Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0085 Wie ist zu verfahren, wenn bereits jetzt absehbar ist, dass der Wasserkörper den guten ökologischen Zustand nicht erreicht (erreichen kann). Müssen dann dennoch Maßnahmen in Angriff genommen werden? Wenn ja, welche? Maßnahmen müssen im jedem Fall zur Verbesserung des Wasserkörpers führen. Wenn der gute Zustand mit Sicherheit nicht zu erreichen ist, kann entweder das alternative Umweltziel des "guten ökologischen Potenzials" (wenn es nur hydromorphologische Probleme gibt) oder auch weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen werden. Weniger strenge Umweltziele wurden für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anspruch genommen, da die Vorgaben in der WRRL sehr strikt sind und mit der derzeitigen Datengrundlage kaum zu erfüllen sind. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0025 Notwendige Handlungsfelder ausgeklammert: Durchgängigkeit der FG für wandernde Fische und Wirbellose - Unterhaltung an ökol. Ziele anpassen - Renaturieren, Struktur verbessern - Auen anbinden - diffuse lw Einträge verringern - Bewirtschaftung nach Naturschutzzielen - Feuchtgebiete vernässen, Landsch.wasserhaushalt stabilisieren - Wasserwirtschaft an Klimawandel anpassen - aktive ÖB - Umweltkosten in Wasserpreise (Verweis auf Grüne-Liga-Broschüre) Maßnahmen und Überwachung orientieren sich an der Zielerreichung gem. WRRL   Land Brandenburg
UB-BB0026 MNP setzt Ziele aus dem BP nicht um - MNP den im BP formulierten Defiziten anpsassen - Ziel-, Zeit, Erfolgskontrollenvorgaben Hydrmorphologie fehlen - Maßnahmen und Überwachung orientieren sich an der Zielerreichung gem. WRRL   Land Brandenburg
UB-BB0026 Vorlegen eines regional differenzierten Wassermanagementkonzepts - Grenzwerte für Wasserentnahmen - Aufbau eines geeigneten Überwachungsnetzes Maßnahmen und Überwachung orientieren sich an der Zielerreichung gem. WRRL   Land Brandenburg
SN0018 Ein weiterer elementarer Bestandteil des Maßnahmenprogramms für die Erfüllung der Zielvorga-ben der WRRL für Fließgewässer müssen die durch das Büro GUB aufgestellten und 2007 mit dem SMUL, der LMBV und dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig Umweltfachbereich abgestimmten Maßnahmen in und an bergbaulich veränderten Fließgewässern sein. Dies betrifft für den Direktionsbezirk Leipzig etwa 40 Fließgewässerkörper, die im Rahmen der Bergbausa-nierung hinsichtlich ihres ökologischen Zustandes durch Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu verbessern sind. In Anlage 4 sind die nach hiesigem Kenntnisstand für den Landesdirektions-bezirk Leipzig weiterhin aktuellen (Stand Juni 2009) Fließgewässerabschnitte mit den Maßnah-men des jeweiligen OWK mit einem aktualisierten Vorschlag für die zeitliche Priorisierung auf-geführt. Zur Sicherung der Finanzierung und Realisierung sind die Maßnahmen den §§ 2 bis 4 des IV. bzw. folgender Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung zuzuordnen (Anlage 4) Maßnahmen wurden in Abstimmung mit R 46 LfULG berücksichtigt. Tabellen 15 und 19 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53843 Lausenbach: - Die Einstufung als Erheblich veränderter Wasserkörper ist aus unserer Sicht unklar. - Nr. 8 entfernen: Unzutreffend, da dieser Bereich weitestgehend erschlossen ist. Das Abwasser der dauerhaft verbleibenden dezentralen Abwasseranlagen im EZG des OWK Lausenbach wird voraussichtlich – wie auch bisher – versickert werden, sodass die Sanierung dieser Anlagen keine maßgeblichen Auswirkungen für den OWK hat (Nr. 7). - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 29+30 entfernen: Keine Erosionsprobleme bekannt. - Nr. 64 hinzufügen: Es liegen zahlreiche Einleitungen vor. - Nr. 70 hinzufügen: Umweltamt Dresden hat bereits und will weitere Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchführen. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit der Stadt Dresden betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_537168 Schullwitzbach: - Bei Nr. 6 handelt es sich um die absehbare Stilllegung der Kläranlage Rossendorf bzw. die Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Eschdorf. Die bestehende Kläranlage Eschdorf ist der Größenklasse 2 AbwV zu zuordnen, die erweiterte Kläranlage ebenfalls. An die Gewässerbenutzung der erweiterten KA wurden gegenüber der AbwV erhöhte Anforderungen gestellt. Diese betreffen Anforderungen an die Nitrifikation und Denitrifikation. Eine erhebliche Reduzierung der bisherigen Stickstoff- und Phosphoreinträge – wie die Nrn. 2 und 3 suggerieren - ist durch den Ausbau der Anlage nicht zu erwarten. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 31 hinzufügen: Drainagen von wesentlicher Bedeutung. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537192 Lockwitzbach: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis wird in III/2009 vorliegen. Konkrete Aussagen zu ggf. erforderlichen Maßnahmen können nur auf dieser Basis getroffen werden. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 36 entfernen: Wir haben keine Kenntnis, was als „diffuse Quelle“ wirken könnte und noch nicht mit anderen Nummern abgedeckt ist. Wir halten diese Maßnahme für rein theoretisch und in der Praxis nicht brauch- bzw. umsetzbar. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_537198 Kaitzbach: - Nr. 2+3 aus unserer Sicht hinzufügen: Einleitung von ungenügend gereinigtem Abwasser aus Kläranlage Cunnersdorf bekannt. KA selbst allerdings nicht Stadt Dresden. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 25 prüfen: Altstandorte Coschütz/Gittersee, jedoch wesentliche Sanierungsarbeiten bereits erfolgt. - Nr. 36 entfernen: Aus unserer Sicht sind die ggf. möglichen Maßnahmen durch die Nummern 27, 29 und 30 abgedeckt. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "DESN_5372-3 Weißeritz-3: - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn.7 und 8 sind nicht zutreffend. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 64 hinzufügen: Im Einzugsgebiet (Weidigtbach, Gorbitzbach) dringend erforderlich. Es liegen zahlreiche Einleitungen vor. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537312 Zschonerbach: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll, Zuflüsse liegen in intensiv landwirtschaftlich genutztem Gebiet. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeit bisher nicht gegeben. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_538434 Roter Graben: - Nr. 7+8 entfernen: Unzutreffend. Die noch vorhandenen dezentralen Abwasseranlagen werden voraussichtlich bis 2013 durch die öffentliche Kanalisation abgelöst. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 36 entfernen: Aus unserer Sicht sind die ggf. möglichen Maßnahmen durch die Nummern 27, 29 und 30 abgedeckt. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53846 Promnitz: - Änderungsvorschläge gelten für das Stadtgebiet Dresden. - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn. 7 und 8 betreffen überwiegend KKA mit anschließender Versickerung. Langfristig verbleibt nur ein Grundstück mit Direkteinleitung in die Bartlake. Der Einfluss der Maßnahmen 7 und 8 auf die Beschaffenheit des OWK Promnitz wird nahezu unbeachtlich sein. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant und in Vorbereitung (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SH27 Weitere Beschränkungen der Landwirte werden abgelehnt (gemeint wohl Nährstoffe, Schadstoffe). Maßnahmen zur Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung sind an der Osterau nicht vorgesehen, Grunderwerb bzw. Flächenbereitstellung sollen nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Der gute chemische Zustand ist in jedem Fall einzuhalten und würde im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen nach sich ziehen, die momentan aufgrund des guten Zustandes aber nicht geplant sind.   Land Schleswig-Holstein
UB-GS0020 Die in der "Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm" getroffenen Bewertungen "Verbesserung der Durchgängigkeit" bei der "Beseitigung von Mühlenstauen" dürfte regelmäßig zur Schädigung historischer Kulturlandschaften führen. Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit werden im Umweltbericht der FGG Elbe unter der Maßnahmentypengruppe (MTG) 12 zusammengefasst. Die Erläuterung der Auswirkungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit erfolgte im Umweltbericht der FGG Elbe Seite 96. Weiterhin werden in den Auswirkungstabellen im Anhang bezüglich der Wiederherstellung der Durchgängigkeit stets potenziell negative Beiträge der MTG 12 zur Erreichung des Umweltziels 'Schutz der Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler' berücksichtigt. - FGG Elbe