Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-BB0019 Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen zur Nährstoffreduzierung nicht mit bestehender Anlage zu erreichen -reale Nährstoffeinträge liegen unter Überwachungswerten - Investitionen würden zu Gebührensteigerungen führen - Ablehnung genereller Verschärfung von Einleitungen aus Kläranlagen nutzerbezogene Aussage - Maßnahmen orientieren sich an der Zielerreichung   Land Brandenburg
UB-BB0020 Keine weiteren Einschränkungen der Düngung - keine weiteren Nutzungseinschränkungen nutzerbezogene Aussage - Maßnahmen orientieren sich an der Zielerreichung   Land Brandenburg
UB-BB0021 Bestimmte Anforderungen seien durch Optimierung der Betriebsweise von Kläranlagen nicht mehr erreichbar, sondern bedürften neuer Technologien mit hohen Investitionen - 1-2% Leistungssteigerung bei P hätten Mehrbedarf an Strom von 15-20% zur Folge nutzerbezogene Aussage - Maßnahmen orientieren sich an der Zielerreichung   Land Brandenburg
UB-BB0021 Sanierungsprogramm bis 2020 für Mischwasserentlastungen liege vor - keine weiteren Maßnahmen erforderlich nutzerbezogene Aussage - Maßnahmen orientieren sich an der Zielerreichung   Land Brandenburg
UB-BB0018 Durchgängigkeit darf Regulierung nicht beeinträchtigen nutzerorientierte, keine schutzgutbezogene Forderung   Land Brandenburg
UB-GS0053 Maßnahmen limnische Elbe: Die Wasserkörpergröße muss verkleinert werden. Oberflächenwasserkörper sind einheitliche und bedeutende Abschnitte eines Oberflächengewässers, z. B. Teil eines Stromes oder Flusses. Unter Berücksichtigung der Gewässertypen, der Ökoregionen, der Kategorien sowie der Fischregionen und der Ausprägung der übrigen biologischen Qualitätskomponenten haben die Fachleute an der Elbe einvernehmlich die Zahl und Grenzen der Oberflächenwasserkörper für die Elbe und ihrer Nebengewässer vorgenommen. Bei einer bedeutenden Länge wurden in der Regel für einen Oberflächenwasserkörper mehrere Messstellen/-bereiche festgelegt. Die Dichte des Messnetzes erfüllt die Vorgaben der WRRL. - FGG Elbe
UB-BB0007 MP Karte mit PE beifügen - Anhang A 3.2 vereinheitlichen - Ortsbezug und Bundesland verdeutlichen Ortsbezug wird im MNP konkretisiert   Land Brandenburg
UB-BB0010 Fehlender konreter Ortsbezug Ortsbezug wird im MNP konkretisiert ergänzende Karten mit Koordinierungsräumen und Planungseinheiten - Ergänzung A 3-0 im Anhang Land Brandenburg
UB-BB0011 UB und MNP wegen fehlender Ortskonkretheit für Bürger nicht nachvollziehbar - Zeitreihen mit Pegelständen (GW und OW) fehlen Ortsbezug wird im MNP konkretisiert ergänzende Karten mit Koordinierungsräumen und Planungseinheiten - Ergänzung A 3-0 im Anhang Land Brandenburg
UB-BB0015 Fehlende Ortskonkretheit Ortsbezug wird im MNP konkretisiert ergänzende Karten mit Koordinierungsräumen und Planungseinheiten - Ergänzung A 3-0 im Anhang Land Brandenburg
UB-BB0021 Fehlender konreter Ortsbezug - Kostenfaktor nicht erkennbar - notw. zeitlicher Rahmen für Investitionsentscheidungen muss gesichert werden Ortsbezug wird im MNP konkretisiert - die Kosteneffizienz wird bei der weiteren Maßnahmenplanung berücksichtigt ergänzende Karten mit Koordinierungsräumen und Planungseinheiten - Ergänzung A 3-0 im Anhang Land Brandenburg
UB-BB0020 Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausreichend und nicht transparent - Ortsbezug nicht oder nur schwer nachvollziehbar Ortsbezug wird im MNP konkretisiert - Information und Anhörung richtet sich nach den Vorgaben gem. Art. 14 WRRL, dem WHG und des Landeswassergesetzen ergänzende Karten mit Koordinierungsräumen und Planungseinheiten - Ergänzung A 3-0 im Anhang Land Brandenburg
SN0025 "Als problematisch wird es angesehen, dass die einzelnen Maßnahmen pro OWK nicht nach Prioritäten gegliedert und koordinatenscharf lokalisiert sind. Nützlich wären begründete Hinweise, welche der aufgeführten Maßnahmen wo an den jeweiligen Wasserkörpern mit welcher Priorität zu ergreifen sind. Da pro OWK meist mehrere Maßnahmen erforderlich werden, wäre es hilfsreich nicht nach dem sog. „Gießkannenprinzip“ jede Maßnahme an jeden OWK ein „bisschen“ zu verwirklichen sondern gezielt einzelne Maßnahmen einzusetzen, um sich dann im 2. Bew.-plan für den jeweiligen OWK weiteren Maßnahmen zuzuwenden. Detaillierte Angaben mit fachlichen Begründungen sind für die Maßnahmenumsetzung am OWK vor Ort unbedingt erforderlich. Es sollte ersichtlich sein, welche Maßnahme welchen Anteil an der Zielerreichung des Wasserkörpers einnimmt bzw. welche Effizienz die jeweilige Maßnahme bzw. Maßnahmenkombination erwarten lässt. Die bisher sehr allgemein gehaltenen Maßnahmen müssen mit den Anforderungen vor Ort konkret und zeitnah im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung in Übereinstimmung gebracht werden." Priorisierungen waren noch nicht möglich, da die Maßnahmen durch unterschiedliche Bedingungen charakterisiert sind. Alle Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft z. B. sind entweder gesetzlich fixierte Maßnahmen (z. B. gute fachliche Praxis) oder Fördermittelangebote (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) die gar nicht priorisiert werden können, da für alle Flächen der noch bestehenden Förderkulisse die selben Antragsbedingungen gelten. keine Freistaat Sachsen
SN0091 "Als problematisch wird es angesehen, dass die einzelnen Maßnahmen pro OWK nicht nach Prioritäten gegliedert und koordinatenscharf lokalisiert sind. Nützlich wären begründete Hinweise, welche der aufgeführten Maßnahmen wo an den jeweiligen Wasserkörpern mit welcher Priorität zu ergreifen sind. Da pro OWK meist mehrere Maßnahmen erforderlich werden, wäre es hilfsreich nicht nach dem sog. „Gießkannenprinzip“ jede Maßnahme an jeden OWK ein „bisschen“ zu verwirklichen sondern gezielt einzelne Maßnahmen einzusetzen, um sich dann im 2. Bew.-plan für den jeweiligen OWK weiteren Maßnahmen zuzuwenden. Detaillierte Angaben mit fachlichen Begründungen sind für die Maßnahmenumsetzung am OWK vor Ort unbedingt erforderlich. Es sollte ersichtlich sein, welche Maßnahme welchen Anteil an der Zielerreichung des Wasserkörpers einnimmt bzw. welche Effizienz die jeweilige Maßnahme bzw. Maßnahmenkombination erwarten lässt. Die bisher sehr allgemein gehaltenen Maßnahmen müssen mit den Anforderungen vor Ort konkret und zeitnah im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung in Übereinstimmung gebracht werden." Priorisierungen waren noch nicht möglich, da die Maßnahmen durch unterschiedliche Bedingungen charakterisiert sind. Alle Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft z. B. sind entweder gesetzlich fixierte Maßnahmen (z. B. gute fachliche Praxis) oder Fördermittelangebote (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) die gar nicht priorisiert werden können, da für alle Flächen der noch bestehenden Förderkulisse die selben Antragsbedingungen gelten. keine Freistaat Sachsen
SN0085 Die aufgeführten Maßnahmen sind nicht nach Prioritäten gegliedert. Es bleibt unklar, ob eine Priorisierung der Maßnahmen besteht (beispielsweise für Oberflächenwasserkörper: Nährstoffreduzierung, Durchgängigkeit, Förderung der Eigendynamik des Gewässers usw.). Nach unserer Auffassung ist dies dringend erforderlich.Bei der Bestimmung und Festlegung von Prioritäten sollten weitere kommunale Zielvorstellungen wie der zurzeit in Erarbeitung befindliche Plan Hochwasservorsorge Dresden und das bestehende Abwasserbeseitigungskonzept neben den Zielen der EU-WRRL einbezogen werden. Priorisierungen waren noch nicht möglich, da die Maßnahmen durch unterschiedliche Bedingungen charakterisiert sind. Alle Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft z. B. sind entweder gesetzlich fixierte Maßnahmen (z. B. gute fachliche Praxis) oder Fördermittelangebote (z. B. Agrarumweltmaßnahmen) die gar nicht priorisiert werden können, da für alle Flächen der noch bestehenden Förderkulisse die selben Antragsbedingungen gelten. Im Bereich der Verbesserung von Gewässerstrukturen ist eine Priorisierung sicherlich notwendig und in der Detailplanung im Rahmen der Umsetzung zu berücksichtigen. keine Freistaat Sachsen