Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0085 "DESN_5372-3 Weißeritz-3: - Nr. 7+8 entfernen: Die Nrn.7 und 8 sind nicht zutreffend. - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 64 hinzufügen: Im Einzugsgebiet (Weidigtbach, Gorbitzbach) dringend erforderlich. Es liegen zahlreiche Einleitungen vor. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_537312 Zschonerbach: - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 27 entfernen: Fraglich, da kein direkter Nährstoffeintrag bekannt. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen an ausgewählten Gewässerabschnitten sinnvoll, Zuflüsse liegen in intensiv landwirtschaftlich genutztem Gebiet. - Nr. 69 hinzufügen: Durchgängigkeit bisher nicht gegeben. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit des Einwenders betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0085 "HGRD-MP: DESN_53843 Lausenbach: - Die Einstufung als Erheblich veränderter Wasserkörper ist aus unserer Sicht unklar. - Nr. 8 entfernen: Unzutreffend, da dieser Bereich weitestgehend erschlossen ist. Das Abwasser der dauerhaft verbleibenden dezentralen Abwasseranlagen im EZG des OWK Lausenbach wird voraussichtlich – wie auch bisher – versickert werden, sodass die Sanierung dieser Anlagen keine maßgeblichen Auswirkungen für den OWK hat (Nr. 7). - Nr. 12 hinzufügen: Immissionsnachweis (Sonstige Maßnahmen) wird erarbeitet. - Nr. 28 hinzufügen: Gewässerschutzstreifen für ausgewählte Gewässerabschnitte geplant. - Nr. 29+30 entfernen: Keine Erosionsprobleme bekannt. - Nr. 64 hinzufügen: Es liegen zahlreiche Einleitungen vor. - Nr. 70 hinzufügen: Umweltamt Dresden hat bereits und will weitere Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchführen. - Nr. 72 hinzufügen: Es sind naturnahe Umgestaltungen geplant (siehe Anlage 3, Gewässermaßnahmen der LH DD)." Maßnahmen wurden z.T. ergänzt, z.T. gestrichen. Zu berücksichtigen ist, dass die Maßnahmen dem gesamten OWK zugewiesen wurden, es können also auch Bereich ausserhalb der Zuständigkeit der Stadt Dresden betroffen sein. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0018 Ein weiterer elementarer Bestandteil des Maßnahmenprogramms für die Erfüllung der Zielvorga-ben der WRRL für Fließgewässer müssen die durch das Büro GUB aufgestellten und 2007 mit dem SMUL, der LMBV und dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig Umweltfachbereich abgestimmten Maßnahmen in und an bergbaulich veränderten Fließgewässern sein. Dies betrifft für den Direktionsbezirk Leipzig etwa 40 Fließgewässerkörper, die im Rahmen der Bergbausa-nierung hinsichtlich ihres ökologischen Zustandes durch Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu verbessern sind. In Anlage 4 sind die nach hiesigem Kenntnisstand für den Landesdirektions-bezirk Leipzig weiterhin aktuellen (Stand Juni 2009) Fließgewässerabschnitte mit den Maßnah-men des jeweiligen OWK mit einem aktualisierten Vorschlag für die zeitliche Priorisierung auf-geführt. Zur Sicherung der Finanzierung und Realisierung sind die Maßnahmen den §§ 2 bis 4 des IV. bzw. folgender Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung zuzuordnen (Anlage 4) Maßnahmen wurden in Abstimmung mit R 46 LfULG berücksichtigt. Tabellen 15 und 19 in Anlage 4 wurde angepasst Freistaat Sachsen
UB-BB0025 Notwendige Handlungsfelder ausgeklammert: Durchgängigkeit der FG für wandernde Fische und Wirbellose - Unterhaltung an ökol. Ziele anpassen - Renaturieren, Struktur verbessern - Auen anbinden - diffuse lw Einträge verringern - Bewirtschaftung nach Naturschutzzielen - Feuchtgebiete vernässen, Landsch.wasserhaushalt stabilisieren - Wasserwirtschaft an Klimawandel anpassen - aktive ÖB - Umweltkosten in Wasserpreise (Verweis auf Grüne-Liga-Broschüre) Maßnahmen und Überwachung orientieren sich an der Zielerreichung gem. WRRL   Land Brandenburg
UB-BB0026 MNP setzt Ziele aus dem BP nicht um - MNP den im BP formulierten Defiziten anpsassen - Ziel-, Zeit, Erfolgskontrollenvorgaben Hydrmorphologie fehlen - Maßnahmen und Überwachung orientieren sich an der Zielerreichung gem. WRRL   Land Brandenburg
UB-BB0026 Vorlegen eines regional differenzierten Wassermanagementkonzepts - Grenzwerte für Wasserentnahmen - Aufbau eines geeigneten Überwachungsnetzes Maßnahmen und Überwachung orientieren sich an der Zielerreichung gem. WRRL   Land Brandenburg
SN0085 Wie ist zu verfahren, wenn bereits jetzt absehbar ist, dass der Wasserkörper den guten ökologischen Zustand nicht erreicht (erreichen kann). Müssen dann dennoch Maßnahmen in Angriff genommen werden? Wenn ja, welche? Maßnahmen müssen im jedem Fall zur Verbesserung des Wasserkörpers führen. Wenn der gute Zustand mit Sicherheit nicht zu erreichen ist, kann entweder das alternative Umweltziel des "guten ökologischen Potenzials" (wenn es nur hydromorphologische Probleme gibt) oder auch weniger strenge Umweltziele in Anspruch genommen werden. Weniger strenge Umweltziele wurden für den 1. Bewirtschaftungsplan nicht in Anspruch genommen, da die Vorgaben in der WRRL sehr strikt sind und mit der derzeitigen Datengrundlage kaum zu erfüllen sind. keine Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-MP: K. 3.1, S. 9 ""Von den 76 belastungsspezifischen Maßnahmearten….."" --> im LAWA- Katalog fehlen : 1. spezifische Maßnahmen in Trink-wasserschutzgebieten 2. Maßnahmen der internen Bewirt-schaftung von Talsperren und Speichern, wie z.B. Festlegung und Einhaltung eines gütewirt-schaftlich bedingten Mindeststau-raumes, Erhalt und Sicherung der Funktionsfähigkeit von Vorsperren , der Bau von Umleitern oder Auf-bau und Erhaltung eines nach Al-ters- und Artenstruktur ausgegli-chenen Fischbestandes" Maßnahmen in TW-Schutzgebieten sind über die Maßnahme 33 zugeordnet worden. Die anderen aufgezählten Maßnahmen finden sich entweder unter M_66 oder M_77. Entsprechende Ergänzungen im Textteil sind vorgenommen worden. Textliche Ergänzung im Hintergrunddokument MP Freistaat Sachsen
SN0104 "Zudem ist die angestrebte sehr knappe Zeitschiene bis 2015 zur flächendeckenden Umsetzung zu überprüfen. Dieser Punkt wird vor allem durch die ohnehin angestrebte notwendige Fristverlängerung bis 2021/2027 zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. Potentials für einen Großteil der Gewässer zusätzlich unterstützt." Maßnahmen die umsetzbar sind, müssen so schnell wie möglich, natürlich unter Berücksichtigung der Kostenaspekte und der langfristigen Kosten-Nutzen-Analyse, umgesetzt werden. Bis 2012 werden sich die Maßnahmen auch bei den dann zu aktualisierenden Ergebnissen der Überwachungsprogramme niederschlagen. Nach 2012 besteht aber kein "Verbot zur Umsetzung von Maßnahmen". Bestimmte Problembereiche müssen sorgfältig und mittelfristig angegangen werden, insbesondere wenn viele Betroffene mit eingebunden werden müssen. keine Freistaat Sachsen
SN0104 "Aus unserer Sicht wird durch die Anpassung der Mischwasserbehandlung an den Stand der Technik der geplante Grad der Reduzierung nicht entsprechend den Planungen erreicht werden können, da auch bei Einhaltung des Standes der Technik im Falle einer eintretenden Kanalentlastung immer eine Gewässerbelastung einhergeht. Zudem entspricht bereits heute der größte Teil unserer Anlagen den a.a.R.d.T., so dass hier keine signifikante Reduktion in den Gewässereinträgen erfolgen wird. kritisches Kosten-Nutzen-Verhältnis bei ausstehendem Anpassungsbedarf im Bereich der Mischwasserbehandlungen. geplante flächendeckend Umsetzung in Sachsen bis zum Jahr 2015 muss noch einmal überdacht werden. Anregung einer Verlängerung der Anpassungsfrist der Mischwassereinleitungen an den Stand der Technik auch deutlich nach 2015 hinaus. Aus unserer Sicht stellt sich das Kosten-Nutzen-Verhältnis in anderen Bereichen (z .B . der Landwirtschaft) günstiger dar, d . h. mit einem relativ geringen Kosteneinsatz kann ein vielfach höherer Effekt bei der Reduktion des Nährstoffeintrages erzielt werden.erden. lm Maßnahmenprogramm sollte deshalb auch eine Wichtung der Maßnahmen dahingehend erfolgen, wo mit dem geringsten Mitteleinsatz das größte mögliche Ziel erreichbar ist." Maßnahmen die umsetzbar sind, müssen so schnell wie möglich, natürlich unter Berücksichtigung der Kostenaspekte und der langfristigen Kosten-Nutzen-Analyse, umgesetzt werden. Bis 2012 werden sich die Maßnahmen auch bei den dann zu aktualisierenden Ergebnissen der Überwachungsprogramme niederschlagen. Nach 2012 besteht aber kein "Verbot zur Umsetzung von Maßnahmen". Bestimmte Problembereiche müssen sorgfältig und mittelfristig angegangen werden, insbesondere wenn viele Betroffene mit eingebunden werden müssen. keine Freistaat Sachsen
SN0091 Analog gilt dies für die Behandlung von Misch- und NSW. Maßnahmen an Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und NSW mit dem Ziel der durchgängigen Erreichung des S t.d . T. müssten in den ABK benannt werden. Hinsichtlich NSW-Entsorgung verweisen die Aufgabenträger in den ländlichen Gebieten des LK jedoch auf die Aufgabentrennung und diesbezügliche Zuständigkeit der Kommunen, und auch hinsichtlich der Teilortskanalisation sind die Aufgaben in den ABK teilweise noch lückenhaft. Es wird als erforderlich angesehen, die Maßnahme 11 nach LAWA-Katalog (Optimierung der Betriebsweise von Anlagen zur Ableitung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser) zur Anwendung zu bringen. Diese Maßnahme birgt ein hohes Potential hinsichtlich der Reduzierung der stofflichen Belastung der Gewässer. Maßnahme 11 wurde als Bestandteil der Maßnahme 12 mit zugewiesen, da keine flächendeckenden Informationen zu den Misch- und Niederschlagswasserentlastungen in Sachsen vorliegen. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Hintergrunddok MP: S. 11; M-Nr: 10 … Reduzierung der Stofffrach-ten abzuleiten. --> Ergänzung: … Reduzierung der Stofffrachten abzuleiten. Dies gilt ebenso für punktuelle Einleitungen aus akti-ven Braunkohlenbergbau. Begründung: Tagebauentwässerungen als Punktquellen werden bei keiner der Maßnahmennum-mern aufgeführt und sollten deshalb bei M-Nr. 16 aufgenommen werden. " M-Nr. 16 bezieht sich auf stoffliche Einleitungen. Die TGB-Einleitungen nehmen aber keinen Einfluss auf den chemischen Zustand und den Eco-Stoffen, daher wäre es eine nicht korrekte Maßnahmenzuweisung keine Freistaat Sachsen
SN0085 "3.1 Änderungen in der Gesamt-Tabellenstruktur Anlage 4 Hintergrunddokument Maßnahmen an sächsischen Wasserkörpern: - Nr. 11 als Spalte ergänzen: Die Optimierung der Betriebsweise von Anlagen für Misch- und Niederschlagswasser trifft in Dresden für alle Wasserkörper zu. - Nr. 12, hierzu Typ xvi hinzufügen: Zu den sonstigen Maßnahmen zur Reduzierung von Stoffeinträgen durch Misch- und Niederschlagswasser gehören auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. - Nr. 31 als Spalte ergänzen, hierzu Typ xi hinzufügen: Die Reduzierung von Nährstoffeinträgen durch Drainagen aus der Landwirtschaft ist in Sachsen eine wichtige Maßnahme. Dies kann wirksam nur durch Rückbau erfolgen. - Nr. 79, hierzu Typ xvi + xi hinzufügen: Die Gewässerunterhaltung kommt nicht ohne Baumaßnahmen und F/E und Demonstration aus." M-Nr. 11 wurde durch die Zuweisung der M-Nr. 12 abgedeckt, da keine flächendeckenden Daten zu Misch- und Niederschlagswassereinleitungen vorliegen, die eine OWK-spezifische Zuweisung der M-Nr. 11 ermöglicht. M-Nr. 31 hat zurzeit weder eine gesetzliche Grundlage noch einen Fördermitteltatbestand, die Umsetzung der Maßnahme ist daher kaum zu realisieren. Zurzeit läuft ein FuE-Vorhaben, das sich mit der Fragestellung der Drainagesysteme in Sachsen auseinandersetzt. M-Nr. 79 bezieht sich auf die Möglichkeiten der ökologisch orientierten Gewässerunterhaltung die nicht dem gesetzlichen Festlegungen eines Ausbaus nach WHG § 31 unterliegen. Vorschläge wurden z.T. übernommen Freistaat Sachsen
SN0086 "zu konzeptionellen Maßnahmen: Der hohe Umfang der fachlichen Begleitung (Schulung, Wissenstransfer, Arbeitskreise) ist kein Garant auf Erfolg im Sinne der Gewässergüte und ist letztlich ein weiteres Arbeitsbeschaffungsprogramm für die beteiligten Behörden. Insbesondere im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen gibt es genug Schulungen und kostenlose Fachliteratur, so dass allein die Fülle der vorliegenden Materialien bereits in der Vergangenheit eine signifikante Verbesserung der Umwelt hätte bewirken müssen. " Konzeptionelle Maßnahmen dienen der Vorbereitung, Unterstützung und Begleitung von Umsetzungen der eigentlichen grundlegenden Maßnahmen (z.B. gute fachliche Praxis) sowie der ergänzenden Maßnahmen (z.B. geförderte Agrarumweltmaßnahmen) und sind als wesentliche Bestandteile der kooperativen Maßnahmenstrategie unverzichtbar. Mit konzeptionellen Maßnahmen können z.B. Ziele, Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen- erfordernisse transparenter dargestellt und begründet und somit auch eine höhere Anwendungsbereitschaften fachlich begründeter Maßnahmen bei den Landwirten erzielt werden. Logischerweise kann allein mit konzeptionellen Maßnahmen noch keine Verbesserung von Gewässerzuständen erreicht werden. Jedoch setzten effiziente zielgerichtete Handlungen (Maßnahmen) der Akteure (Landwirte) zur Verbesserung der Gewässerzustände zunächst ein entsprechendes Grundverständnis der wesentlichsten ökosystemaren Zusammenhänge der WRRL voraus, welches insbesondere nur über geeignete konzeptionelle Maßnahmen transportiert werden kann. keine Freistaat Sachsen