Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-GS0036 Das Maßnahmenprogramm (MNP) zur WRRL darf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie nicht gefährden. Neue Investitionen in Europa müssen planbar sein und dürfen nicht dauerhaft verhindert werden, auch unabhängig von den wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Finanzkrise. Das Maßnahmenprogramm verfolgt keine Ziele, die im Widerspruch mit der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stehen. Vor Einschränkung einer bestehenden Nutzung, aufgrund der geplanten Durchführung von Maßnahmen, muss eine Vielzahl von Prüfkriterien durchlaufen werden (WRRL, Art. 4). Dieses erfolgt im Allgemeinen im Konsens mit allen Beteiligten, wobei im Einzelfall gesamtgesellschaftliche Interessen im Vordergrund stehen können. - FGG Elbe
UB-GS0066 Gewässer dürfen bei der Aufstellung entsprechender Maßnahmenprogramme nicht nur unter ökologischen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen für Wirtschaft, Bürger, Kommunen, Wasserwerke und Wasserverbände. Oberflächengewässer dienen als unbedingt notwendige Verkehrswege, sichern die Energiegewinnung durch Wasserkraftwerke, sind unverzichtbar für Kühlwasserentnahmen und für Produktionszwecke und spielen eine wesenliche Rolle als Erholungs- und Freizeitelement im Bereich des Tourismus. Die Nuztung der Elbe muss für diese Zwecke weiterhin möglich sein. [...] Im Maßnahmenprogramm sollte nichts enthalten sein, was eine nachhaltige Sicherung und Nutzbarkeit der Wasserstraßen als Schifffahrtstraße einschränkt. Einseitig, allein auf den Gewässerschutz betrachtete Maßnahmen dürfen die Nutzung nicht gefährden. Das Maßnahmenprogramm verfolgt keine Ziele, die im Widerspruch mit der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stehen. Vor Einschränkung einer bestehenden Nutzung, aufgrund der geplanten Durchführung von Maßnahmen, muss eine Vielzahl von Prüfkriterien durchlaufen werden (WRRL, Art. 4). Dieses erfolgt im Allgemeinen im Konsens mit allen Beteiligten, wobei im Einzelfall gesamtgesellschaftliche Interessen im Vordergrund stehen können. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 6.2: Da für die FGE Elbe insbesondere auch strukturelle Degradationen als Hauptbelastungsfaktor dargestellt wurden, sollten hier nicht nur die ökologische Durchgängigkeit sondern auch die Gewässerstruktur betrachtet werden. Diese bildet für viele Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt die eigentliche Grundvoraussetzung (Lebensraum). [...] Das Problem der unnatürlichen Gewässerstruktur wird sowohl in Kapitel 2.1 als auch in Kapitel 6.4.1.1 thematisiert und wird somit ausreichend im Umweltbericht behandelt. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 6.2: Da für die Flussgebietseinheit Elbe insbesondere auch strukturelle Degradationen als Hauptbelastungsfaktor dargestellt wurden, sollten hier nicht nur die ökologische Durchgängigkeit sondern auch die Gewässerstruktur betrachtet werden. Diese bildet für viele Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt die eigentliche Grundvoraussetzung (Lebensraum). [...] Das Problem der unnatürlichen Gewässerstruktur wird sowohl in Kapitel 2.1 als auch in Kapitel 6.4.1.1 thematisiert und wird somit ausreichend im Umweltbericht behandelt. - FGG Elbe
SN0086 Denn zum einen hat die im Jahre 2004 erfolgte Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes im § 26 neue Hürden für naturnahe Gewässer aufgebaut. Welcher Eigentümer wird sich heute noch be-reit erklären (auf freiwilliger Basis nach Ansicht der Entwurfsverfasser), Uferabbrüche und Ge-wässerumverlagerungen zu dulden, wenn er weiß, dass er dann bei nachfolgenden Katastervermes-sungen entschädigungslos enteignet wird, weil seine Eigentumsgrenze plötzlich als Mittelwasserli-nie des Gewässers definiert wird und nicht mehr der Katasterkarte folgt? Natürlich wird er darauf drängen, jedwede eigendynamische Entwicklung der Uferlinie seines Flurstückes mittels Verbau-maßnahmen zu unterbinden. Das Problem ist auch bei den Fachbehörden bekannt. Durch die bei der EU-Kommission beantragte Neuanpassung der ELER-AUM-Fördertatbestände soll insbesondere auch eine bessere Honorierung von Flächenextensivierungen auf Gewässerrandstreifen (vor allem durch Grünland und Ufergehölze) realisiert werden. Eventuelle Einkommensverringerungen aus Cross-Compliance-Direktzahlungen im Zusammenhang mit Ackerflächenverlusten bei erfolgten Ausbildungen von Gewässerstrukturelementen sollen dabei im Grundsatz durch die möglichen AUM-Förderungen von Flächenextensivierungen aufgefangen werden. Alternativ sind in den betroffenenen Einzelfällen auch die Möglichkeiten des Flächentausches für die betroffenen Landwirte zu prüfen. keine Freistaat Sachsen
SN0087 Denn zum einen hat die im Jahre 2004 erfolgte Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes im § 26 neue Hürden für naturnahe Gewässer aufgebaut. Welcher Eigentümer wird sich heute noch be-reit erklären (auf freiwilliger Basis nach Ansicht der Entwurfsverfasser), Uferabbrüche und Ge-wässerumverlagerungen zu dulden, wenn er weiß, dass er dann bei nachfolgenden Katastervermes-sungen entschädigungslos enteignet wird, weil seine Eigentumsgrenze plötzlich als Mittelwasserli-nie des Gewässers definiert wird und nicht mehr der Katasterkarte folgt? Natürlich wird er darauf drängen, jedwede eigendynamische Entwicklung der Uferlinie seines Flurstückes mittels Verbau-maßnahmen zu unterbinden. Das Problem ist auch bei den Fachbehörden bekannt. Durch die bei der EU-Kommission beantragte Neuanpassung der ELER-AUM-Fördertatbestände soll insbesondere auch eine bessere Honorierung von Flächenextensivierungen auf Gewässerrandstreifen (vor allem durch Grünland und Ufergehölze) realisiert werden. Eventuelle Einkommensverringerungen aus Cross-Compliance-Direktzahlungen im Zusammenhang mit Ackerflächenverlusten bei erfolgten Ausbildungen von Gewässerstrukturelementen sollen dabei im Grundsatz durch die möglichen AUM-Förderungen von Flächenextensivierungen aufgefangen werden. Alternativ sind in den betroffenenen Einzelfällen auch die Möglichkeiten des Flächentausches für die betroffenen Landwirte zu prüfen. keine Freistaat Sachsen
SN0086 Eine ähnliche Wirkung entfalten auch die Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Zwar sind sie an allgemeine Umweltschutzauflagen gekoppelt, berechnen sich jedoch auf die tatsächliche Nutzfläche. Um Fördermittelkürzungen zu verhindern, sind die Landnutzer regelrecht gezwungen, jeden Quadratmeter ihrer Nutzfläche zu erhalten. Auch hier werden also Uferabrisse und Kolke, Gewässerlaufveränderungen durch neue Arme usw. nicht geduldet und führen zu weiterem Gewässerverbau. Das Problem ist auch bei den Fachbehörden bekannt. Durch die bei der EU-Kommission beantragte Neuanpassung der ELER-AUM-Fördertatbestände soll insbesondere auch eine bessere Honorierung von Flächenextensivierungen auf Gewässerrandstreifen (vor allem durch Grünland und Ufergehölze) realisiert werden. Eventuelle Einkommensverringerungen aus Cross-Compliance-Direktzahlungen im Zusammenhang mit Ackerflächenverlusten bei erfolgten Ausbildungen von Gewässerstrukturelementen sollen dabei im Grundsatz durch die möglichen AUM-Förderungen von Flächenextensivierungen aufgefangen werden. Alternativ sind in den betroffenenen Einzelfällen auch die Möglichkeiten des Flächentausches für die betroffenen Landwirte zu prüfen. keine Freistaat Sachsen
SN0087 Eine ähnliche Wirkung entfalten auch die Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Zwar sind sie an allgemeine Umweltschutzauflagen gekoppelt, berechnen sich jedoch auf die tatsächliche Nutzfläche. Um Fördermittelkürzungen zu verhindern, sind die Landnutzer regelrecht gezwungen, jeden Quadratmeter ihrer Nutzfläche zu erhalten. Auch hier werden also Uferabrisse und Kolke, Gewässerlaufveränderungen durch neue Arme usw. nicht geduldet und führen zu weiterem Gewässerverbau. Das Problem ist auch bei den Fachbehörden bekannt. Durch die bei der EU-Kommission beantragte Neuanpassung der ELER-AUM-Fördertatbestände soll insbesondere auch eine bessere Honorierung von Flächenextensivierungen auf Gewässerrandstreifen (vor allem durch Grünland und Ufergehölze) realisiert werden. Eventuelle Einkommensverringerungen aus Cross-Compliance-Direktzahlungen im Zusammenhang mit Ackerflächenverlusten bei erfolgten Ausbildungen von Gewässerstrukturelementen sollen dabei im Grundsatz durch die möglichen AUM-Förderungen von Flächenextensivierungen aufgefangen werden. Alternativ sind in den betroffenenen Einzelfällen auch die Möglichkeiten des Flächentausches für die betroffenen Landwirte zu prüfen. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 3.2: Ergänzungsvorschläge von bestimmten Gesetzen, Verordnungen, Regelungen (EU-Aal-Verordnung, Aal-Managementpläne, Landesfischereigesetze etc.) Das Programm NATURA 2000 sowie die EU-Aal-Verordnung werden in Kapitel 5.2.1 als Umweltschutzziele erwähnt Die geforderte eindeutige Darstellung der hierarchischen Gewichtung der Ziele des Umweltschutzes kann der Umweltbericht nicht leisten, da solch eine eindeutige Zielhierarchie insbesondere hinsichtlich politischer Programmatik nicht existiert. - FGG Elbe
UB-GS0059 Ergänzungsvorschläge von bestimmten Gesetzen, Verordnungen, Regelungen zu Kapitel 3.2, Umweltbericht: (Für das Programm relevante Ziele des Umweltschutzes) Das Programm NATURA 2000 sowie die EU-Aal-Verordnung werden in Kapitel 5.2.1 als Umweltschutzziele erwähnt Die geforderte eindeutige Darstellung der hierarchischen Gewichtung der Ziele des Umweltschutzes kann der Umweltbericht nicht leisten, da solch eine eindeutige Zielhierarchie insbesondere hinsichtlich politischer Programmatik nicht existiert. - FGG Elbe
SN0017 Zu bemängeln sind die Kartendarstellungen. Die Stadt Chemnitz liegt hier im GWK ZM3-3 statt ZM3-2. Die Darstellung der Messstellen in Karte8 (Hintergrunddokument Bewirtschaftungsplan) sollte ebenfalls nochmals geprüft werden. Das Punktsymbol für die Stadt Chemnitz wurde zu weit nördlich eingetragen. Kartenanpassung Freistaat Sachsen
SN0007 Zu bemängeln sind die Kartendarstellungen. Die Stadt Chemnitz liegt hier im GWK ZM3-3 statt ZM3-2. Die Darstellung der Messstellen in Karte8 (Hintergrunddokument Bewirtschaftungsplan) sollte ebenfalls nochmals geprüft werden. Das Punktsymbol für die Stadt Chemnitz wurde zu weit nördlich eingetragen. Kartenanpassung Freistaat Sachsen
SN0094 Im Hinblick auf die sächsischen Punktquellen aus Kommunen und Haushalten sei darauf hinge-wiesen, dass der LAWA- Maßnahmekatalog diese Belastungsart für Grundwasserkörper nicht berücksichtigt. Die Maßnahmeprogramme beinhalten dahingehende Maßnahmen nicht. Das sind für GW diffuse Eintragsquellen, die entsprechend dem LAWA-Papier behandelt wurden. keine Freistaat Sachsen
SN0094 Durch die veränderte Gesamtstrategie und neue Förderbedingungen für die kommunale Abwas-serbeseitigung in Sachsen hat sich dieses mit hoher Wahrscheinlichkeit für einige Grundwasser-körper in relevantem Umfang geändert. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Kleinkläranlagen entsprechend Stand der Technik zu sanieren. Eine gezielte Reduzierung der Nährstoffbelastung geht damit in der Regel nicht einher. Es bleibt offen, ob und wie diese Belastungen in die Be-trachtung eingehen. Das sind für GW diffuse Eintragsquellen, die entsprechend dem LAWA-Papier behandelt wurden. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 11: Gesondert herausgestellt werden sollten außerdem der Erhalt und die Förderung der aquatischen Lebensräume und gewässertypischen Laichhabitate. Das Ziel des Erhaltes und der Förderung der aquatischen Lebensräume und gewässertypischen Laichhabitate ist bereits in mehreren Teilzielen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt sowie Oberirdische Gewässer/Küstengewässer enthalten und muss in der Zusammenfassung nicht explitzit gesondert herausgestellt werden. - FGG Elbe