Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0017 Forderung nach klaren Zielstellungen im Maßnahmenprogramm für jedes Querbauwerk und jeden Wasserkraftstandort in Schwerpunktgewässern Ziel des Maßnahmenprogramms (MNP) ist es, die Maßnahmenplanung in der FGG Elbe zusammenfassend darzustellen. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung erfolgt im Ermessen der Länder in Anhang A3-2 des MNP. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0018 Um die Zerstörung des Bodenarchivs zu vermeiden, ergibt sich die Notwendigkeit und Verpflichtung, Erdeingriffe z.B. durch Baumaßnahmen in den Gewässerauen auf das unbedingt Nötige zu beschränken und sie im Falle der Erforderlichkeit im öffentlichen Interesse so zu gestalten, dass Eingriffe in die Bodenarchive auch von ihrem Umfang her auf das erforderliche Maß zu begrenzen sind. Die Maßnahmen, welche im Maßnahmenprogramm verankert sind, dienen der Verbesserung der Qualität von Grund- und Oberflächenwassern als Ziel der WRRL. Das denkmalrechtliche Gebot zur Vermeidung von Eingriffen in Bau- und Bodendenkmäler wird im Rahmen der planerischen Gesamtabwägung der Belange in den Zulassungsverfahren zu den Einzelmaßnahmen beachtet. - FGG Elbe
UB-GS0018 Der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung vorgegebene Prüfungsauftrag bzw. -umfang macht es erforderlich, eine Bestandserhebung der Kulturgüter zu veranlassen. Diese ist in einem kulturlandschaftlich-archäologischen Fachbeitrag zusammenzufassen. Da sich strategische Umweltprüfungen (SUP) stets auf relativ große Untersuchungsgebiete beziehen, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine originären Erhebungen zum Zustand der Schutzgüter durchgeführt werden (so erfolgen z.B. auch bei der SUP zum neuen Bundesverkehrswegeplan keine aktualisierenden Untersuchungen der Schutzgüter im Gelände). Rechtlich ist dies nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
UB-GS0018 Die Vorhabensträger haben die Verpflichtung, die entscheidungserheblichen Unterlagen zu den Kulturgütern in Form eines entsprechenden Fachbeitrages (§6 UVPG) vor Abschluss der Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. des jeweiligen Verfahrens vorzulegen, damit dieses zum Gegenstand der Abwägung bzw. Entscheidung werden kann. §6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bezieht sich nicht auf strategische Umweltprüfungen, sondern auf Umweltverträglichkeitsprüfungen von Einzelvorhaben und beinhaltet zudem keine Verpflichtung für den Vorhabensträger einen Fachbeitrag zu den Kulturgütern vorzulegen. Es ist lediglich allgemein formuliert: "Der Träger des Vorhabens hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens der zuständigen Behörde zu Beginn des Verfahrens vorzulegen, in dem die Umweltverträglichkeit geprüft wird." Ob und in welchem Umfang ein eigenständiger Fachbeitrag zu den Kulturgütern erforderlich ist, wird also einzelfallbezogen bei der Festlegung des Untersuchungrahmens gem. §5 UVPG (Scoping) unter den Verfahrensbeteiligten erörtert und von der verfahrensführenden Behörde festgelegt. - FGG Elbe
UB-GS0019 Änderungsvorschläge zu einzelnen Kapiteln des Maßnahmenprogramms und Umweltberichtes Die konkreten Änderungsvorschläge wurden überprüft. Über die Berücksichtigung wurde einzelfallbezogen befunden. Eine vollständige Übernahme der Änderungsvorschläge ist nicht gewährleistet. Textanpassungen gemäß von Änderungsvorschlägen FGG Elbe
UB-GS0019 Umweltbericht Kapitel 6.2.3, Seite 52, HAV, 1. Absatz: Die Anzahl der Stauanlagen ist zu beziffern. Des Weiteren sollte bei der Darstellung der einzelnen Koordinierungsräume eine einheitliche Bezeichnung der Anlagen (Querbauwerke, Abflussregulierung oder Stauanlage) verwendet werden. - Durch Angabe der ungefähren Anzahl kann der Belastungsgrad mit den Angaben in den anderen Koordinierungsräumen verglichen werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Änderung des Satzes zu den Querbauwerken des Kapitels 6.2.3, Seite 52, Koordinierungsraum Havel wiefolgt: "Für die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sind im Koordinierungsraum der Havel, besonders die 95 signifikanten Querbauwerke in Vorranggewässern, die zu einer starken Zergliederung des Fließgewässersystems führt, von Bedeutung." FGG Elbe
UB-GS0019 Maßnahmenprogramm Kapitel 2, Seite 3, 1. Satz: Die erforderlichen Maßnahmen werden in den Bundesländern grundsätzlich auf Ebene der typbezogenen und hydrologisch festgelegten Wasserkörper geplant. - Das Maßnahmenprogramm enthält im Anhang A3-2 die einzelnen Maßnahmen unter Angabe des Ortsbezugs, der sich jedoch im Wesentlichen auf die Wiederholung der Planungseinheit beschränkt. Lediglich für Maßnahmen in Brandenburg findet sich die Angabe des Wasserkörpers, allerdings ohne Hinweis auf eine Erläuterung der verwendeten Nummern. Da nach den zitierten Ausführungen die Bezugsebene für das Maßnahmenprogramm der Wasserkörper ist, sollten im Anhang A3-2 die Wasserkörper genannt werden. Eine wasserkörperscharfe Darstellung der Maßnahmen würde den Konkretisierungsgrad der Unterlagen und damit auch der Stellungnahmen erheblich erhöhen. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. Eine Übersicht der Zugehörigkeit der Wasserkörpern zu Planungseinheiten wurde dem Maßnahmenprogramm beigefügt (Anhang A3-0) FGG Elbe
UB-GS0019 Maßnahmenprogramm Kapitel 3.1, Seite 6, Abbildung 3-1: In Abbildung 3-1 ist ein Querbauwerk in der Saale als vorläufiges Handlungsziel im ersten Bewirtschaftungsplan bezeichnet. Nach der Eintragung in der Karte handelt es sich dabei um die Staustufe Alsleben. Für die entsprechende Planungseinheit SAL_SEW (Saale von Weiße Elster bis Wipper) sind jedoch nach den Angaben in Anhang A5-2 keine Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit vorgesehen. - Die Abbildung oder die Tabelle sind daher entsprechend zu ändern. Die angesprochene Maßnahme wurde in Anhang A3-2 des Maßnahmenprogramms ergänzt. Anpassung der Abbildung in Kapitel 3.1a) und des Anhangs A3-2 des Maßnahmenprogramms ist erfolgt. FGG Elbe
UB-GS0019 Maßnahmenprogramm Kapitel 4.1, Seite 17, Anhang A2-1: Es sollte geprüft werden, ob weitere Gesetze und Verordnungen, die Regelungen mit Gewässerbezug (WaStrG, BInSchStrO, VO über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnengewässern) enthalten, im Anhang A2-1 aufzunehmen sind. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anhang A2-1 wurde überprüft und angepasst. FGG Elbe
UB-GS0019 Anmerkung zu Maßnahmentypen 70, 71, 72 (Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich und im Gewässerentwicklungskorridor einschl. Auenentwicklung): Soweit für Gewässer insbesondere im Bereich der Mündung in eine Bundeswasserstraße derartige Maßnahmen vorgesehen sind, ist sicherzustellen, dass Betriebswege erhalten bleiben. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0019 Anmerkung zu Maßnahmentyp 73 (Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Uferbereich (z.B. Gehölzentwicklung): Soweit die Maßnahmen in Berlin umgesetzt werden sollen, sind bei der Umsetzung die innerstädtische enge Fahrrinnenbegrenzung, die teilweise nahe Randbebauung und der derzeitige Zustand der teilweise über 100 Jahre alten Uferbefestigungen zu berücksichtigen. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0019 Anmerkung zu Maßnahmentyp 76 (Beseitigung von / Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen): Bei der Anbindung von Nebengewässern an Bundeswasserstraßen über Einlaufbauwerke ist sicherzustellen, dass keine Sedimente eingetragen werden und deren Strömungsgeschwindigkeit beibehalten oder wenn möglich verringert wird. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0019 "Änderungsvorschlag zu Kapitel 2.3 des Umweltberichtes: Ergänzung des Bundesverkehrswegeplan-Vorhabens Oder-Havel-Wasserstraße und Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße " Dem Hinweis folgend wurden entsprechende Ergänzungen auf Basis des Bundesverkehrswegeplanes und deren Planungen bis 2015 zusätzlich in das Kapitel 2.3 vorgenommen. "Textergänzung Kapitel 2.3: - Ausbau Mittellandkanal / Elbe-Havel-Kanal / Untere Havel-Wasserstraße / Berliner Wasserstraßen / Oder-Havel-Wasserstraße und Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße, (Projekt der EU-Osterweiterung und Verkehrsprojekt Deutsche Einheit) Neue Vorhaben: - Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals zur Förderung der Seeschifffahrt (Verfahren Oststrecke, Levensauer Hochbrücke, Gesamtausbau)" FGG Elbe
UB-GS0020 Die in der "Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm" getroffenen Bewertungen "Verbesserung der Durchgängigkeit" bei der "Beseitigung von Mühlenstauen" dürfte regelmäßig zur Schädigung historischer Kulturlandschaften führen. Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit werden im Umweltbericht der FGG Elbe unter der Maßnahmentypengruppe (MTG) 12 zusammengefasst. Die Erläuterung der Auswirkungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit erfolgte im Umweltbericht der FGG Elbe Seite 96. Weiterhin werden in den Auswirkungstabellen im Anhang bezüglich der Wiederherstellung der Durchgängigkeit stets potenziell negative Beiträge der MTG 12 zur Erreichung des Umweltziels 'Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler' berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0021 Aus dem Maßnahmenprogramm lassen sich aufgrund der noch ausstehenden Konkretisierung der Einzelmaßnahmen noch keine konkreten Betroffenheiten der WSV erkennen. Die Vereinbarkeit der aus diesem Anhörungsdokument später abzuleitenden Maßnahmen mit den Belangen der WSV bedarf daher der Einzelfallprüfung. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der WSV haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren unter Beachtung der bestehenden Einvernehmenspflicht gemäß § 1 b Abs. 2 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beteiligt. Ergänzung des Kapitel 5.1 des Maßnahmenprogramms; Zuständigkeiten im Maßnahmenprogramm: Das für die unter § 1b Abs. 2 Nr. 4 WHG erforderliche Einvernehmen mit den zuständigen Bundesbehörden bleibt davon unberührt. FGG Elbe