Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0042 Maßnahmenprogramm: Forderung nach der Aufnahme der Öffentlichkeitsarbeit als Maßnahme, damit das Verständnis für die ökologische Bewirtschaftung und den Sinn eines guten Zustandes der Gewässer erhöht wird. Informations- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Beratungsmaßnahmen gehören zu den konzeptionellen Maßnahmen und sind Bestandteil des Maßnahmenprogramms der FGG Elbe (siehe Anhang A3-1 bis A3-4). - FGG Elbe
UB-GS0038 Anmerkungen zu Planungen für Änderungen an Gewässern im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft (Einbeziehung der Landwirte, Vermeidung von Nachteilen, Sicherung von Investitionen im Bereich der Be- und Entwässerung, Ausgleich, Genehmigungen für Wasserentnahmen, Nutzung von Gewässerrandstreifen, Beseitigung bürokratischer Hindernisse) Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf die Belange der Landwirte haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0037 Maßnahmenprogramm: Die Formulierung aus dem Kapitel 4.3.3., 3. Absatz, Seite 26 lässt auf eine bevorzugte Sanierungsvariante schließen und sollte gemäß einem genannten Textbaustein präzisiert / ergänzt werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung Kapitel 4.3.3, Seite 29, Absatz 4 Maßnahmenprogramm: "Im Gebiet des ehemaligen Uranerzbergbaus wurden bereits seit 1991 umfangreiche Maßnahmen im Rahmen der Verwahrungs- und Sanierungsarbeiten zur Reduzierung des Schadstoffaustrages in das Grundwasser durchgeführt. Als konkrete Maßnahme ist hier die Fassung und Reinigung der kontaminierten austretenden bzw. zu Tage geförderten Grundwässer, deren Aufbereitung und anschließende Einleitung in die Vorflut vorgesehen. Diese Maßnahme läuft bereits und wird in den nächsten Jahren weiter fortgesetzt, bis eine Qualität und Quantität des austretenden Grundwassers in Folge der Grundwasserneubildung und Schichtung im bergmännisch durchörterten GWK eingetreten ist, die ein ungestörtes Zufließen dieser Wässer in die Vorfluter bzw. das ungestörte Abfließen im jeweiligen Grundwasserleiter erlauben." FGG Elbe
UB-GS0037 Zur Vorgehensweise der Inanspruchnahme von Fristverlängerungen für die in den Anhörungsdokumenten gelisteten Wasserkörper mit Bezug zur Uranbergbau-Sanierung der Wismut GmbH besteht prinzipiell Zustimmung. Es wird angeregt, […] für diese Wasserkörper die Ausweisung weniger strenger Umweltziele zu überdenken [...]. Hierbei handelt es sich um eine regionale Fragestellung. Weitergehende Informationen werden in den Hintergrunddokumenten des Freistaates Sachsens vorgehalten. - FGG Elbe
UB-GS0047 Maßnahmenprogrammentwurf, Seite 7: "Aus den Erfahrungen der Programme zur Nährstoffreduzierung im Rahmen des Meeresschutzes sowie nach fachlicher Abschätzung ist diese Reduzierungsanforderung im Einzugsgebiet der Elbe bis 2015 nicht erreichbar. Gründe hierfür sind neben natürlichen Gegebenheiten wie erhöhten Nährstoffvorräten in den Böden und langsamen Fließgeschwindigkeiten im Grundwasser auch fehlende Voraussetzungen für die technische wie administrative Durchführbarkeit von Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Einträge, die keine rechtzeitige Verbesserung des Zustandes des Wasserkörpers zulassen." Das ist eine irreführende Begründung. Hauptursache ist das chronische Verfehlen der Ziele der Nitrat-Richtlinie, das auf eine mangelhafte Umsetzung (DüngeVO) zurückzuführen! [...] Bei den auf Seite 7 aufgeführten Maßnahmen fehlt eine Gewichtung nach ihrer Bedeutung bzw. dem angestrebten Ausmaß ihrer positiven Wirkungen. Die Nährstoffkonzentrationen in Fließgewässern haben sich in der Vergangenheit durch zahlreiche Maßnahmen bei der Abwasserbehandlung und der Landbewirtschaftung verringert. Aus Sicht der WRRL ist aber eine weitere deutliche Verringerung notwendig, um die in der WRRL genannten Umweltziele zu erreichen. Hierfür sind im Maßnahmenprogramm zahlreiche grundlegende und ergänzende Maßnahmen formuliert, aufgrund der Erfahrungen und der genannten Gründe ist die erforderliche Verringerung nicht bis 2015 erreichbar. Die genannten Maßnahmen haben aufgrund unterschiedlicher naturräumlicher und sozioökonomischer Strukturen jeweils unterschiedliche Bedeutung für die Minderung des Nährstoffeintrags. Aufgrund der elbeweiten Ausrichtung des Maßnahmenprogramms können diese nicht im Detail wiedergegeben werden. Eine detaillierte Beschreibung befindet sich im Hintergrunddokument der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0047 Maßnahmenprogramm: Zu kritisieren ist zudem, dass die [...] gewählte Form der Darstellung der ortsbezogenen Aussagen zu geplanten Maßnahmen [...] nicht dazu angetan ist, bei weniger stark in der Materie steckenden Umweltengagierten auf Seiten der Verbände ein Interesse an der Bewirtschaftungsplanung für die Gewässer im Elbegebiet zu wecken. [...] Hilfreich wären einfache Übersichtskarten für das Elbegebiet, sei es nach Koordinierungsräumen, sei es nach Bundesländern gegliedert, auf der die Namen und Grenzen der Oberflächenwasserkörper sowie deren Zuordnung zu den Kategorien natürlich, erheblich verändert und künstlich verzeichnet ist. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung des Maßnahmenprogramms vorgenommen. Eine Karte zu Lage und Grenzen der Wasserkörper wurde dem Bewirtschaftungsplan als Anlage beigefügt. Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0047 "Den in den Maßnahmenprogrammen verzeichneten Maßnahmen mangelt es an ausreichender Ortskonkretheit. Zudem werden keine eigentlichen Maßnahmen, sondern [...] ""Maßnahmentypen"" dargestellt. [...] Hier kommt es dementsprechend zu Generalisierungen. […] Der bislang erreichte Detaillierungsgrad der Maßnahmenplanung reicht nicht aus, um die in Artikel 14 der WRRL intendierte umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit an der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung zu gewährleisten. Es ist aus unserer Sicht dringend erforderlich, dass eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von Artikel 14 der WRRL gewährleistet wird. Die Weiterführung der wasserwirtschaftlichen Bewirtschaftungsplanung, insbesondere die vorgesehene Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte braucht die intensive Beteiligung und Einbeziehung der Umweltverbände." Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0053 Umweltbericht: Die Umweltprüfung ist leider nicht dafür genutzt worden, um zum Beispiel die Handlungsziele und Ausnahme–Begründungen im Bewirtschaftungsplan zu überprüfen. Empfehlung zu Kapitel 2.3 (Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen): Darlegen, wie Ziele für Wasserkörper und die Ausnahmebegründungen überprüft werden. Erläuterungen dazu, wie die WRRL-bezogenen Aspekte des EU-Leitfadens zur Umsetzung der Strategischen Umweltprüfung berücksichtigt wurden (2003). Die Umweltprüfung / der Umweltbericht bezieht sich hierzulande nicht auf den Bewirtschaftungsplan, sondern auf das Maßnahmenprogramm. Es wurde bei der Bearbeitung der aktuelle Stand der Wissenschaft berücksichtigt, insbesondere der vom Umweltbundesamt 2008 herausgegebene 'Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung' (SUP-Leitfaden). Der SUP-Leitfaden der EU-Kommission 2003 enthält keine differenzierten Hinweise zur Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für WRRL-Maßnahmenprogramme. In den Punkten 9.7, 9.16 und 9.17 über das Verhältnis der SUP-Richtlinie zur WRRL wird lediglich erläutert, dass die Mitgliedstaaten im Einzelfall entscheiden müssen, ob Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprgrogramm gemäß WRRL zum Geltungsbereich der SUP-Richtlinie gehören und ob Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm einen Rahmen für die nachfolgende Genehmigungsplanung von Einzelprojekten setzen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Empfehlung zu Anhang A3-2 und A3-3: Benennung konkreter Maßnahmen für alle „Ausnahme-Wasserkörper“ bis 2015 mit Ortsbezug. Sofern konkrete Ziele und Maßnahmen nicht hier benannt werden können, muss ein Verweis auf die Detailinformationen (ggf. auf Landesebene) gegeben werden. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Empfehlungen zu Kapitel 4 / Maßnahmen: Hier gesondert auf die Maßnahmen für den Elbe-Strom eingehen; Elbe zum Pilotflussgebiet machen; gewässerverträgliche Schifffahrt; Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Elbe; d.h. auch effektive Maßnahmen gegen Sauerstofftal in der Tideelbe und klare Absage an Wasserkraftanlage am Wehr Geesthacht; Berücksichtigung der Folgerungen aus der Elbeökologie-Forschung Abstimmung Hochwasserschutz mit WRRL und Biodiversitätsschutz; Konzept für die Auen- und Ästuarentwicklung erarbeiten und umsetzen - weitere Maßnahmen zur Altarmbindung etc. fördern; Zeitplan für Umsetzung der 15 Rückdeichungsprojekte; Wärmelastplan bis 2012 erstellen und umsetzen; Sediment- und Mengenmanagementplan bis 2012 erstellen und umsetzen; Maßnahmen gegen Schadstoffeinträge bis 2012 entwickeln und umsetzen; Lösungen bzgl. der Salzbelastungen umsetzen; Geschwindigkeitsbegrenzung zum Schutz von Ufer, Flora und Fauna der Elbe einführen; Wasserkörpergenaues Kataster der Aktiviäten und Belastungen von Nutzungen. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Über die bislang für Nähr- und Schadstoffe und Durchgängigkeit in der FGG Elbe vereinbarten überregionalen Handlungsstrategien hinaus, müssen für die Bewirtschaftungszyklen nach 2015 auch für weitere wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen gemeinsame Ziele und Strategien in der Flussgebietseinheit Elbe entwickelt werden. Die konstruktiven Hinweise des Stellungnehmers werden im weiteren Umsetzungsprozess geprüft. - FGG Elbe
UB-GS0053 Die Anhörungsunterlagen geben in der Regel keine hinreichende Auskunft darüber, welche Maßnahmen für die Elbe wo genau getroffen werden. Für eine qualifizierte Stellungnahme reichen die Informationen daher nicht aus. [...] Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm: Bis wann die Qualitätsanforderungen erfüllt werden, ist leider nicht aus den Dokumenten zu entnehmen. Eine wasserkörperscharfe Darstellung, bis wann die Ziele erreicht werden, ist nicht Gegenstand des Maßnahmenprogramms. Hierzu wird auf Anlage A5-2 (Liste der Umweltziele für Oberflächengewässer unf Grundwasser) des Bewirtschaftungsplanes verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Die Umsetzung des Verschlechterungsverbotes gemäß Artikel 4 WRRL bleibt weiterhin offen - trotz der geplanten baulichen Maßnahmen im und am Elbe-Strom. Die Zielsetzungen für Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper werden gemäß der Vorgaben der WRRL unter Berücksichtigung der Gewässereigenschaften, der sozio-ökonomischen Auswirkungen und der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmenkosten jeweils im Einzelfall gemäß den anzuwendenen Bewertungskriterien der WRRL und gesamtgesellschaftlicher Interessen gemäß § 25 d Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz festgelegt. Die Einhaltung des Verschlechterungsverbots wird im Rahmen des Monitoring überwacht. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmen limnische Elbe: Es ist nicht erkennbar, ob und wo genau welche Maßnahmen vorgesehen sind, die zur Erreichung der Umweltziele dienen könnten. Es muss davon ausgegangen werden, dass keine relevanten Maßnahmen vorgesehen sind. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmen limnische Elbe: Trotz politischer Vorgaben muss Kostentransparenz geschaffen werden, um Entscheidungen für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm wurde auf Grundlage der in den Ländern festgelegten Maßnahmen erstellt. Die Kosten zur Realisierung von Maßnahmen im deutschen Teil des Einzugsgebiets der Elbe werden im Rahmen der Landesbudgetplanungen ermittelt. Für konkrete Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern und zur Finanzierung wird auf die zuständigen Landesbehörden verwiesen. - FGG Elbe