehmen ist. Da sich die Stellungnahme in diesem Punkt aber auf die gesamten Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaften bezog, wurde die Stellungnahme zusätzlich an die zuständigen Geschäftsstellen weitergeleitet. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten zu keiner Änderung an den Maßnahmenprogrammen, da keine direkten Änderungswünsche vorgetragen wurden. Sie werden jedoch im Rahmen der Planungspräzisierung herangezogen.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Aufgrund der überregionalen Aspekte der Stellungnahme wurde diese der zuständigen Geschäftsstelle der Flussgebietsgemeinschaft Elbe zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Da die Stellungnahme Anmerkungen zur Strategischen Umweltprüfung gemäß § 14b UVPG zum Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe enthält, wurde diese zuständigkeitshalber an die Geschäftsstelle der FGG zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen. Die auf die Kommunen zukommenden Kosten in Bezug auf die WRRL wurden vom TMLFUN gegenüber dem TIM im Rahmen der Anmeldung des KfA angezeigt.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung an den Maßnahmenprogrammen. Die Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Verbindungsgewässern ist zur Habitatvernetzung und damit zur Zielerreichung notwendig. Dabei obliegt die konkrete bauliche Ausgestaltung der Planungspräzisierung.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen führten nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm, da die Maßnahmen zur Zielerreichung notwendig und die wirtschaftlichen Belastungen vertretbar sind. Fördermittel für Abwassermaßnahmen können nur im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Das Bewirtschaftungsziel für Phosphor kann nur in Kombination von Agrar- und Abwassermaßnahmen erreicht werden und ist notwendig als unterste Stufe zur Erreichung des guten Zustandes / guten Potenzials. Eine generelle Fristfestlegung für alle Maßnahmen durch Anpassung des Zeitraumes an den langwierigsten Bewertungsparameter erscheint nicht zielführend, vor allem auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Zustandsentwicklung des Unterlieger-Oberflächenwasserkörpers.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, führten jedoch nicht unmittelbar zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Es wurden weitergehende Maßnahmen gefordert, deren Aufnahme ins Maßnahmenprogramm zur Zielerreichung nicht notwendig ist.   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   Die Anmerkungen wurden zur Kenntnis genommen, sie führten jedoch nicht zur Änderung am Maßnahmenprogramm. Der Oberflächenwasserkörper (OWK) Obere Ilm ist kein Schwerpunktgewässer. Ein Gewässerrahmenplan wurde aus diesem Grund nicht erarbeitet. In den OWK, die keine Schwerpunktgewässer sind, ist ein Gewässerentwicklungskonzept zu erstellen. Für die Obere Ilm wurde dies in der Maßnahmennummer 3.379 mit dem Ziel 2012 in der Maßnahmenplanung vorgesehen.   Freistaat Thüringen