Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0016 Bei der Veränderung Gewässerstruktur ist der Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen auf ein Minimum zu beschränken und muss grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegen. Entsprechende natürliche Veränderungen sind ggf. auch eigentumsrechtlich nachzuvollziehen. Keine entschädigungslose Zurverfügungstellung. Maßnahmen zur Strukturverbesserung von degradierten OWK werden immer unter Berücksichtigugn der Eigentumsverhältnisse bei den angrenzenden Flächen geplant und durchgeführt. Dies geschieht in Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern. keine Freistaat Sachsen
SN0033 Bei der Veränderung Gewässerstruktur ist der Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen auf ein Minimum zu beschränken und muss grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegen. Entsprechende natürliche Veränderungen sind ggf. auch eigentumsrechtlich nachzuvollziehen. Keine entschädigungslose Zurverfügungstellung. Maßnahmen zur Strukturverbesserung von degradierten OWK werden immer unter Berücksichtigugn der Eigentumsverhältnisse bei den angrenzenden Flächen geplant und durchgeführt. Dies geschieht in Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern. keine Freistaat Sachsen
SN0090 Bei der Veränderung Gewässerstruktur ist der Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen auf ein Minimum zu beschränken und muss grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegen. Entsprechende natürliche Veränderungen sind ggf. auch eigentumsrechtlich nachzuvollziehen. Keine entschädigungslose Zurverfügungstellung. Maßnahmen zur Strukturverbesserung von degradierten OWK werden immer unter Berücksichtigugn der Eigentumsverhältnisse bei den angrenzenden Flächen geplant und durchgeführt. Dies geschieht in Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern. keine Freistaat Sachsen
SN0093 Bei der Veränderung Gewässerstruktur ist der Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen auf ein Minimum zu beschränken und muss grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegen. Entsprechende natürliche Veränderungen sind ggf. auch eigentumsrechtlich nachzuvollziehen. Keine entschädigungslose Zurverfügungstellung. Maßnahmen zur Strukturverbesserung von degradierten OWK werden immer unter Berücksichtigugn der Eigentumsverhältnisse bei den angrenzenden Flächen geplant und durchgeführt. Dies geschieht in Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern. keine Freistaat Sachsen
SN0015 Bei der Veränderung Gewässerstruktur ist der Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen auf ein Minimum zu beschränken und muss grundsätzlich dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegen. Entsprechende natürliche Veränderungen sind ggf. auch eigentumsrechtlich nachzuvollziehen. Keine entschädigungslose Zurverfügungstellung. Maßnahmen zur Strukturverbesserung von degradierten OWK werden immer unter Berücksichtigugn der Eigentumsverhältnisse bei den angrenzenden Flächen geplant und durchgeführt. Dies geschieht in Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern. keine Freistaat Sachsen
SN0010 HGRD-MP: M-Nr. 70, M-Nr. 71, M-Nr. 72, M-Nr. 73: Bei der Entwicklung von standorttypischen Ufergehölzen muss in die Maßnahmefinanzierung nicht nur die Flächenbereitstellung und die Anlage sondern auch die spätere Pflege dieser Anpflanzungen einbezogen werden. Die Pflege muss in der Hand der Grundeigentümer/Bewirtschafter bleiben. Das ist die beste Garantie gegen „Pflegeruinen“. Eine Sukzessionsentwicklung durch unterlassene Pflege ist nicht hinnehmbar. Maßnahmen zur Strukturverbesserung von degradierten OWK werden immer unter Berücksichtigugn der Eigentumsverhältnisse bei den angrenzenden Flächen geplant und durchgeführt. Dies geschieht in Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern. keine Freistaat Sachsen
SN0017 Mit der Festlegung der Bewirtschaftungsziele wurde nur für den Schwarzbach die Zielerreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes bis 2015 eingeschätzt. Angesichts der guten Zustandsbewertung ist die Erreichbarkeit nicht in Frage zu stellen, wobei neben einigen konzeptionellen Maßnahmen hier hauptsächlich Maßnahmen zur Abwasserentsorgung und zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft vorgesehen werden. Nach unserer Einschätzung sind außerdem Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässermorphologie innerhalb der Ortslage vorzusehen. Maßnahmen zur Strukturverbesserung des OWK Schwarzbach (DESN_542678) sind aus Sicht des LfULG zur Zielerreichung nicht notwendig, können aber natürlich durchgeführt werden. Dies liegt dann in der Verantwortung des Unterhaltungspflichtigen. Da an anderen OWK aber die Verbesserung der Gewässerstruktur sehr viel dringlicher ist, wäre insbesondere bei einer Priorisierung der Fördermittelvergabe der Schwarzbach aufgrund seiner bereits guten Gewässerstruktur nachrangig zu behandeln. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 16 M-Nr: 72 Maßnahmen zur Ha-bitatverbesserung im Gewässer durch … Sohlgestaltung… --> Ergänzung: Sohlaufhöhung Begründung: Beseitigung von durch Eintiefung entstan-dene Störungen und negative Einflüsse auf OWK Beispiel: OWK DESN_5668-3 Parthe-3, uh. Naunhof bis Borsdorf geprägt durch Zutritt stark eisenhaltiger Grundwässer => Verödung der Biozönose: Ursache: künst-liche Vertiefung der Sohle um ca. 0,7 m, vor ca. 35 Jahren erfolgt. " Maßnahmenbegriff ist durch den LAWA-Katalog festgelegt. Wie sich die Einzelmaßnahmen im Detail darstellen, wird in der weiteren Detailplanung zur Umsetzung der Maßnahme entschieden. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Die im sächsischen Hintergrundpapier zum Maßnahmeprogramm in Anlage 4 aufgeführten Maß-nahmenbezeichnungen aus dem LAWA-Maßnahmenkatalog sind nicht immer selbsterklärend. Eine stringente Zuordnung von Maßnahmen ist auf Grund fehlender Unterscheidung zu anderen Maßnahmenbezeichnungen teilweise problematisch. Dopplungen oder Fehlzuordnungen sind die Folge. Unklar ist z.B., welche Maßnahmenbezeichnung anzuwenden ist, wenn Standgewässer im Haupt-schluss sich als wesentlicher Belastungsfaktor für den unterhalb liegenden OWK darstellen. Fi-schereiliche Nutzung, Badenutzung bzw. der Aufstau zur Wasserentnahme führen zu eutrophie-rungsbedingten Belastungen und Erwärmung im Rückstaugewässer und im unterliegenden Fließ-gewässerabschnitt. Hier greifen weder Maßnahmen zur „fischereilichen Nutzung“ oder „berg-baubedingte Einflüsse“ noch „Maßnahmen am Unterlauf“. Da die Beseitigung solcher Standge-wässer im Sinne der Wiederherstellung der Durchgängigkeit selten möglich ist, wären Maßnah-men zur Verbesserung der entsprechenden Standgewässer vorzusehen. Differenzierungen für Sachsen sind weiterhin bezüglich der LAWA-Maßnahmen zur Morphologie hilfreich. Neben der zur Reduzierung der Belastungsgruppe (fehlende) Durchgängigkeit angewandten Nr. 69 „Maß-nahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen“ sollten auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Morphologie mit den Nummern 68 „Maß-nahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an Stauanlagen“ und 76 „Maßnahmen zur Beseitigung von/ Verbesserungsmaßnahmen an wasserbaulichen Anlagen“ ausgewiesen werden. Wünschenswert sind Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit, die ggf. auf einer sächsischen Un-tersetzung basieren könnte. " Maßnahmenerläuterungen sind in das sächsische Hintergrunddokument aufgenommen worden. Die Anwendung der standardisierten LAWA-Maßnahmenbezeichnung war aufgrund der Berichtspflichten und der Übereinstimmung mit den Anhörungsdokumenten der FGG Elbe notwendig. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0010 Maßnahmenprogramm, Anhang A3-1 und Anh. A3-2: Anmerkung zu Maßnahmentyp 78 (Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen): dieser Maßnahmentyp wird in 5 von 8 Planungseinheiten der Tideelbe angewandt, Geschiebeentnahmen aus den Fließgewässern Niedersachsens stellen eindeutig keine Belastung dar, sondern dienen dazu, vorhandene/weitere Belastungen über Geschiebeverlagerungen mit der fließenden Welle möglichst zu minimieren Maßnahmentyp Nr. 78 beschreibt Maßnahmen (Geschiebeentnahmen) die durchgeführt werden um Belastungen zu reduzieren - insofern besteht kein Widerspruch zu den Inhalten der Stellungnahme. - FGG Elbe
UB-GS0011 Maßnahmenprogramm, Anhang A3-1 und Anhang A3-2: Anmerkung zu Maßnahmentyp 78 (Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen): dieser Maßnahmentyp wird in 5 von 8 Planungseinheiten der Tideelbe angewandt, Geschiebeentnahmen aus den Fließgewässern Niedersachsens stellen eindeutig keine Belastung dar, sondern dienen dazu, vorhandene/weitere Belastungen über Geschiebeverlagerungen mit der fließenden Welle möglichst zu minimieren Maßnahmentyp Nr. 78 beschreibt Maßnahmen (Geschiebeentnahmen) die durchgeführt werden um Belastungen zu reduzieren - insofern besteht kein Widerspruch zu den Inhalten der Stellungnahme. - FGG Elbe
UB-GS0012 Maßnahmenprogramm, Anhang A3-1 und Anhang A3-2, Anmerkung zu Maßnahmentyp 78 (Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge von Geschiebeentnahmen): dieser Maßnahmentyp wird in 5 von 8 Planungseinheiten der Tideelbe angewandt, Geschiebeentnahmen aus den Fließgewässern Niedersachsens stellen eindeutig keine Belastung dar, sondern dienen dazu, vorhandene/weitere Belastungen über Geschiebeverlagerungen mit der fließenden Welle möglichst zu minimieren Maßnahmentyp Nr. 78 beschreibt Maßnahmen (Geschiebeentnahmen) die durchgeführt werden um Belastungen zu reduzieren - insofern besteht kein Widerspruch zu den Inhalten der Stellungnahme. - FGG Elbe
UB-BB0016 Maßnahmetypen 17 und 46 sind anzuwenden - Anwendung bisher fehlender Mtypen 33, 43, 54, 55, 59 zu prüfen - bürgerunfreundliche Auslegungsunterlagen Maßnahmentypen orientieren sich an der Zielerreichung   Land Brandenburg
UB-BB0009 rechtl. Bestimmungen für Düngung, Pflanzenschutz reichen für Zielerreichung aus - Abstände gem. DüngeVO reichen aus - Für Entnahme durch LW reichen rechtl. Regelungen aus Mitgliedsstaaten sind zum Erreichen der Umweltziele gem. WRRL verpflichtet   Land Brandenburg
SN0091 Die Herstellung der ökologischen durchgängigkeit an privaten Querbauwerken ist ebenfalls schwer zu erreichen. Das in Sachsen vorhandene Förderprogramm ist für viele Eigentümer nicht ausreichend um die Maßnahmen realisieren zu können. Muss im Einzefall entschieden werden. Dazu muss auch ein entsprechendes Fingerspitzengefühl entwickelt werden, da es sich um eine gesetzliche Regelung nach SächsWG § 91b handelt. keine Freistaat Sachsen