Ergebnisse der Anhörung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen

Im Zeitraum vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 wurde der Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm nach Art. 11 der EG-WRRL der FGG Elbe angehört. Das hierzu erstellte Anhörungsdokument und die Entwürfe des Umweltberichtes und Maßnahmenprogramms haben die Rahmenbedingungen zur Durchführung des Anhörungsverfahrens vorgegeben. Die Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen können Sie unten beigefügter Tabelle entnehmen. Geben Sie hierzu Ihre Registriernummer(n) oder freie Suchbegriff(e) ein und klicken Sie dann auf "Suche". Als Trennzeichen zwischen Nummern und Begriffen werden Leerzeichen, Kommata und Semikola anerkannt. Sie erhalten anschließend als Tabelle alle relevanten Datensätze in gekürzter Form. Das Ergebnis der Anhörung wurde in einer Umwelterklärung zusammengefasst. Sie bildet somit den Abschluss des Verfahrens zur Strategischen Umweltprüfung des Maßnahmenprogramms für die FGG-Elbe und soll darlegen, ob und in welchem Umfang die Strategische Umweltprüfung sowie die Stellungnahmen der Behörden bzw. Öffentlichkeit Einfluss auf die Inhalte des Maßnahmenprogramms genommen haben.

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UB-BB0001 Stellenwert der Gewässerunterhaltung erhöhen. Gewässer 1. Ordnung sollen größere Niederschlagsmengen abführen können Unterhaltung muss sich an Bewirtschaftungszielen ausrichten. Einzelfallprüfungen   Land Brandenburg
UB-GS0056 Maßnahmenprogramm Kapitel 4: Im Entwurf des Maßnahmenprogramms für die FGG Elbe werden "Maßnahmen zur Erreichung der Deckung der Kosten von Wasserdienstleistern" aufgeführt. Der Wald ist in keiner Weise erwähnt worden. […] Waldbaumaßnahmen zur Steigerung der Wasserqualität sind daher ohne Zweifel "Wasserdienstleistungen. Die WRRL sieht Verpflichtungen gegenüber Wasserdienstleistern vor (Artikel 9). Unter Wasserdienstleistungen werden in Deutschland nur die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung verstanden gem. Art. 1 Nr. 39 WRRL. Waldbaumaßnahmen passen in den Kontext der wirtschaftlichen Analyse nicht rein, da dazu keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen unternommen werden und auch nicht erforderlich sind. - FGG Elbe
UB-GS0058 Umweltbericht, Kapitel 7.1.2: Es wird angeregt, den Wirkfaktor Flächenbeanspruchung hinsichtlich der Entwicklung von Gewässerrand- bzw. Schutzstreifen zu ergänzen. Außerdem soll beim Wirkfaktor Barrierewirkung der Widerspruch zwischen dem Ziel der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen geklärt werden. Unter dem Wirkfaktor Flächenbeanspruchung sind hier nur Wirkungen zu verstehen, die dauerhaft oder temporär mit Beeinträchtigungen von Zielen des Umweltschutzes verbunden sind. Die Anlage von Gewässerrandstreifen hat hingegen ausschließlich positive Wirkungen auf die Ziele des Umweltschutzes. Sie werden deshalb im Umweltbericht unter dem Wirkfaktor Nutzungsänderung berücksichtigt. Der Zielkonflikt zwischen der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen kann im Umweltbericht nicht geklärt werden, weil das Maßnahmenprogramm keinerlei Maßnahmen zur Errichtung oder Reaktivierung von Wasserkraftanlgen beinhaltet. - FGG Elbe
UB-GS0059 Umweltbericht, Kapitel 7.1.2: Es wird angeregt, den Wirkfaktor Flächenbeanspruchung hinsichtlich der Entwicklung von Gewässerrand- bzw. Schutzstreifen zu ergänzen. Außerdem soll beim Wirkfaktor Barrierewirkung der Widerspruch zwischen dem Ziel der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen geklärt werden. Unter dem Wirkfaktor Flächenbeanspruchung sind hier nur Wirkungen zu verstehen, die dauerhaft oder temporär mit Beeinträchtigungen von Zielen des Umweltschutzes verbunden sind. Die Anlage von Gewässerrandstreifen hat hingegen ausschließlich positive Wirkungen auf die Ziele des Umweltschutzes. Sie werden deshalb im Umweltbericht unter dem Wirkfaktor Nutzungsänderung berücksichtigt. Der Zielkonflikt zwischen der Entschärfung von Barrierewirkungen von Staubauwerken und dem Neubau bzw. der Reaktivierung von Wasserkraftanlagen kann im Umweltbericht nicht geklärt werden, weil das Maßnahmenprogramm keinerlei Maßnahmen zur Errichtung oder Reaktivierung von Wasserkraftanlgen beinhaltet. - FGG Elbe
SN0010 Bei der Renaturierung von Gewässern wird sehr stark auf eigendynamische Prozesse gesetzt. Die Fragen im Zusammenhang mit den dabei entstehenden Flächenverlusten sind noch völlig ungeklärt: - wer stellt die Flächenverluste fest, zu wessen Lasten gehen sie und wer entschädigt sie, - wer entschädigt oder erlässt Ausnahmegenehmigungen, wenn infolge von Flächenverlusten Verpflichtungen aus Förderprogrammen hinsichtlich der Bindefristen der Betriebsfläche nicht eingehalten werden können, - die INVEKOS-Anträge zu den betrieblichen Direktzahlungen erfordern absolute Genauigkeit. Die Ämter haben bei der Kontrolle keinerlei Ermessensspielraum. Flächendifferenzen, die direkt durch Maßnahmen der WRRL entstanden oder auf Maßnahmen der WRRL zurückzuführen sind, müssen für diese Anträge unschädlich bleiben. Treten durch die Renaturierung von Gewässern Flächenverluste auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf, muss eine entsprechende Entschädigung für den Landwirt erfolgen. Die Höhe der Entschädigung muss sich dabei an den dadurch verursachten Einkommensverlusten sowie allen durch die langfristige Umwidmung dieser Fläche verursachten Kosten orientieren. Gleichzeitig ist der Landwirt verpflichtet, möglich Änderungen seiner beantragten förderfähigen Fläche bei der zuständigen Stelle unverzüglich zu melden. keine Freistaat Sachsen
UB-BB0016 Obergrenzen für Sulfat, Kosten für Verursacher, falls Folgen für TW-Versorgung - Auswirkungen auch auf Fauna zu berücksichtigen Sulfatproblematik wird bei der weiteren Maßnahmenplanung behandelt   Land Brandenburg
UB-BB0026 Stauregime für Havel und Spree, das natürliche Wasserstandsdynamik nachahmt spezielle Forderung, die bei der Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte geprüft wird   Land Brandenburg
UB-BB0026 im Havelgebiet strikte Mindestanforderungen an LW (20 m Randstreifen, Verbot Gründlandumbruch, Fruchtwechsel, standortangepasste Sorten) spezielle Forderung, die bei der Erarbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte geprüft wird   Land Brandenburg
UB-GS0051 Überregionale Maßnahmen sollten in entsprechenden Lageplänen im geeigneten Maßstab dargestellt werden. Soweit möglich oder sinnvoll wurden Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung kartografisch im Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe dargestellt. Weitere Informationen zu überregionalen Maßnahmen und Strategien sind in den Hintergrunddokumenten zum Bewirtschaftungsplan der FGG Elbe dargestellt. Sie können unter www.fgg-elbe.de eingesehen, oder bei den in den Ländern vorgehaltenen weiterführenden Dokumenten abgerufen werden. - FGG Elbe
SN0036 Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. keine Freistaat Sachsen
SN0023 Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. keine Freistaat Sachsen
SN0082 Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. keine Freistaat Sachsen
SN0108 Insbesondere auf dem kooperativen Weg mit Agrarumweltmaßnahmen (AUW) sollten geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Ziele der WRRL geprüft werden. Die Ausdehnung der Gebietskulissen auf ganz Sachsen und die Überprüfung der AUW ist hier zu fordern. Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, soll im ersten WRRL- Bewirtschaftungsplan die Zielerreichung bei Grund- und Oberflächenwasserkörpern insbesondere auf dem kooperativen Weg mit geförderten freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen (AUW) unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde sowohl eine Ausdehnung der bisherigen WRRL- Gebietskulissen auf das Gesamtgebiet von Sachsen als auch eine inhaltliche und finanzielle Anpassung des ELER- AUW- Förderrahmens bereits bei der EU- Kommission vom Freistaat Sachsen beantragt. keine Freistaat Sachsen
SN0019 Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. keine Freistaat Sachsen
SN0020 Eingriffe oder Restriktionen der landwirtschaftlichen Nutzung bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer Soweit die fachgsetzlichen Bewirtschaftungsgrundlagen eingehalten werden, sind Eingriffe in oder Restriktionen bei landwirtschaftlichen Nutzungen im Rahmen des ersten WRRL- Bewirtschaftungsplanes nur im Zusammenhang mit freiweilligen ergänzenden Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen und bedürfen der Zustimmung der Landwirtwe bzw. Bodeneigentümer. keine Freistaat Sachsen