Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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450.3-8886.0   Da die Stellungnahme Anmerkungen zur Strategischen Umweltprüfung gemäß § 14b UVPG zum Maßnahmenprogramm der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe enthält, wurde diese zuständigkeitshalber an die Geschäftsstelle der FGG zur weiteren Bearbeitung übergeben.   Freistaat Thüringen
UB-GS0032 Umweltbericht: Die in Kapitel 5.1.1 vorgenommene Zuordnung der Themen Grund-/ Trinkwasserqualität und Hochwasserschutz sind zum Schutzgut Wasser und nicht zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit ist fragwürdig. Da inhaltlich grundsätzlich Überschneidungen des Schutzgutes Menschen und menschliche Gesundheit zu anderen Schutzgütern bestehen, könnte die Zuordnung der Themen Grund-/Trinkwasserqualität und Hochwasserschutz statt zum Schutzgut Wasser auch zum Schutzgut Menschen erfolgen. Allerdings ist die vorgenommene Zuordnung fachlich nicht unüblich und keineswegs falsch; deshalb sollte sie so belassen werden. - FGG Elbe
UB-GS0018 Der im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung vorgegebene Prüfungsauftrag bzw. -umfang macht es erforderlich, eine Bestandserhebung der Kulturgüter zu veranlassen. Diese ist in einem kulturlandschaftlich-archäologischen Fachbeitrag zusammenzufassen. Da sich strategische Umweltprüfungen (SUP) stets auf relativ große Untersuchungsgebiete beziehen, können aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Zeit- und Kostenaufwands der Bearbeitung keine originären Erhebungen zum Zustand der Schutzgüter durchgeführt werden (so erfolgen z.B. auch bei der SUP zum neuen Bundesverkehrswegeplan keine aktualisierenden Untersuchungen der Schutzgüter im Gelände). Rechtlich ist dies nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auch nicht vorgesehen. - FGG Elbe
UB-GS0051 Ausbreitung gebietsfremder Arten: […] Für eine flächendeckende Bekämpfung von Pflanzenarten wie dem Japan-Knöterich oder der Kanadischen Goldrute bedarf es flächendeckender und grenzübergreifender (und nicht nur auf den Gewässerentwicklungskorridor beschränkter) Konzepte. Das Aufstellen von Konzepten zur Vermeidung und Ausbreitung gebietsfremder Arten ist für die Erreichung des guten Zustandes der Gewässer nach WRRL und die hierzu erforderliche Durchführung von Maßnahmen nicht von originärer Bedeutung, und damit nicht Bestandteil der überregionalen Betrachtung. - FGG Elbe
SN0008 Es erscheint vor dem Hintergrund, dass an zahlreichen Grundwasserkörpern diffuse Nährstoffeinträge nach wie vor ein großes Problem darstellen, nicht einleuchtend, weshalb das Förderprogramm zur umweltgerechten Landwirtschaft eingestellt wurde. Dieses Programm hatte eine hohe Akzeptanz, während die Nachfolgeprogramm durch unrealistische Förderkriterien eine weitaus geringere Zustimmung haben und damit letztendlich für das Grundwasser auch eine geringere Wirkung zeigen. Das Förderprogramm „Umweltgerecht Landwirtschaft“ hat tatsächlich einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung von diffusen Stoffeinträgen geleistet und wir auch noch nach Ende der Förderperiode zu einer weiteren Verbesserung der Gewässerqualität vor allem in den Grundwasserkörpern, die durch eine lange Sickerwasserperiode charakterisiert werden können, beitragen. Im Rahmen der EU-WRRL mussten jedoch die geförderten Maßnahmen europaweit abgestimmt und von der EU-Kommission genehmigt werden. Dabei sind grundsätzlich nur noch die Maßnahmen förderfähig, die nachweislich zu einer dauerhaften Verbesserung der Gewässerqualität führen, über die „Gute fachliche Praxis“ hinaus gehen und für den Landwirt einen realen Einkommensverlust darstellen. Die Akzeptanz der zurzeit geförderten Agrarumweltmaßnahmen ist regional unterschiedlich (z.B. ist der Anbau von Zwischenfrüchten abhängig von der Fruchtfolge und den standortbezogenen Bedingungen), hat aber kontinuierlich zugenommen und in einigen Bereichen (z.B. dauerhaft konservierender Bodenbearbeitung) ein sehr hohes Niveau erreicht.   Freistaat Sachsen
UB-GS0053 Empfehlungen zu Havel und Spree auf FGG-Ebene (MP, SUP, BWPL): Kap. 2.3 Umweltbericht (Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen): Darstellung der gewässerökologischen Folgen des beabsichtigten Umgangs mit dem Projekt VDE 17 im Zuge der WRRL-Umsetzung. Das Kap. 2.3. 'Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen' hat die Funktion, nachrichtlich die sonstigen konkurrierenden oder komplementären Planungen aufzuzeigen. Eine Darstellung der gewässerökologischen Folgen dieser nicht zum WRRL-Maßnahmenprogramm gehörenden Pläne und Programme kann der Umweltbericht weder einzeln noch kumulativ in der Gesamtheit leisten. Die Ausbaumaßnahmen an Havel und Spree als Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans werden allerdings einer Strategischen Umweltprüfung im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des BVWP unterzogen. Die zu erwartenden komplexen Auswirkungen der Ausbaumaßnahmen der Schiffahrstwege an Havel und Spree (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 17) werden zudem im Rahmen der einzelvorhabensbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren detailliert bewertet. - FGG Elbe
UB-GS0053 Umweltbericht, Kapitel 2.3: Empfehlungen zur mittleren und unteren Saale auf FGG-Ebene: Darstellung der gewässerökologischen Folgen des beabsichtigten Umgangs mit dem Elbe-Saale-Kanal im Zuge der WRRL-Umsetzung. Das Kapitel 2.3. 'Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen' im Umweltbericht hat die Funktion, nachrichtlich die sonstigen konkurrierenden oder komplementären Planungen aufzuzeigen. Eine Darstellung der gewässerökologischen Folgen dieser nicht zum WRRL-Maßnahmenprogramm gehörenden Pläne und Programme kann der Umweltbericht weder einzeln noch kumulativ in der Gesamtheit leisten. Die zu erwartenden überaus komplexen Auswirkungen des geplanten Elbe-Saale-Kanals können nur im Rahmen der einzelvorhabensbezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu dem erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren in der geboten Detailschärfe bewertet werden. - FGG Elbe
UB-MV0050 Es werde eine 100 %ige Förderung der Vorhaben gefordert. Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-MV0079 Es wird angeregt, Vorhaben des naturnahen Gewässerausbau vollständig durch das Land zu finanzieren (Fördermittel 100 %). Das Land prüft gegenwärtig Möglichkeiten, wie der Eigenanteil der Vorhabensträger weiter reduziert werden kann.   Land Mecklenburg-Vorpommern
UB-GS0013 Darstellung regionaler Wirkzusammenhänge: Vorschlag die wasserwirtschaftliche Planung dahingehend zu konkretisieren, dass die unmittelbar raumbedeutsamen Maßnahmen eruiert sowie die sich aus der Summation der Einzelmaßnahmen ergebenen regionalen Wirkzusammenhänge (Summationswirkung durch Bündelung von Einzelmaßnahmen) dargestellt werden. Das Maßnahmenprogramm beinhaltet keine Lokalisierung von Einzelmaßnahmen. Somit konnte auch der Umweltbericht keine Summationswirkungen von Einzelmaßnahmen auf regionaler Ebene berücksichtigen. - FGG Elbe
UB-GS0016 Entwurf des Maßnahmenprogramms (MNP) der FGG Elbe ist in Umfang und Sprache zur Einsicht / Meinungsbildung für Betroffene ungeeignet, weil auch nach vielfältigem Studium nicht erkennbar wird, dass im jeweiligen Einzelfall Schutzgüter weiterhin anerkannt werden - das MNP der FGG Elbe lässt jede Abwägung vermissen, es ist entschieden abzulehnen. Das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe orientiert sich an den Anforderungen Art. 11 WRRL. Die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die Schutzgüter sind im Umweltbericht der FGG Elbe dargestellt. Die Schutzgutbetrachtung im Umweltbericht orientiert sich an §14 UVPG. - FGG Elbe
UB-GS0023 Die Aussagen der SUP-Umweltberichte sind erwartungsgemäß sehr unscharf und stark verallgemeinernd (Abstraktionsgrad und fehlende Ortskonkretheit des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms machen die strategische Umweltprüfung (SUP) fragwürdig) Das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe orientiert sich an den Anforderungen Art. 11 WRRL. Die Bewertung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die Schutzgüter sind im Umweltbericht der FGG Elbe dargestellt. Die Schutzgutbetrachtung im Umweltbericht orientiert sich an §14 UVPG. Konkrete Zielstellungen einzelner Vorhaben werden in nachgelagerten Planfeststellungs- bzw. Genehmigungsverfahren festgelegt. - FGG Elbe
UB-GS0025 Die im Zuge der Maßnahmenplanung zwecks Stellungnahme ausgelegten Unterlagen der FGG Elbe zur Maßnahmenplanung sind absolut unübersichtlich, in Teilen gänzlich unverständlich und im Zuge einer "Öffentlichkeitsbeteiligung" allenfalls zur Abschreckung der Öffentlichkeit, nicht aber zu deren Beteiligung geeignet. Weder für einen Fachmann noch für einen Laien sind die Unterlagen aus sich heraus verständlich und selbstredend. Das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wiederspiegelt die Maßnahmenplanung der zehn im Elbe-Einzugsgebiet liegenden Bundesländer und orientiert sich dabei an den Anforderungen Art. 11 WRRL. Der Anhörungsprozess in der FGG Elbe wurde flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0063 Das Maßnahmenprogramm ist in der vorliegenden Form wenig geeignet, die Anforderungen der WRRL umzusetzen. Das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe wiederspiegelt die Maßnahmenplanung der zehn im Elbe-Einzugsgebiet liegenden Bundesländer und orientiert sich dabei an den Anforderungen Artikel 11 WRRL. Der Anhörungsprozess in der FGG Elbe wurde flankiert durch eine Vielzahl von Aktivitäten zur Information und aktiven Beteiligung auf Ebene der Bundesländer und der FGG Elbe. - FGG Elbe
UB-GS0040 Eine umfassende und nachvollziehbare Zusammenstellung zu den Kosten fehlt und ist zwingend geboten. Das Maßnahmenprogramm enthält einen zusammenfassenden Überblick über die Maßnahmenplanung in den Bundesländern des deutschen Teil des Elbeeinzugsgebietes. Weitergehende konkrete Informationen können über die zuständigen Landesbehörden eingeholt werden. - FGG Elbe