Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-BB0016 Neuer Tagebau-Aufschluss würde erreichbare GW-Verbesserung verhindern - Dichtwand f. Jänschwalde-Mitte, Nochten, Welzow-Süd, sonst keine Erlaubnis - Wird über Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren geklärt   Land Brandenburg
SN0097 Die Öffentlichkeitsarbeit sollte als Maßnahme zur Erreichung der Ziele explizit in das Maßnahmenprogramm einbezogen werden. Denn ohne ein verständnis für die ökologische Bewirtschaftung und den Sinn eines guten Zustands der Gewässer, wird die Umsetzung konkreter Maßnahmen sehr schwierig werden (z.B. durch Konfliktpotentiale unterschiedlicher Interessensgruppen) Wird in der weiteren Detailplanung im Rahmen der Maßnahmenumsetzung erfolgen. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0005 Gewährleistung verzögerter Wasserabfuhr im Fredersdorfer Mühlenfließ/Zehntbuschgraben wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert   Land Brandenburg
BP-BB0005 Vorschläge zur Festlegung von Biotopen für Wasserstau und Erhaltung Artenvielfalt wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert   Land Brandenburg
UB-BB0005 Überprüfung von Staugenehmigungen wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert   Land Brandenburg
UB-BB0005 Renaturierung örtlicher Fließgewässer und Feuchtgebiete, Öffnung Altarme, Beseitigung Uferbefestigungen, Anlegung von Mäandern wird im Rahmen der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes für das Einzugsgebiet des Fredersdorfer Mühlenfließes konkretisiert   Land Brandenburg
UB-BB0015 konkrete Maßnahmen gegen Stoffeinträge aus Niederschlagswassereinleitungen nicht erkennbar - dasselbe bei sonstigen Maßnahmen zur Reduzierung der Stoffeinträge durch kommunale Kläranlagen Wird bei der weiteren Maßnahmenplanung konkretisiert   Land Brandenburg
SN0017 Die Durchführung konzeptioneller Maßnahmen zur weiteren Ursachenforschung wird unterstützt. Wir gehen davon aus, dass die weitere Bearbeitung weiterhin durch das LfULG erfolgt. Auch hier bitten wir jedoch darum, die unteren Behörden stärker einzubeziehen, die vorhandenen Ortskenntnisse und Datengrundlagen zu nutzen und die entsprechenden Maßnahmen im Vorfeld abzustimmen. wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0025 Wasserkörper ohne Maßnahmen nochmals prüfen Wird bei der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzeptes geprüft   Land Brandenburg
SN0085 "Eine Folge der Maßnahmepläne ist, dass die geltenden Abwasserbeseitigungskonzepte einschließlich deren Investitions- und Umsetzungszeitpläne auf ihren Anpassungsbedarf geprüft werden müssen und ggf. zu ändern sind. Soll dies wasserbehördlich eingefordert werden oder gelten die aktuell vorliegenden Abwasserentsorgungskonzepte vorerst weiter und ist somit deren Umsetzung unverändert weiter zu begleiten?" Wir gehen davon aus, dass die Maßnahmepläne als Grundlage zusätzlicher wasserbehördlicher Anforderungen an Abwasseranlagen allein nicht ausreichen. Für jeden Gewässerkörper ist von der zuständigen Wasserbehörde zu ermitteln und zu klären, welche konkreten Maßnahmen im Einzelfall in Frage kommen, ob diese wirtschaftlich umsetzbar sind und ob mit ihnen ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen der Gewässergüteziele überhaupt erreicht werden kann. keine Freistaat Sachsen
UB-GS0036 Von der Ausgestaltung und Anwendung des Maßnahmenprogramms dürfte entscheidend abhängen, ob der Erhalt und die Weiterentwicklung der industriellen Standorte in den kommenden Jahren möglich sein werden. [...] Weitergehende Vorgaben dürfen nur zulässig sein, nachdem sozioökonomische Untersuchungen belegt haben, dass Sie zu Fortschritten im Sinne der Nachhaltigkeit führen. Bei diesen Untersuchungen sind insbesondere auch die bereits freiwillig erbrachten Vorleistungen im Gewässerschutz durch die Einleiter positiv zu berücksichtigen. Weitergehende Vorgaben bzgl. der Durchführung von Maßnahmen werden im Rahmen der konkreten Planung von Vorhaben geprüft. Sozioökonomische Untersuchungen sind Bestandteil konkreter Planungsverfahren zur Realisierung von Maßnahmen. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 2.3 (Beziehungen zu anderen Plänen oder Programmen): Ablehnung des weiteren Ausbaus von Wasserstraßen; Forderung nach Konkretisierung der Darstellung der aufgeführten Planungen; Abschätzung ob die aufgeführten Maßnahmen den Zielen der WRRL, FFH-RL, EU-Aal-VO, Natura 2000 zuwider laufen Weitere Ausbauplanungen zur Verbesserung der Schiffbarkeit von Wasserstraßen im Elbesystem ist nicht Bestandteil der strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm, da der Umweltbericht ausschließlich die Funktion hat, das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe zu bewerten. Für die vielfältigen sonstigen Planungen an den Gewässern des Elbesystems werden eigenständige Zulassungsverfahren (in der Regel Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt, die teilweise zuvor auch einer übergeordneten strategischen Umweltprüfung unterzogen werden (z.B. Planungen an Wasserstraßen im Bundesverkehrswegeplan). - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kap. 2.3 (Beziehungen zu anderen Plänen oder Programmen): Ablehnung des weiteren Ausbaus von Wasserstraßen; Forderung nach Konkretisierung der Darstellung der aufgeführten Planungen; Abschätzung ob die aufgeführten Maßnahmen den Zielen der WRRL, FFH-RL, EU-Aal-VO, Natura 2000 zuwider laufen Weitere Ausbauplanungen zur Verbesserung der Schiffbarkeit von Wasserstraßen im Elbesystem ist nicht Bestandteil der strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Maßnahmenprogramm, da der Umweltbericht ausschließlich die Funktion hat, das WRRL-Maßnahmenprogramm der FGG Elbe zu bewerten. Für die vielfältigen sonstigen Planungen an den Gewässern des Elbesystems werden eigenständige Zulassungsverfahren (in der Regel Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt, die teilweise zuvor auch einer übergeordneten SUP unterzogen werden (z.B. Planungen an Wasserstraßen im Bundesverkehrswegeplan). - FGG Elbe
SN0039 "M-Nr. 75, Anschluss von Seitengewässern, Altarmen (OW) Neiße: Altarm im Bereich Hirschfelde/ Rosenthal anschließen." Vorschlag kann in die Detailplanung zur Umsetzung von Maßnahmen eingespeist werden. keine Freistaat Sachsen
SN0018 "Es ist kurzfristig notwendig, den Planungsstand für die in der nachfolgenden Tabelle grob umrissenen Maßnahmen voranzutreiben und die Finanzierung für die weitere Planung und die bauliche Realisierung der Maßnahmen zu klären. Ein weiterer elementarer Bestandteil des Maßnahmenprogramms für die Erfüllung der Zielvorga-ben der WRRL für Fließgewässer müssen die durch das Büro GUB aufgestellten und 2007 mit dem SMUL, der LMBV und dem damaligen Regierungspräsidium Leipzig Umweltfachbereich abgestimmten Maßnahmen in und an bergbaulich veränderten Fließgewässern sein. Dies betrifft für den Direktionsbezirk Leipzig etwa 40 Fließgewässerkörper, die im Rahmen der Bergbausa-nierung hinsichtlich ihres ökologischen Zustandes durch Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zu verbessern sind. " Von den angegebenen 145 Maßnahmen befinden sich nur 39 in WRRL-relevanten Wasserkörpern. Bei 28 WK ergeben sich zusätzliche Kreuze Änderung in Kreuztabellen MP bei den bergabulich veränderten Fließgewässern Freistaat Sachsen