Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

kat_nr einzelford bewertung begruendung bewertetdurch
UB-GS0062 In sämtlichen länderübergreifenden Planungseinheiten ist keine Zuordnung der Maßnahmen zu einem Bundesland möglich (mit Ausnahme der Maßnahmen mit den o.g. Detailinfos aus Thüringen oder Brandenburg). In der Spalte „Ortsbezug“ ist zumindest die Angabe des Bundeslandes zu ergänzen. Dem Hinweis folgend wurde eine Anpassung vorgenommen. Ergänzung einer Spalte in Anhang A3-2 die abbildet, in welchem Land die Maßnahme durchgeführt wird (zur besseren Darstellung der Verortung für den Bereich Oberflächengewässer), sowie Beifügen von Karten der Koordinierungsräume mit Angabe der Ländergrenzen und Planungseinheiten als Anlage zum Maßnahmenprogramm. FGG Elbe
UB-GS0042 Maßnahmenprogramm, Kapitel 4.2: Es besteht der Wunsch nach der Aufnahme des Punktes "staatliche Unterstützung, Förderung, und ehrenamtliche Mitarbeit von Nichtregierungsorganisationen" in die Liste ergänzender Maßnahmen, um zu zeigen, dass solche Kräfte vorhanden sind und unterstützend wirken. Dem Hinweis folgend wurde im Anschluss an die Liste eine Ergänzung vorgenommen. Ergänzung eines Hinweises am Ende von Kapitel 4.2: "Fördermaßnahmen und die Mitarbeit von Nichtregierungsorganisationen sind wichtige Komponenten bei der Planung und Umsetzung ergänzender Maßnahmen." FGG Elbe
UB-GS0019 "Änderungsvorschlag zu Kapitel 2.3 des Umweltberichtes: Ergänzung des Bundesverkehrswegeplan-Vorhabens Oder-Havel-Wasserstraße und Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße " Dem Hinweis folgend wurden entsprechende Ergänzungen auf Basis des Bundesverkehrswegeplanes und deren Planungen bis 2015 zusätzlich in das Kapitel 2.3 vorgenommen. "Textergänzung Kapitel 2.3: - Ausbau Mittellandkanal / Elbe-Havel-Kanal / Untere Havel-Wasserstraße / Berliner Wasserstraßen / Oder-Havel-Wasserstraße und Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße, (Projekt der EU-Osterweiterung und Verkehrsprojekt Deutsche Einheit) Neue Vorhaben: - Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals zur Förderung der Seeschifffahrt (Verfahren Oststrecke, Levensauer Hochbrücke, Gesamtausbau)" FGG Elbe
SN0106 "Gewässer: - Heinersdorfer Bach, Oberlauf Gemarkungsgrenze Buchheim- Ebersbach, links sowie Zulauf zum Heinersdorfer Bach im Bereich Gemarkungsgrenze Buchheim-Ballendorf bis Pfarrteich Buchheim - Problem: kein Übergang Intensivlandwirtschaft und Bach --> es fehlt jeweils Maßnahme Nr.28 " Dem LfULG liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Ackerlandnutzung in dem Einzugsgebiet des Heinersdorfer Baches bis an die Wasserkörper heranreicht. Grundlage ist die Strukturkartierung nach dem Vor-Ort-Verfahren, bei dem der Kartierer am Gewässer entlang geht und auch Aufnahmen zum Gewässerrandstreifen und etwaigen Nutzungen auf diesem Randstreifen macht. Dabei wurden die beschriebenen Auffälligkeiten nicht festgestellt. keine Freistaat Sachsen
SN0039 "M-Nr. 74, Maßnahmen zur Verbesserung von Habitaten im Gewässerentwicklungskorridor einschließlich der Auenentwicklung (OW) Der geringe Anteil Maßnahmen für die Sicherung/Wiederherstellung der Auenstruktur der sich in dieser Karte ausdrückt, wurde bereits weiter vorn bemängelt." Der Anschluss und die Revitalisierung von Auenflächen benötigt sehr große Flächen im direkten Gewässerumfeld. Diese Maßnahmen können daher nur unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Eigentumsverhältnisse der benötigten Flächen erfolgen. Eine so detaillierte Planungstiefe kann mit dem Maßnahmenprogramm nicht erreicht werden. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0003 Umweltbericht, Ergänzung in Kapitel 7.1.3: Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG14), Seite 97, am Ende des 2. Absatzes Einfügen des Satzes: Negative Auswirkungen ergeben sich für FFH-Lebensraumtypen die in Ihrem Wasserhaushalt vom Gewässer abhängen sowie für Kulturdenkmäler die visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden können. Der Argumentation kann nicht gefolgt werden, da infolge von Renaturierungsmaßnahmen am Fließgewässer stets auch eine Verbesserung der Erhaltungszustände von FFH-Lebensraumtypen und -arten im und am Gewässer erreicht wird, selbst wenn durch die Baumaßnahme zunächst kleinflächig und kurzzeitig eine geringe Beeinträchtigung erfolgen kann. Dass infolge dieser Maßnahmentypengruppe negative Auswirkungen auf Kulturdenkmäler entstehen können ist theoretisch denkbar, jedoch an dieser Stelle sehr weit ausgeholt. - FGG Elbe
UB-GS0004 Umweltbericht, Kapitel 7.1.3, Ursache-Wirkungs-Beziehungen der einzelnen Maßnahmentypengruppen (MTG) 14, Seite 97, am Ende des 2. Absatzes Einfügen des Satzes: Negative Auswirkungen ergeben sich für FFH-Lebensraumtypen die in Ihrem Wasserhaushalt vom Gewässer abhängen sowie für Kulturdenkmäler die visuell, wirtschaftlich oder in ihrer Standfestigkeit beeinträchtigt werden können. Der Argumentation kann nicht gefolgt werden, da Maßnahmen an Gewässern in FFH-Gebieten stets auf die FFH-Erhaltungsziele abgestimmt sein müssen, selbst wenn durch die Baumaßnahme zunächst kleinflächig und kurzzeitig eine geringe Beeinträchtigung erfolgen kann. Dass infolge dieser MTG negative Auswirkungen auf Kulturdenkmäler entstehen können ist theoretisch denkbar, jedoch an dieser Stelle sehr weit hergeholt. - FGG Elbe
SN0018 "Sämtliche vorgeschlagenen Maß-nahmen bzw. eventuell hinzu kom-mende weitere Vorschläge sind bei Definition einer klaren Zielvorgabe fachlich zu untersetzen und auf das Niveau von standortangepassten Vorplanungen zu bringen. Wichtig ist es von vornherein die technische Machbarkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis in die Überle-gungen einzubeziehen. Erklärung: Bislang handelt es sich bei den vorge-schlagenen Maßnahmen zum Teil um pau-schale Angaben. Standortspezifische Be-dingungen werden nicht betrachtet. Die in den Anlagen 2 und 3 aufgeführten Maßnahmen sind erforderlich, um die nachteiligen Auswirkungen auf den Zu-stand der Gewässer zu verringern und die dritte in § 25 d Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 WHG genannte Voraussetzung für eine Aus-nahme von den Bewirtschaftungszielen („weniger strenge Umweltziele“ Men-ge/Chemie für den GWK SAL GW 059 gemäß Art. 4 Abs. (5) WRRL) zu erfüllen " Der Bewirtschaftungsplan (BP) ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechen-de Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zu-sammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht er-forderlich. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen Zustandes im Grundwasserkörper werden in den Unterlagen ebenfalls nicht ausgewiesen. Die Reduktion der Schadstoffeinträge in das Grundwasser soll schrittweise und im Rahmen der Altlastenbehandlung durch aktive Grundwassersanierungen erfolgen. Bei Nichterreichbarkeit der Umweltziele wird die Inanspruchnahme von Fristverlängerungen in Aussicht gestellt. In einer Dienstberatung „Grundwasser“ am 23.03.2009 im SMUL wurde die Frage nach einer Mittelbereitstellung für zusätzliche Sanierungsarbeiten negativ beantwortet. Es bleibt offen, wie der Maßnahmeplan „Grundwasser“ untersetzt ist. Der Bewirtschaftungsplan (BP) ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. keine Freistaat Sachsen
SN0018 Maßnahmen zur Verbesserung des chemischen Zustands in vom Bergbau beeinflussten Grundwasserkörpern (Anlage 3): Die Aussage der MIBRAG (11.5.2009: Begründung für „Ausnahmen“ von Bewirtschaftungszielen, -fristen und -anforderungen), dass Erkenntnisse des BGD Dresden aus 2009 belegen, dass auch Eisenhydroxid-Rückstände aus dem Prozess der Grubenwasserreinigung geeignet sind, bei entsprechender Verbringung im Kippensystem dem Versauerungsprozess entgegen zu wirken, wird voM Einwender als derzeit nicht ausreichend belegt bewertet. Der Bewirtschaftungsplan (BP) ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. Einzelfallprüfung erfolgt bei der Umsetzung. keine Freistaat Sachsen
SN0019 Der vorgelegte Entwurf hat nur einen theoretischen Wert für unmittelbar damit beschäftigte Fachleute. Es ergibt sich die Frage nach der praktischen Bedeutung solcher Vorlagen, wenn deren Inhalt für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist (auch für Form und Gestaltung). Aus diesem Grund ist diese Vorlage in der derzeitigen Form abzulehnen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des BPs erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. keine Freistaat Sachsen
SN0036 Der vorgelegte Entwurf hat nur einen theoretischen Wert für unmittelbar damit beschäftigte Fachleute. Es ergibt sich die Frage nach der praktischen Bedeutung solcher Vorlagen, wenn deren Inhalt für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist (auch für Form und Gestaltung). Aus diesem Grund ist diese Vorlage in der derzeitigen Form abzulehnen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des BPs erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. keine Freistaat Sachsen
SN0034 Der vorgelegte Entwurf hat nur einen theoretischen Wert für unmittelbar damit beschäftigte Fachleute. Es ergibt sich die Frage nach der praktischen Bedeutung solcher Vorlagen, wenn deren Inhalt für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist (auch für Form und Gestaltung). Aus diesem Grund ist diese Vorlage in der derzeitigen Form abzulehnen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des BPs erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. keine Freistaat Sachsen
SN0081 Der vorgelegte Entwurf hat nur einen theoretischen Wert für unmittelbar damit beschäftigte Fachleute. Es ergibt sich die Frage nach der praktischen Bedeutung solcher Vorlagen, wenn deren Inhalt für die Betroffenen nicht nachvollziehbar ist (auch für Form und Gestaltung). Aus diesem Grund ist diese Vorlage in der derzeitigen Form abzulehnen. Der Bewirtschaftungsplan ist nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Die Information und Anhörung der Öffentlichkeit richtet sich ebenfalls nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und den Landeswassergesetzen und wird flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. Die Aufstellung des BPs erfolgt somit in einem rechtlich normierten Prozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenvertretern und Betroffenen. keine Freistaat Sachsen
SN0035 "Aus dem Maßnahmekatalog Tab. 12 können keine konkreten Aufgaben für die Grundwasserkörper des Erzgebirgskreises abgeleitet werden. Die diffusen Quellen müssten konkret erfasst werden. Die Konzepte für die Reduktion der diffu-sen Stoffeinträge aus dem Boden und aus der Landwirtschaft können nicht selbst vom LRA Erzgebirgskrei erarbeitet werden. Dazu ist das Fachwissen der Land-wirtschaftsämter und des LfULG gefragt. Uns ist weder klar, wer die konzeptionellen Maßnahmen erar-beit noch wer diese bezahlt. Um die Ziele der WRRL umsetzen zu können, ist eine konkrete Beschreibung der Schadstoffbe-lastungen und deren Quellen für die Grundwasserkörper ZM 1-4 und der Chemnitz-1 ZM 3-2 er-forderlich. Erst dann sind konzeptionelle Maßnahmen möglich. Hier steht wieder die Frage, wer mit dieser Aufgabe beauftragt werden soll und woher die Finanzierung kommt." Der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm sind nach den rechtlichen Vorgaben der WRRL, Anhang VII aufgebaut. Eine entsprechende Präzisierung des BPs ist aufgrund des programmatischen Charakters für jeden Einzelstandort nicht möglich und im Zusammenhang mit der Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission nicht erforderlich. keine Freistaat Sachsen