Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0006 Das Maßnahmenprogramm ist sehr allgemein gehalten; konkreter Flächenbezug für Umsetzung praktischer Maßnahmen noch nicht vorhanden; bei der späteren praktischen Umsetzung könnten Waldflächen betroffen sein => Rechtzeitiges Einbeziehen der Forstbehörde bei konkreten Maßnahmen von Beginn an bei der Planung und Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf Waldflächen in der Umgebung Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0007 Berücksichtigung der Anlagen des Zweckverbandes (Anlagen, Leitungen, Kabel etc.) bei der Durchführung von geplanten Maßnahmen zur weiteren Gewährleistung der Nutzung der Anlagen des Verbandes (Gas- und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) Die Träger öffentlicher Belange werden bei der Planung und Durchführung konkreter Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
SN0089 Bei der Umsetzung von Maßnahmen an oberirdischen Gewässern zur Verbesserung des Hoch-wasserabflusses, des Geschiebefanges und der Gewässeraufweitung sind die §§ 1 a Punkt 4 (Naturnaher Gewässerausbau), 8 (1) Punkt 6 (Eingriff), 15 (1) Nr. 1 und 2 (Schutzgebiete), 26 (besonders geschützte Biotope), 25 (Artenschutz) jeweils SächsNatSchG in Verbindung mit § 42 BNatSchG zu beachten. " Das Maßnahmenprogramm ist als Rahmenplanung zu betrachten, die die detaillierte Maßnahmenplanung nicht ersetzen kann, welche für die Durchführung der einzelnen Maßnahme notwendig ist. Dadurch soll ein Handlungsspielraum für alle Akteure erhalten bleiben, der eine Konkretisierung von Maßnahmen vor Ort und unter Beteiligung aller Betroffenen ermöglicht. Für die genannten Maßnahmen wird im Regelfall ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen, um genehmigt werden zu können. Dabei werden u.a. auch die Belange des Naturschutzes berücksichtigt. "   Freistaat Sachsen
SN0024 In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass die in der Sächsischen Schutz- und Ausgleichverordnung benannten Schutzbestimmungen in Wasserschutz-gebieten für die Land- und Forstwirtschaft zum 31.12.2007 außer Kraft getreten sind. Somit kann eine Umsetzung der SächsSchAVO als Maßnahme nicht vollzogen werden [„Maßnahmen an Sächsischen Wasserkörpern (WRRL)“, Punkt 3.2.2 M-Nr. 43 (S. 22)]. Bei der Überarbeitung der Bewirtschaftungspläne ist auf Aktualität der genannten Gesetze und Vorschriften zu achten. "Bei SächsSchAVO ist nur die Anlage 1 außer Kraft gesetzt worden. Diese wiederum sollte bis Ende 2008 Bestandteil einer jeden RechtsVO zum Wasserschutzgebiet werden. Da noch nicht alle WSG überarbeitet sind, ist der Prozess noch nicht abgeschlossen. Zwischenzeitlich gibt es vertragliche Regelungen zwischen Wasserversorger und Landwirt. In §13 ""Übergangsregelung"" ist geregelt: ""Die zuständigen Wasserbehörden sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2007 in den in § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 aufgeführten Wasserschutzgebieten, soweit diese zum Schutz der Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung noch erforderlich sind, die erforderlichen Schutzbestimmungen festzulegen. Sie sollen denen der Anlage 1 dieser Verordnung vergleichbar sein, sofern nicht die Verhältnisse vor Ort eine andere Festlegung gebietet."" " keine Freistaat Sachsen
UB-GS0022 Umweltbericht, Kapitel 5: Thematik Flusssedimente fehlt bei relevanten Zielen des Umweltschutzes (Boden, menschliche Gesundheit); als Ziel sollte der Schutz vor Schadstoffanreicherungen durch belastete Gewässersedimente formuliert werden "Das Ziel 'Schutz vor Schadstoffanreicherungen durch belastete Gewässersedimente' ist implizit in dem auf das Schutzgut Boden bezogenen Oberziel 'Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (§1 BBodSchG)' enthalten. Da auch bei den anderen Schutzgütern die zumeist aus den Umweltfachgesetzen resultierenden Oberziele und nicht die vilefältigen Unterziele genannt sind, wurde aus systematischen Gründen auf ein eigenständiges Ziel 'Schutz vor Schadstoffanreicherungen durch belastete Gewässersedimente' verzichtet. Etwaige negative Auswirkungen von Maßnahmen zur Verbesserung des Geschiebehaushaltes und zur Reduzierung der Belastungen durch Geschiebeentnahmen sind in Kapitel 7.1.2 des Umweltberichts beschrieben: ""Mögliche kurzfristige Störungen im Zuge von Sedimententnahmen oder Sedimentzuschlägen (z.B. Eintrübung des Gewässers) sind nur von kurzer Dauer und treten im Verhältnis zu den langfristig positiven Effekten in den Hintergrund."" " - FGG Elbe
UB-GS0057 Umweltbericht: In Kapitel 5.1 'Mensch und menschliche Gesundheit' , S.26 f. sollten auch die Ernährungsgrundlagen und die Erwerbstätigkeit des Menschen thematisiert werden. "Der Aspekt der Ernährungsgrundlagen findet sich unter Kapitel 5.3 'Boden'; dort werden die Ziele des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie der Sicherung der natürlichen Bodenfunktionen (einschließlich Produktionsfunktion für Biomasse / Bodenfruchtbarkeit) genannt. Inwiefern das Maßnahmenprogramm der FGG-Elbe besondere Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit des Menschen haben könnte, ist nicht zu prognostizieren." - FGG Elbe
UB-BB0014 MP-Typ 61 nicht zu Lasten TW-Versorgung - MN-Typen 5 und 11 unzureichend untersetzt "Der Hinweis zur geplanten Aktualisierung von Wasserbilanzen wird vom LUA berücksichtigt. Die konkrete Untersetzung der Maßnahmentypen 5 und 11 erfolgt im 1. Bewirtschaftungszeitraum."   Land Brandenburg
SN0081 Die Landwirtschaft unterstützt das Anlegen eines Gewässerrandstreifens. Jedoch sollte hier auch das Anlegen eines Grünlandstreifens auf Ackerflächen direkt am Gewässer mit entsprechender jäehrlicher Bewirtschaftung möglich sein. Auch sollten Maßnahmen möglich sein, den Gewässerrandstreifen vor der Einsaat von mehrjährigem Feldfutter wieder mit zu bearbeiten (Bodenbearbeitung, Saatbettbereitung) und entsprechend in die Ackerfläche zu integrieren. Generell sollte der Status Ackerland nicht durch das Anlegen eines Gewässerrandstreifens gefährdet werden. "Der Hinweis zur Änderung der Regelung nach EU-Verordnung 796/2004 und 239/2005 soll in den Ausführungsbestimmungen zu geplanten AuW-Maßnahmen, die im Zuge der Modulation ab 2010 neu angeboten werden, entsprechend berücksichtigt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass z.B. begrünte Gewässerrandstreifen entsprechend der o.g. Verordnung nach fünf Jahren umgebrochen werden. Die Regelungen sehen vor, dass dieses Ziel durch genau definierte Ansaatmischungen oder andere geeignete Maßnahmen erreicht wird. Die entsprechenden Vorschläge des Freistaates Sachsen stehen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission. Grundsätzlich müssen jedoch in jedem Fall die bereits bestehenden gesetzlich fixierten Abstandsauflagen für die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln beachtet werden." Texthinweis zur geplanten bzw. bei der EU beantragten Erweiterung der bisherigen WRRL- Förderkulissen, AUW- Maßnahmen und Fördertatbestände Freistaat Sachsen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen
450.3-8886.0   "Die Anmerkungen beziehen sich auf die Positionen des Thüringer und des Deutschen Bauernverbandes und unterstützen die Ablehnung gegenüber verschärfenden grundlegenden Maßnahmen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ihre Position ist damit allgemeiner Natur und richtet sich nicht gegen einen einzelnen der 3 für Thüringen zutreffenden Maßnahmenpläne (Elbe, Weser oder Rhein), bzw. gegen die dort im Einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen. Insofern wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sie kann aber in der derzeitigen Phase der Maßnahmenauswahl nur äußerst eingeschränkt für die Abwägung herangezogen werden, mit der geklärt werden soll, inwieweit die für konkrete Gewässer vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen konsensfähig sind. "   Freistaat Thüringen