Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0053 Maßnahmen limnische Elbe: Die Wasserkörpergröße muss verkleinert werden. Oberflächenwasserkörper sind einheitliche und bedeutende Abschnitte eines Oberflächengewässers, z. B. Teil eines Stromes oder Flusses. Unter Berücksichtigung der Gewässertypen, der Ökoregionen, der Kategorien sowie der Fischregionen und der Ausprägung der übrigen biologischen Qualitätskomponenten haben die Fachleute an der Elbe einvernehmlich die Zahl und Grenzen der Oberflächenwasserkörper für die Elbe und ihrer Nebengewässer vorgenommen. Bei einer bedeutenden Länge wurden in der Regel für einen Oberflächenwasserkörper mehrere Messstellen/-bereiche festgelegt. Die Dichte des Messnetzes erfüllt die Vorgaben der WRRL. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmen limnische Elbe: Konkrete hydromorphologische Maßnahmen für die Elbe sollen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen werden. Die Zuständigkeit im Bereich der Bundeswasserstraße liegt beim Bund (Bundeswasserstraßenverwaltung). - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Kapitel 4.2 (Ergänzende Maßnahmen) - Empfehlungen zur mittleren und unteren Saale auf FGG-Ebene: Bezüglich der Planungen des Elbe-Saale-Kanals ist aus Sicht des Gewässerschutzes eine klare Absage festzuhalten. Zumindest ist eine transparente WRRL-ökologische und ökonomische Überprüfung des Projektes vorzunehmen. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen Planungen auf die Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf andere Schutzziele haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. Aufgabe der strategischen Umweltprüfung ist die Beurteilung der Umweltwirkung der festgelegten Maßnahmen. Für konkrete Informationen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den Ländern wird auf die zuständigen Bundes- bzw. Landesbehörden verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Umweltbericht, Kapitel 2.3: Empfehlungen zur mittleren und unteren Saale auf FGG-Ebene: Darstellung der gewässerökologischen Folgen des beabsichtigten Umgangs mit dem Elbe-Saale-Kanal im Zuge der WRRL-Umsetzung. Das Kapitel 2.3. 'Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen' im Umweltbericht hat die Funktion, nachrichtlich die sonstigen konkurrierenden oder komplementären Planungen aufzuzeigen. Eine Darstellung der gewässerökologischen Folgen dieser nicht zum WRRL-Maßnahmenprogramm gehörenden Pläne und Programme kann der Umweltbericht weder einzeln noch kumulativ in der Gesamtheit leisten. Die zu erwartenden überaus komplexen Auswirkungen des geplanten Elbe-Saale-Kanals können nur im Rahmen der einzelvorhabensbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren in der geboten Detailschärfe bewertet werden. - FGG Elbe
UB-GS0053 Empfehlungen zu Havel und Spree auf FGG-Ebene (MP, SUP, BWPL): Kap. 4.2 Maßnahmenprogramm (Ergänzende Maßnahmen): Bzgl. der Fortführung des Projektes VDE 17 in der jetzigen Form ist aus Sicht des Gewässerschutzes eine klare Absage festzuhalten. Eine natur- und damit WRRL-verträgliche Entwicklung der Binnenschifffahrt auf der Havel, der Spree und den Kanälen soll als Ziel formuliert werden. Dafür soll in Abstimmung mit der WSD Ost angegeben werden, wie und wann entsprechende Maßnahmen unter Einbindung der Öffentlichkeit erarbeitet und umgesetzt werden. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm wurde auf Grundlage der in den Ländern festgelegten Maßnahmen erstellt. Über die bislang für Nähr- und Schadstoffe und Durchgängigkeit in der FGG Elbe vereinbarten überregionalen Handlungsstrategien hinaus, müssen für die Bewirtschaftungszyklen nach 2015 auch für weitere wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen gemeinsame Ziele und Strategien in der Flussgebietseinheit Elbe entwickelt werden. Die konstruktiven Hinweise des Stellungnehmers werden im weiteren Umsetzungsprozess geprüft. - FGG Elbe
UB-GS0053 Empfehlungen zu Havel und Spree auf FGG-Ebene (MP, SUP, BWPL): Kap. 2.3 Umweltbericht (Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen): Darstellung der gewässerökologischen Folgen des beabsichtigten Umgangs mit dem Projekt VDE 17 im Zuge der WRRL-Umsetzung. Das Kap. 2.3. 'Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen' hat die Funktion, nachrichtlich die sonstigen konkurrierenden oder komplementären Planungen aufzuzeigen. Eine Darstellung der gewässerökologischen Folgen dieser nicht zum WRRL-Maßnahmenprogramm gehörenden Pläne und Programme kann der Umweltbericht weder einzeln noch kumulativ in der Gesamtheit leisten. Die Ausbaumaßnahmen an Havel und Spree als Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans werden allerdings einer Strategischen Umweltprüfung im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des BVWP unterzogen. Die zu erwartenden komplexen Auswirkungen der Ausbaumaßnahmen der Schiffahrstwege an Havel und Spree (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17) werden zudem im Rahmen der einzelvorhabensbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren detailliert bewertet. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Kapitel 3.3: Empfehlungen zu Küstengewässern auf Ebene der FGG Elbe: Es sind Maßnahmen zu folgenden Aspekten einzufügen: Reduzierung der Nährstoff- und Schadstoffeinträge, zeitnahe Lösungen für den Umgang mit Altlasten, Lärmbelastung, Fischerei, Konzept zur Verzahnung der WRRL mit Integriertem Küstenmanagement, FFH-Richtlinie, ASCOBANS und Meeresstrategierichtlinie. Fahrrinnenanpassung bis Vogelsand und Verbringung von Baggergut aus Sicht des Gewässerschutzes eine Absage erteilen. Anpassung der FGG Schadstoff-Liste an Erfordernisse des OSPAR-Abkommens notwendig. Darstellung der Maßnahmen für die einzelnen Küstengewässer-Wasserkörper sowie Zeitplan zur Umsetzung der ausstehenden Arbeiten für die gewässerökologische Bewertung aller Küstengewässer-Wasserkörper. Die konkrete Maßnahmenplanung und Darstellung in den jeweiligen Planungseinheiten obliegt den Ländern. Das Maßnahmenprogramm wurde auf Grundlage der in den Ländern festgelegten Maßnahmen erstellt. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Anhang A1-2 (Klimarelevanz von Maßnahmen): Maßnahmen des Hochwasserschutzes, der Schifffahrt, Wasserkraft und Entwässerung (Melioration) sind darauf hin zu prüfen, inwiefern sie die Auswirkungen des Klimawandels im Wasserbereich verstärken; Klimacheck WRRL - Maßnahmen: Bitte erläutern, warum Maßnahmen zur Auenentwicklung/ Quervernetzung/ Optimierung der Gewässerunterhaltung keinen relevanten Beitrag zur Anpassung des Wasserhaushalts an den Klimwandel leisten. Die Einstufung der Maßnahmen hinsichtlich ihres Beitrags zur Anpassung an den Klimawandel erfolgte auf Basis der Expertise des Umweltbundesamtes. Eine weitere Konkretisierung wird auf Grundlage der fortlaufenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen. - FGG Elbe
UB-GS0053 Maßnahmenprogramm, Anhang A 2-1 Grundlegende Maßnahmen (Bund): Es fehlen aktuelle Berichte bzw. Informationen zur Umsetzung diverser Richtlinien (z.B. Grundwasser-, Fischgewässer-, Nitrat-, Vogelschutzrichtlinie). Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Die Berichte und Informationen zur Umsetzung der in Anhang A2-1 genannten Richtlinien wurden aktualisiert und ergänzt. FGG Elbe
UB-GS0054 Maßnahmenprogramm: Es ist generell zu beanstanden, dass die vorgesehenen Maßnahmen lokal nicht verortet werden, da die Maßnahmenkarten und -tabellen viel zu unkonkret sind. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0052 Unsicherheit besteht dazu, wie die Planungen mit den Zielen des Natur-, Arten- und Meeresschutzes abgestimmt sind. Die Befürchtung liegt nahe, dass weder Synergieeffekte genutzt, noch Mindestanforderungen realisiert werden (z.B. Aalverordnung oder nationale Biodiversitätsstrategie). Die bisherigen Arbeiten zur strategiischen Umweltprüfung der Planungen haben die aufgeworfenen Defizite weder behandelt, noch Alternativen benannt. [...] In den Arbeiten zur strategischen Umweltprüfung sind Defizite der Umweltziele nicht behandelt worden (z.B. Prüfung der Zielsetzungen und (HMWB-)-Einstufungen auf ihre Umweltauswirkungen). Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer auf andere Schutzziele haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. Aufgabe der strategischen Umweltprüfung ist die Beurteilung der Umweltwirkung der festgelegten Maßnahmen. - FGG Elbe
UB-GS0052 Ortsgenaue Informationen fehlen. Es ist nicht nachprüfbar, welche konkreten Maßnahmen vor Ort zur Anwendung kommen. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. - FGG Elbe
UB-GS0061 In den Maßnahmenprogrammen fehlen genaue Ortsangaben für die einzelnen Maßnahmen. Zudem werden keine eigentlichen Maßnahmen, sondern "Maßnahmentypen" dargestellt. Hier ist eine Präzisierung in allen FGE anzustreben. Falls diese bis Ende 2009 nicht erreicht werden kann, sind die Ausnahmen begründet darzulegen und mit einem konkretem Zeitplan auszustatten, bis wann die Defizite behoben werden und die Ziellerreichung 2015 trotzdem sichergestellt wird. Besonders geeignet sind hierzu flächendeckende Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) die bis 2012 flächendeckend vorhanden sein sollten. Kleinste Planungsebene nach WRRL ist der Wasserkörper. Im Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wird aufgrund des programmatischen und überregionalen Charakters der strategischen Umweltprüfung der Ortsbezug auf einer aggregierten Ebene (Planungseinheit) hergestellt. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung mit einem Ortsbezug liegt im Ermessen der Länder. Der Maßnahmenkatalog zielt darauf ab, die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer sprachlich zu fassen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus dient er die in der WRRL Anhang VI Teil B benannten Maßnahmen zu vervollständigen. - FGG Elbe
UB-GS0061 Bereits jetzt zeichnet sich ab, das in vielen Bundesländern die praktische Umsetzung im Zeithorizont bis 2027 betrachtet wird und eine Verlängerung der Umsetzungsphase flächendeckend als unverzichtbar angesehen wird. Die Richtlinienkonformität dieses Vorgehens wird stark bezweifelt. Es können keine Wissensdefizite für eine Fristverlängerung akzeptiert werden, da sie bereits im Zuge der Bestandsaufnahme behoben worden sein sollten. Zur Begründung von Fristverlängerungen muss das Maßnahmenprogramm Bezug auf die 3 in der WRRL genannten Ausnahmetatbestände Bezug nehmen. Die Ziele des 1. Bewirtschaftungsplans orientieren sich an den Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie unter Berücksichtigung der in Artikel 4 beschriebenen Ausnahmen. Auf dieser Grundlage wurde das Maßnahmenprogramm erstellt. Die Einschätzung der Zielerreichung für Grund- und Oberflächengewässer erfolgte auf Basis der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme und der Monitoringergebnisse unter Einbeziehung von Expertenwissen der zuständigen Behörden. Die Ziele wurden dabei ambitioniert gewählt. Im Einzelfall sind diese jedoch nicht erreichbar, da aus technischen Gründen nur eine schrittweise Durchführung von Maßnahmen möglich ist, unverhältnismäßige Kosten entstehen oder natürliche Randbedingungen keine Zustandsverbesserung zulassen. Die Bedingungen im stark urbanisierten und industrialisierten Flussgebiet der Elbe erfordern es, dass die Zielerreichung schrittweise verfolgt wird. Für Informationen zur Inanspruchnahme von Ausnahmen wird auf Anhang A5-2 des Bewirtschaftungsplans verwiesen. - FGG Elbe
UB-GS0060 Ein Schwerpunkt der WRRL-Maßnahmeplanung müsste sich gerade auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts (der Oberflächengewässer und des Grundwassers) in den wasserabhängigen Natura-2000-Gebieten konzentrieren. Diese notwendige Schwerpunktsetzung können wir im Maßnahmenprogramm nicht erkennen. Damit bleiben auch die möglichen Synergien zwischen dem Management der Natura-2000-Gebiete und der Gewässerbewirtschaftung nach WRRL weitgehend ungenutzt. Ziel der Maßnahmen ist es, alle Normen und Ziele der WRRL in den Vogelschutz- und FFH-Gebieten bis 2015 zu erreichen, sofern die Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die einzelnen Schutzgebiete ausgewiesen wurden, keine anderweitigen Bestimmungen enthalten (Art. 4 Abs. 1c WRRL). Die Einhaltung der schutzgebietsspezifischen Umweltziele wird durch an die jeweiligen Ziele angepasste Überwachungsprogramme überprüft. Bei der Maßnahmenauswahl in Schutzgebieten durch die zuständigen Behörden der Länder ist eine Harmonisierung der schutzgebietsgspezifischen Ziele mit den Zielen der WRRL gewährleistet. - FGG Elbe