Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0026 Grundlegende Maßnahmen im Sinne des Artikel 11b WRRL sind in keiner Weise im Maßnahmenprogramm enthalten. Als grundlegende Maßnahmen sind alle gesetzlich durch Europa-, Bundes- oder Landesrecht geltenden Vorschriften anzusehen. Diese hatten im allgemeinen auch unabhängig von den Anforderungen der WRRL bereits in der Vergangenheit Gültigkeit. Das Maßnahmeprogramm der FGG Elbe enthält grundlegende sowie ergänzende Maßnahmen. Eine Zusammenstellung enthält Anlage A 2-1. - FGG Elbe
UB-GS0027 Anmerkungen zu Maßnahmentypen 1-13, 27-30, 41, 56, 72 im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Landwirtschaft haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0028 Anmerkungen zu Maßnahmentypen 1-13, 27-30, 41, 56, 72 im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Landwirtschaft haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-SN0033 Anmerkungen zu Maßnahmen zur Reduzierung der auswaschungsbedingen Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in Oberflächen- und Grundwasser (z.B. Nr. 30 und 41) und zu Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen aus der Landwirtschaft (z.B. Nr. 31) bzgl. konkreter Verfahren zur Optimierung einer bedarfsgerechten Stickstoffdüngung (Empfehlung einer Splittung in Teilgaben, keine Überbewertung von Verfahren wie CULTAN oder Einsatz stabilisierender Dünger). Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Der Katalog nimmt keinen Bezug auf konkrete technische Verfahren. Die Abstimmungen, welche Verfahren bevorzugt angewendet oder gefördert werden, sind Bestandteil der Ausgestaltung und Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern. - FGG Elbe
UB-GS0034 Maßnahmenprogramm Kapitel 4.2:, Seite 18: Anmerkungen zur Nummerierung der Maßnahmen gemäß Anhang VI, Teil B (römische Zahlen) Die Nummerierung der ergänzenden Maßnahmen wird an den Anhang VI Teil B WRRL angepasst. Angleichung der Maßnahmenliste an Anhang VI Teil B WRRL FGG Elbe
UB-GS0034 Der konkrete örtliche Bezug der Maßnahmen fehlt. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0034 Die aufgestellten Ziele und Maßnahmen reflektieren die Erhaltungs- und Entwicklungsziele der in den Richtlinien des Rates 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) sowie die in den bereits erstellten Managementplänen für das Schutzgebietssystem Natura 2000 aufgeführten Maßnahmen nicht in gebotenem Umfang. Die im deutschen Teil des Elbe-Einzugsgebiets ausgewiesenen Vogelschutz- und FFH-Gebiete sind im Bewirtschaftungsplan aufgeführt. Ziel ist es, alle Normen und Ziele der WRRL in den Schutzgebieten bis 2015 zu erreichen, sofern die Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die einzelnen Schutzgebiete ausgewiesen wurden, keine anderweitigen Bestimmungen enthalten (Art. 4 Abs. 1c WRRL). Die Einhaltung der schutzgebietsspezifischen Umweltziele wird durch an die jeweiligen Ziele angepasste Überwachungsprogramme überprüft. Damit werden Ziele und Maßnahmen des Systems Natura 2000 hinreichend berücksichtigt. - FGG Elbe
UB-GS0017a Die vorgeschlagenen "Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Fischerei in Fließgewässern" im Planentwurf sind kontraproduktiv. Vgl. Zitat aus dem Aal-Managementplan der FGG Elbe […] - Streichung dieser Maßnahme Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. Der Katalog nimmt keinen Bezug auf konkrete technische Verfahren. Die Abstimmungen, welche Verfahren bevorzugt angewendet oder gefördert werden, sind Bestandteil der Ausgestaltung und Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern. - FGG Elbe
UB-GS0019a Hinweis auf Priorisierung von konkreten Maßnahmen zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit nach erfolgter Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes 2009, auf welcher Grundlage die Wiederherstellung der Durchgängigkeit an Fließgewässern durch die WSV im 1. Bewirtschaftungszyklus vorgenommen bzw. noch nicht vorgenommen wird (konkrete Maßnahmenbeschreibung in Stellungnahme) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung der Abbildung in Kapitel 3.1a) (Seite 6) des Maßnahmenprogramms. FGG Elbe
UB-GS0029 In der Strategischen Umweltprüfung (SUP) wurden der Eingriff und die Einschränkungen, die durch die Umsetzung der Umweltmaßnahmen zwangsläufig für Flurstückseigentümer an Gewässern entstehen, unzureichend berücksichtigt. Insbesondere die Verbesserung der Gewässermorphologie geht mit wesentlichen Beschränkungen für die Nutzung dieser Flurstücke einher. Mit Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden insbesondere in den dicht besiedelten Kerbtälern des Erzgebirges wesentliche Einschränkungen für die Bevölkerung zu erwarten sein. Dies sollte in der SUP berücksichtigt werden. Aufgrund des überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Elbe, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine detaillierten Erhebungen durchgeführt werden. Rechtlich ist dies nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
UB-GS0030 […] Auf die im Regionalen Entwicklungsplan für den Großraum Magdeburg (REP MD) enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung […] wird explizit nicht eingegangen. Es erscheint daher überlegenswert, ob und inwieweit sich mit den im REP MD enthaltenen Festlegungen auseinandergestzt werden sollte […] Die festgelegten Grundsätze der Raumordnung […] sind nach Maßgabe des §4 des Raumordnungsgesetzes bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen könnte im Kapitel 2.3 des Umweltberichtes ergänzt werden. Aufgrund des überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Elbe, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine detaillierten Erhebungen durchgeführt werden. Rechtlich ist dies nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
UB-GS0031 Maßnahmenprogramm, Anhang A3-1 - A3-4: […] Leider sind bei den einzelnen Planungseinheiten bzw. Koordinierungsräumen der Anhänge A3-2 bzw. A3-4 unter den Spalten "Ortsbezug" und "Kommentare" nur bei den Fließgewässerabschnitten, die in den Bundesländern Brandenburg, Thüringen und Schleswig-Holstein liegen, bei den Belastungstypen konkrete Angaben (Wasserkörpernummer, Seenummer und Internetadressen) enthalten. Bei den übrigen Bundesländern wird unter "Ortsbezug" nur die Kurzbezeichnung der Planungseinheit angegeben. Das erweckt den Eindruck, dass in diesen Bundesländern die einzelnen Maßnahmen noch nicht konkret festgelegt sind. [...] Deshalb sollten diese Bundesländer, wozu auch Sachsen-Anhalt zählt, die Angaben in den Anhängen A3-2 und A3-4 ergänzen. Die Angaben des Anhangs A3 wurden auf Grundlage der Vorgaben aus den Ländern erstellt. Dies kann zu unterschiedlichen Darstellungen bzgl. des Ortsbezuges führen. Eine Übersicht der Zugehörigkeit der Wasserkörpern zu Planungseinheiten wurde dem Maßnahmenprogramm beigefügt (Anhang A3-0) FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 2.1 muss bei den "Bergbaufolgen" nochmals auf die Notwendigkeit des Ausgleiches von Verdunstungsverlusten aus den Wasserflächen der neu entstehenden großen Tagebaurestseen durch Wasserüberleitungen hingewiesen werden […] Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung des Absatzes zur Problematik des Braunkohletagebaus in Kapitel 2.1: "Zudem entsteht die Notwendigkeit des Ausgleiches von Verdunstungsverlusten aus den Wasserflächen der neu entstehenden großen Tagebaurestseen durch Wasserüberleitungen." FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 2.3, Seite 10 wird unter "neuen Vorhaben" vom "Ausbau der Saale bis zur Mündung in die Elbe" gesprochen. Es ist kein Ausbau der Saale geplant, sondern die Anlage eines 7,5 km langen Schleusenkanals als Saaleseitenkanal mit einer Schleuse bei Tornitz (nicht Tomitz). Dies ist zu korrigieren. Die Maßnahmenbezeichnung wird auf Grundlage der Formulierung des Bundesverkehrswegeplanes entsprechend angepasst. Neuer Textbaustein in Kapitel 2.3 unter "Neue Vorhaben" ergänzt: "Calbe - Mündung Elbe: Ausbau (Variante Schleusenkanal Tornitz ohne Wehr (Stau) in der Saale)" FGG Elbe
UB-GS0031 Umweltbericht: Im Kapitel 6.4.1.2 (Seite 62 unten) sollten auch die festgesetzten Überschwemmungsgebiete der übrigen Bundesländer, darunter auch Sachsen-Anhalt, noch angegeben werden. Konkrete Informationen zur Ausweisung von Überschwemmungsflächen in den Ländern unterliegen einer ständigen Aktualisierung und sind daher nur beispielhaft in Kap. 6.4.1.2 aufgeführt. Weitergehende Informationen zur Ausweisung von Überschwemmungsflächen in Sachsen-Anhalt können bei der zuständigen Landesbehörde eingeholt werden. - FGG Elbe