Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 11: Gesondert herausgestellt werden sollten außerdem der Erhalt und die Förderung der aquatischen Lebensräume und gewässertypischen Laichhabitate. Das Ziel des Erhaltes und der Förderung der aquatischen Lebensräume und gewässertypischen Laihhabitate ist bereits in mehreren Teilzielen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt sowie Oberirdische Gewässer/Küstengewässer enthalten und muss in der Zusammenfassung nicht explitzit gesondert herausgestellt werden. - FGG Elbe
UB-GS0047 Maßnahmenprogramm: Zu kritisieren ist zudem, dass die [...] gewählte Form der Darstellung der ortsbezogenen Aussagen zu geplanten Maßnahmen [...] nicht dazu angetan ist, bei weniger stark in der Materie steckenden Umweltengagierten auf Seiten der Verbände ein Interesse an der Bewirtschaftungsplanung für die Gewässer im Elbegebiet zu wecken. [...] Hilfreich wären einfache Übersichtskarten für das Elbegebiet, sei es nach Koordinierungsräumen, sei es nach Bundesländern gegliedert, auf der die Namen und Grenzen der Oberflächenwasserkörper sowie deren Zuordnung zu den Kategorien natürlich, erheblich verändert und künstlich verzeichnet ist. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung des Maßnahmenprogramms vorgenommen. Eine Karte zu Lage und Grenzen der Wasserkörper wurde dem Bewirtschaftungsplan als Anlage beigefügt. Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0001 Allgemein: genaue Ausdehnung der in der Regel als Ortsbezug genannten Planungseinheiten lässt sich den Anhörungsunterlagen nicht entnehmen; Änderungsvorschlag: Beifügen einer geeigneten Karte als Anlage zum Entwurf des Maßnahmenprogramms Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0001 Das dem Anhang A3-2 zugrundeliegende Ordnungssystem ist nicht nachvollziehbar, da innerhalb der Koordinierungsräume die Planungseinheiten in beliebiger Reihenfolge aufgeführt sind Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Neue Sortierung der Planungseinheiten und Ergänzung eines Inhaltsverzeichnisses zu Anhang A3-2 und einer Übersicht über die Namen und dazugehörigen Codes der Planungseinheiten, zur einfacheren Zuordnung. FGG Elbe
UB-GS0001 Als Ortsbezug sind weitestgehend nur die landesübergreifenden Planungseinheiten benannt, so dass nicht festgestellt werden kann, ob die Umsetzung der Maßnahme in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen ist. Die unterschiedliche Handhabung der Darstellung der Verortung im Anhang A3-2 des Maßnahmenprogramms trägt nicht zur Verständlichkeit der Unterlage bei und erschwert die Bewertung. Die WRRL sieht eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Flussgebietseinheit Elbe vor, so dass, auch wenn die Umsetzung der WRRL in den Händen der Länder liegt, eine vereinheitlichte Vorgehens- und Darstellungsweise dem Sinn und Zweck einer flussgebietsbezogenen Bewirtschaftung Rechnung getragen hätte. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung einer Spalte in Anhang A3-2 die abbildet, in welchem Land die Maßnahme durchgeführt wird (zur besseren Darstellung der Verortung für den Bereich Oberflächengewässer); Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0003 Umweltbericht, Kapitels 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG12), 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Änderung des 2. Satzes wiefolgt: "Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können." FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Seite 86, Änderung "Veränderung der Grundwasserstände" in "Veränderung der Wasserstände" und Einfügen eines Satzes "Bei Absenkungen von Wasserständen treten gegensätzliche Veränderungen auf, die entsprechend überwiegend negativ zu werten sind." Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung der Überschrift des Umweltberichtes in Kapitel 7.1.2 wiefolgt: "Veränderung der Wasserstände/Grundwasserstände"; Die Anregung, eine Ergänzung der Erläuterung des Wirkfaktors 'Veränderung der Grundwasserstände' im Kapitel 7.1.2 Umweltbericht vorzunehmen wird folgendermaßen aufgegriffen: "Im Falle des Baus von Fischaufstiegshilfen zur Umgehung von Stauwehren kann es kleinräumig auch zur Absenkung des Grundwasserspiegels mit entsprechend negativen Auswirkungen kommen. Insgesamt werden wieder auentypische Grundwasserverhältnisse hergestellt." FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Seite 86: Da bei der Zersetzung von entwässerten Mooren erhebliche anthropogen verursachte CO2-Emissionen auftreten sollte der folgende Satz ergänzt werden: "Die Wiedervernässung von Feuchtgebieten verringert den Austrag von Stickstoff und die Emission von CO2 aus der Fläche... Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Anpassung des Umweltberichtes auf Grundlage der Stellungnahme wiefolgt: "Die Wiedervernässung von Feuchtgebieten verringert den Austrag von Stickstoff aus der Fläche in das Grundwasser, die Freisetzung von im humosen Oberboden gebundenen CO2 in die Atmosphäre..." FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Änderung des Kapitels 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 12, 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Kapitel 7.1.3, MTG 12, 3. Absatz, Änderung des 2. Satzes: Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass Beeinträchtigungen von Tieren und Pflanzen, natürlichen Bodenfunktionen, archäologischen Bodendenkmälern oder Kulturdenkmälern im Uferbereich der Fließgewässer im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden können. FGG Elbe
UB-GS0009 Maßnahmenprogramm: genaue Ausdehnung der in der Regel als Ortsbezug genannten Planungseinheiten lässt sich den Anhörungsunterlagen nicht entnehmen; Änderungsvorschlag: Beifügen einer geeigneten Karte als Anlage zum Entwurf des Maßnahmenprogramms Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm FGG Elbe
UB-GS0009 Anhang A3-2: unterschiedliche Darstellung des Ortsbezuges in Spalte 5; zusätzlicher Informationsgehalt der Spalte ist gering, da im Wesentlichen lediglich die Planungseinheit wiederholt wird (fehlende Erläuterung der Abkürzungen in Anhang A3-2, fehlende Verweise auf weitere Unterlagen, unterschiedliche Handhabung der Darstellung der Verortung im Anhang A3-2) Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. zusätzliche Erläuterung der Abkürzungen (Abkürzungs-Verzeichnis im Maßnahmenprogramm), Ergänzung des Anhangs A3-2 um Angabe des Bundeslandes in neuer Spalte FGG Elbe
UB-GS0013 Art der Verbindlichkeit: Vor dem Hintergrund der Verbindlichkeit des Maßnahmenprogramms (MNP) wird die Nichteinhaltung der "Planungschronologie" (MNP liegt vor, konkrete Planungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen) kritisiert. Nicht nachvollziehbar ist ferner, ob und inwieweit damit zwangsläufig die im Rahmen der Bewirtschaftungsplanungen bzw. -vorplanungen definierten Maßnahmen Verbindlichkeit erlangen. - Bitte im MNP Aussagen hinsichtlich der Verbindlichkeit des Dokumentes ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung eines Textbausteins in Kapitel 1 (nach 5 Absatz): "Es gibt einen Überblick über Maßnahmentypen die in den Ländern zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer durchgeführt werden. Die zuständigen Behörden werden bei der Planung und Durchführung der konkreten Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt." FGG Elbe
UB-GS0014 Behördenverbindlichkeit der Maßnahmenprogramme nicht eindeutig; es ist nicht nachvollziehbar ob und inwieweit damit zwangsläufig die im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung definierten Maßnahmen Verbindlichkeit erlangen - Bitte um Klarstellung Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung eines Textbausteins in Kapitel 1 (nach 5 Absatz): "Es gibt einen Überblick über Maßnahmentypen die in den Ländern zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer durchgeführt werden. Die zuständigen Behörden werden bei der Planung und Durchführung der konkreten Vorhaben in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt." FGG Elbe
UB-GS0016 Maßnahmenprogramm, Kapitel 3.4, Seite 14, Absatz 2: Der genannten Einschränkung der Entnahmen bei Wasserkraftwerken ist entschieden zu widersprechen. Falls es Ausleitungskraftwerke mit relevanten Ausleitungsstrecken sind, so ist die Restwassermenge im Einzelfall sinnvoll zu thematisieren. Alle anderen Wasserkraftanlagen verändern den Abfluss des Wassers nicht, eine Einschränkung der Wassermenge bedeutet einen schweren wirtschaftlichen Eingriff und Verlust an regenerativer Energieerzeugung. Eine nennenswerte "Belüftung" des Wassers ist auf diesem Weg nicht möglich. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Kapitel 3.4 wird neu abgefasst - Anpassung ist in diesem Zusammenhang erfolgt FGG Elbe
UB-GS0019 Umweltbericht Kapitel 6.2.3, Seite 52, HAV, 1. Absatz: Die Anzahl der Stauanlagen ist zu beziffern. Des Weiteren sollte bei der Darstellung der einzelnen Koordinierungsräume eine einheitliche Bezeichnung der Anlagen (Querbauwerke, Abflussregulierung oder Stauanlage) verwendet werden. - Durch Angabe der ungefähren Anzahl kann der Belastungsgrad mit den Angaben in den anderen Koordinierungsräumen verglichen werden. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Änderung des Satzes zu den Querbauwerken des Kapitels 6.2.3, Seite 52, Koordinierungsraum Havel wiefolgt: "Für die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sind im Koordinierungsraum der Havel, besonders die 95 signifikanten Querbauwerke in Vorranggewässern, die zu einer starken Zergliederung des Fließgewässersystems führt, von Bedeutung." FGG Elbe