Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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SN0012 Kap. 5.1, S.74/75, Tab. 5.1: für SN sind 4 Querbauwerke in der Spree durchgängig zu machen. Es ist nicht ersichtlich, um welche Bauwerke es sich handelt, welche andere Belastung und vor allem woher der Ausschlag für die Einstufung des Gewässers gegeben wurde Zur Methodik der Ausweisung der überregionalen Vorranggewässer: s. Hintergrunddokument FGG Elbe "Ermittlung überregionaler Vorranggewässer im Hinblick auf die Herstellung der Durchgägngigkeit für Fische und Rundmäuler im Bereich der FGG Elbe sowie Erarbeitung einer Entscheidungshilfe für die Priorisierung von Maßnahmen". Konkrete Bauwerke können bei der Koordinierungsgruppe Durchgängigkeitsprogramm bzw. der Fischereibehörde LfULG Referat 93 abgefragt werden. keine Freistaat Sachsen
SN0103 "Altbergbau: Ein Verhaltensstörer bzw. Verursacher im ordnungs¬rechtlichen Sinne ist fast in keinem Fall zu ermitteln. Eine denkbare Inanspruchnahme des Grundeigentümers als möglicher Zustandsstörer zur Durchführung von umfangreichen und kostenintensiven Gefah¬renabwehrmaßnahmen wäre schon aus Verhältnismäßigkeitsgründen kaum durchzusetzen; im Übrigen aber auch ermessensfehlerhaft. Aus diesem Grund werden die notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung aus dem Altbergbau durch den Freistaat Sachsen, über den sog. Bergsiche¬rungserlass finanziert. Die zur Verfügung stehenden Mittel unterliegen einer strengen, auf die Gefahrenabwehr fokussierten Zweckbindung. Dabei können lediglich notwendige Maßnahmen zur Abwehr akuter Gefahren, bestimmte präventive Gefahrenabwehrmaßnahmen und unterge¬ordnet auch Maßnahmen zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung finanziert werden. Ein Ein¬satz dieser Mittel im Zusammenhang mit Aufgaben, die sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergeben könnten, ist insofern nicht vorgesehen und daher auch nicht möglich." Zunächst sollte im Einzelfall der Sanierungsbedarf genau definiert werden. Sich ergebende Regelungslücken werden dann im Verfahren zu schließen sein. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0017 Forderung nach klaren Zielstellungen im Maßnahmenprogramm für jedes Querbauwerk und jeden Wasserkraftstandort in Schwerpunktgewässern Ziel des Maßnahmenprogramms (MNP) ist es, die Maßnahmenplanung in der FGG Elbe zusammenfassend darzustellen. Eine konkrete Darstellung der Maßnahmenplanung erfolgt im Ermessen der Länder in Anhang A3-2 des MNP. Die Abstimmungen, welche Auswirkungen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer haben, sind Bestandteil der konkreten Genehmigungsverfahren. Die Träger öffentlicher Belange werden in den dafür vorgesehenen Verfahren beteiligt. - FGG Elbe
UB-GS0032 Hinweis zu Maßnahmentypengruppen: Insbesondere im Umweltbericht […] werden Kläranlagen und Kleinkläranlagen vermengt. [...] Es wird empfohlen, eine einheitliche Zuordnung und Trennung von "Kläranlagen" und "Kleinkläranlagen" entsprechend Definition durchzuführen. Ziel der Zusammenfassung von Maßnahmentypen in Maßnahmentypengruppen mit vergleichbaren Ursache-Wirkungsbeziehungen war/ist die Auswirkungsprognose im Umweltbericht zu vereinfachen. - FGG Elbe
UB-GS0060 Ein Schwerpunkt der WRRL-Maßnahmeplanung müsste sich gerade auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts (der Oberflächengewässer und des Grundwassers) in den wasserabhängigen Natura-2000-Gebieten konzentrieren. Diese notwendige Schwerpunktsetzung können wir im Maßnahmenprogramm nicht erkennen. Damit bleiben auch die möglichen Synergien zwischen dem Management der Natura-2000-Gebiete und der Gewässerbewirtschaftung nach WRRL weitgehend ungenutzt. Ziel der Maßnahmen ist es, alle Normen und Ziele der WRRL in den Vogelschutz- und FFH-Gebieten bis 2015 zu erreichen, sofern die Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die einzelnen Schutzgebiete ausgewiesen wurden, keine anderweitigen Bestimmungen enthalten (Art. 4 Abs. 1c WRRL). Die Einhaltung der schutzgebietsspezifischen Umweltziele wird durch an die jeweiligen Ziele angepasste Überwachungsprogramme überprüft. Bei der Maßnahmenauswahl in Schutzgebieten durch die zuständigen Behörden der Länder ist eine Harmonisierung der schutzgebietsgspezifischen Ziele mit den Zielen der WRRL gewährleistet. - FGG Elbe
SN0102 Wir gehen davon aus, dass die in Sachsen zur Gewährleistung einer sachgerechten Diskussion der sächsischen Maßnahmen erstellten Hintergrunddokumente keine Verbindlichkeit entfalten werden. Sollte es beabsichtigt sein, entgegen den Regelungen des sächsischen Wasserrechts auch die Hintergrunddokumente für verbindlich zu erklären, möchten wir an dieser Stelle vorsorglich unsere Bedenken anmelden und lhnen mitteilen, dass dies nicht unsere Zustimmung finden wird. z.Z. findet eine intensive Diskussion mit den Wasserbehörden zu dem Thema statt. Diese Diskussionen sind z. Z. noch nicht abgeschlossen, jedoch werden bis zum 22.12.2009 und damit rechtzeitig entsprechende Ergebnisse vorliegen. keine Freistaat Sachsen
SN0039 M-Nr. 90, Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen infolge Fischerei in stehenden Gewässern (OW) Die hier mit dargestellten Talsperren Muldenberg und Eibenstock sind unseres Wissens fischfrei. Wurde korrigiert. Korrektur wie angegeben. Freistaat Sachsen
SN0039 "HGRD-MP: Karte 41: M-Nr. 65, Maßnahmen zur Förderung des natürlichen Rückhalts (OW) Die Maßnahme 65 ist nicht dargestellt, dagegen nochmals Maßnahme 66." Wurde korrigiert Korrektur wie angegeben. Freistaat Sachsen
SN0083 "HGRD-MP: K 3.3, S.15 M-Nr. 61 (Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflus-ses) --> Diese Maßnahme ist an allen Gewässer-körpern relevant, in denen sich Stauge-wässer befinden. Das betrifft alle von der LTV bewirtschafteten TS und SP, unab-hängig von der Größe." Wurde bei der Zuordnung berücksichtigt. Text wurde mit Einwender abgestimmt. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0015 bei kommunalen Kläranlagen wenig Optimierungspotenzial und ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erwarten, besser Anreizsysteme - Kosteneffizienz und Verhältnismäßigkeit in Vordergrund stellen Wird zur Kenntnis genommen - keine schutzgutbezogene Aussage   Land Brandenburg
UB-BB0007 Hinweise zum Arbeitsstand an 5 Querbauwerken Wird zur Kenntnis genommen   Land Brandenburg
UB-BB0018 im Unterschied zu TW-Gewinnung gelange lw-genutztes Wasser überwiegend in GW zurück (Beregnung, Gülle) - keine Beeinträchtigung der lw Wasserentnahme - Bewässerungen in Tagebaurandgebieten Wird über Genehmigungsverfahren zu den Maßnahmen geklärt   Land Brandenburg
UB-BB023 mangelnde Konkretheit, Betroffenheit kann nicht erkannt werden - Bei Umsetzung MP rechtliches Gehör gewährleisten - DB in Abstimmungen rechtzeitig über regionale DB-Projektkoordinierungsgruppen einbinden - rechtzeitige Information der DB-Standorte - Aufzeigen von Alternativen und Kosten - Entscheidungen nach Verhältnismäßigkeitsprinzip - ggf. Ausnahmen - keine Betriebsbeschränkungen - Benennung eines Ansprechpartners Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt -   Land Brandenburg
UB-BB0026 Verkehrsprojekt 17 sei nicht auf WRRL-Konformität geprüft worden - WRRL-veträgliche Binnenschifffahrt als Ziel formulieren - entsprechende Maßnahmen festlegen - gewässerökologische Folgen innerhalb SUP aufzeigen Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt -   Land Brandenburg
UB-BB0007 Gewässerschutzstreifen nicht in jedem Fall - Mindestabfluss nicht höher als natürlicher Abfluss -Betriebswasserstände an BWS nicht unterschreiten - eigendynamische Gewässerentwicklung und Habitatverbesserungen dürfen WSV-Belange nicht beeinträchtigen - Altarmanschlüsse dürfen Schifffahrt nicht beeinträchtigen Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt   Land Brandenburg