Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-MV0078 Durch Maßnahmen dürften keine Mehrkosten der Unterhaltung entstehen und grundsätzlich sollten sie zur Minimierung des Unterhaltungsaufwands führen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er wird bei der weiteren Planung von Einzelmaßnahmen berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0078 Es wird angemerkt, dass die Finanzierung vieler Maßnahmen wegen des Eigenanteil der Ausbaulastträger nicht gesichert sei. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er wird bei der weiteren Planung von Einzelmaßnahmen berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0078 Die Bereitstellung von Bewässerungswasser ist bei Maßnahmenplanungen zu berücksichtigen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er wird bei der weiteren Planung von Einzelmaßnahmen berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0079 Es wird gefordert, dass zur Umsetzung von Einzelvorhaben die vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren durchgeführt werden (Planfeststellung, Plangenehmigung). Die genannten Verwaltungsverfahren gehören zur wasserrechtlichen Vollzugspraxis in MV. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0079 Es wird angeregt, Vorhaben des naturnahen Gewässerausbau vollständig durch das Land zu finanzieren (Fördermittel 100 %). Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0079 Der schadlose Wasserabfluss müsse bei Maßnahmenumsetzung gewährleistet bleiben. Ggf. erhöhte Kosten der Gewässerunterhaltung infolge von Maßnahmen nicht zu Lasten der Flächeneigentümer gehen dürften. Auf § 65 LWaG wird verwiesen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Unklar bleibt der Bezug zu § 65 LWaG. Dieser betrift Erschwernisse bei der Gewässerunterhaltung durch Anlieger oder Gewässerbenutzer, deren Inanspruchnahme ja gerade abgeleht wird. Der Hinweis ist gelegentlich zu erörtern.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0079 Auf die Notwendigkeit der Wasserregulierung in Trocken- und Hochwasserzeiten wird hingewiesen, dies sei bei Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit zu beachten. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0079 Die Bedingungen der Flächennutzung und landwirtschaftlichen Produktion dürften sich durch die Maßnahmen nicht verschlechtern. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0079 Umgestalteten Gewässern dürfe kein Schutzstatus auferlegt werden, weil dies die Bewirtschaftung der Gewässer und angrenzender Flächen erschwere. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Für die Ausweisung von naturschutzrechtlichen oder sonstigen Schutzgebieten gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0081 Es bestehen keine Einwände. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0084 Stellungnahme analog UB-GS0005 siehe UB-GS0005   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0095 Es werden Hinweise hinsichtlich der Verminderung der Auswaschung von Nitratstickstoff gegeben. Insbesondere wird die Bedeutung einer bedarfsgerechten Düngung unterstrichen. Eine am Bedarf orientierte Splittung und am ökonmomischen Optimum orientierte Düngung sollte als wichtige Maßnahme zur Vermeidung von Überdüngung herausgestellt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Maßnahmenplanung im bereich der Reduzierung diffuser Nährstoffe berücksichtigt.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-BB0001 Stausysteme sollen erhalten und ausgebaut werden einseitige, nutzerorientierte Forderung, die dem Ziel der Durchgängigkeit widerspricht   Land Brandenburg
UB-BB0001 Meliorationsgräben sollen einseitig mit standorttypischen Gewächsen bepflanzt werden ist beim Umsetzen des Maßnahmenprogrammes im Einzelfall zu prüfen   Land Brandenburg
UB-BB0001 Stellenwert der Gewässerunterhaltung erhöhen. Gewässer 1. Ordnung sollen größere Niederschlagsmengen abführen können Unterhaltung muss sich an Bewirtschaftungszielen ausrichten. Einzelfallprüfungen   Land Brandenburg