Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.
kat_nr | einzelford | bewertung | begruendung | bewertetdurch |
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SN0017 | Die Durchführung konzeptioneller Maßnahmen zur weiteren Ursachenforschung wird unterstützt. Wir gehen davon aus, dass die weitere Bearbeitung weiterhin durch das LfULG erfolgt. Auch hier bitten wir jedoch darum, die unteren Behörden stärker einzubeziehen, die vorhandenen Ortskenntnisse und Datengrundlagen zu nutzen und die entsprechenden Maßnahmen im Vorfeld abzustimmen. | wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. | keine | Freistaat Sachsen |
UB-BB0015 | konkrete Maßnahmen gegen Stoffeinträge aus Niederschlagswassereinleitungen nicht erkennbar - dasselbe bei sonstigen Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch kommunale Kläranlagen | Wird bei der weiteren Maßnahmenplanung konkretisiert | Land Brandenburg | |
UB-BB0005 | Gewährleistung verzögerter Wasserabfuhr im Fredersdorfer Mühlenfließ/Zehntbuschgraben | wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert | Land Brandenburg | |
BP-BB0005 | Vorschläge zur Festlegung von Biotopen für Wasserstau und Erhaltung Artenvielfalt | wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert | Land Brandenburg | |
UB-BB0005 | Überprüfung von Staugenehmigungen | wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert | Land Brandenburg | |
UB-BB0005 | Renaturierung örtlicher Fließgewässer und Feuchtgebiete, Öffnung Altarme, Beseitigung Uferbefestigungen, Anlegung von Mäandern | wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert | Land Brandenburg | |
SN0097 | Die Öffentlichkeitsarbeit sollte als Maßnahme zur Erreichung der Ziele explizit in das Maßnahmenprogramm einbezogen werden. Denn ohne ein verständnis für die ökologische Bewirtschaftung und den Sinn eines guten Zustands der Gewässer, wird die Umsetzung konkreter Maßnahmen sehr schwierig werden (z.B. durch Konfliktpotentiale unterschiedlicher Interessensgruppen) | Wird in der weiteren Detailplanung im Rahmen der Maßnahmenumsetzung erfolgen. | keine | Freistaat Sachsen |
UB-BB0007 | Gewässerschutzstreifen nicht in jedem Fall - Mindestabfluss nicht höher als natürlicher Abfluss -Betriebswasserstände an BWS nicht unterschreiten - eigendynamische Gewässerentwicklung und Habitatverbesserungen dürfen WSV-Belange nicht beeinträchtigen - Altarmanschlüsse dürfen Schifffahrt nicht beeinträchtigen | Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt | Land Brandenburg | |
UB-BB0016 | Neuer Tagebau-Aufschluss würde erreichbare GW-Verbesserung verhindern - Dichtwand f. Jänschwalde-Mitte, Nochten, Welzow-Süd, sonst keine Erlaubnis - | Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt | Land Brandenburg | |
UB-BB023 | mangelnde Konkretheit, Betroffenheit kann nicht erkannt werden - Bei Umsetzung MP rechtliches Gehör gewährleisten - DB in Abstimmungen rechtzeitig über regionale DB-Projektkoordinierungsgruppen einbinden - rechtzeitige Information der DB-Standorte - Aufzeigen von Alternativen und Kosten - Entscheidungen nach Verhältnismäßigkeitsprinzip - ggf. Ausnahmen - keine Betriebsbeschränkungen - Benennung eines Ansprechpartners | Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt - | Land Brandenburg | |
UB-BB0026 | Verkehrsprojekt 17 sei nicht auf WRRL-Konformität geprüft worden - WRRL-veträgliche Binnenschifffahrt als Ziel formulieren - entsprechende Maßnahmen festlegen - gewässerökologische Folgen innerhalb SUP aufzeigen | Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt - | Land Brandenburg | |
UB-BB0018 | im Unterschied zu TW-Gewinnung gelange lw-genutztes Wasser überwiegend in GW zurück (Beregnung, Gülle) - keine Beeinträchtigung der lw Wasserentnahme - Bewässerungen in Tagebaurandgebieten | Wird über Genehmigungsverfahren zu den Maßnahmen geklärt | Land Brandenburg | |
UB-BB0007 | Hinweise zum Arbeitsstand an 5 Querbauwerken | Wird zur Kenntnis genommen | Land Brandenburg | |
UB-BB0015 | bei kommunalen Kläranlagen wenig Optimierungspotenzial und ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erwarten, besser Anreizsysteme - Kosteneffizienz und Verhältnismäßigkeit in Vordergrund stellen | Wird zur Kenntnis genommen - keine schutzgutbezogene Aussage | Land Brandenburg | |
SN0083 | "HGRD-MP: K 3.3, S.15 M-Nr. 61 (Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflus-ses) --> Diese Maßnahme ist an allen Gewässer-körpern relevant, in denen sich Stauge-wässer befinden. Das betrifft alle von der LTV bewirtschafteten TS und SP, unab-hängig von der Größe." | Wurde bei der Zuordnung berücksichtigt. Text wurde mit Einwender abgestimmt. | keine | Freistaat Sachsen |