Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch |
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UB-BB0012 | Betrieb auf Futterangebot bewirtschafteter Wiesen an der Müggelspree dringend angewiesen - Ausweichen nicht möglich, weil angrenzend Forst - Entgegen bisheriger Vorgehensweisen Einbeziehung des Betriebs in GEK notwendig | Problematik wird bei der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes behandelt | Land Brandenburg | |
UB-BB0026 | GEK bis 2012 fertig stellen - ÖB gewährleisten | Reihenfolge der GEK-Bearbeitung richtet sich nach wasserwirtschaftlicher Bedeutung bzw. Zielerreichung gem. WRRL - Öffentlichkeitsbeteiligung richtet sich nach Art. 14 WRRL | Land Brandenburg | |
SN0102 | Eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten in Sachsen ist von erheblichem Interesse für die Städte und Gemeinden. Aus diesem Grund regen wir an, dass lhr Haus nach dem Beispiel anderer Bundesländer eine Art ,,Förderfibel WRRL" erarbeitet und den Kommunen zur Verfügung stellt. | Relevante Förderrichtlinien sind im Internet unter dem Portal "Grüne Förderung" eingestellt. Dort findet man alle erforderlichen Informationen (u. a. Text der Richlinien, Kurzbeschreibungen zu den Richtlinien, Informationen zu den Antragsverfahren, Ansprechpartner, Antragstellen, Antragsformulare u. v. m.) und weiterführende Links. | keine | Freistaat Sachsen |
UB-GS0023 | Umweltbericht Kapitel 3.1, Seite 3: Auswirkungen der Maßnahmenprogramme auf Schutzgebiete in Umweltbericht nicht ausreichend berücksichtigt. | Räumlich und sachlich konkrete Auswirkungen auf Schutzgebiete können erst in den nachfolgenden, auf Einzelvorhaben bezogenen wasserrechtlichen Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Allerdings sind im Umweltbericht Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete sowie Biosphärenreservate und Naturparks thematisiert; so enthalten die Kapitel 7.2.1, 7.3.1, 7.4.1, 7.5.1 und 7.6.1 jeweils auch Angaben zu grundsätzlichen Auswirkungen auf solche Großschutzgebiete in bestimmten Koordinierungsräumen bzw. Planungseinheiten. | - | FGG Elbe |
UB-MV0084 | Stellungnahme analog UB-GS0005 | siehe UB-GS0005 | Land Mecklenburg-Vorpommern | |
UB-BB0001 | keinerlei Beauflagungen der Landwirtschaft werden akzeptiert. Verbesserung von Wasserqualität und -menge wird begrüßt, solange keine Einschränkungen für Landwirtschaft | Soweit Beschränkungen für die Landwirtschaft zu Einbußen führen, werden Kompensationen angestrebt, die mit den Landwirten auszuhandeln sind | Land Brandenburg | |
SN0019 | Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer | Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0020 | Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer | Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0033 | Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer | Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0036 | Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer | Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0036 | Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. | Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0023 | Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. | Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0082 | Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. | Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. | keine | Freistaat Sachsen |
SN0108 | Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. | Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. | keine | Freistaat Sachsen |
UB-GS0051 | Überregionale Maßnahmen sollten in entsprechenden Lageplänen im geeigneten Maßstab dargestellt werden. | Soweit möglich oder sinnvoll wurden Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung kartografisch im Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe dargestellt. Weitere Informationen zu überregionalen Maßnahmen und Strategien sind in den Hintergrunddokumenten zum Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe dargestellt. Sie können unter www.fgg-elbe.de eingesehen, oder bei den in den Ländern vorgehaltenen weiterführenden Dokumenten abgerufen werden. | - | FGG Elbe |